Zahlungsaufforderung wegen Torrent Download

Kronos60 schrieb:
Natürlich haftet er, wenn noch andere Leute im Netzwerk waren dann muß der Anschlußinhaber das erstmal beweisen kann er das nicht dann zahlt er.
Und wie können Hotels dann WLAN anbieten, wenn sie für jegliche illegale Aktivität in ihrem Netzwerk handeln? Zum Glück sind wir hier in Deutschland und man muss jemandem erstmal beweisen, dass er es war, bevor man ihn bestraft - in dubio pro reo. Da mehrere Leute in dem Netzwerk waren und die gute Dame laut Aussage des TEs schon älter ist, besteht ein massiver Zweifel daran, dass sie eine Folge Game of Thrones getauscht habe. Und wenn in deinem Haus ein Mord passiert, bist du der Täter oder was? Schau dir das Video oben an, welches ich verlinkt habe. Da erklärt ein Anwalt das.
 
IICARUS schrieb:
Denn es handelt sich hier in diesem Beispiel um ein Präzedenzfall und mehr nicht!
Sehr richtig, dann wird von Fall zu Fall entschieden und die Beweislage ist auschlaggebend, ist man in der Lage zu beweisen, dass der Partner heruntergeladen hat dann muß man natürlich nicht bezahlen anderenfalls haftet wie schon gesagt der Anschlußinhaber.
Ergänzung ()

Kevon schrieb:
Und wie können Hotels dann WLAN anbieten, wenn sie für jegliche illegale Aktivität in ihrem Netzwerk handeln?
Das kann man mit der IP beweisen die man ja auch bei Wlan hinterläßt wenn man sich einloggt das ist ganz einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst du die 192.168.1.XXX Nummer? Oder die MAC Adresse? Von außen ist nur der Router sichtbar, wie viele Geräte in dem Netzwerk sind, kann man von außen(=Der Abmahnanwalt) nicht sehen. Die erst genannte Nummer ist beliebig wechselbar und dynamisch und die zweite ist von außen nicht sichtbar.
 
Kronos60 schrieb:
Ergänzung ()

Das kann man mit der IP beweisen die man ja auch bei Wlan hinterläßt wenn man sich einloggt das ist ganz einfach.

Naja, einfach ist das überhaupt nicht. Die IP mit dem privaten Netzwerkteil ist nicht Aussagekräftig. (bei mir sinds übrigen 10.0.0.er Nummern^^) So gut wie niemand loggt die MAC Adresse mit, also welches Gerät sich wann verbunden hat, das ist viel zu viel Aufwand und ist auch nicht automatisch eingerichtet.

Eine Schule hat vor etlichen Jahren mal ihr Protokoll auswerten lassen um eine MAC Adresse zu finden die sich unerlaubt in ein Lehrer Konto eingeloggt hat. Die Analyse der geloggten Daten hat eine Woche gedauert und 5k € gekostet ;)
Danach musste man noch jedes Gerät eines jeden Schülers überprüfen um es zu finden.
 
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An die private IP oder gar an die Mac Adresse des Rechners kommt der Anwalt gar nicht ran. Die wird nämlich nicht mitübertragen.
 
Die provate IP interessiert auchnicht.
In Hotels unterschreibt man meistens eine entsprechende Erklärung, nicht illegales zu tun und zu haften.

Dann bekommt man sein Paßwort oder ein Ticket. Mit dem bist Du identifizierbar.
 
miac schrieb:
nicht illegales zu tun und zu haften.

Denn wie die c't letztens schon schrub: Wer unterschreibt, nichts illegales zu tun, der wird das natürlich auch nicht tun.

Ist ähnlich wie bei den Einreiseerklärungen in die USA in den 90ern: Fragebogen, bei dem man ankreuzen konnte, ob man vorhat widerrechtliche Dinge zu tun. Selbstverständlich haben im Flugzeug alle wahrheitsgemäße Kreuzchen gesetzt. :rolleyes:
 
IICARUS schrieb:
Das Hauptproblem wird eine Unterlassungserklärung sein, denn wichtig ist niemals ein Schuldeingeständnis abzugeben. Alleine aus diesem Grund sollte ein Anwalt der sich mit Erfahrung mit Filesharing auskennt eingeschaltet werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Honorare kann man in den meisten Fälle dann drücken, wenn der Streitwert hierzu auch gemindert werden kann. Aber da kann dich nur ein Anwalt gut beraten.


.....Unterlassungserklärung würde ich auch nicht unterschreiben: kein Schuldeingeständnis unterschreiben.....
Ich würde dingend dazu raten eine Anwalt einzuschalten: schon am Anfang muss man Fristen einhalten, die schon durch die erste Abmahnung entstehen.
Werden die Fristen nicht eingehalten wird es zusätzliche Probleme geben: das alleine zu erledigen (oder durch hinweise aus dem Internet) wird vermutlich zu schwierig für Privatpersonen.
Aus meinem Bekanntenkreis weiss ich, dass Filesharing-Abmahnung nur über einen Anwalt laufen muss. Man ist selbst nicht in der Lage die formalen Dinge (wie z.B. gerichtliche/gesetzliche Fristen bei
einer solchen auseinanadersetzung) zu verstehen oder richtig darauf zu reagieren. Nach der ersten Abmahnung entsteht auch zusätzliche "korrespondenz" mit dem gegnerischen Anwalt: und spätestens
dann versteht man nichts mehr davon......
 
Es gibt erstmal nur eine Frist. Und das ist die für die Unterlassungserklärung.
Um die einzuhalten braucht man keinen teuren Anwalt. Für ne Mod UE gibt es genug Vorlagen.

Alles andere sind idr nur Briefe die keine Reaktion erfordern. Denn in der UE gibt man ja bereits an die Tat nicht begangen zu haben und widerspricht der Forderung. Damit ist alles gesagt und keine zusätzliche Korrespondenz notwendig.

Mahnbescheid ist ein Kreuz, auch da ist kein Anwalt notwendig (falls der überhaupt kommen sollte).

Man kann sich die mod UE auch von einem Anwalt schreiben lassen, dann zahlt man halt statt 5€ für das Einschreiben eben >100€ an den Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vermiete möblierte Zimmer an Praktikanten die hier in der Gegend meist ca. 6-Monatige Praktikas machen. Dazu gehört auch der W-Lan Zugang.
Ich habe in den letzten 5 Jahren 6 solcher Briefe bekommen. Die meisten von den Waldorfschülern.

Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit wenn man so wenig wie nötig bezahlen möchte:

1.) Mod UE senden
2.) Alle Bettelbriefe ignorieren
3.) Mahnbescheid mit Widerspruch zurück schicken
4.) Und erst wenn es tatsächlich zur Klage kommt einen Anwalt einschalten.

In meinem Fall sind noch 2 Verfahren offen (Der ganze Ablauf dauert ca. 3 Jahre) – die Nerven muss man halt haben.
Es wurde nie eine Klage erhoben – aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
 
Niyu schrieb:
4.) Und erst wenn es tatsächlich zur Klage kommt einen Anwalt einschalten.
Da gibt es aber nur ein Problem... normalerweise wird mit einer Abmahnung ein Streitwert festgelegt. In diesem Fall hier im Thema wurden 700€ benannt. Dieser Betrag scheint mir aber als Streitwert einer Abmahnung zu niedrig angesetzt zu sein, so dass ich davon ausgehen dass es sich hierbei nur um ein Anwaltshonorar handelt.

Meist wird eine Unterlassungserklärung mit Fristsetzung gesetzt.
Kommt man dieser nicht nach und es sollte dann doch zu einer Verhandlung kommen und diese nicht gut ausgehen, dann muss man nicht nur den Anwaltshonorar des Abmahn Anwaltes bezahlen, sondern noch den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und da die Unterlassungserklärung abgelaufen ist den Streitwert der zuvor schon angesetzt war. Wenn man Pech hat setzt ein Richter diesen Betrag dann noch höher.

Das ziehe ich mir jetzt nicht aus den Finger, sondern weil ich mal selbst eine Abmanung in Höhe von 10.000 Euro + 950€ Anwaltshonorar in meinem Ex-Forum wegen eines Bildes(Urheberrecht) bekommen hatte. Mein Anwalt riet mir damals zu der Unterlassungserklärung, da in einem anderem Fall von ihm der Streitwert vor Gericht von 15.000 € vom Richter auf 50.000€ angehoben wurde, da der der Meinung war dass der Streitwert zu niedrig angesetzt worden sei. In einem Berufungsverfahren wurde der Streitwert dann auf 25.000 € herunter gesetzt.

Auf anrat meines Anwaltes konnte ich damals das Streitwert auf 7500 Euro herunter setzen(aus handeln) und so habe ich am ende bezogen auf den Streitwert nur 750 Euro Anwaltshonorar bezahlt. Meinen eigenen Anwalt musste ich für diese Beratung zum Glück nicht mit bezahlen.

Niyu schrieb:
Es wurde nie eine Klage erhoben – aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Und dass ist dass ganze Problem, denn wenn es dazu kommt kann dass Ende böse enden und die Gewinner werden immer die Anwälte sein, da sie ihr Geld immer bekommen. ;)
 
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Auf solche Schreiben würde ich gar nicht erst reagieren.
Solche Schreiben sind "panikmacherei" ...
Im Gegenzug würde ich -falls es mal zu einer Verhandlung kommen sollte- gerne den richterlischen Beschluss einsehen wollen, der denen erlaubte, beim Provider Auskünfte über Name, Adresse, ... bzgl. der IP-Adresse anzufordern.
Genau ... da wird es nie etwas geben ... ergo: Die Leute haben selber illegal gehandelt^^.
Wenn in einer WG, z.B., mehrere PC im Netzwerk hängen, muss man explizit beweisen können, mit welchem PC die Straftat durchgeführt wurde. Das wird ergo auch nicht möglich sein ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Den richterlichen Beschluss haben die natürlich. Das ist überhaupt kein Problem den zu bekommen (und ohne rücken die Provider auch nix raus).
Bestes Beispiel sind die Redtube-Abmahnungen. Die wurden von den Richtern einfach durch gewunken.

Von daher haben die nicht illegal gehandelt.

Und es muss auch nicht bewiesen werden von welchem PC die Tat begangen wurde.
 
@TE: Ist schon irgendwas passiert bzw. wie ging es weiter?
Ich glaub ohne weitere Informationen drehen wir uns hier nur im Kreis.
 
asymmmetry schrieb:
Meine Freundin kennt sich mit sowas sehr schlecht aus, und ich will sie natürlich aus der ganzen Sache raushalten, weil ich das Problem verursacht habe.
Da ist das Kind leider schon in den Brunnen gefallen. Da die Urheberrechtsverletzung über ihren Anschluss begangen wurde, hängt sie da jetzt unweigerlich drin und ist der "Hauptverdächtige".

Es ist auf jeden Fall dringend anzuraten, eine modifizierte UE abzugeben (Muster)
Wenn man das nicht macht, riskiert man, dass der Unterlassungsanspruch per einstweiliger Verfügung gerichtlich geltend gemacht wird. Da ist das Kostenrisiko erheblich größer, weil dort keine Reduzierung des Streitwertes zum Tragen kommt. Eine mod. UE reduziert zunächst mal den Streitwert erheblich.

Diese mod.UE sollte auch von deiner Freundin ausgefüllt werden. Alles andere wäre ja ein direktes Schuldeingeständnis.

Danach gibt es dann zwei mögliche Wege. Entweder zahlst du die auf die mod.UE folgende Forderung, damit wäre die Sache dann erledigt.
Oder man sitzt die Sache aus und wartet auf ein Gerichtsverfahren, wozu es wahrscheinlich nicht kommen wird.

Jetzt deine Schuld einzugestehen macht wenig Sinn, dann kannst du auch den Betrag einfach zahlen (Forderung nach mod.UE abwarten).
 
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