Wischbob
Captain
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 3.611
Hallo, ich möchte einer Firma nach erfolgloser, mündlicher Mahnung nun ein Einschreiben schicken.
Die Firma hat Arbeiten ausgeführt, diese sind aber unvollständig und fehlerhaft.
Ich möchte nun auf den § 634 hinweisen, bei dem unter Punkt 1 steht, das ich Nacherfüllung verlange.
Danach möchte ich noch darauf hinweisen, das sofern Punkt 1 -sofern nicht innerhalb einer 4 Wochen Frist- erfüllt ist, ich nach Punkt 2 selbst oder jemand anderen damit beauftrage, die Arbeiten fertig zu stellen und diese Kosten ggf in Rechnung zu stellen.
Frage:
Wie zitiere ich die Gesetzte? Da gibt es ja bestimmte Regeln, die man einhalten sollte oder?
Danke
Die Firma hat Arbeiten ausgeführt, diese sind aber unvollständig und fehlerhaft.
Ich möchte nun auf den § 634 hinweisen, bei dem unter Punkt 1 steht, das ich Nacherfüllung verlange.
Danach möchte ich noch darauf hinweisen, das sofern Punkt 1 -sofern nicht innerhalb einer 4 Wochen Frist- erfüllt ist, ich nach Punkt 2 selbst oder jemand anderen damit beauftrage, die Arbeiten fertig zu stellen und diese Kosten ggf in Rechnung zu stellen.
Frage:
Wie zitiere ich die Gesetzte? Da gibt es ja bestimmte Regeln, die man einhalten sollte oder?
Danke