Zaun steht vom Nachbarn auf mein Grundstück. Wie vermessen?

Sylar

Commander
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Hallo,

wir haben ein Reihenhaus und dieses besteht nur aus einem Katestral und die Grenze zwischen meinem Grund und seinem Grund wird hier nicht richtig definiert.

Jetzt hat der Nachbar den Zaun gezogen bei der Einfahrt und der ist für uns Schief, der hat es damals mit "GPS" gemessen und wir haben uns enthalten, nur mit der Bitte, dass es richtig gemacht wird.. Da GPS ja nur auf paar Meter genau ist und nicht ganz genau, war es irgendwie klar, dass es schief war.;) Am Ende haben wir beim Verlgen von Betonsteinpflaster durch ein Unternehmen, dass am Straßenrand die Steine DEUTLICH kleiner sind, als am Anfang. Somit ist uns klar, dass er hier falsch vermessen hat und zu seinem Gunst. Auch er hat es zugegeben, dass es falsch ist, aber er ist nicht bereit es zurück zu bauen (Toleranz).

Wie kann man hier erfolgreich vorgehen? Ist hier eine Vermessungsfirma zuständig oder soll man da bei der Gemeinde mal fragen? Ich möchte halt schon ein Gutachten oder dergleichen haben, damit ich auch was in der Hand habe und nicht falsch liege.
Weil offiziell ist es ja nur ein Grundstück, aber was mir gehört will ich auch verteidigen.
Mir geht es nicht um jeden CM Grund, aber ich will mir halt nichts gefallen lassen, besonders nicht, wenn der Nachbar bisschen Rassistisch ist.

Was uns auch auffällt ist, dass unser Haus vorne ca. 30 cm kleiner ist, als hinten. Das kann ja überhaupt nicht stimmen. Ich weiß, dass es sich hier um Doppelziegeln handelt. Sprich ich habe meinen Teil und er seinen Teil. Aber er behauptet, laut Plan ist es so richtig.

Noch eine Frage:
Der Nachbar hat eine Firma beauftragt, etwas an seinem Haus zu machen. Nur haben sich die Mitarbeiter eine Leiter geholt und sind auf mein Vordach gekletter und haben diverse Arbeiten gemacht ohne mich zu fragen. Dieses hab ich auf Video, da ich MEIN Grundstück ja Filme. Kann man hier auch dagegen was machen? Kann ja nicht sein, dass man einfach auf das Grundstück vom anderen geht ohne Erlaubnis.
 
Oh je Nachbarschaftskrieg ich seh dich kommen.

Wegen den Arbeitern. Die müssen dich fragen, bevor die dein Grundstück betreten dürfen usw. Da fragt man höflich, was die denn da machen und bittet Sie zu gehen. Sie können gerne ja fragen. Je nachdem unterliegst du einer Duldungspflicht, wenn die die Arbeiten nicht anders ausführen können. Fragen müssen sie aber.

Wegen Grenze ist das recht einfach. Wir haben in Deutschland ein Katasteramt. Da sind die Grundstücksgrenzen erfasst. Zur Kontrolle gibt es Vermessungsbüros. Die kommen dann und messen das heutzutage binnen Minuten per GPS ein. GPS kann nämlich schon sub cm Genauigkeit erreichen, wenn man denn will. Die Hardware kostet dann aber auch paar tausender... wegen 1-2 cm sollte man aber keinen Aufriss machen. Wenn es jetzt aber 10+cm sind, dann ist das legitim.

Bei Grenzstreitigkeiten das Mitteilen und eben dem sagen das man den Vermesser holt deswegen. Im Zweifel muss er dann den Zaun zurückbauen.

Wegen dem Haus. Es gibt Baugenehmigungen. Die haben ihre Gültigkeit. Wenn etwas ohne gebaut wurde oder falsch kommt es drauf an was wo und wie. Fast nichts ist unmöglich. Nur weil etwas eine Doppelhaushälfte ist, muss es nicht gleich aussehen.

Das sind aber alles recht schwierige Rechtsgebiete und KEINER außer einem Volljuristen darf dir eine Rechtsberatung erteilen.

Wenn du da also was genaueres wissen willst, dann geh zu nem Fachanwalt.
 
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Skysnake schrieb:
Wenn es jetzt aber 10+cm sind, dann ist das legitim.
Meine persönliche Meinung, außer es geht um 10 cm von 800m2 Grundstück. Dann wäre MIR der Aufriss die Sache nicht wert.
 
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Ich sehe das genauso. Vorallem das du einen Fachanwalt zu Rate ziehen solltest. Wir können dir hier im Forum Ratschläge geben, aber es hat keine Standkraft wenn es zu einem echten Rechtsstreit kommen sollte.
 
@Sylar

Für Dein Anliegen ist das Bundesamt für Vermessungswesen zuständig. Das Vermessungsgetz regelt die Einzelheiten. Du kannst in der digitalen Kastralmappe einmal nachsehen, ob Dein Grundstück im Detail mit aufgeführt ist.
Im Idealfall existieren Vermessungspunkte im Boden, an denen genau die Grundstücksgrenze ablesbar ist. Diese Vermessungspunkte werden in der digitalen Kastralmappe aufgeführt.

Bei einem guten Verkauf zeigt einem der Verkäufer diese Messpunkte, damit man Bescheid weis.
Deinem Eingangssatz nach existieren vermutlich diese Messpunkte nicht.
Dann greifen die gesetzlichen Regelungen.
Mangels genauer Informationen über Dein/des Nachbars Grundstück kann ich nicht genauer Auskunft geben.

Du kannst den Auszug der digitalen Kastralmappe einmal hier hochladen, dann kann man mehr dazu schreiben.
 
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@Skysnake
Ja leider...

Dulden ist glaub ich trotzdem so eine Sache, was ist wenn der Arbeiter dann runterstürzt und sich dann verletzt auf meinem Grundstück? Habe ich dann eine Teilschuld?
Ich habe echt keine Probleme, wenn man einem die Arbeit erleichtert, aber UNGEFRAGT einfach auf mein Vordach zu klettern und arbeiten zu errichten finde ich halt dreist und da muss ich als Hausbesitzer nicht dulden bzw. kann doch wegen unerlaubten Betreten meines Grundstückes Anzeigen.
Theoretisch darf ja gar keiner auf mein Grund ohne Erlaubnis.

Das Problem ist halt das das Kataster nicht eingezeichnet ist, sondern unsere Häuser als ein Grundstück gekenzeichnet ist.
Was würde so eine Vermessung den "ungefähr" kosten? Natürlich nur als Richtwert, mir ist klar, dass es sehr unterschiedlich sein kann. Natürlich, wenn eine Messung 5000€-10.000€ kostet bin ich halt auch schon raus.
Ich glaube auch, dass die Profis hier deutlich genauer messen können mit deren Equipment.

Es ist ja alles genehmigt, aber es macht ja wenig Sinn, wenn zB meine Küche theoretisch schon in seiner Mauer ist. Habe ja schon mal das Fenster gemessen, da geht es zB 70cm bis zur Wand und außen sind es ca. 40cm. Da ist halt die Dämmplatten 30cm dick

@knoxxi
Mir war es auch lange egal und es nicht wert hier was anzufangen, aber irgendwann kann man halt nicht mehr wegschauen. Ich kann es vollkommen Nachvollziehen, das man wegen paar CM nicht so herumtut. Aber mit Beleidigungen etc.war für mich die Grenze überschritten und ich möchte handeln.

@ThomasK_7
Da hat leider der Verkäufer gegeizt und es nicht gemacht. und da es unser 1. Haus ist, haben wir natürlch wenig Ahnung davon. Der Verkäufer war eher sowas wie...Nachdem Verkauf des Hauses, war ihm alles dann egal.

@alle
Mir ist Bewusst, dass hier keine Rechtsberatung ist und man am Besten mit dem Anwalt reden muss. Aber mir geht es halt mal um etwas Informationen zu sammeln. Vielleicht gibt es ja das eine oder das andere, was ich machen kann etc.

weitere Frage:
Wenn mein Grund mit dem Zaun endet, darf ich zB meinen Zaun auf seiner Seite etwas machen oder nicht. Ich muss ja schon auf seinen Grundstück rübergreifen. Theoretisch darf ich ja das nicht mehr oder?
Katastar.JPG
 
Sylar schrieb:
Das Problem ist halt das das Kataster nicht eingezeichnet ist, sondern unsere Häuser als ein Grundstück gekenzeichnet ist.
Dann wurde das Grundstück auch nicht geteilt und ihr habt eine Wohnubgseigentümergemeinschaft mit Sondereigentum und Sondernutzungsrechten und kein eigenes Haus.

Mir schwant böses.

Sylar schrieb:
Wenn mein Grund mit dem Zaun endet, darf ich zB meinen Zaun auf seiner Seite etwas machen oder nicht. Ich muss ja schon auf seinen Grundstück rübergreifen. Theoretisch darf ich ja das nicht mehr oder?
Du darfst sogar auf das Nachbargrundstück in diesem Fall um den zu streichen. Das sind ganz typische Fälle in denen man zur Not sogar ein Betreten des andere Grundstückes einklagen kann.
 
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Ich würde mal den Verkäufer kontaktieren und mir die Lage erklären lassen. Besitzverhältnisse, Grundstücksgrenzen usw.
Scheint ja alles recht unklar zu sein.

Alternativ natürlich die Prüfung des ganzen durch einen Fachanwalt, der sollte die Lage auch klären und erklären können.

Auch für die Zukunft ist es wichtig zu wissen, was bzw. wer im Grundbuch steht und was das bedeutet. Jetzt ist alles noch frisch, in 20 Jahren könnte es sonst Überraschungen geben wenn man mal verkaufen oder übergeben möchte.
 
Da braucht er den Verkäufer nicht. Der erzählt im Zweifel eh nur Schrott...

Kaufvertrag plus Grundbuch sind deine Freunde. Alles andere ist nicht existent.

Die Frage ist, ob die Begriffe Teilungserklärung, Sondernutzungsrecht, Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum gefallen sind.

Habt ihr z.b. alle ne eigene Heizung, Telefon usw usf? Oder gibt es in irgendeinem Haus eine Einrichtung die für alle da ist? Wenn ja gz, du hast ne Eigentumswohnung im Reihenhausstiel gekauft...
 
Ja stimmt, das ist ein Eigentumswohung im Reihenhausstiel. Sorry das hab ich irgendwie vergessen bei der Bezeichnung. Ja wir haben alle unser eigene Stromzähler, Gaszähler, Wasserzähler etc.

Das mit dem Kaufvertrag ist ein guter Tipp, da muss ich mal nachschauen

Skysnake schrieb:
Du darfst sogar auf das Nachbargrundstück in diesem Fall um den zu streichen. Das sind ganz typische Fälle in denen man zur Not sogar ein Betreten des andere Grundstückes einklagen kann.
Wenn ich entscheiden kann wie ich die Mauer male. Ist das also zB Rechtens, wenn ich den Zaun zB in Neonrot, in Weiß mit einem Riesen Penis drauf oder einfach nur Verspachtele, damit es dicht ist aber der Nachbar einen hässlichen Zaun hat? Wie ist es dann, wenn zB die Spachtelmaße dann auf sein Grund runterfällt, weil es ja nicht wirklich vor Regen "schützt" und somit sogar sein Grund verschmutzt.

Wenn mein Zaun auf SEINEM Grundstück ist, darf er dann machen was er möchte zB Bohren etc.? Im Garten ist ja noch ein kleiner angrenzenger Zaun und dieser ragt teilweise auf seinem Grund 0-6cm Somit kann er ja die 6cm Bohren etc. oder nicht? Ist ja im Prinzip schon sein Grundstück und ich kann mir ja nicht vorstellen, dass ich ihm es verweigern kann. Nur weil ich falsch gemessen habe oder die Ziegel einfach nur in dieser Breite gibt etc.

@hallo7
Der Verkäufer ist schon "Konkurs". Ich möchte ja nicht was falsches Einfordern, aber für mich ist als Laie halt so, dass ich auch eine Gewisse Sicherheit bzw. mich auch richtig infomrieren möchte. Bevor ich aktiv werde. Ist ja auch kein einfaches Thema für mich.

Folgendes ist mir auch noch aufgefallen nach den Arbeiten:
Ein kleiner Teil meiner Wand wurde neu angestrichen (ohne meine Erlaubnis). Somit habe ich einen ca. 20cm neuen Teil in Weiß und ist noch Original Farbe
 
Zuletzt bearbeitet:
Sylar schrieb:
Wenn ich entscheiden kann wie ich die Mauer male. Ist das also zB Rechtens, wenn ich den Zaun zB in Neonrot, in Weiß mit einem...
Nein, da gibt es Auflagen. Das regelt das Nachbarschaftsrecht, das in jedem Bundesland unterschiedlich ist.
Generell kann ich Dir nur empfehlen nicht auch noch zur Eskalation aktiv beizutragen. Egal ob Du den Nachbarn leiden kannst oder nicht. Im schlimmsten Fall lebt ihr noch viele Jahre nebeneinander.
Auch generell darf niemand ungefragt auf dein Grundstück oder Teile deines Eigentumes streichen.
Komischwerweise gehen solche Bauträger immer kurz nach Fertigstellung konkurs.
 
Natürlich will ich es nicht eskalieren lassen, aber ich will halt nicht am Ende der Leittragende sein, weil ich Nachgebe und endlich meine Ruhe möchte. Aber er hat eine Grenze überschritten, wo ich nicht mehr Nachgebe.

Gut, dass da auch dazu Auflagen gibt. Dachte man kann es machen wie es einem passt. Ich überlege eh noch mit der Anzeige, da die ja ungefragt auf mein Grunstück waren. Was passiert den wirklich bei eine Unfall, wenn er zB dann runterstürzt? Will ja dafür nicht haften etc.
 
Wen willst Du denn anzeigen, den Nachbarn oder die Firma?
Wegen sowas zeigt man doch niemanden an. Du haftest nicht.
Ganz egal ob der Zaun jetzt einige cm auf dem Grund und Boden des Nachbarn steht, der Nachbarn darf mit deinem Zaun nix machen und du darfst mit dem Zaun des Nachbarn nix machen, auch nicht streichen. Außer man einigt sich vorher darauf.
 
Sylar schrieb:
Wenn ich entscheiden kann wie ich die Mauer male. Ist das also zB Rechtens, wenn ich den Zaun zB in Neonrot, in Weiß mit einem Riesen Penis drauf oder einfach nur Verspachtele, damit es dicht ist aber der Nachbar einen hässlichen Zaun hat? Wie ist es dann, wenn zB die Spachtelmaße dann auf sein Grund runterfällt, weil es ja nicht wirklich vor Regen "schützt" und somit sogar sein Grund verschmutzt.
Nein, ich meinte, dass der Nachbar als Eigentümer des Zaunes auf das nicht ihm gehörende Grundstück darf um SEINEN Zaun zu streichen.

Wobei sein und dein anders ist als du denkst.

Sylar schrieb:
Ja stimmt, das ist ein Eigentumswohung im Reihenhausstiel. Sorry das hab ich irgendwie vergessen bei der Bezeichnung.
Oh man, ich habe es befürchtet... ;(

Du hast glaub ich nicht den leisesten Schimmer worauf du dich da eingelassen hast. Hat der Notar nicht angesprochen was das bedeutet vor Unterschrift???

Dir gehört sehr sehr sehr wahrscheinlich überhaupt kein Stückchen Erdoberfläche allein sondern von allem nur ein Anteil entsprechend der Teilungserklärung...

Für dich ist vor allem mal das Wohnungseigentumgesetz (WEG) relevant und eben was in der Teilungserklärung und den Protokollen der Wohungseigentumsveraammlung beschlossen wird.

Have fun sage ich da mal. Du bist quasi in einer Zwangsehe mit allen andere Eigentümern gefangen aus der du nur raus kommst wenn du verkaufst. Schau das ihr euch irgendwie wieder verträgt, ansonsten wird das die echte Hölle.
 
Zeichnest du nicht ein etwas sehr negatives Bild? Ich mein, was du da beschreibst, betrifft jeden Wohnungseigentümer in einem Mehrwohnungshaus. Und was sollte der Notar besonderes erwähnen, wenn eine Teilungsurkunde vorliegt bzw. im Kaufvertrag klar steht, was er da erwirbt? Ein Notar, der einen Kaufvertrag beurkundet, ist kein Rechtsberater.

Ich sehe auch grad nicht exakt das Problem. Wenn die Grundstücke Sondernutzungsrechte haben oder Sondereigentum sind, sind diese nach Teilungserklärung definiert und der Nachbar kann nicht einfach einen Zaun schief ziehen und damit die Sondernutzungsfläche/Sondernutzungseigentum des TEs verkleinern. Fraglich ist ohnehin, ob er (der Nachbar) den Zaun überhaupt bauen darf, denn auch ihm gehört ja das Grundstück nicht allein und darf entsprechend nicht einfach bauliche Maßnahmen durchführen, die das gemeinschaftliche Eigentum berühren bzw. das Sondereigentum der anderen beeinträchtigt.

Warum der TE wiederum nicht einfach mal in seinen Kaufvertrag bzw. die Teilungserklärung schaut, bzw. diese weder richtig zur Kenntnis genommen noch gelesen hat wie es scheint, versteh ich wiederum nicht. Wie kann man etwas kaufen ohne das Vertragswerk nicht vollständig zu lesen und zu verstehen? Denn dann würden sich wohl nahezu alle Fragen, die hier aufgekommen sind, gar nicht erst stellen. Da in der Teilungserklärung geregelt.

Helfen kann man ab diesem Punkt nicht, da keinem die Teilungserklärung bekannt ist oder vorliegt. Und diese ist entscheidend wichtig. Lies sie und, sofern du sie nicht verstehen solltest, gehe damit zu einem Anwalt. Alles andere ist nicht zielführend.
 
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Neben den genannten Dingen auch erstmal Luft holen und runterkommen. Wenn es gut läuft sind es nur Missverständnisse die man in einem konstruktiven Gespräch klären kann. Allerdings sollte man nicht mit Vorurteilen und Vorwürfen in das Gespräch gehen ("bisschen rassistisch ist").

Wenn das nicht hilft kann man sich dann nur auf den Weg der Rechtsberatung machen und schauen was man machen kann.

P.S. Bei meinen Notarterminen gab es zwar keine Rechtsberatung aber eindeutige Erläuterungen und Hinweise von Auswirkungen von entsprechenden Passagen.
 
Sylar schrieb:
irgendwie klar, dass es schief war.;) Am Ende haben wir beim Verlgen von Betonsteinpflaster durch ein Unternehmen, dass am Straßenrand die Steine DEUTLICH kleiner sind, als am Anfang
Könntest du diesen Satz bitte verständlich formulieren?

Sry, aber fällt mir schon länger unangenehm auf, das es wohl "in" ist, ganze wörter eines Satzes wegzulassen
 
@ Thorle

Das schon aber doch ganz sicher keine umfassende Erläuterungen welche folgen eine teilungserklärubg bei nachbarschaftlichen streitigkeiten hat und vermutlich auch keiner erläuterung der einzelnen begrifflichkeiten wie sondernutzungsrechte etc. Oder? Also meine notartermine sind auch ohne sowas dank vorlesens stundenlang.

Im falle hier scheint aber eben schon die grundlage nicht Vorhanden zu sein. Sonst vergisst man doch nicht zu erwähnen, dass das eben kein reihenhaus ist sondern eine eigentumswohnung im reihenhaustil. Die rechtlichen konsequenzen aus dieser „kleinigkeit“ sind schliesslich gravierend.
 
Ich kann
Sylar schrieb:
Natürlich will ich es nicht eskalieren lassen, aber ich will halt nicht am Ende der Leittragende sein, weil ich Nachgebe und endlich meine Ruhe möchte. Aber er hat eine Grenze überschritten, wo ich nicht mehr Nachgebe.
Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen das es sich nicht lohnt sich auf irgendwelche Streits in deiner Situation einzulassen weil du ansonsten eben keine RUHE bekommst. Besonders wenn du da nicht in Miete wohnst sondern die Eigentumswohnung gekauft hast.

Klar nerven diese paar cm Verlust des Grundstücks aber ob es das ganze Wert ist komplett zu eskalieren wage ich zu bezweifeln. Bedenke das ihr nebeneinander wohnt und auch wenn man sich nicht riechen kann sollte man zumindest einigermaßen deskalierend an die Sache rangehen.
 
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