Niyu schrieb:
4.) Und erst wenn es tatsächlich zur Klage kommt einen Anwalt einschalten.
Da gibt es aber nur ein Problem... normalerweise wird mit einer Abmahnung ein Streitwert festgelegt. In diesem Fall hier im Thema wurden 700€ benannt. Dieser Betrag scheint mir aber als Streitwert einer Abmahnung zu niedrig angesetzt zu sein, so dass ich davon ausgehen dass es sich hierbei nur um ein Anwaltshonorar handelt.
Meist wird eine Unterlassungserklärung mit Fristsetzung gesetzt.
Kommt man dieser nicht nach und es sollte dann doch zu einer Verhandlung kommen und diese nicht gut ausgehen, dann muss man nicht nur den Anwaltshonorar des Abmahn Anwaltes bezahlen, sondern noch den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und da die Unterlassungserklärung abgelaufen ist den Streitwert der zuvor schon angesetzt war. Wenn man Pech hat setzt ein Richter diesen Betrag dann noch höher.
Das ziehe ich mir jetzt nicht aus den Finger, sondern weil ich mal selbst eine Abmanung in Höhe von 10.000 Euro + 950€ Anwaltshonorar in meinem Ex-Forum wegen eines Bildes(Urheberrecht) bekommen hatte. Mein Anwalt riet mir damals zu der Unterlassungserklärung, da in einem anderem Fall von ihm der Streitwert vor Gericht von 15.000 € vom Richter auf 50.000€ angehoben wurde, da der der Meinung war dass der Streitwert zu niedrig angesetzt worden sei. In einem Berufungsverfahren wurde der Streitwert dann auf 25.000 € herunter gesetzt.
Auf anrat meines Anwaltes konnte ich damals das Streitwert auf 7500 Euro herunter setzen(aus handeln) und so habe ich am ende bezogen auf den Streitwert nur 750 Euro Anwaltshonorar bezahlt. Meinen eigenen Anwalt musste ich für diese Beratung zum Glück nicht mit bezahlen.
Niyu schrieb:
Es wurde nie eine Klage erhoben – aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Und dass ist dass ganze Problem, denn wenn es dazu kommt kann dass Ende böse enden und die Gewinner werden immer die Anwälte sein, da sie ihr Geld immer bekommen.