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News Switch-Emulator: Suyu setzt Yuzu fort und will Klage von Nintendo vermeiden

war doch klar das wenn einer erwischt wird, 2 weitere auftauchen und weitermachen werden.
in anderen Worten: Hail Hydra (Marvel) / Hydra Dominatus (Warhammer 40k)
 
Trelor schrieb:
Gewerblich verbreiten sicherlich, aber wie kommst du auf den nutzen Teil?
Weil Erfolge aus einem Verbrechen niemals automatisch legal werden, das sagt nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der eigene menschliche Verstand. Heißt, wenn ich erfolgreich ein Spiel von der Cardridge rippe, ist das Ergebnis beim Endnutzer immer noch ein illegal erstelltes Gut und der Besitz von illegalen Gegenständen, egal in welcher Form, ist Strafbar.
 
boonstyle schrieb:
Das ist halt erwiesenermaßen falsch.
Gibt es dafür Quellen?
boonstyle schrieb:
die Piraterie zurückgegangen wenn die "Bequemlichkeit" gestiegen ist
Es gab immer auch einen Preisfaktor. Und so wie es sich für mich darstellt, wiegt der schwerer.
boonstyle schrieb:
während diese bei Musikstreaming (mit wenigen Anbietern, welche prinzipiell alle den gleichen Katalog haben) weiterhin konstant niedrig ist steigt diese im Bereich Videostreaming in den letzten Jahren massiv an und das bereits vor den Preiserhöhungen.
Weil Musik weiterhin einfach billig ist per Spotify und Co. Bei Videotreaming haben aber alle zuletzt immer weiter die Kosten nach oben geschraubt und zwar schon seit einer ganzen Weile immer wieder mal, nicht nur zuletzt
boonstyle schrieb:
Es ist einfach nicht bequem dauernd rauszusuchen wer, was wo streamt.
Es ist auch nicht bequem netflix über VPN aus der Türkei zu buchen, trotzdem wird es wegen der Ersparnis gemacht. Preis > Bequemlichkeit
boonstyle schrieb:
Auch bei Videospielen hat Steam mehr als eindrücklich gezeigt, dass der Kunde es lieber hat an einem Ort zu kaufen und zu konsumieren.
Weil Steam gleichzeitig die starken Sales hat. Fraglich ob das ohne Sales auch so funktionieren würde. Oder ohne die günstigen Keyseller, die ihrerseits mitunter problematisch sind, gerade diese Marktplätze.

boonstyle schrieb:
Bei denen muss keiner am Hungertuch
Das ist übrigens auch kein Grund. Nur weil man Geld hat, heißt es nicht, dass man es auch eher ausgibt. Auch Leute die es eigentlich hätte, sagen sich, wozu soll ich das bezahlen, wenn ich es gratis ausm Netz haben kann? Ansonsten wären ja auch die 3€ extra von Amazon um weiter werbefrei zu sein kein Problem.

Hast du irgendeine Quelle oder Aussage, dass allein durch Bequemlichkeit Piraterie zurückgegangen ist? Bei allen genannten Faktoren war immer auch der Preis beteiligt. Und die Erfahrungen der letzten Zeit aus den Reaktionen von Preiserhöhungen, trotz gleichbleibendem Komfort, sagen halt was anderes. Wie gesagt, für 3 Euro mehr ändert sich gar nichts bei Amazon und trotzdem kündigen jetzt viele und wollen wieder segeln.

Ich sehe da nichts als erwiesen an.
 
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Crifty schrieb:
die abgewandelten SD-Karten von Nintendo passen aber in kein Lesegerät was du so kaufen kannst.
Du sagtest ja weiter oben "SanDisk". Ist damit sowas gemeint was man nicht einfach so kaufen kann?
https://www.amazon.de/SanDisk-Extreme-UHS-II-USB-C-Reader/dp/B078JTMDWH

Oder meinst du da was anderes? Desweiteren habe ich das gefunden:

Es zeigt sich also, dass für die Privatkopie im Urheberrecht bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen sind. Laut Urheberrecht ist die Privatkopie somit für den privaten Gebrauch bestimmt und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt. Diese Vervielfältigung darf also nicht verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
https://www.urheberrecht.de/privatkopie/

Ich verstehe das so, das ich von einem gekauften Spiel (insofern ich keinen eventuell vorhandenen Kopierschutz umgehe) für mich privat eine Kopie anfertigen und auch benutzen darf.
 
schiz0 schrieb:
Du sagtest ja weiter oben "SanDisk". Ist damit sowas gemeint was man nicht einfach so kaufen kann?
https://www.amazon.de/SanDisk-Extreme-UHS-II-USB-C-Reader/dp/B078JTMDWH
nein das ist ein normaler SD Card Reader, das Format das Sandisk für Nintendo entwickelt hat, basiert zwar lose auf dem SD Card Format, wurde aber abgewandelt in der Form selbst und auch wie es Software mäßig ausgelesen werden kann.

schiz0 schrieb:
Oder meinst du da was anderes?
ja (oben erklärt)
schiz0 schrieb:
Desweiteren habe ich das gefunden:
das ist auch so korrekt, aber Nintendo hat einen Kopierschutz und den müsste ich umgehen, um erstens die Dateien zu rippen und um sie dann im Emulator zum laufen zu bringen. Selbst wenn du die Spiele kaufst, bleibt also ein hoher krimineller Aufwand, um diese dann im Emulator zum laufen zu bringen.
Verbreiten darf ich es auch nicht, wie du schon geschrieben hast, weil es illegal erstellt worden ist, durch den Download mache ich mich natürlich auch hier Strafbar, weil ich so in den Besitz (als nicht Eigentümer) davon gekommen bin.
 
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habla2k schrieb:
Hast du irgendeine Quelle oder Aussage, dass allein durch Bequemlichkeit Piraterie zurückgegangen ist? Bei allen genannten Faktoren war immer auch der Preis beteiligt. Und die Erfahrungen der letzten Zeit aus den Reaktionen von Preiserhöhungen, trotz gleichbleibendem Komfort, sagen halt was anderes. Wie gesagt, für 3 Euro mehr ändert sich gar nichts bei Amazon und trotzdem kündigen jetzt viele und wollen wieder segeln.

Ich sehe da nichts als erwiesen an.
Habe dir bereits Quellen genannt und entsprechende Studien gibt es zur Genüge wenn du dich, abseits der Links, Mal zur Suche begeben würdest aber dann würdest du dich selbst widerlegen anstatt hier Blödsinn zu verbreiten, welchen du übrigens selbst in keiner Weise mit Fakten/Quellen/Nachweisen hinterlegst.

Oh und zu Steam, deiner "Hammersales" gibt/gab es in gleichem Maße bei jedem anderen Launcher, nur kann man diese gar nicht vergleichen, da die Spiele dort dann immer exklusiv waren (darum dreht es sich nämlich ursprünglich bei der Idee der Launcher von EA, Ubistoft, etc.). Aber hey wenn du Äpfel und Birnen vergleichen willst.

Oh und zu Spotify, es geht hier nicht um den Preis sondern darum, dass die Library entsprechend ausgebaut ist. Gibt es entsprechende Untersuchungen zu die du nicht suchen/lesen wollen wirst weil du dann vor Augen geführt bekommen würdest dass du Mist verzapfst.
 
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boonstyle schrieb:
Habe dir bereits Quellen genannt
Deine Quellen sagen aber nur, dass es einen Anstieg gibt, nicht, dass dieser ausschließlich daran liegt, dass Komfort verringert wurde, was auch so pauschal nicht richtig ist. Beispiele habe ich genannt.

Denke an dem Punkt gehts nicht weiter.
 
Crifty schrieb:
aber Nintendo hat einen Kopierschutz
Ok, dann scheint die Sache ja klar. Ich bin da nicht wirklich drin, meine letzte Konsole war ne xbox360. Mit Nintendo hab ich quasi gar nichts am Hut. Interessant finde ich das Thema aber trotzdem. Jetzt weiß ich mehr, thx.
 
habla2k schrieb:
Wenn die Spiele einfach auf dem PC verfügbar sind reicht es nicht, es müsste gleichzeitig noch günstig bzw. spottbillig sein.
Wobei es selbst da noch Leute geben wird, die es sich locker leisten können, aber per se dann auf die Raubkopie zurückgreifen würden. Und es gab (und eventuell gibt es noch) viele, die als Schüler / Stundent die Piratenflagge gehisst haben, aber seit dem die Geld verdienen / bekommen durch deren Beruf nun eher kaufen. Ich denke auch mal, dass man das nicht loswerden wird, auch wenn die Spiele spottbillig sind. Aber ich gebe dir Recht, dass es sich dann mehr leisten würden, anstatt den Piratenweg einzuschlagen.

Crifty schrieb:
wird man spätestens die Grauzone verlassen, wenn man sich die Spiele organisiert.
Wobei es zumindest für frühere Konsolen extra Tools gab. Für das SNES und Co. teilweise verboten, aber zumindest die Retrode konnte man legal im DragonBox Shop kaufen. Aktuell gibt es die nicht, weil nicht auf Lager (weil Nachfrage zu gering und die daher keine neuen mehr in Auftrag gegeben haben). Ich habe so ein Ding zu Hause für meine Original SNES Catridges. Damit kann man die am PC spielen, ohne ein ROM selber zu erstellen, aber mit Emulator. Ist also eventuell nur eine Frage der Zeit, bis es sowas auch für die Switch gibt. Das aber nur als Ergänzung, dass es das früher mal gab. Für die Retrode 2 gab es sogar extra Plugins für Sega Master System, Gameboy und N64 (verlinkt ist die Variante ohne N64 Controller Anschlüsse, weil es dass aktuell sogar in dem Shop gibt).

schiz0 schrieb:
Ich verstehe das so, das ich von einem gekauften Spiel (insofern ich keinen eventuell vorhandenen Kopierschutz umgehe) für mich privat eine Kopie anfertigen und auch benutzen darf.
Wobei da meistens von "wirksamen" Kopierschutz die Rede ist. Es gab früher z.B. Tools, die den Kopierschutz mitkopiert haben (CloneCD, Nero 5.5 und drunter, Alcohol 120%, etc.). Da wäre dann auch die Frage, wie man Wirksam deklariert und wenn der mitkopiert wird, sollte eigentlich alles passen. Aber das wird ein Anwalt / Richter vermutlich trotzdem anders sehen und ein "Otto Normal" wird es dann auch nicht per Klage drauf ankommen lassen, ob der Kopiertschutz dann nun wirksam ist. Bei Filmen kannst du ja z.B. auch den Film während du ihn anguckst, einfach mit aufnehmen. Das ist dann langwierig, aber war auch oft der einzig legale Weg. Und die ganzen "Ripper" von Musikstücken wie Audials One (oder so) machen das genauso. Die nehmen einfach gerade das Lied vom Radiosender auf, wo du es hörst. Das ist dann soweit auch legal, sonst wären die Tools bereits verboten.
 
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Crifty schrieb:
Heißt, wenn ich erfolgreich ein Spiel von der Cardridge rippe, ist das Ergebnis beim Endnutzer immer noch ein illegal erstelltes Gut und der Besitz von illegalen Gegenständen, egal in welcher Form, ist Strafbar.
Das ist so nicht richtig.

Ich zitiere aus dem entsprechenden Wikipedia Artikel zwecks besserer Lesbarkeit:

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.

Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.

Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[15] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[16]
 
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Ich hatte irgendwann auf Yuzu nach ca1 Jahr Nutzung keinen Bock mehr und habe mir dann eine echte Switch gekauft.
Habe den Kauf auch nicht bereut und bin froh, dass die Games endlich ohne Crashes laufen :D
 
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@Flutefox
1. Die Switch gelte rechtlich nicht als Computer, weil es ein geschlossenes System ist, ebenso wenig wie der Mac von Apple, oder die PlayStation von Sony.

2. Eine eigene Kopie kannste machen, bei PC Programmen sonst nicht.

3. selbst wenn du eine Kopie dir erstellen solltest, musst du vorher das Spiel kaufen, na die ganzen Emulator Nutzer will ich sehen mit ihren Switch Bibliotheken im Regal dahinter. Denn selbst wenn sie ein Original haben, darf ich trotzdem dann nicht einfach die passende ROM herunterladen, denn ich hätte ein Anspruch auf eine Kopie meines Spiels aber die ROM wurde mit einem anderen Spiel erstellt, also bin ich illegal in den Besitz gekommen.

4. ohne das passende Lesegerät in Physischer Form, brauche ich mir wegen der Softwarebestimmungen keinen Kopf machen. Denn alle Rechte daran liegen bei Nintendo, ein Nachbau fällt unter den Paragraphen des Plagiats.

Der Gesetzgeber hat bewusst die Gesetze dahinter so spitzfindig ausgelegt, damit nicht jeder dahergelaufene meint, Pirat spielen zu müssen.
 
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Crifty schrieb:
@Flutefox
1. Die Switch gelte rechtlich nicht als Computer, weil es ein geschlossenes System ist, ebenso wenig wie der Mac von Apple, oder die PlayStation von Sony.
Bitte an Fakten halten, es gibt keine rechtliche Definition des Begriffs Computer daher zielen auch alle Gesetze bezüglich von Urheberrechten auch nicht auf diesen Begriff ab sondern beschäftigen sich grundsätzlich mit dem Urheberrecht und dort gilt Kopien für den privaten Bedarf (Sicherungskopien) sind rechtlich zulässig sofern nicht Vorschriften für den Erlang dieser Kopie gebrochen werden.

Es ist also scheißegal ob Personal Computer, Mac, Nintendo Switch oder sonst was.

Der Rest ist übrigens auch ziemlich Bockmist von dem was du da schreibst.
 
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boonstyle schrieb:
Der Rest ist übrigens auch ziemlich Bockmist von dem was du da schreibst.
Bringt dir alles nichts ohne das passende Lesegerät und das ist ohne die Zustimmung von Nintendo nicht zu bauen, außer du willst auf eine Plagiats Klage hinaus, denn Nintendo hat dieses Gerät nicht für den Endkunden vorgesehen. Das System gehört Nintendo, da kannste noch soviel jammern wie du willst.
Ergänzung ()

schiz0 schrieb:
Und wenn man jetzt ein Spiel im Store kauft? Denn scheinbar erlaubt Nintendo das kopieren / verschieben auf SD-Karten. Dann dürfte das nutzen der privaten Kopie in einem Emulator auch kein Problem sein. Oder?
Und mit welchem Gerät willst du es einlesen? Es gibt keines und der nachbau ist rechtlich untersagt, weil dem Endkunden die Rechte daran fehlen, nur Nintendo darf es und die geben es nicht frei.
 
@Crifty
1. Ich finde gerade nicht das passende Urteil bzw. die Rechtssprechung, ob eine Konsole vor dem Gesetz auch als PC angesehen wird und ob es sich bei einem Computerspiel auch um ein PC Programm handelt.

2. Korrekt. Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen sieht jedoch vor, dass ich mir eine Privatkopie erstellen darf. Dabei ist es egal, welches Medium genutzt wird.

3. Ich sehe das Problem nicht. Entweder lade ich mir das Spiel runter, welches ich so oder so nie gekauft hätte, dem Konzern entsteht also kein echter Schaden. (Das ist in diesem und vielen anderen Threads in aller Ausführlichkeit besprochen worden) oder ich kaufe es. Ich für meinen Teil habe alle Nintedo Exclusives, welche ich spielen wollte, ebenfalls gekauft.

4. Auch richtig, jedoch maximal kundenunfreundlich. Dennoch gibt es hier die Möglichkeit, sich eine Custom Firmware zu installieren. Hierzu gab es seinerzeit sogar ein höchstrichterliches Urteil bzgl. Open Source Software und der Implementierung bestimmter Mechanismen. Die Quelle bleibe ich dir schuldig.

Wichtig ist bei solchen Diskussionen, gerade beim Thema Privatkopien, ein gewisses Augenmaß. Solche Haarspalterei bzw. Sealioning und diese "Es ist verboten weil es illegal ist" Mentalität ist nicht zielführend. Niemand wird kontrollieren ob die Keys meiner Zelda Rom mit denen meiner Cartridge übereinstimmen. Was wäre denn daraus die Schlussfolgerung? Wieder Rootkits von Herstellern zu installieren, wie seinerzeit bei Sony? Dass das Urheber- und Patentrecht ein wüster Dschungel von unterschiedlichsten nationalen Gesetzgebungen ist liegt auf der Hand. Dass bestimmte Dinge an bestimmten Gerichten eingereicht werden, da die Richter sich dort beinflussen lassen ist auch bekannt. (Wie vieles zum Urheberrecht am LG Hamburg)

Nintendo kämpft hier gegen hausgemachte Probleme.
 
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Crifty schrieb:
4. ohne das passende Lesegerät in Physischer Form, brauche ich mir wegen der Softwarebestimmungen keinen Kopf machen. Denn alle Rechte daran liegen bei Nintendo, ein Nachbau fällt unter den Paragraphen des Plagiats.
Was falsch ist. Der Bau von Geräten zum Auslesen von Daten verstößt gegen keine Vorschrift. Die aktuelle Rechtssprechung und Gesetzeslage zielt nur auf das umgehen von Kopierschutz ab und die physische Form des Datenträgers (in dem Fall Cartridge) ist ein Graubereich.

Es geht im Fall des Emulators einzig und allein darum, dass die Switch Keys verwendet welche die Spiele signieren und das erstellen der Keys aus der Software ist streng genommen ein Verstoß, nicht das physische Lesegerät. Hierfür kann man auch gut und gerne die Switch selber nutzen mit entsprechender Custom-Firmware.
 
Crifty schrieb:
Und mit welchem Gerät willst du es einlesen?
Hm, Nintendo schreibt auf der Seite die ich verlinkt habe
Folgende Typen von microSD Cards werden auf Nintendo Switch unterstützt:
  • microSD (bis zu 2 GB)
  • microSDHC (4 GB–32 GB)
  • microSDXC (64 GB und mehr)
Dafür bekomme ich zig Lesegeräte angezeigt.
 
@Flutefox
Um das ganze mal abzukürzen, ich kann auch anständig mich verhalten und einfach sagen: entweder ich kaufe es mir oder ich habe meine Hände davon fernzuhalten.

Die ganze Diskussion ist sowieso ein bisschen dämlich oder? Jeder normal denkende Mensch weiß doch „habe ich es nicht käuflich erworben, besitze ich es auch nicht“… wir diskutieren darüber ob ein Jemand etwas illegal konsumieren darf oder nicht, denn keiner davon wird die Spiele kaufen.

Also warum die Diskussion?

Mir kommt die Diskussion über Emulatoren immer wieder so vor wie Jemand der gemeinnützig Waffen veräußert und dann sagt: aber das Magazin mit Kugeln holt ihr woanders, das gibt es nicht bei mir.

Nur die Frage ist dann wozu die Waffen? Jetzt die Frage, wozu die Emulatoren, wenn sie nicht zu dem Zweck in dem Fall dienen sollen.

Die Intention ist hier das Entscheidene.
 
schiz0 schrieb:
Hm, Nintendo schreibt auf der Seite die ich verlinkt habe "microSDXC (64 GB und mehr)". Dafür bekomme ich zig Lesegeräte angezeigt.
Crifty meint damit die probertiären Cartridges der Nintendo Switch, keine SD Karten.
 
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