Digitale Zeiterfassung

Die 15min-Regel wird auch bei uns so gehandhabt.

Eben aber es glaubt ja hier keiner und will sämtliche Behörden informieren.
Es scheint wohl nicht mehr selbstverständlich zu sein, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen....

Als noch gearbeitet habe kam auch ein Kollege immer 2-4 Minuten zu spät. Das ist in der Woche dann auch fast eine Stunde. Besonders nervig wenn man den Kollegen braucht und daher selbst sinnlos rumsteht und nicht wegfahren kann.

Wegen sowas wude dann auch die 15 Min Regel eingeführt, aber die ist ja angeblich illegal und verboten und sittenwidrig.
 
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PC295 schrieb:
Das stimmt nicht. Es ist eine minutengenaue Erfassung Vorschrift, nicht Abrechnung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es vor Gericht halten würde, wenn immer zum Nachteil des Arbeitnehmers gerundet wird. Ginge natürlich gegebenenfalls bis zum EuGH, wird man aber als Arbeitnehmer in der Regel nicht machen da zu teuer und aufwendig.

Sollte natürlich wirklich ein genauer Zeitpunkt als Arbeitsbeginn und -ende definiert sein, kann es natürlich anders sein.

Wenn mir der Job sonst gefällt, würde ich eigene Aufzeichnungen führen und mir diese von meinem Vorgesetzten monatlich unterzeichnen lassen. Man kann das auch am Ende des Arbeitsverhältnisses noch richtig stellen und da ist dann vllt auch ein entsprechender Streitwert vorhanden und es entscheidet das Arbeitsgericht.
 
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Alternativ könnte man ja auch ganz oldschool pünktlich kommen.

Wie es genau gerundet wird weiß eh nur der TE.

Bei uns war es so 8:05 - Abrechnung 8:15. Ausstempeln 17:05 -> 17:15. Somit hätte man den "Nachteil" wieder drin.

Ansonsten wurde das hier auch gut herrausgearbeitet
https://www.reddit.com/r/arbeitsleben/comments/15jupqx/zeiterfassung_15min_takt_legal/

Und ich kenne das aus der BR Zeit das dies auch so gehandhabt werden kann. Beide Varianten, aluch mit der zweimaligen Abrundung. Haben wir auch 2x durchgehen lassen und zugestimmt.

TE hat es noch gut. Kenne es noch aus der Schicht Zeit das die Übergabe auch nicht bezahlt wurde und die AZ erst bezahlt wurde wenn man im System den Maschinenführer gewechselt hat.
 
An die "pünktlich Kommen" Kommentare hier im Thread.

Ich pendele seit 20 Jahren mit den ÖPNV zur Arbeit (Hamburg) - so schlecht wie die letzten 2 Jahre, war der ÖPNV noch nie. Dank Gleitzeit und flexible Arbeitszeit habe ich tatsächlich nicht das Problem, zu einem fixen Zeitpunkt auf Arbeit sein zu müssen.
Jedoch habe ich mittlerweile fast täglich Verspätungen* entweder wenn ich ins Büro fahre oder Feierabend mache. Die Verspätungen variieren hierbei zwischen 5 Minuten und mehreren Stunden. (Personen auf den Gleis, Signalstörung etc.)

Wenn es vom Job her also nicht zwingend erforderlich ist, zu einem fixen Zeitpunkt wirklich auf Arbeit zu sein (wg. bspw. Schichtwechsel, Öffnungszeiten ...), dann würde ich als Arbeitnehmer immer auf eine flexiblere Regelung schauen. Auch das "Warten" auf Kollegen kann ja mit Kernzeiten begegnet werden.

PS nein, mit dem Auto zur Arbeit fahren ist ebenfalls keine Alternative - Hamburg ist Stau-Stadt Nr. 1 in Deutschland ... und Parkplätze sind ein knappes Gut.

*bei Streiks arbeite ich dann generell aus dem HomeOffice - diese Tage zähle ich nicht zu den Verspätungen
 
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Natürlich kann es vorkommen, dass man durch äußere Einflüsse zu spät kommt, bei Nutzung des ÖPNV genauso, wie mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Eine völlig flexible Arbeitszeitregelung ist da natürlich von Vorteil, aber das ist halt bei Arbeitsplätzen die voneinander abhängen nicht so einfach.
Hier geht es aber offensichtlich nicht darum jemanden wegen Verspätungen abzumahnen, sondern eine Regelung der Abrechnung im Viertelstundentakt. Ich denke da kann man selber schauen, dass es einem nicht zum Nachteil wird.
 
Der TE kann ja schauen, ob sein Job zwingend ein fixen Start-Termin bedingt (weil Öffnungszeiten, Schichtplan etc.) oder ob man sich nicht doch lieber nach einen anderen Arbeitgeber umschauen sollte. Wenn die Zeiterfassung einfach nur nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt wird, dann kann man sich diesen Arbeitgeber gerne sparen. Es gibt zu viele Jobs, um sich da wirklich den Kopf zu zerbrechen.
 
Was spricht dagegen einfach nur in der Zeit zu arbeiten, für die man auch bezahlt wird? Wenn ein Einstempeln um 6:01 Uhr dazu führt, dass erst um 6:15 Uhr die Arbeitszeit beginnt, wird halt auch erst um 6:15 Uhr begonnen zu arbeiten. Wer weniger bezahlt, kriegt auch weniger :)
 
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Rumgammeln auf der Arbeit ohne Bezahlung ist verlorene Zeit. Das bringt doch null.
 
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In aller Ruhe ankommen, einen Kaffee trinken oder bei Bedarf eine Zigarette rauchen und sich dann erst ins Chaos stürzen hat auch was für sich.
 
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Es gibt ja durchaus Jobs, wo man wirklich zu einer bestimmten Zeit anfangen muss. Dann kann ich es auch verstehen, wenn der Arbeitgeber dabei mit gewissen "Maßnahmen" zur Pünktlichkeit anhält.

Ist es aber einfach nur zum Geldsparen seitens des Arbeitgebers, dann würde ich mir ein anderes Unternehmen suchen.
 
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birday schrieb:
Das bringt doch null.
Kommt drauf an, was man daraus macht. Wenn für den AG gearbeitet wird, geschieht das ja dann quasi kostenlos, weil der erst ab einem späteren Zeitpunkt bezahlt, sofern "falsch" gestempelt wurde - ist auch Käse. Die Zeit kann man ja auch einfach mit Dingen verbringen, für die man sonst keine Zeit findet, z.B. ein Buch/Zeitung lesen, schlafen... Whatever.
 
An die "pünktlich Kommen" Kommentare hier im Thread.

Das ist aber nicht das Problem des AG. Selbst schuld wer mit dem ÖPNV zur Arbeit fährt.

Man muss immer püntklcih kommen egal ob das eigene Auto brennt oder nicht
 
brettler schrieb:
Das ist aber nicht das Problem des AG. Selbst schuld wer mit dem ÖPNV zur Arbeit fährt.
Das kann aber ganz schnell zum Problem des AG werden. Wieso sollte man dem AN vorschreiben, wie er zur Arbeit zu kommen hat?
brettler schrieb:
Man muss immer püntklcih kommen egal ob das eigene Auto brennt oder nicht
Wenn man dabei drin saß wird das eher nichts mehr. Von daher: Es gibt genug Gründe, wo mir persönlich das erscheinen auf Arbeit erstmal zweitens ist.

Zum Thema: Hier in der Konzerntochter wird in der Wochenberichts-Exceltabelle auch Wert auf Viertelstunden gelegt. Aber ob ich da nun 10 Minuten vorher oder nachher angefangen hab mit arbeiten interessiert eh keinen.
 
Incanus schrieb:
Also einfach die Vereinbarung einhalten und alles passt.
Klar, wenn du 60 Sekunden später dran bist als ¨vereinbart" mach ich dann für den AG kostenlose 14 Minuten länger um die wieder auszugleichen. Ist das dein Ernst?

Wär für mich definitv n Kündigungsgrund wenn mein AG das so handhaben würde, geht gar nicht.
 
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brettler schrieb:
Und ich kenne das aus der BR Zeit das dies auch so gehandhabt werden kann. Beide Varianten, aluch mit der zweimaligen Abrundung. Haben wir auch 2x durchgehen lassen und zugestimmt.
Auch das macht es nicht legal, das kann letztlich nur ein Gericht entscheiden. Meiner Laienmeinung ist die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung zur Minutengenauen Aufzeichnung eindeutig - ob das ein Gericht auch so sieht wird man sicherlich in der Zukunft erfahren - irgendwann klagt das jemand durch.

Die häufigsten Gründe der 15 Minuten Abrechnung sind entweder relativ kurzsichtige wirtschaftliche Überlegungen, aber am häufigsten wohl veraltete Abrechnungssoftware die Minutengenau einfach nicht kann.

PS: Ein Betriebsrat hat auch mal gebilligt das der Arbeitgeber die Zeit von der Stempeluhr zum Arbeitsplatz abziehen darf - pauschal für jeden Mitarbeiter gleich. Wie schätzt du so eine Regelung ein? ;)
 
Das kann aber ganz schnell zum Problem des AG werden. Wieso sollte man dem AN vorschreiben, wie er zur Arbeit zu kommen hat?

Zur Arbeit kommen ist eine Bringschuld. Aber da ich mein Bürgergeld bekomme ist mir das egal.

Mögen die ganzen Itler mit Ihren 100k im Jahr und Gleitzeit ja nicht verstehen, aber geade im Schichtbtrieb muss man pünktlich sein.

Also kann es dem AG egal sein wie der AN zur Arbeit kommt und ihc habe nie was von vorschrieben geschrieben.

Der AN muss pünktlich sein egal wie.
darf - pauschal für jeden Mitarbeiter gleich. Wie schätzt du so eine Regelung ein?

Als Bürgergeldbezieher ist mir das egal.

Der TE kann ja kündigen oder mit seiner Regelung leben, was anders bleibt ihm nicht übrig, da Probezeit.
 
brettler schrieb:
Der AN muss pünktlich sein egal wie.
Nein, muss er nicht und schon gar nicht "egal wie". Wenn auf der Autobahn vorm Pendler ein Unfall geschieht, der zur Vollsperrung selbiger führt, muss der AG eine Verspätung des AN akzeptieren - ohne Sanktionsmaßnahmen für den AN. Selbiges gilt für andere plötzliche und unberechenbare Ereignisse wie z.B. einen plötzlichen (d.h. nicht durch den Wetterdienst vorhergesagten) Wintereinbruch mit entsprechenden Folgen für Verkehrsmittel jeder Art.

Mag sein, dass "dem Schichtarbeiter" gerne eingebläut wird, er habe nicht zu murren und sich voll und ganz dem AG zu unterwerfen, um "die Produktion" aufrecht zu erhalten, dem ist aber nicht so.
 
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Naja, Ausnahmen wie Unfall gibt es natürlich immer.
Trotzdem ist Pünktlichkeit in vielen Berufen die Regel. Wenn man Consultant ist und um 8 Uhr einen Termin beim Kunden hat, dann hat man um 8 Uhr da zu sein, gerne 5 Minuten früher, keinesfalls 5 Minuten später.
 
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