Digitale Zeiterfassung

Ich kenne das auch so, wenn keine Gleitzeit vereinbart ist, und Arbeitsbeginn um 6.00 Uhr, dann bist Du nach 6.00 Uhr eben zu spät. Bei uns gibt es allerdings ca. drei Minuten Karenzzeit, sprich bis 7.02:59 gilt noch als 7:00 und ab 15:12 schon als 15.15 Uhr.
Kann man sich drauf einstellen, also einfach nicht zu spät kommen ;).
 
Ein System mit minutengenauer Uhrentaktung, die dann stets zum Nachteil des AN gerundet wird, ist vermutlich rechtswidrig (meine Laienmeinung).

Kenne aber ein ähnliches System aus der Lehrwerkstatt (aber glaub auch sonst) eines deutschen Automobilherstellers. Ich meine, dort war es damals so dass immer (Beginn und Ende) auf die nächste Zehntelstunde (oder Fünftel? Zumindest kein Viertel. Ich glaub es war mehr als ein Zehntel. Vielleicht waren es auch 10 min , also Sechstel) abgerundet wurde. Somit haben dann zum Tagesende alle schön zwei Minuten vor der Uhr gestanden und gewartet, damit es nicht ein paar Minuten oben drauf gibt. (Und natürlich darauf, dass überhaupt erst der Gong zum Arbeitsende kommt.)
Ist aber schon ne Weile her. War damals in der Form bestimmt zulässig. Ob heute noch, keine Ahnung. Vielleicht. Aber stets zum Nachteil des AN Runden ist bestimmt unzulässig.
Wobei, man kann ja ein bisschen mehr Pause machen...
 
Keinen Betriebsrat. Es nervt viele dort.

Was glaubt ihr immer was ein Betriebsrat alles lösen kann und soll? Der hat zwar in so einem Fall ein Mitspracherecht aber er muss auch Kompromisse eingehen.

Ein BR ist kein Allheilmittel.

In meiner alten Firma wurde auch so abgerechnet, wobei hier es hier glaube ich ab 8:05 als 8:15 gezählt hat.

Im Gegenzug war ausstempenl 17:06 aber auch 17:15.

Im Büro zähle eine Überstunde auch erst ab 60 Minuten.

Kann man ja alles so machen und vertraglich regeln, ist ja erst mal nicht verboten.

Mittelerweile habe ich aber Gleitzeit mit minutengenauer Abrechnung da gibt es das nicht mehr.
 
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brettler schrieb:
Kann man ja alles so machen und vertraglich regeln, ist ja erst mal nicht verboten.
Die EU Richtlinie erfordert eine Minutengenaue Aufzeichnung der Arbeitszeit. Das wurde uns immer vorgebetet, dass wir nicht einfach nur volle oder Viertelstunden eintragen sollen, weil das bei Prüfungen für das Unternehmen schlecht ausgehen kann (wir dürfen auch selber eintragen und einige die noch gewohnt waren das es keine Aufzeichnung gibt, haben am Monatsende einfach für das ganze Monat täglich die gleichen Zeiten eingetragen).

Es ist ganz klar, dass die Arbeitszeit Minutengenau zu erfassen ist:
 
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Dennoch ist das gang und gäbe und kann dennoch vertraglich anders geregelt sein. Gibt ja einges was in Verträgen steht.

Zudem war es ja früher anders.

Mir ist es ja nicht mehr so wichtig, Mein Bürgergeld kommt monats und minutenganu fürs nixtun.
 
Tja ist jetzt die Frage wie wichtig dir der Job bzw das Unternehmen ist.

Ggf. Probezeit nutzen und parallel schonmal umgucken. Wenn der pasn in mehreren Bereichen so tickt, wer weiß was da noch schlummert.

Aber gleich am ersten Tag "unbeliebt" machen hat auch noch nicht viel geholfen. Ggf. Wirklich nach was neuem.umschauen wenn es dich stört
 
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brettler schrieb:
Dennoch ist das gang und gäbe und kann dennoch vertraglich anders geregelt sein. Gibt ja einges was in Verträgen steht.
...
Kann man mit Verträgen ein Gesetz aushebeln? Eigentlich nicht, nur zum Vorteil der Arbeitnehmer. Aber was in Verträgen steht, muss nicht gültig sein, Gesetze haben Vorrang.

Ist vergleichbar mit AGB, man darf den Kunden nicht schlechter stellen als gesetzlich gesteuert, aber ihm Vorteile einräumen. Und so hier auch, man muss sich an das Recht halten, dürfte aber dem Arbeitnehmer Vorteile geben (falls möglich).

Wenn der TE es sich nicht mit seinem Arbeitgeber verscherzen will, könnte ich mir die Lösung vorstellen, die Firma bei einer Meldestelle (oder so was, falls es das gibt) zu melden und die Verstöße anzugeben. Dann wird der Betrieb vielleicht geprüft und wird sich umstellen. Die Werkzeuge des Staates nutzen, etwas Zwang von außen sozusagen.
 
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Und wozu das Ganze? Einfach pünktlich sein und das ‚Problem‘ löst sich von ganz alleine.
 
Och, man kann relativ leicht Firmen beim Zoll und/oder dem Finanzamt (oder Datenschutzbeauftragter, Gewerbeaufsicht, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bei bestimmten Branchen auch Gesundheitsamt, BaFin, etc., die Möglichkeiten sind schier endlos :D) anschwärzen. Man sollte halt nur besser sich so äußern, dass es sich um Vermutungen, Gerüchte handelt. Und besser anonym (Telefonzelle, Brief aus Papier mit der Schneckenpost ohne Absender).

Aber in der Praxis wird doch bei so einer Regelung einfach jeder mit dem Abstempeln (oder dem tatsächlichen Arbeitsbeginn) einfach bis 1 Minute vor der vollen Viertelstunde abwarten...
 
j-d-s schrieb:
...
einfach bis 1 Minute vor der vollen Viertelstunde abwarten...
Mmh, du wartest dann 10 Minuten am Arbeitsplatz, anstatt sofort aufzubrechen? Das wäre mir über die Zeit nicht recht.

Incanus schrieb:
...Einfach pünktlich sein und das ‚Problem‘ löst sich von ganz alleine.
Es wird ja auch beim gehen abgerundet. Wenn du also korrekt gehst, fehlen ggf. 10 Minuten. Oder meinst du mit Pünktlichkeit, dann länger zu bleiben, um bei 17:16 abzustempeln? Auch dann fehlt eine Minute.
 
Warum warten? Wer zehn Minuten zu früh den Arbeitsplatz verlässt, macht wohl was falsch.
 
j-d-s schrieb:
Och, man kann relativ leicht Firmen beim Zoll und/oder dem Finanzamt (oder Datenschutzbeauftragter, Gewerbeaufsicht, ...) anschwärzen. Man sollte halt nur besser sich so äußern, dass es sich um Vermutungen, Gerüchte handelt. Und besser anonym (Telefonzelle, Brief aus Papier mit der Schneckenpost ohne Absender).
...
Erst Mal ist das Nennen von Missständen kein Anschwärzen, sondern ein Nennen von Missständen.
Und dann ist hier die Lage doch klar, es wird zum Start zum Nachteil des Arbeitnehmers zu Viertelstunde hochgerechnet (es fehlen Minuten) und beim Gehen zum Nachteil des AN abgerundet, siehe #3.
 
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Es wird gar nichts falsch gemacht, wenn man pünktlich zu Arbeitsbeginn um 6.00 Uhr da ist.
 
Incanus schrieb:
Warum warten? Wer zehn Minuten zu früh den Arbeitsplatz verlässt, macht wohl was falsch.
Du meinst es bestimmt gut, aber schaue noch mal #3 an. Egal wann du deinen Arbeitsplatz verlässt oder kommst, es wird zu deinem Nachteil abgerechnet, über Wochen, Monate und Jahre hinweg ist das ein relevanter Nachteil.
 
Wenn meine Arbeitszeit von 6:00-14:00 Uhr vereinbart ist, ich erst um 6:02 Uhr eintrudele aber meine schon um 13:59 Uhr gehen zu können, muss ich mich doch nicht wundern. Also einfach die Vereinbarung einhalten und alles passt.
 
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Incanus schrieb:
Wenn meine Arbeitszeit von 6:00-14:00 Uhr vereinbart ist, ...

Dann würde ich dennoch sagen, dass ein Beginn von 06:01 Uhr nicht zu einem Abzug von 14 Minuten berechtigt. Wie in #24 genannt, ist eine minutengenaue Abrechnung Vorschrift.

hallo7 schrieb:
Die EU Richtlinie erfordert eine Minutengenaue Aufzeichnung der Arbeitszeit. ...

Es ist ganz klar, dass die Arbeitszeit Minutengenau zu erfassen ist:
 
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Fu Manchu schrieb:
ist eine minutengenaue Abrechnung Vorschrift.
Das stimmt nicht. Es ist eine minutengenaue Erfassung Vorschrift, nicht Abrechnung.
Ergänzung ()

Die 15min-Regel wird auch bei uns so gehandhabt.

Es scheint wohl nicht mehr selbstverständlich zu sein, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen....
Was viele auch wohl nicht wissen, dass wiederholte Unpünktlichkeit zu einer Abmahnung und sogar Kündigung führen kann.
 
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PC295 schrieb:
Das stimmt nicht. Es ist eine minutengenaue Erfassung Vorschrift, nicht Abrechnung.
...
Ok, Erfassung. Und nach einer minutengenauen Erfassung darf zum Nachteil gerundet werden? Finde ich erstaunlich, nehme ich aber hin, falls es stimmt.

Was die Pünktlichkeit angeht, wir haben eine Kernarbeitszeit im Rahmen von 9 bis 15 Uhr. Man kann vorher kommen und natürlich später gehen, aber die Zeit ist davor und danach relativ frei, hauptsache man hat seine Zeit voll. Aber es wird genau erfasst, abgerechent, zugeordnet.

Das Problem sehe ich halt, selbst wenn man pünktlich ist, so ist das abrunden ein Stressfaktor,die Leute gewöhnen sich an, früher dazu sein (um ja nicht die Zeit nach 6 Uhr zu verlieren) oder jeden Tag einige Minuten länger zu bleiben, um ja nicht die Minuten nach zB 17 Uhr zu verlieren.
 
Mach dass du da weg kommst aus dem Krauderladen. Ähnlich war es bei meinem Ausbildungsbetrieb(8-17), ausnahmsweise mal 3 Minuten zuspät), wurde dir das direkt auf der Zeitabrechnungen angemarkert mit dem Hinweis das abzustellen. Wenn man dann mal 10 Minuten länger gemacht hat z.B. weil es notwendig war, ist es einfach unter den Tisch gefallen.
E: Dieses Zeit-Modell Dienst nach Vorschrift(feste Zeiten,nachteilsauslegung)ist einfach 90er-Style und vollkommen realitätsfremnd ,Verarsche.

Alles andere als Gleitzeitkonto mit minutengenauer Abrechnung würde bei mir nicht mehr in Frage kommen
 
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turbo1 schrieb:
Alles andere als Gleitzeitkonto mit minutengenauer Abrechnung würde bei mir nicht mehr in Frage kommen
Nicht nur das, sondern auch flexible Arbeitszeit. (ob mit oder ohne Kernzeit is dann aber eher egal)
 
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