Zeiterfassung / Stempeluhr

Domi83

Rear Admiral
Registriert
Feb. 2010
Beiträge
5.305
Hallo Leute, ich hoffe mal das ich das Forum hier richtig gewählt habe und man mir hier helfen kann :)

Es geht um folgendes, vor über einem Jahr habe ich eine Zeiterfassung erstellt, die über unseren Windows Server läuft. Meldet sich ein Benutzer in der Domäne an, wird in einer Textdatei eingetragen das der Benutzer sich angemeldet hat. Das gleiche gilt für's Abmelden.

Denn, ohne PC wird hier nicht gearbeitet ;)
Nun möchte ich das ganze vielleicht etwas besser digitalisieren, und wollte mal fragen ob es Stempeluhren gibt, wo man eine Karte (oder ähnliches) dran halten muss. Okay, solche Geräte gibt es, aber es geht noch weiter.. Da wo das Gerät hin soll, ist kein Netzwerk in der Nähe. Jetzt müsste also die Zeit auf einer SD Karte gespeichert werden, am Ende des Monats lese ich alle Daten über eine Software aus und habe die Übersicht von allen Mitarbeiten im System... :)

Ich hoffe man versteht was ich da suche, und man kann mir einen Tipp geben... :)
Gruß, Domi

p.s. Bezüglich recht habe ich noch eine kleine andere Frage.. Ich bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass bei der IHK Hannover steht das Berufsschüler die Blockunterricht haben, ab einer bestimmten Zeit nicht mehr in den Betrieb müssen. Ich finde diese Info nicht mehr :( Hat jemand eine Information darüber, ab wie viel geleisteten Stunden ein Schüler der Blockunterricht hat, nicht mehr in die Firma muss?
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

Ist die Maßnahme in deinem Bundesland eigentlich zustimmungs- oder mitwirkungspflichtig?
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

Hersteller suchen und dort Gerät kaufen ... wobei ich empfehle, dorthin ein Netzwerkkabel zu verlegen, nicht dass jemand Manipulationen an den Daten vornimmt, solange diese noch lokal gespeichert sind.

Zeiterfassung ist legitim und dient sogar dem Arbeitnehmer. Somit kann er auf die Minute nachweisen, ob er Überstunden geleistet hat oder nicht! Meist will ja die Firma die genaue Arbeitszeit verwischen, damit Mehrarbeit nicht bezahlt wird!
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

Zeiterfassung ist legitim und dient sogar dem Arbeitnehmer.
Joa, und das ganze würde ich ganz gerne optimieren :)
Problematik ist, da wo ich die Anlage anbringen möchte, führt kein Kanal / Schacht etc. hin um ein Kabel dort hin zu verlegen. Bei 10 Arbeitnehmer haben wir auch ein gewisses Vertrauen, daher würde eine Variante ausreichen wo die Daten erst auf einer Karte gespeichert sind, die ich anschließend auswerten kann (oder ähnliches) :)
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

Joa, supi.. Ich glaube ich habe das passende Paket für uns gefunden...
-> smart time plus NTA 960

Falls wir irgendwann doch mal ein LAN in die Ecke bekommen, wo die Anlage hin kommt, oder es kommt etwas anderes dazu, muss man nicht noch einmal eine neue Anlage kaufen :)
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

Wlan oder ISDN Anschluss sollte doch auch klappen.
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

Zeiterfassung ist legitim und dient sogar dem Arbeitnehmer.

Deswegen kann es trotzdem eine Maßnahme sein, die der Mitbestimmung oder -wirkung des Betriebs- bzw. Personalrates bedarf.
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

Hier mal ein Auszug aus dem JArbSchG, das sollte deine 2. Frage erklären:

§ 9 Berufsschule
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1.
vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2.
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3.
in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1.
Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2.
Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3.
im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.
(4) (weggefallen)
 
AW: Frage, Zeiterfassung / Stempeluhr

@Showboat, vielen Dank für den Auszug... Mal schauen was man damit noch ausarbeiten kann. §9.1.3 ist schon mal der Teil, den ich gesucht habe. Mit dem was dort steht, müsste ich ja wohl die restlichen Informationen finden die ich noch benötige :)

werkam schrieb:
Wlan oder ISDN Anschluss sollte doch auch klappen.
Das wäre natürlich eine sehr gute Variante, da hier im Haus ein W-Lan existiert. Da hängt zwar nur mein eigenes Notebook und das vom Chef dran, aber ein Gerät mehr oder weniger macht ja nichts :)

Doc Foster schrieb:
Deswegen kann es trotzdem eine Maßnahme sein, die der Mitbestimmung oder -wirkung des Betriebs- bzw. Personalrates bedarf.
Öhm, in wie fern? Und was Betriebs- / Personal-Rat angeht, den haben wir bei unserer kleinen Firma nicht. Sehe ich persönlich als Arbeitnehmer in der Firma auch nicht für Notwendig...

Gruß, Domi

Nachtrag: Okay, das mit der IHK und dem Blockunterricht habe ich eben gefunden...
IHK Hannover schrieb:
Beschäftigungseinschränkungen und Anrechnungszeiten bei volljährigen Auszubildenden

Das Beschäftigungsverbot vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und berufsschulpflichtig sind.

Dagegen ist die Beschäftigung im Betrieb nach der Berufsschule für erwachsene Auszubildende grundsätzlich zulässig. Auch ein Blockunterricht, der mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen beansprucht, schließt eine Beschäftigung erwachsener Auszubildender im Betrieb nicht aus.
Das ist der Teil den ich gesucht hatte... Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben