Goldsmith schrieb:
man würde nach dem Einstempeln, ja nicht gleich arbeiten, sondern sich umziehen, zum Arbeitsplatz laufen, die Arbeit vorbereiten und deshalb bräuchte es diese 15 Minuten.
Hatten wir in unserem alten Betrieb auch mal. Das wurde dann damit umgangen, dass man morgens erst nach dem Umziehen und abends vor dem Umziehen auszustechen hat. Da gabs dann mal ein paar Abmahnungen weil mancher meinte, sich umziehen und duschen bezahlen lassen zu können und dann hat das funktioniert.
Weil letztlich hat sich auch nicht jeder Kollege in der Arbeit umgezogen (noch nicht mal die Schuhe) oder gar geduscht. Das stand ja jedem frei.
Dafür wurde dann die minutengenaue Stechzeit erfasst. Das war auch insofern fairer, weil manche Kollegen 20m neben der Stechuhr gearbeitet haben, andere aber 4min Fußweg dahin hatten. Ersterer hatte aber jeden Tag ~8 Minuten weniger "Freizeit" aufgrund der Lage seines Arbeitsplatzes.
Hatte auch zur Folge, dass innerhalb weniger Monate statt einer plötzlich 4 Stechuhren auf dem Betriebsgelände vorhanden waren.
brettler schrieb:
Man muss schauen wo es Sinn macht. Aber der AN muss eh püntlich sein. Dem AG kann ja egal sein wie er das macht.
Ich glaube, im Jahr 2024 und dem wohl recht allgemeinen Fachkräftemangel sollte so mancher AG mal vom Roß runterkommen, dass er seine MA mit sowas Gängeln kann wie er möchte. Gerade im Handwerksbereich wo man nicht mit 35h Gleitzeit und 80k€ IGM Gehalt punkten kann.
Wenn ich einem MA wegen z.B. 5 Minuten späterer Ankunft aufgrund des nur stündlich fahrenden Busses zumuten will, dass er stattdessen dann 55 Minuten vor Arbeitsbeginn auf der Matte steht, muss ich mich nicht wundern, wenn der MA nach kurzer Zeit wieder geht.
Hier wären viele AG gut gebraten, auf solche Umstände einzugehen um ihre Mitarbeiter zu halten. Außer man hat natürlich stets ein paar Duzend Bewerbungen pro Stelle in der Hinterhand, weil man der Nr.1 AG in der Gegend ist.