Zelle_92 schrieb:
Solange man aber bei Problemen mit dem gekauften Gerät immer sofort auf die Garantie gelenkt wird (weil dann hat der Hersteller den Kunden am Hals und nicht der Händler selbst), [...]
Moment mal, genau dafür sind Garantien aber gedacht!
Ich denke es liegen allgemein (nicht nur von
@Zelle_92 ) einige Missverständnisse oder Unkenntnis bezüglich Garantien vor.
Daher hier ein wenig Aufklärungsarbeit:
Garantien werden in den meisten Fällen
nur dem Händler und nicht dem Endkunden gewährt.
Warum werden sie denn überhaupt dem Händler gewährt?
Jeder sollte sich bewusst machen, dass im Falle eines Defektes nicht der Händler daran Schuld hat. Sondern der Hersteller. Er hat ein Produkt produziert, welches nicht ordnungsgemäß funktioniert. Der Händler kann dagegen gar nichts tun.
Daher wird ein Händler im Falle eines Defektes immer den Reflex haben, sich einer Regulierung zu verweigern, denn er hat nichts falsch gemacht. Diesen Reflex kann er durch unsere Gesetzgebung nicht immer ausleben, aber dort, wo er eine Möglichkeit sieht, wird er das tun. Immerhin wird vom Händler verlangt, dass er für ein Geschäft im Falle eines Defektes nicht nur auf seinen Gewinn verzichten soll, sondern er muss zusätzlich zu seinen Anfwendungen und Kosten noch eigenes Geld oben drauf legen! Ohne etwas falsch gemacht zu haben.
Garantien wirken diesem Risiko entgegen. Der Hersteller garantiert dem Händler eine Problemlösung nach Maßgabe seiner Garantiebedingungen für einen bestimmten Zeitraum. Der Händler gibt dies an seinen Endkunden weiter, der damit eine Sicherheit erhält. Der Händler wird sich nun nämlich nicht mehr verweigern wo er nur kann, sondern das im Rahmen der Garantie Erlangte an den Endkunden weiterreichen.
So, und nun ist ganz wichtig zu begreifen, dass die Art und Weise wie der Händler intern mit einer Reklamation verfährt, allein seine Sache ist. Er kann auch gegen den Willen des Kunden für sich selbst einen Garantiefall daraus machen. Wohlgemerkt intern. Nicht dem Kunden gegenüber!
Denn: Der Käufer hat selbst das Wahlrecht, welche Rechte er geltend machen möchte. Er hat jederzeit das Recht, bei Defekt auf die gesetzliche Gewährleistung zu bestehen. Ihm gegenüber ist der Fall dann auch als Gewährleistungsfall zu behandeln. Trotzdem darf der Händler für sich selbst die Garantie einfordern.
Und das ist es auch, was in der Praxis geschieht. Dem Kunden werden Belege überreicht, woraus hervorgeht, dass das defekte Produkt zur Garantie eingereicht wurde, und dieser ärgert sich, weil er glaubt um seine Gewährleistungsrechte betrogen worden zu sein. Allerdings möchte ich das Gericht mal sehen, das einem Media Markt recht gibt, wenn der Käufer nach 2 erfolglosen Nacherfüllungsversuchen zurücktreten möchte, und MM mit der Argumentation ankommt, der Kunde habe jedes Mal nur Garantie verlangt. Selbst wenn Garantieaufträge vom Kunden unterschrieben worden sind, würde MM vor Gericht mit solch einer Argumentation nicht bestehen können. Ein Verbraucher muss den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen, und das Gericht würde dessen Garantieanträge kurzerhand als Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen umdeuten.
Also ist die Aussage "MM / Saturn versuchen immer mich zu einer Inanspruchnahme der Garantie zu zwingen" nicht haltbar!
Einschicken und überprüfen dürfen alle Händler, ob online oder stationär.
Macht ein Kunde Ansprüche geltend aufgrund eines Sachmangels, hat der Händler das Recht
a) festzustellen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt
b) festzustellen, ob ein Sachmangel nicht auf Verschulden des Käufers zurückzuführen ist
c) festzustellen, wie der Hersteller im Rahmen seiner internen Garantie verfährt.
Ein solches Einschicken und Bearbeiten darf auch bis zu 6 - 8 Wochen dauern. Und es gibt keine Handhabe, wenn zB das Computersystem so lange nicht genutzt werden kann. Nicht umsonst schließen Firmen Serviceverträge mit Computerfirmen ab, die ihnen sofortigen Austausch defekter Komponenten garantieren. Und die immens teuer sind.
Wer Wartezeiten nicht akzeptieren kann oder will, der sollte sich in Fachgeschäften erkundigen. Einige bieten unentgeltlich die garantierte weitere Nutzbarkeit eines bei denen gekauften Systems an. Nur darf man sich dann darauf einstellen, dass dort das System, das man online für 1.500€ bekommen würde, eben 2.000 € kostet.
Service hat halt auch seinen Preis.