News BGH nimmt Preissuchmaschinen in die Pflicht

@brabe:

Ich melde den neuen Preis und warte bis dieser auch so in der Suchmaschine aktualisiert ist. Das wird sich ja wohl in die Shopsoftware integrieren lassen.
Andernfalls muss ich mich eben aus der Suchmaschine kurz verabschieden.

Es dürfte ja jedem klar sein, dass das Erscheinen ganz oben in der Liste einen immensen Wettbewerbsvorteil darstellt und der muss dann auch berechtigt sein (=günstigster Preis).
 
1.) Da hat wieder einmal ein Richter absolut null Ahnung von der Technik gehabt. Wenn man sekündlich aktualisieren will, so ist das zur möglich, wenn die Shops die Suchmaschinen von sich aus bei einer Änderung informieren, wofür es noch absolut kein System gibt und auch nicht geben wird, da jeder Shop seinen eigenen Webshop hat. Ein http Request pro Sekunde und pro Suchmaschine würde die Kapazitäten der meisten kleinen Shops sprengen. Das wären ca. 3 Mio. Requests pro Monat, also ungefähr die Menge an Traffic die Seiten wie 3DCenter oder Planet3DNow produzieren, wo jeweils ein eigener Server mit mehreren CPUs zur Verfügung steht. Das Ganze muss man noch mit der Anzahl der Artikel pro Shop multiplizieren.
Für Geizhals ist das sowieso ruinös, da man jeden Artikel ständig abfragen und auswerten kann.

2.) Eine Aktualisierung pro Stunde um eine zufällige Uhrzeit ist vollkommen in Ordnung. Da kann man nur mehr schwer absichtlich falsche Preise einspielen.

3.) Das eigentliche Problem sind nicht Shops, die falsche Preise haben. Der wirkliche Betrug passiert mit den Verfügbarkeiten. Es wird bei der Ankündigung eines Produktes dieses einfach gelistet als Verfügbarkeit auf Anfrage. Das ist dann Kategorie gelb, was in der selben Kategorie wie "Lieferbar in 2-3 Tagen" oder "Lagernd im Zentrallager" ist. Der Preis wird so gesetzt, dass man bei den billigsten dabei ist, nur ist keine Bestellung möglich, da das Produkt eben nicht verfügbar ist. Der Preis ist z.B. 500 Euro. Die Händler, die dann das Produkt wirklich verkaufen wollen, listen es um 600 Euro, was ihnen jedoch keiner abkauft, weil alle glauben, der reale Preis ist bei 500. Entweder wird von den Shops dann der Preis später wieder auf 600 erhöht, es wird das Produkt gestrichen und in einer leicht anderen Version teurer verkauft (z.B. bulk vs. retail) oder es wird so lange gewartet, bis der Preisverfall so stark ist, dass der Preis wieder rentabel ist z.B. indem eine Grafikkarte gelistet wird, die erst in 4 Monaten überhaupt beim Hersteller verfügbar ist und in weiteren 4 Monaten ist schon das Nachfolgemodell kurz vor der geplanten Ankündigung und die Preise gehen runter.
 
Ich finde den Bericht hier irreführend und falsch, da er suggeriert das die Preissuchmaschinen verurteilt wurden. Das ist Schwachsinn! Die Händler sind in die Pflicht genommen worden zu prüfen, dass die Preise die die Suchmaschinen anzeigen auch die wahren Preise sind und nicht andersrum.
 
thanks@spraadhans, ich hab mir beinahe einen bären aufbinden lassen, und hätte die falschen informationen weiter in die welt getragen.
 
Ich weiß ja nicht, was ein Edelstahlproduzent damit zu hat. Vielleicht hat dieser ja auch nur seit kurzem dem BUNDESGERICHTSHOF einfach nur sein LOGO aus reiner Nächstenliebe vermacht.

Also bitte was soll das? Wenn unbedingt so ein kleines Bildchen erscheinen muß, dann würde es ein Bundesadler sehr viel besser machen als das Logo von BGH Edelstahl.
http://www.bgh.de/cms/
 
"Alle Angaben ohne Gewähr. Die gelisteten Angebote sind keine verbindlichen Werbeaussagen der Anbieter!"

so oder so ähnlich stehts doch in jeder suchmaschine drunter... frag mich weshalb man dann wegen diesen angaben klagt und damit noch durchkommt.... schwachsinniges urteil und jede menge kosten die wieder durch werbung und/oder höhere preise beim kunden landen...
 
Hm, also ich versteh das nicht so ganz. Als Kunde bedeutete dies halt bisher, dass man sich von oben nach unten in der Liste der Verglichsseite durchklickt bis der wirklich beste Preis rauskommt.
Aus der Sicht des klagenden Händlers aber irgendwie verständlich.
 
@MFelgate:

Wow, du hast recht, das hab ich glatt übersehen. Da ist wohl mal ganz schlecht recherchiert worden...
 
@spraadhans: Danke! So hatte ich das auch interpretiert. Die Überschrift "BGH nimmt Preissuchmaschinen in die Pflicht" ist meiner Meinung nach leicht irreführend. Wie gesagt, die Preissuchmaschinen waren nicht beteiligt in dem Prozess. Sollte man eventuell klarer formulieren @ CB

@MFelgate: Recht hast du. Ich halte sowieso nicht allzu viel von immer engerer Kooperation zwischen Staat und Privatwirtschaft, aber jetzt noch Edelstahl und ein Bundesgericht – das geht zu weit!

:D

Edit: Grade mal "BGH" gegoogelt, und sowohl in der normalen als auch in der Bildersuche kommt der Bundesgerichtshof an erster Stelle. Hatte da jemand noch Restalkohol im Blut beim News schreiben :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sich auf die Preisangaben der Preissuchmaschine verlässt und nicht selbst einmal einen Blick auf den Preis im eigentlichen Shop wirft ist meiner Meinung nach selbst schuld.

Es ist ja verständlich das bei der riesigen Anzahl an Produkten in der Preissuchmaschine die Preise nicht syncron gehalten werden können.

Spätestens wenn ich an der Kasse im Shop bin sollte ich nochmal einen Blick auf die Gesamtsumme werfen bevor ich auf "Bestellung abschicken" klicke.

Wenn ich das nicht mache bin ich ganz klar selbst Schuld!
 
Ich glaube, das eine stündlich aktualisierung reichen würde.
Eine minütliche oder sekündliche aktualisierung wie es manche User geschrieben haben, ergibt überhaupt keinen sinn, denn abgesehen vom Aufwand wäre der Preis den man gerade sieht schon wieder alt wenn man nicht gerade für Produkt- und Preisvergleiche weniger als 1 minute braucht. Und das Beispiel mit Idealo ist sowieso extrem, da wurde ja ein Preis vor über 500 Stunden aktuallisiert.

Offtopic: Idealo und diese möchtegern suchmaschinen sollte man gleich aus dem netz hauen^^.
Die haben weder viele Produkte, noch genaue Produktangaben und die Preise sind oft immer noch merklich teurer als bei geizhals. Und man wird bei der Google-suche auch immer zugespammt mit solchen Idealo links oder preissuchmaschine.de und was es sonst noch gibt.
 
Faktisch wird doch jetzt nur folgendes passieren: Geizahls und co ändern die AGB was ab, so dass die Händler für den Preis verantwortlich sind und schaffen ne Möglichkeit "außerplanmäßige" Preisanpassungen zu übermitteln.

Zumindest bei Geizhals dürfte das kein unüberwindbares Problem darstellen, da werden die Preise nicht von nem Robot aus den Shops rausgelesen wie hier einige zu vermuten scheinen sondern vom Händler bereitgestellt.

Für richtige Crawler a la Froogle dürfte das aber spannend werden. ;)
 
Bin mal gespannt wann die ersten Preissuchmaschinen auf Offshore Hosting umsteigen um dieser lächerlichen Entscheidung auszuweichen :evillol:
 
Wo bitte ist da die Relation zu z.B. einer gedruckten Werbung? Im Laufe der Woche kann sich der Preis auch hier mehrfach ändern (z.B. bei Arbeitsspeicher), aber niemand käme auf die Idee, hier unlautere Werbung zu vermuten.
 
Kann er nicht. Es ist schon so, dass auch da die gedruckten Preise eien gewisse Gültigkeit haben müssen. Deswegen werden bei sehr schwankenden Waren eben keine Preise angegeben bzw. "auf Anfrage". Preissteigerungen können halt nicht so ohne weiteres stattfinden, wenn man mit einem niedrigeren Preis wirbt. OB es da natürlich Fristen gibt, wie lange die Preise gültig sein müssen, weiß ich nicht. Aber (als lieferbar) beworbene Ware muss halt ab Zeitpunkt der Veröffentlichung der Werbung zumindest in bestimmten Mengen auch kaufbar sein, gilt für den Discounter wie den Online-Shop.
 
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Entschuldigung, aber soviel falsch gedacht/gemacht habe ich selbst nach einer Party um halb vier nicht, siehe hier: https://www.computerbase.de/forum/t...zuerst-bei-preissuchmaschinen-aendern.712233/

Das ist doch peinlich @ Ex-Londoner...

Die Frage stelle ich hier nochmal, da bisher nur der Aktualisierungstakt angesprochen wurde (stündlich):
das punkt schrieb:
Wie sieht das eigentlich technisch aus? Senden die Shops ihre Daten an die Suchmaschinen oder crawlen diese ihre eingetragenen Partnershops nur regelmäßig nach neuen Infos durch?
Wie ist das mit Tagespreisen bei Hardware?

Das Urteil basiert auf einem Fall von 2006, lässt technische Fortschirtte außer Acht und hat den fahlen Beigeschmach von Richtern, die leider noch nie etwas mit derlei Dingen zutun gehabt haben.

Wie erwähnt hat die Verfügbarkeit einen weit größeren Einfluss auf das Verhalten der Kunden und sollte neben dem Preis wegen Irreführung die Händler anklagbar machen - nicht nur auf den Preissuchmaschinen, sondern vor allem in deren eigenen Shopseiten.

Ich habe es bei Bestellung zweier Wiimotes mit eingebautem Motion Plus Gedöns erlebt, wie die Händler vorgehen, in diesem Fall war es Redcoon.
Per idealo.de wollte ich mir den günstigsten Anbieter mit der besten Verfügbarkeit raussuchen, da das teil bei geizhals.at nicht gelistet war/ist.
redcoon bot die Dinger im Dezember des letzten Jahres bestellt, genau genommen dem 20. 12. 09, also kurz vor Weihnachten bei einer im Shop angegebenen Lieferzeit von ~ 3-4 Tagen. Direkt einen Tag vor Weihnachten wurde dann der Liefertermin auf den 16. Januar verlegt. Also habe ich bis dahin gewartet.
Drei Tage nach diesem Datum kam eine Verzögerungsnachricht, dass doch erst am 15. Februrar geliefert werden kann. Das Geld hatte redcoon bis dahin immer noch. Rein rechtlich fragwürdig, da die keine Bank sind ...
Schlussendlich habe ich am selben Tag dann storniert, knapp zwei Monate später also.

Ich will das nicht allein auf redcoon schieben, denn das wird nicht der einzige Handel sein, der sowas praktiziert. Bei Bedarf kann ich die Emails übrigens mal posten, steht nichts drin von wegen "...dürfen nicht veröffentlicht werden".
Was Snakebyte da macht, ist auch nicht schön, aber der Händler wird sicher ehr erfahren haben, wann die Produkte auf den Markt gelangen und dies mMn. irreführenderweise in ihrem Shop erstmal nicht geändert. - Mittlerweile sind die Dinger bei redcoon entfernt worden.

Achja, bevor ich es vergesse: Momentan werden die Dinger für Anfang April als lieferbar bei einem der verbliebenen Händler angegeben. Gelistet sind sie seit Oktober 2009.
 
HappyMutant schrieb:
OB es da natürlich Fristen gibt, wie lange die Preise gültig sein müssen, weiß ich nicht. Aber beworbene Ware muss halt ab Zeitpunkt der Veröffentlichung der Werbung zumindest in bestimmten Mengen auch kaufbar sein, gilt für den Discounter wie den Online-Shop.

Soweit ich weiß, ist auf gedruckter Werbung - zumindest bei den Werbeheften von Aldi, Plus und Lidl u.a. - immer ein Zeitrahmen angegeben. Im Sinne von Angebote aber xx bis yy. Und in der Zeit sind die Preise verbindlich.
 
Mal an die Meisten, die hier posten:

Eine Urteilsschelte ist völlig fehl am Platz, wenn man keine Ahnung hat, worüber wirklich entschieden wurde. (Das gilt leider für die meisten Urteilskommentierungen, die ohne Kenntnis der vollständigen Begründungen, mal schnell eben herausgehauen werden.)

Erst wird der Sachverhalt hier im Artikel - erkennbar - falsch dargestellt und dann auch noch in der Wahrnehmung der Kommentare verzerrt; selbst ohne juristische Vorbildung müsste sich doch erfassen lassen, das auch Gerichte selten völlig unlogisch entscheiden und die Richter - wie jeder andere auch - durchaus in der Realität und nicht irgendwo nebenan leben.

Wirklich toll wäre es, wenn in so einem Beitrag auch mal ein Aktenzeichen angegeben würde, dann könnte man sich nämlich auf der Homepage des Bundesgerichtshofes auch mal schlau machen und nicht am Sachverhalt vorbei polemisieren.
 
CKxyz schrieb:
Wirklich toll wäre es, wenn in so einem Beitrag auch mal ein Aktenzeichen angegeben würde, dann könnte man sich nämlich auf der Homepage des Bundesgerichtshofes auch mal schlau machen und nicht am Sachverhalt vorbei polemisieren.

Dann lies mal die Pressemitteilung, die wir auch als Quelle angegeben haben.

BGH schrieb:
Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 123/08

Landgericht Berlin – Urteil vom 16. Februar 2007 - 96 O 145/06

Kammergericht – Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 U 50/07

Zu den beiden Urteilen vom LG Berlin und vom Kammergericht ist allerdings nichts zu finden.
 
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