Digitale Zeiterfassung

cartridge_case schrieb:
Das kannst du sicher mit Gesetzestexten, Urteilen o.Ä. belegen?
Andersrum wird ein Schuh draus: auf welcher Basis stehen die Behauptungen der AN müsse "egal wie" und folglich "immer" pünktlich sein?

Die Belege für meine Aussagen findest du, wenn du die Stichwörter: "Pünktlichkeit" und "Arbeit" zusammen bei Google als Suchbegriff verwendest. Soviel Aufwand mute ich der geneigten lesenden Person schon noch zu.
 
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brettler schrieb:
Der AN muss pünktlich sein egal wie.
Hat der TE jemals erwähnt, dass er eine Kernarbeitszeit hat?
Wie kann jemand ohne Kernarbeitszeit Unpünklich sein?

Ist ja egal, ob der TE um 6:05 um 6:20 oder um 7:40 auftaucht, die Zeiterfassung ist immer zu seinem Nachteil.
 
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also leute reguläre arbeitzzeit ist von 6 uhr bis 14.45 uhr abzüglich halbe std pause macht 8 std und 15 minuten

ich bin immer pünklich und habe auch nicht vor irgendwann mal unpünklich zu sein

aber wenn es aus irgendeinem grund mal passieren solte das ich eine secunde zu spät einstemple dann fängt die arbeitszeit erst um 6.15 uhr an und ich muss dann bis 15 uhr arbeiten damit ich meine std vollbekomme
 
Und was sollen wir jetzt machen? Die Optionen wurden dir schon aufgezeigt:

1.) Die Situation hinnehmen und brav sein
2.) Dich beschweren
3.) Kündigen und dir einen neuen Job suchen
 
Nein, muss er nicht und schon gar nicht "egal wie".

https://www.reutlingen.igm.de/news/meldung.html?id=14057

Nur ein Beispiel von vielen.

Lohnkürzungen sind zulässig uvm.

Hat idon auch früher so gesehen.

Aber hier leben ja so viele in ihrer 100k per Anno IGM IT Bubble wo man problemlos auch 30 MInutne zu spät kommen kann.

Einfach früher aufstehen oder einen Zug früher nehmen.

Als ich noch FK war habe ich regelmäßig Abmahnungen verteilt und auch mit Freunde eine Kündigung mit ausgesprochen.
 
Peter220784 schrieb:
und ich muss dann bis 15 uhr arbeiten damit ich meine std vollbekomme
Und das wäre in diesen wenigen Fällen sooo schlimm weil....?

Natürlich wäre es bequemer für den Arbeitnehmer, die Zeit würde am Besten noch sekundengenau abgerechnet. Aber man muss doch kein Fass aufmachen, weil man eventuell ab und zu ein paar Minuten länger am Arbeitsplatz verweilen muss.
 
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Skysnake schrieb:
Etwas Anderes gilt dann, wenn die Verspätung durch einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund verursacht wird. Der Grund muss sich speziell auf den Arbeitnehmer bezie- hen. Ein solcher Grund kann z.B. eine akute schwere Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen sein, die notwendige Pflege eines erkrankten Kindes oder ein Verkehrsunfall. Der Grund darf aber nicht schuldhaft durch den Arbeitnehmer verursacht worden sein. Han- delt ein Arbeitnehmer völlig leichtsinnig oder unverantwortlich und kommt es deshalb zu ei- ner Verspätung, ist von einem schuldhaften Handeln auszugehen, mit der Folge, dass der Vergütungsanspruch entfällt. Nimmt man als Beispiel eine plötzlich auftretende Autopanne in Form eines geplatzten Reifens, würde bei einem gerade erst neu gekauften Reifen, der un- erwartet platzt, kein Verschulden vorliegen.

brettler schrieb:
Anders werden Verspätungen aus persönlichen Gründen beurteil, sofern den Arbeitnehmer daran kein Verschulden trifft. Dazu könnte ein Autounfall auf dem Weg zu Arbeit zählen oder eine Krankheit, wegen der noch vor Arbeitsbeginn ein Arzt aufgesucht werden musste.

brettler schrieb:
Ausnahmen gelten gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch nur, wenn unvorhergesehene Ereignisse zu einer Verspätung des Arbeitnehmenden führen (§ 616 Abs. 1 BGB). Solche Ereignisse können beispielsweise ein Wintereinbruch sein, der vom Wetterdienst nicht vorausgesagt wurde, oder ein unangekündigter Streik, der die öffentlichen Verkehrsmittel betrifft.

Und jetzt nochmal zur Erinnerung was ich schrieb:
R.Kante schrieb:
Wenn auf der Autobahn vorm Pendler ein Unfall geschieht, der zur Vollsperrung selbiger führt, muss der AG eine Verspätung des AN akzeptieren - ohne Sanktionsmaßnahmen für den AN.
Mal davon abgesehen, dass in meinem Verständnis das Einbehalten von Lohn für die Arbeit, die nicht geleistet wurde, keiner Sanktion entspricht. Anders sieht es aus, wenn mehr Lohn einbehalten wird, als durch das zu späte Erscheinen rechnerisch begründbar ist. Dies ist, wie erwähnt, meine persönliche Einschätzung.
Incanus schrieb:
Aber man muss doch kein Fass aufmachen, weil man eventuell ab und zu ein paar Minuten länger am Arbeitsplatz verweilen muss.
Aber man muss doch kein Fass aufmachen, weil man eventuell ab und zu ein paar Minuten kürzer am Arbeitsplatz verweilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder am Freitag wird kürzer gearbeitet, oder es ist eine 33h Vier-Tage-Woche...
 
wenn 45 Minuten Pause sein sollte, dann kann auch eine Frühstückspause von 15 Min drin


Dies ist, wie erwähnt, meine persönliche Einschätzung.
Wenn du einfach nicht in der Lage bist pünktlich zu kommen. Der AG kan das verlangen punkt und tut das auch in 90% der Fälle.
Bei einem Unfall wird keiner was sagen könnte aber, vor allem wenn man ständig zu spät kommt.
Am Schluss werden die Toten gezählt.
https://www.rueden.de/arbeitsrecht/abmahnung/gruende/zu-spaet-kommen/

Es reichen 2 Abmahungen und dann heißt es auf Wiedersehen. Da kann auch der BR nicht mehr helfen weil der bei einer Kündigung nur gehört werden muss.

8 std und 15 minuten

Klingt eher danach das es dann Freitag nur 6 h ohne Pause sind.
 
cartridge_case schrieb:
Was ist das für ein komischer Vertrag? 41,25-Stunden-Woche? Oder doch eher 45 Minuten Pause?
nee 40 std woche freiteg ist schon früher feierabend
 
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Wäre auch kein Problem wenn es immer ausgelichen wird und im Maß bleibt.

Und mit 6 Tagen wäre er doch och immer bei 46h/Woche.

Zudem gibt es noch vielfältige Ausnahmen in Tarifverträgen für bestimmte Brnachen.
 
Der AN kann ja ein Fass aufmachen, Ist nur etwas ungeschickt in der Probzeit und gleich in der ersten Woche.
 
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Anhand der Diskussion merke ich wieder wie gut ich es habe.

Aufgrund der Arbeitsstelle , würde ich meine Situation als speziell bezeichnen, im Rahmen der Jugendhilfe bin ich als Angestellter Betreuer in einer Wohngruppe, zudem nebenher im ambulanten Bereich mit Jugendlichen die anders untergebracht sind.

Dabei habe ich einen Dienstplan zu dem zusätzliche Termine in diversen Orten in der Umgebung stattfinden und Tätigkeiten die in den Bereich des Homeoffice stattfinden, daher ist eine Zeiterfassung nicht so einfach möglich. Seit ich in der Einrichtung läuft dies über eine einfache Excel Tabelle die theoretisch am Anfang des Jahres zur Verfügung gestellt wird.

Da die Datei nicht mehr kam und ich keine Lust hatte diese selber zu frickeln habe ich letztes Jahr das monatliche ausfüllen und abschicken eingestellt und bisher keine Reaktion erhalten (die meisten Kollegen liefern ebenfalls keine Aufstellung).

Im Endeffekt läuft bei uns viel auf Vertrauen und zu Gunsten der Mitarbeiter da wir unsere offiziellen Stunden nicht erreichen können.

Nur der ambulante Bereich wird auf eine Viertelstunde genau in einer Excel Tabelle abgerechnet da die Stunden zusätzlich abgerechnet werden.

Allgemein ein spezieller Bereich den man nicht auf die "normalen" Arbeitsbereiche übertragen kann, da ich auch eine Ausbildung als Bürokaufmann habe, hadere ich mit Art der Erfassung, den lockeren Umgang mit dem Thema, aber ich habe gelernt, dass es auch befreiend sein kann sich um den Bereich auch mal fünfe gerade sein zu lassen.

Der letzte Teil ist demnach mein Beitrag im Rahmen des Threads, auch wenn man sich vielleicht nicht in allen Bereichen der Arbeitsstelle in dem Bereich dessen bewegt was einem zusteht, sollte man das Ganze betrachten und überlegen ob es das Wert ist "ein Fass aufzumachen" oder man sich wegen der Gesamtzufriedenheit mit gewissen Gegebenheiten abfindet und sich anpasst.

Btw. der Kaufmann in mir will immer wieder schreien wenn es im Umgang der Pädagogen um diverse Vorgänge geht. :D
 
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Hallo zusammen,

ich habe mal dazu auf die Schnelle unseren lieben Freund Google angeworfen und folgendes gefunden

"Wenn aus den verlorenen Minuten nicht bezahlte Stunden werden, empfiehlt es sich, den Arbeitgeber darauf anzusprechen und Nachzahlung zu verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, tatsächlich geleistete Arbeitszeit auch tatsächlich zu bezahlen. Ist er der Ansicht, dass in der durch die Rundung weggefallenen Zeit nicht gearbeitet wurde, muss er das beweisen."
Quelle

Zwar darf der Arbeitgeber zu Ungunsten des Arbeitnehmers runden, wenn es im Vertrag nicht genauer definiert wurde.
Der Arbeitnehmer darf aber die Bezahlung der durch Rundung gestrichene Arbeitsleistung verlangen.
Startet man also eine Minute zu spät, und es werden einem direkt 14 zusätzliche Minuten abgezogen (6:01 wird zu 6:15) bzw. arbeitet man 14 Minuten zu viel (15:14 wird zu 15:00), kann man das selbst notieren und halt die Auszahlung einfordern.
So steht es zumindest in der Quelle und für mich ist das auch schlüssig.
 
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