Zahlungsaufforderung wegen Torrent Download

Wenn deine Freundin in ner WG wohnt, kann sie doch sehr einfach alternative Täter nennen, zumal sogar du noch da warst. Wenn diese sie vorher natürlich belehrt hat, dass ihr keinen illegalen Scheiß im Internet macht, ist sie damit doch raus. Die haben ja wohl schlecht die Mac Adresse mitgeloggt. Für mich handeln die Anwälte da moralisch weitaus verwerflicher.
 
asymmmetry schrieb:
Hallo zusammen!

ich habe mich für das Forum registriert, weil ich hoffentlich Räte von euch bekommen kann.

Anfang des Monats war ich bei einer Freundin in Ihrer Wohnung (ich habe sie für ein paar Tagen besucht) und habe in der Nacht eine Folge von einer Serie über bittorrent (game of thrones) heruntergeladen um die aktuellste Folge in dem Flugzeug anschauen zu können. Die Datei war fast 300MB groß und ich habe auch knapp 11MB hochgeladen.

Die Freundin bekam gestern eine Abmahnung von einer Kanzlei mit einer Zahlungsförderung von knapp 700 Euro. Ich denke, dass die Abmahnung kein Fake ist. Die ist adressiert mit Namen, IP, Zeit des Geschehens, etc...
Meine Freundin kennt sich mit sowas sehr schlecht aus, und ich will sie natürlich aus der ganzen Sache raushalten, weil ich das Problem verursacht habe. Ich wohne aber in NRW, und sie ist in München.

Was soll ich dann tun? Soll sie ein Schreiben abschicken und mich benennen? Soll ich zu einem Antwalt gehen und von mir aus ein Schreiben losschicken?
Ich habe auch einige Threads hier gelesen, bin aber leider nicht schlauer davon.
Würde mich freuen, wenn jemand mich in diesem Fall beraten könnte.

warte bis das neue gesetz raus ist und benenne dann einen "alternativen sachvortrag". sprich: mein wlan war offen und es kann XY gewesen sein.

ob das allerdings klappt, weiß ich nicht, weil das gesetz erst im herbst verabschiedet werden soll.

btw: torrent "lässt man" machen, das macht man nicht selber. nutze es auch regelmäßig, aber dann natürlich über einen man in the middle. sprich: deine IP sollte da nirgends vorkommen. eher eine ausländische, denn denen werden die abmahnungen erst gar nicht zugestellt. die haben es nur auf deutsche IPs abgesehen (logisch, würde ich als abmahnanwalt auch so machen). aber bald ist die branche ja angeblich tot, wenn man den vollmundigen verkündungen der politik glauben schenkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn du die Kanzlei anschreibst, dann müsstest du ja die Schuld eingestehen.
Macht also wenig Sinn.

Deine Freundin müsste eine mod UE hinschicken (gibt genug vorgefertigte im Netz) und angeben, dass mehrere Leute das WLAN nutzen und somit nicht festgestellt werden kann ob und wer da was runtergeladen hat.
 
WhiteShark schrieb:
Also wenn du die Kanzlei anschreibst, dann müsstest du ja die Schuld eingestehen.
Macht also wenig Sinn.

Deine Freundin müsste eine mod UE hinschicken (gibt genug vorgefertigte im Netz) und angeben, dass mehrere Leute das WLAN nutzen und somit nicht festgestellt werden kann ob und wer da was runtergeladen hat.

Gestern dachte ich noch, ich schreibe die Kanzlei an und meine, dass ich in der Zeit da war mit einer anderen Freundin (sie war in München zum Besuch) und dass die Kanzlei mit mir kommunizieren soll, weil wir da den Internetzugang benutzt haben.. Ist das verkehrt?

Edit: Aber ich denke dein Vorschlag ist auch gut. Ich kann ja das Schreiben (mod UE) vorbereiten, in dem meine Freundin mich und die Freundin nennt und unsere Adresse usw angibt, dass die Kanzlei dann uns kontaktieren? Aber das ist ja Ihr Anschluss, kommt sie damit so einfach raus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Freundin ist nicht zur Auskunft verpflichtet. Warum sollte sie Namen angeben? Würde jemand einer Kanzlei einfach meinen Namen und Adresse mitteilen, nur weil ich zu Gast war, so würde ich dem aber gehörig in den Hintern treten.

Sobald du der Kanzlei schreibst, könnte das schon als Schuldeingeständnis gewertet werden. Alles im Namen deiner Freundin machen.

Einfach mod. UE und schreiben, dass mehrere Leute den Anschluss nutzen (wer ist egal, das ist deren Problem) und nicht nachvollziehbar ist, ob oder wer da was hochgeladen hat.
Danach aussitzen, es kommen immer wieder Briefe. Nur gegen einen Mahnbescheid sofort Widerruf einlegen.
 
WhiteShark schrieb:
Danach aussitzen, es kommen immer wieder Briefe. Nur gegen einen Mahnbescheid sofort Widerruf einlegen.
So einfach ist das nicht, es wird sicherlich eine Klage kommen und es ist alles dokumentiert,vor Gericht würde der Abmahnanwalt gewinnen. Was man allerdings versuchen könnte ist die Forderung runterhandeln.
 
Die Klagen so gut wie nie. Nur wenn sie sich sicher sind.
Und bis zu einer Klage vergeht locker ein Jahr. Bis dahin sind deren Erfolgs Aussichten noch viel geringer als jetzt schon
 
WhiteShark schrieb:
Die Klagen so gut wie nie. Nur wenn sie sich sicher sind.
Und bis zu einer Klage vergeht locker ein Jahr. Bis dahin sind deren Erfolgs Aussichten noch viel geringer als jetzt schon

Damit magst du Recht haben, aber stell dir mal vor jemand hat in deinem Wlan was gedownloaded und du kriegst Post, würdest du das dann auch für den anderen aussitzen? Ich nicht ich meine wenn es mich selbst betrifft, kann ich so ein Experiment wagen, aber da es hier seine Freundin ist, würde ich mir jeden Schritt gut überlegen, es ist ja Fakt, dass er hier etwas illegales runtergeladen hat.
 
Nur was bleibt anderes übrig? Schreibt er die Kanzlei an, so kommt das einen schuldeingeständnis gleich.
Man will diese Abzocke ja nicht finanzieren.

Gut die freundin könnte mehrere Namen von Leuten auflisten, die es gewesen sein können.
Könnte auch funktionieren, aussitzen muss man es aber trotzdem.
Aber würde jemand meine Daten so weitergehen, wäre es mit der Freundschaft vorbei.
 
Der TO hat ja schon gepostet, dass er die Forderung übernehmen will, außerdem streitet er nicht ab das er Illegaal runtergeladen hat. Und bei einem Download mit Bittorrent wird vom Gericht als gewerblich angesehen weil man nicht nur runterladet sondern auch gleichzeitig Dateien weitergibt. Eine Klage wird garantiert kommen wenn man sich nicht außergerichtlich einigen kann oder will.
 
Das ist doch vollkommen egal, was der TE hier schreibt. Solange die Abmahner diesen Thread nicht finden... Der Download über BitTorrent wird nicht gewerblich angesehen, da es sich nur um eine Folge handelt. Zumal ich mich frage, wie man über BitTorrent Geld verdienen will, aber egal. Der Täter hat es anderen zugänglich gemacht, was den Schaden halt vergrößert.
https://www.youtube.com/watch?v=gpoDjX5e-mY
Wenn die Kanzlei nicht eindeutig beweisen kann, dass deine Freundin es war und zur Tatzeit mehrere Leute Zugriff auf das Netzwerk hatten, ist sie aus dem Schneider. Das heißt aber nicht, dass ihr alle Briefe von der Abmahnkanzlei ignorieren könnt. Ich glaube ne modifizierte UE sollte sie in jedem Fall abgeben.
 
Kronos60 schrieb:
Eine Klage wird garantiert kommen wenn man sich nicht außergerichtlich einigen kann oder will.

Wie gesagt, ist das eher unwahrscheinlich, gerade wenn angegeben wird, dass mehrere Personen den Anschluss benutzen.
Die mahnen ja immer ein paar hundert oder sogar paar tausend Leute ab. Die können nicht jeden verklagen der nicht zahlt.
Wenn überhaupt wird gegen die geklagt, die einen Fehler gemacht haben (also wo die Erfolgsaussichten hoch genug sind).

Und besser verklagen lassen, als gleich zu bezahlen. Selbst bei Niederlage ist der zu zahlende Betrag dann geringer als das was ursprünglich gefordert wurde.
 
Da diese Abmahnungen immer in Wellen geschehen sind die entsprechenden Foren idR immer voll mit Betroffenen. Dort wäre eine Anmeldung auch sinniger gewesen als hier.

Ob man sich einen Anwalt holt oder nicht hängt eher vom Geldbeutel ab und wieweit man sich selber stressen lassen will. Stress deswegen weil die Abmahnhaie häufiger recht kurzfristige Terminschreiben raushauen und es einfach angenehmer ist, wenn man weiß das der Empfänger die 'eigene' Kanzlei ist die auch immer zeitnah reagieren kann. Denn wenn man nicht reagiert siehts plötzlich deutlich schlechter für einen aus.

Ansonsten läufts auf jeden Fall auf eine mod UE hinaus, ohne die kommt man idR sowieso nicht sauber aus der Sache. Oft wird einem nach der mod UE ein Vergleich angeboten, kann man drauf eingehen wenn er niedrig genug ist. Dann hat man wenigstens die nächsten Jahre Ruhe und muss nicht immer auf unangenehme Post lauern.
 
WhiteShark schrieb:
Die mahnen ja immer ein paar hundert oder sogar paar tausend Leute ab. Die können nicht jeden verklagen der nicht zahlt.
Aber natürlich können sie das und sie machen das auch ist ja leicht verdientes Geld.
gerade wenn angegeben wird, dass mehrere Personen den Anschluss benutzen
Wie schon gesagt der Anschlußinhaber haftet, und den Abmahnanwälten ist es egal wer bezahlt außerdem hat der TO gesagt, dass er den Schaden übernehmen will.
 
Die Abmahnanwälte wollen nicht klagen, sondern dass die abgemahnten Personen ohne Klage zahlen. Eine Klage ist meist zu aufwendig - das lohnt sich für die weniger, als wenn von 1.000 Abgemahnten Personen 10 bezahlen - das reicht schon.
 
Kronos60 schrieb:
Wie schon gesagt der Anschlußinhaber haftet, und den Abmahnanwälten ist es egal wer bezahlt außerdem hat der TO gesagt, dass er den Schaden übernehmen will.
Eben nicht. Der Anshlussinhaber haftet nicht, wenn gleichzeitig noch andere Leute im Netzwerk waren und die Tat auch hätten begehen können.
 
wenn ich die beiträge hier lese...
wende dich direkt an einen anwalt, der für film/datenklau-angelegenheiten spezialisiert ist. alles andere kann dir mehr schaden als nützen.
 
Kevon schrieb:
Eben nicht. Der Anshlussinhaber haftet nicht, wenn gleichzeitig noch andere Leute im Netzwerk waren
Natürlich haftet er, wenn noch andere Leute im Netzwerk waren dann muß der Anschlußinhaber das erstmal beweisen kann er das nicht dann zahlt er.
 
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