thommy86
Commander
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@Markenprodukt, dann dauert wohl doch lĂ€nger was đ
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Sieh das gröĂere Bild, denn dein problem beginnt doch schon davor: In gröĂeren Mengen Chips zu ordern steht den Herstellern nicht zur Option, weil nVidia die Chips ja selber nicht hat. Deswegen ist auch die Lagerung der Chips irrelevant, weil Chips nicht wirklich lange eingelagert wĂŒrden, selbst wenn das Ziel wĂ€re möglichst viele Grafikkarten fĂŒr den Kunden Vorzuproduzieren. Wenn der Chip-Hersteller sagen wir mal 2000 (k.A. wie hoch die Zahl tatsĂ€chlich ist) Chips im Monat produziert, können an alle auch nur insgesamt 2000 Chips geliefert werden. Genau das war eben mein Punkt. Wo nun eine Lagerung der Chips stattfindet ist völlig wurscht. Es werden aktuell bereits alle zur VerfĂŒgung stehenden Chips ausgeliefert, zu Grafikkarten verarbeitet und dann an den Kunden ausgeliefert. Mit dem Ziel viele Karten vor dem Release vorzuproduzieren, wĂŒrde man ebenfalls die Lagerung der Chips kurz halten, also die wöchentliche/monatliche Produktion wĂŒrde möglichst schnell zu fertigen Produkten verbaut.Miuwa schrieb:Wenn die Chips ein knappes Gut sind, dann wĂŒrde ich als Graka Hersteller versuchen so viele wie möglich davon zu ordern
PurePleazure schrieb:Also die Stornierung meiner Zotac-Bestellung gestern durch Amazon konnte ich ja noch verstehen und hatte das Thema fĂŒr mich soweit abgehakt.
Aber dann kam diese Email zur PNY heute morgen von Amazon. "Artikel jetzt bestellbar - 1.022,26 Euro - Verkauf und Versand durch Amazon"
Der Preis gegenĂŒber der Zotac ist lĂ€cherlich.
War natĂŒrlich nicht verfĂŒgbar, obwohl ich gleich dem Link gefolgt bin.
Das hĂ€tte echt nicht sein mĂŒssen lol.
Anhang anzeigen 970886
vielen dank fĂŒr den Hinweis ich dachte das wĂ€re mit öffentl. Interesse und nur einem Vornamen gerechtfertig.Vindoriel schrieb:@CheesustheOnly : Du weiĂt aber schon, dass private Chats (nichts Anderes ist das) nicht veröffentlicht werden dĂŒrfen, oder? Kann teuer fĂŒr Dich werden, zumal da auch ein Name zu sehen ist.
Das ist eine wertlose Aussage. NatĂŒrlich sind deutsche Gerichte immer irgendwie an deutsches Recht gebunden, aber die Frage ist in welchem Umfang und welches Recht du (als Person) auch geltend machen kannst. Ein Staatsgericht ist zuerst dem Gesetz unterworfen (Art 97. GG) aber ein Handelsgericht (Schiedsgericht oder freiwillige Gerichtsbarkeit) eben nicht. Hier unterwirfst du dich dem GutdĂŒnken (Auslegungswillen) des Gerichtes (im Rahmen eines Vertrages) und nicht ausschliesslich staatlichem Recht. Bei einem Handelsgericht ist der Richter das Gesetz und sein Urteil ein Angebot (an dich).dynastes schrieb:Entschuldige bitte, aber das ist einfach falsch. Jedes Gericht auf deutschem Boden ist an deutsche Gesetze gebunden, sie geben den primĂ€ren Rahmen vor, in dem Entscheidungen getroffen werden können. "Abseits staatlichen Rechts" wird daher gar nichts entschieden.
froschmeister schrieb:Das ist eine wertlose Aussage. NatĂŒrlich sind deutsche Gerichte immer irgendwie an deutsches Recht gebunden, aber die Frage ist in welchem Umfang und welches Recht du (als Person) auch geltend machen kannst. Ein Staatsgericht ist zuerst dem Gesetz unterworfen (Art 97. GG) aber ein Handelsgericht (Schiedsgericht oder freiwillige Gerichtsbarkeit) eben nicht. Hier unterwirfst du dich dem GutdĂŒnken (Auslegungswillen) des Gerichtes (im Rahmen eines Vertrages) und nicht ausschliesslich staatlichem Recht. Bei einem Handelsgericht ist der Richter das Gesetz und sein Urteil ein Angebot (an dich).
froschmeister schrieb:Ja, ich weiss das aus eigener Erfahrung und kenne auch den Grund, warum das so ist. Das hat einfach damit zu tun das hiesige Gerichte tatsĂ€chlich Handelsgerichte sind, die auch abseits staatlichen Rechts Urteile fĂ€llen dĂŒrfen. Wenn du das so akzeptierst, weil du dich nicht (oder nicht richtig) auf das Gesetz beziehst (und damit Rechtsverzicht begehst), kann der Richter jedes Urteil fĂ€llen. (Das ist die von dir zitierte herrschende Meinung und sie ist auch referenzierbar.)
froschmeister schrieb:In jedem Fall kann man bei deiner Sichtweise (Staatsgericht) erst einmal davon ausgehen, dass das Gesetz Vorrang vor Auslegung hat. Sofern du dich darauf beziehst und es eindeutig ist. (§ 311 BGB ist dazu ziemlich deutlich.)
froschmeister schrieb:Daher kann dir ein Handelsrichter beinahe jedes Urteil unterschieben, ohne, dass du ihm Rechtsbeugung unterstellen kannst. Wenn du dich nicht dagegen wehrst, wird es im Rahmen des Vertrages gĂŒltig werden. (Mit einem Vertrag kann die Haftung immer im vollen Umfang an dich weitergegeben werden.)
Hehehe :-) Ich muss dieses mal echt ein wenig darĂŒber lachen. Ich werde jetzt der ASUS TUF OC den Vorzug geben, hab sie bei Cyberport bestellt, mal sehen wann sie kommt.BelneaHP schrieb:Gestern hatte jemand einen Link zur 3080 von Palit zur VerfĂŒgung gestellt - die Karte sollte heute eigentlich verschickt werden.
https://www.amazon.de/gp/product/B08JCVWTQY/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o00_s00?ie=UTF8&psc=1
Amazon did it again:
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TKessel schrieb:Hehehe :-) Ich muss dieses mal echt ein wenig darĂŒber lachen. Ich werde jetzt der ASUS TUF OC den Vorzug geben, hab sie bei Cyberport bestellt, mal sehen wann sie kommt.
Ja, der Trick ist natĂŒrlich, dass man dich das nicht wissen lĂ€sst. Ich habe aber nun schon einige Urteile gesehen die dem Gesetz widersprochen haben, z.B. bei Vollstreckungsgerichten die Vertragschulden mit Haft bedroht haben. Dies verstösst gegen Art. 11 des internationalen Pakt fĂŒr bĂŒrgerliche und politische Rechte i. V. m. Art. 20 (3) u. Art. 25 GG. Da fragt man sich dann schon, wie das möglich ist.dynastes schrieb:dass solch ein Urteil an "Angebot" an dich als Partei sei, implizierend, dass man dieses genauso gut auch ablehnen könnte)
Die 699⏠waren ja auch nur ein Marketingstunt. Haben ja nur weltweit eine Handvoll leite zu dem Preis kaufen können.Vendetta schrieb:Nvidia hĂ€tte ja eigentlich auch gleich 1000 Euro fĂŒr die RTX3080 verlangen können, die Leute hĂ€tten es auch gezahlt.
Solid1984 schrieb:Habe die Asus auch bestellt, allerdings bei Caseking. Machen euch die 10 GB Ram keine Bauchschmerzen? Mich lassen sie die ganze Zeit zweifeln. Bin echt am ĂŒberlegen sie abzubestellen und auf die 20 GB Version zu warten.
Ich sag mal - jaein. Ich weiĂ es nicht so recht. Ja ich hĂ€tte sicherlich auch gerne eine 20GB Variante. Brauchen wir es? Keine Ahnung, wir werden das wohl in 1-2 Jahren wirklich erst sagen können. Wenn man sich die bisherigen Tests ansieht sage ich fĂŒr 4k braucht man es nicht unbedingt. FĂŒr 8k ist das ein anderes Thema, aber das ist eh Zukunftsmusik, die meisten Leute dĂŒmpeln ja noch auf FHD rum. Ich ĂŒbrigens auch, deshalb wird die nĂ€chste Anschaffung nun eine WHQD Monitor sein (vielleicht ist der ja vor der Karte da? :-D)Solid1984 schrieb:Habe die Asus auch bestellt, allerdings bei Caseking. Machen euch die 10 GB Ram keine Bauchschmerzen? Mich lassen sie die ganze Zeit zweifeln. Bin echt am ĂŒberlegen sie abzubestellen und auf die 20 GB Version zu warten.
froschmeister schrieb:Ja, der Trick ist natĂŒrlich, dass man dich das nicht wissen lĂ€sst. Ich habe aber nun schon einige Urteile gesehen die dem Gesetz widersprochen haben, z.B. bei Vollstreckungsgerichten die Vertragschulden mit Haft bedroht haben. Dies verstösst gegen Art. 11 des internationalen Pakt fĂŒr bĂŒrgerliche und politische Rechte i. V. m. Art. 20 (3) u. Art. 25 GG. Da fragt man sich dann schon, wie das möglich ist.
Die Antwort ist eben das Vollstreckungsgericht ist ein Handelsgericht, dass dir den Haftbefehl in Form eines Angebots ganz legal unterbreiten kann. (Sehen kannst du den Unterschied als Laie nicht.) Klingt ĂŒbel, ist aber so. (Es ist auch nicht einfach sich dagegen zu wehren, aber man versteht warum es möglich ist.)