I
IICARUS
Gast
Nicht nur dass, solche Unterlassungserklärungen werden meist benachteiligt schon vorgefertigt mit versendet.
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lösch den Scheiß und das Torrent-Programm deinstallieren mit allen Inhalten!und konnte auch den abgeschlossenen Vorgang im meinem Torrentprogram finden.
wär sie aber bereit im Sinne einer gütlichen Einigung die 150 Kracher zu zahlen (die Du dann natürlich übernimmst).
Ganz so einfach ist es nicht, denn es wird die IP festgehalten mit der man im Internet war. Und dieses muss dann auch mit den Daten bezogen auf die Uhrzeit und dessen IP mit dem Provider abgeglichen werden, sonst hätte dass ganze keine Rechtliche Grundlage.U-L-T-R-A schrieb:Wenn tatsächlich mehrere Leute 1 Anschluß nutzen kann man Ihr (bzw Dir) eh nix nachweisen.
In der ct gabs mal vor Ewigkeiten n Artikel zu den "eindeutigen" IP Adressen - die nämlich gar nicht eindeutig sind.
asymmmetry schrieb:Ich habe ihr noch gesagt, dass sie das auf keinem Fall tun soll und das wird sie auch nicht.
Mich nervt das nur, ob ich einfach so von mir aus die Kanzlei anschreiben kann damit das Problem für meine Freundin erledigt ist?
Aber ich denke nicht, dass dieses Schreiben jetzt einfach so rausgeschickt wurde sondern, laut mehrere Seiten, ernst zu nehmen ist. Oder hast du auch von W F was gekriegt?
Ganz so einfach ist es nicht, denn es wird die IP festgehalten mit der man im Internet war. Und dieses muss dann auch mit den Daten bezogen auf die Uhrzeit und dessen IP mit dem Provider abgeglichen werden, sonst hätte dass ganze keine Rechtliche Grundlage.
Erst durch die Herausgabe der Daten eines Providers die sich auch mit Zeit und Datum decken müssen wird dass ganze am ende Rechtskräftig.
Nur in Verbindung mit vollständigen BGP-Routing-Informationen beider involvierter Provider zum Zeitpunkt der Straftat kann eine IP-Adresse allein so aussagekräftig sein, wie es ihr derzeit in der Praxis und entgegen dem Prinzip "in dubio pro reo" zugebilligt wird.
Wie kommst du darauf, natürlich loggen die Internetanbieter die IP Adressen und laut einer Aktuellen IP Adresse kann man ohne Probleme den zuständigen Anbieter ermitteln.U-L-T-R-A schrieb:Wie man dem Artikel entnehmen kann, reicht aber 1 Provider eben nicht aus.
Quelle: http://www.anwalt-neukoelln.de/internetrecht/abmahnung/filesharing-abmahnung/Die IP-Ermittlung
Dass einer dieser hunderten anderen Torrent-Nutzer ein Mitarbeiter einer Ermittlungs-Klitsche namens Ipoque, Guardeley, Promedia, Digirights, Evidenzia oder Logistep ist, fällt zuerst nicht auf. Dieser Mitarbeiter sieht – genau wie alle anderen Nutzer – die IP-Adressen der anderen Computer, und schreibt sie sich auf. Er notiert dazu Uhrzeit und Dateinamen. Der Geschäftsführer, seines Zeichens Betriebswirt, füllt eine eidesstattliche Versicherung aus, in der von der absoluten Fehlerfreiheit der Ermittlungssoftware geschwärmt wird.
Die Firma schickt die Daten an die Abmahnkanzlei. Diese macht schnell schnell und stellt an das für den Internet-Provider zuständige Gericht einen Antrag, den Provider zu verpflichten, die den vorgelegten Datensätzen entsprechenden Bestandsdaten, also Name und Adresse des Anschlussinhabers, erstmal nicht zu löschen und an die Abmahnkanzlei herauszugeben.
Das macht keinen Unterschied die Anschlußinhaberin haftet für den Anschluss, sie könnte ihrerseits jemand anderen verklagen aber das wäre dann ein anderes Verfahren.U-L-T-R-A schrieb:Fakt ist und bleibt aber auf jeden Fall - die Anschlußinhaberin hat nix runter bzw hochgeladen.
Das stimmt natürlich!Das wird von Fall zu Fall einzeln entschieden, es ist auch eine Frage der Beweise.