DerNiemand schrieb:
Die anderen, die das nicht nutzen, haben ein Informationsdefizit bis (staatliche) Medien diese Äußerungen aufgreifen.
Die anderen, die staatliche Medien nicht nutzen, haben ein Informationsdefizit bis Twitter & Co. Diese Äußerungen aufgreifen.
So, wer hat jetzt Recht?
Das Informationsangebot ist heutzutage viel zu reichhaltig, um auf nur eine Informationsquelle zu verweisen. Zumal gerade in der Jugend und den jungen Erwachsenen staatliche Medien vergleichsweise deutlich weniger konsumiert werden, dafür nutzen die älteren kaum Twitter & Co.
In dem Moment, wo du dich auf nur auf eines davon beschränkst, sprichst du eine ziemlich konkrete Personengruppe an.
the_nobs schrieb:
Trump wurde gesperrt weil er auf Twitter zu Gewalt aufgerufen hat!
Kannst du mir diese tweets zitieren?
Die Begründung von Twitter sagt nämlich was anderes.
SE. schrieb:
Dann ist dein Google wohl kaputt?
Er hat gefragt, wo Trump zu Gewalt und Mord, was ihm hier ja vorgeworfen wird, aufgerufen hat.
Ich bin jetzt die gelöschten tweets bis Anfang Dezember deiner Quelle durchgegangen und "das schlimmste", was ich finden konnte, war ein Aufruf zu einem "Protest" (nicht einer Randale) am 06.01..
SaschaHa schrieb:
Das ist vollkommen legitim und meines Erachtens auch wichtig, um Falschaussagen etwas entgegenzusetzen.
Blöd nur wenn sich Faktenchecks für "Falschaussagen" teilweise dann plötzlich als "Wertung" (man könnte es "Meinungscheck" nennen) entpuppen.
Das ganze natürlich nicht deutlich bei dem Hinweis zu dem Post, sondern erst vor Gericht.
"
Bei der Einschätzung von „Correctiv“ handle es sich, so sieht es das Magazin, gar nicht um einen Faktencheck, sondern um eine Wertung."
https://www.welt.de/wirtschaft/arti...check-bei-Facebook-muss-geloescht-werden.html
SaschaHa schrieb:
Es ist bedauerlich, dass du Rassismus, Gewalt, Hass und Hetze als "Meinung" legitimierst
Es geht um Trump.
Und wie bereits geschrieben bin ich die (gelöschten) Posts bis Anfang Dezember zurückgegangen.
Wo hat er Rassismus, Gewalt oder Hetze verbreitet?
Hass ist im übrigen sehr wohl eine Meinung. Wenn ich diesen Hass aber in Form von Beleidigungen oder Körperverletzung Ausdruck verleihe, ist der Hass weder das schlimme noch das Belangbare - sondern die begangene Straftat.
(Anmerkung: Manche Psychologen ordnen Hass auch als Emotion ein. Da es hier jedoch um Twitter, also insb. Wort und Schrift geht, nehme ich Hass hier jetzt mal als Steigerung von "nicht mögen".
begin_prog schrieb:
Ein Aufruf zur Gewalt (dazu noch im Amt)
Bitte eine Zitat in dem genau das geschehen ist.
Ansonsten gilt nämlich umgekehrt "Eine Lüge ist keine Meinung, auch wenn [...] sie in Dauerschleife wiederholt [wird].
begin_prog schrieb:
Wie wäre es wenn du mit einem / dem ersten Beispiel anfängst bevor du ein anderes bringst?
begin_prog schrieb:
Das ist Anstiftung zum Wahlbetrug.
Das ist bestenfalls eine Interpretation und schlimmstenfalls schlicht und ergreifend eine Unterstellung.
Da ist der 2. Satz auch überhaupt nicht deutlich genug, nur, wenn man die Aussage genau so interpretiert (/interpretieren möchte), wie du es tust.
Darüber hinaus kenne ich das amerikanische Rechtssystem nicht ausreichend, aber wäre Anstiftung zum Wahlbetrug nicht eine Straftat? Dann gibt es doch, wenn es so eindeutig ist wie du sagst, kein Problem, das ganze vor Gericht gehen zu lassen.