News Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

@miyamori
du kannst dir auch den plot durchlesen... das zusammen mit dem trailer gibt schon einen sehr guten eindruck vom film... und den anzug kannst du im laden anprobieren ;)
 
@miyamori

Das ist aber Kulanz keine Rückgaberecht... Ein Unterschied wie Tag und Nacht ;)
 
Ribery88 schrieb:
Online Key aktivieren, somit ist der zweite Käufer der Depp, der den Multiplayer Modus nicht nutzen kann

Als ob´s für Steam ein Problem wäre einen neuen Steamkey für einen anderen Käufer bereitzustellen...
Nebenbei: Welcher zweite Käufer? Dann kauft man keine Rückläufer, fertig. Die müssen nämlich ausgezeichnet werden.
 
Cool Master schrieb:
Sorry aber das ist einfach nur Bullshit. Als Entwickler kann ich dir sagen das es eine Leichtigkeit ist eine Demo zu erstellen. Dafür kann man zur not einfach einen Timer einbauen nach dem keine Eingabe mehr möglich ist oder man kommentiert bereits vorhanden Code einfach aus. Das ist ein Aufwand von ~ 2 Stunden.
ich hoffe als entwickler, dass du den ersten vorschlag nicht als "infach" bezeichnen wolltest, es sei den du willst es wirklich so einfach wie möglich machen, diesen leicht deaktivierbar zu machen. nen timer findet man leich selbst in einem obfuscated code wieder.

aber ja, methode zwei ist in der regel recht einfach getan.

das einzige was dennoch etwas arbeit macht ist das pflegen der demo version und der normalen, da man die demo version auf den gleichen stand halten sollte wie die normale.

was da dann viel schauer ist, ist ein freischaltplugin kaufbar zu machen. im grunde ne lieb, die einige wichtige schlüsselfunktionen mitbringt, ohne die das gewünschte einfach nicht geht. ob die separat oder als in-app-kauf angeboten wird ist dabei egal.
Ergänzung ()

Ribery88 schrieb:
Tue mir einen Gefallen und denke nach bevor du postest, denn nur weil man bei einer App nichts Materielles in der Hand hat, heißt dies noch lange nicht, dass man wenn man die App zurückgibt keinen Schaden erzeugt!
doch. welchen schaden richtet es denn deiner meinung nach an?
Wie viele nutzen dies aus, um aus Langeweile Apps zu installieren ohne dabei auch nur Interesse an der App zu haben.
ok, und welchen schaden soll das anrichten? ist doch eher gut für den entwickler, dann sieht die app beliebt aus bei den downloadzahlen.
Es eröffnet so viele Möglichkeiten zur betrügen, dass ich klar gegen eine Rückgaberecht im Software Bereich bin.
erzähl mal...

Man sieht doch schon allein am Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, wie dies in Deutschland MASSIV ausgenutzt wird und da glauben einige von euch, dass bei einem Rückgaberecht im Software Bereich keine hohen Schäden verursacht werden.
da ist das problem, dass man materielle waren online kauft und die rückgabe transportkosten verursacht. was hat das mit der rückgabe iner app zu tun?
 
Von welcher Software in welcher Qualität reden wir hier, die man reklamieren müsste?
In den wenigsten Fällen ist es personalisierte Softwareumgebung.

Der Koch geht auch nicht zum Discounter und kauft die geschmacklosen Äpfel um diese umzutauschen.
Er verfügt über ein Fachwissen, welches ihm hilft die entsprechenden Produkte am Markt zu finden. Hat die Ernte einen Wurm drin, wird er womöglich trotzdem die Äpfel zum günstigeren Preis kaufen, wenn kein Ersatzprodukt ähnlicher Qualität verfügbar ist. Den Befall wird er dann rausschneiden. Ein Naturprodukt kann man schlecht anklagen.

Der Umstand der hier an den Pranger gestellt wird ist die insgesamte Vermartung kostenpflichtiger Produkte ohne genaue Angaben zum Produkt und möglicher Irreführung. Ein Autohändler der seinen Kunde falsch berät wird sich mit der Vertragsanfechtung auseinandersetzen müssen. der Kunde aber womöglich wird konfrontiert
seinen Bedarfsstandpunkt nicht richtig geäussert zu haben.

Ich bin kein Richter, doch wäre ich einer, so liegt eine Grundlage nahe.
Ist die Software vom Funktionsumfang richtig beschrieben und bietet mediale oder schriftliche Unterlagen wie auch demonstrative Möglichkeiten zur Erfassung und Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsfähigkeiten für den Verbraucher, dann ist es dem normalen Güterverkehr gleich.

Softwarerückläufer wurden auch von mir auf Fehler geprüft. Dem Kunden steht es trotz Kompelixität zu ein einsatzfähiges Produkt für den Betrieb zu erwerben. So simpel ist es in der Geschäftspraktik.

Wer sich um Apps bei einer Wegwerfplattform im Softwarebereich Gedanken macht, der versteht bis heute das dahinterstehende Geschäftsmodell nicht.

„Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht“, sagt Puttrich in der Mitteilung.
Die Politikerin hat ein Problem bei der dehnbaren Definition von Gefallen und ein Pullover ist für viele Menschen das dreißigste Paar Schuhe im Schrank.

Auch die Transparenz bei der Kaufabwicklung müsse verbessert werden. „Die Zahl der Verbraucher, die mit ihren mobilen Endgeräten Tickets kaufen, Bankgeschäfte abwickeln oder online einkaufen, nimmt immer mehr zu. Um diesem Trend verbraucherfreundlich zu begegnen, müssen die Verbraucher klar verständliche und übersichtliche Informationen erhalten“, sagt die Ministerin.
Das untermauert nochmals obere Aussage. Trends sind austauschbar und so wird schon auf die bestvermarktende Kommunikation gesetzt. Der Kunde soll bitte gefühlsgesteuert, über einfache und verständliche kommunikationskanäle einkaufen. Da ist wenig Platz für hinterfragendes Wissen, ob der Pullover im Winder auch warm hält, wenn er denn einem doch dehnbar gefällt.

Diese politischen Aussagen sind nämlich die gleichen Verkaufsmaschen wie im Handel und das hat nichts mit Führungs-, und Aufklärungskompetenz zu tun.
 
@Dese

Na ja ein Timer geht schon wenn man nicht den gleichen Inhalt hat. Ich stimme dir aber zu das man es einfach per in App Kauf kaufen kann. Zumindest wäre das eine Möglichkeit.

Ich mein es geht ja auch in Singapour mit dem Rückgaberecht also warum auch nicht hier? Wie ich schon mal sage wenn etwas Qualität hat kaufen es die Leute auch. Klar man wird ein gewissen Prozentsatz haben der es zurück gibt aber das sind die Kunden die man eh nicht haben will, da sie einem mehr Arbeit verursachen als Geld rein bringen.
 
Dese schrieb:
Ergänzung ()

doch. welchen schaden richtet es denn deiner meinung nach an?

Jemand investiert seine Zeit und Geld für eine App, sprich Leistung, die jemand anderes erst bezahlt
um diese Leistung auch zu beanspruchen zu können.
Doch dann gibt er die App zurück und hat für seinen Nutzen KEINEN CENT BEZAHLT!

Ich hoffe du bist nicht BLIND und erkennst den Schaden, nämlich eine Dienstleistung kostenlos zu erhalten, für die man eigentlich zahlen sollte
Es sei denn du arbeitest gerne KOSTENLOS

Dese schrieb:
ist doch eher gut für den entwickler, dann sieht die app beliebt aus bei den downloadzahlen.

erzähl mal...

Was bringt ihm die Beliebtheit, wenn 30-50%% der Käufer die App zurückgeben?
Außer dass 30-50% der Leute eine Leistung beansprucht haben und für diese nicht mal bezahlt haben

Auch erkennt man durch die Rückgaben nicht, ob das Produkt gut oder schlecht ist.

Dese schrieb:
da ist das problem, dass man materielle waren online kauft und die rückgabe transportkosten verursacht. was hat das mit der rückgabe iner app zu tun?

Dass so etwas gerne ausgenutzt wird. Das ein Rückgaberecht im Software Bereich einen hohen Schaden verursacht, solltest jeder normal denkender Mensch sehen können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Dass so etwas gerne ausgenutzt wird. Das ein Rückgaberecht im Software Bereich einen hohen Schaden verursacht, solltest jeder normal denkender Mensch sehen können.

Ich würde glatt behaupten ich halte mich für einen normal denkenden Menschen. Doch erkenn ich nicht wo der Schaden ist? Es geht darum zu sehen ob die App meinen Vorstellungen entspricht. Ob diese auch auf meinem Gerät funktioniert. Wenn ich mir eine App kaufe dann wohl mit einem Ziel und zwar diese zu nutzen. Wieviel Apps sind in den Stores die nicht funktionieren? Wer schützt da den normal denkenden? Bin mal gespannt, vielleicht übersehe ich ja was.
 
Naja mit dem 14-täigen Rückgaberecht des Fernabsatzgesetzes wird auch Schildluder getrieben, von daher kann ich da schon einen möglichen Schaden sehen.
 
Evtl. hab ich das übersehen, aber hier geht es um ein Grundsätzliches Rückgaberecht. Regeln und Dauer sind noch gar nicht bestimmt. Selbstverständlich sind für mich auch hier 14 Tage zuviel.
 
Ich sehe immer noch keine Diskussiongrundlage, warum man sowas fordert. Software im Fernabsatz wird auch nur versiegelt zurückgenommen... Es gibt genug Dinge, wo es weder Widerrufs- noch Rückgaberecht gibt... auch bei Kleidung kann das sein.

Und was hier gefordert wird "Ich möchte die App erst mal testen" gibt es doch für die meiste Software auch nicht. Auch nicht im Laden. Dann bitte konsequent: Rückgabe/Widerruf nur, wenn die App nicht verwendet (gestartet) wurde. Mag sich schwachsinnig anhören und das ist es auch, weil davon hat keiner was. Aber so läuft es bei Software offline schließlich auch...

Ich mein was gibts dann besseres? 10 Tage USA-Urlaub und einfach mal Navigon USA kaufen und wieder zurückgeben oder wie?

Ich verlange in Zukunft auch erst mal ins Kino gehen zu dürfen und den Film anzuschauen und danach zu sagen, ob ich ihn gut genug fand um was zu zahlen ...
 
@1668mib

Danke! Einer der wenigen Leute die klar denken können.
Viele begreifen nicht, nur weil keinen materiellen Schaden, bei der Software, verursacht,
das trotzdem ein Schaden entsteht.
Aber ich denke mal die Leute arbeiten gerne kostenlos.....
Ergänzung ()

=My Name Nobody;13909390 Es geht darum zu sehen ob die App meinen Vorstellungen entspricht. Ob diese auch auf meinem Gerät funktioniert. Wenn ich mir eine App kaufe dann wohl mit einem Ziel und zwar diese zu nutzen.

Lies meinen Post nochmal durch und du erkennst den Schaden.
Du bekommst eine LEISTUNG kostenlos, obwohl dafür jemand GELD haben möchte!

Was kann der App-Entwickler wenn deine Android Version nicht kompatibel ist oder dein Smartphone einfach zu schwach ist?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Was kann der App-Entwickler wenn deine Android Version nicht kompatibel ist oder dein Smartphone einfach zu schwach ist?

Ist es da nicht auch wie bei iOS das dran steht minimal Version iOS 5.x.x? Nehme ich mal stark an aber kenne mich bei Android 0 aus von daher sehe ich das auch nicht als Argument.
 
Ja, Rückgaberecht ftw!

Dann kauf ich mir ein Spiel, zock es durch und gebs wieder zurück.

Aktionismus ohne Details. Setzen, Sechs.
 
Triversity schrieb:
Was erzeugt das bitte für einen Schaden, wenn ich die App nicht mag und wieder zurückgebe? Richtig, keinen
Und was hat die Firma für einen Nutzen, wenn du ein Fotobearbeitungsprogramm für 200€ kaufst, damit ein paar Bilder bearbeitest und dann deine 200€ zurück verlangst? richtig, keinen.
Und was hat der Möchtegernkäufer davon? Richtig, Geld gespart.
Und was hat das für Folgen? Jeder, der ein Programm nicht dauerhaft braucht, gibt es einfach zurück.

Was soll man als nächstes "zurückgeben" dürfen? Ein gekauftes Lied, dass man sich x-mal angehört hat und dann langweilig findet?
Das einzige digitale, was man "zurückgeben" sollte sind Leihfilme. (z.b. Maxdome)
Demoversionen sind OK, aber für Programmme ein 14-tägiges Widerrufsrecht oder gar eine 2-Jahresgarantie einzuführen, ist Hirnrissig.
Männern dreht man auch keine Brüste an, bloß weil sie ja auch Menschen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
AMDisbesser schrieb:
Was soll man als nächstes "zurückgeben" dürfen? Ein gekauftes Lied, dass man sich x-mal angehört hat und dann langweilig findet?
Das einzige digitale, was man "zurückgeben" sollte sind Leihfilme. (z.b. Maxdome)
Demoversionen sind OK, aber für Programmme ein 14-tägiges Widerrufsrecht oder gar eine 2-Jahresgarantie einzuführen, ist Hirnrissig.
Männern dreht man auch keine Brüste an, bloß weil sie ja auch Menschen sind.

Klamotten kann man auch kaufen, Etikett dranlassen, für einen Abend tragen und dann wieder zurückgeben. Merkste was? Wer so assozial und kurzsichtig ist, zieht solche Aktionen so oder so ab. Und wenn er dann nicht die Möglichkeit hat, sich die Software "auszuleihen", zieht er sich das Programm halt aus dem Netz, da er es ja braucht, aber kein Geld dafür ausgeben will.

Glücklicherweise hält sich die Anzahl solcher Personen in Grenzen, weshalb man das einfach akzeptieren muss. Viel kann man eh nicht dagegen machen. Wegen so einem Personenkreis aber allen anderen die Testmöglichkeit zu verwehren ist gelinde gesagt Käse.
 
@Triversity

Wie oft muss man es noch sagen ES IST KULANZ DER VERKÄUFER/HÄNDLER.... Alles was man im Handel kauft kann man nur auf Kulanz zurück bringen...

Ich stimme dir aber zu wie ich auch schon sagte würde es sowas natürlich geben, aber das ist ein Bruchteil der Käufer.
 
Ich finde die Stores müssten dazu gezwungen werden den Entwicklern kostenfrei die Möglichkeit zu geben für jede App eine individuelle Zeitspanne setzen zu dürfen, denn bei vielen Apps würde ein Rückgaberecht welches Stunden oder Tage läuft die Verkäufe drastisch reduzieren.
 
Cool Master schrieb:
Wie oft muss man es noch sagen ES IST KULANZ DER VERKÄUFER/HÄNDLER.... Alles was man im Handel kauft kann man nur auf Kulanz zurück bringen...

Spar dir dein Caps Lock etc.. Ich weiß das natürlich. ;) Aber wie oft kommt das bitte vor, dass es nicht zurückgenommen wird (unter der Annahme, dass z.B. das Kleidungsstück noch neu aussieht)? Man darf sich zwar nicht komplett drauf verlassen, aber man kann davon ausgehen.
 
@Triversity
Wie ich schon sagte,
Demoversionen sind OK
Die reichen zum testen aus. Ich halte von der Idee rein Garnichts. Im BGB steht etwas über Kaufverträge, die man beim kaufen einer App abschließt. Dort ist von einem Rückgaberecht bei vorher dem Käufer nicht bekannten Mängeln der Ware die Rede. mMn reicht das aus. Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es auch derzeit - wie hier schon geschrieben - nur, wenn der Verkäufer das will. Es im Softwarebereich zwangsmäßig einzuführen wäre unfair. (mal von seiner Nutzlosigkeit abgesehen) Von mir aus können die Händler das ja von sich aus machen. Mal sehen, wie viele das dann sind:evillol:
Als Konsument, der keine Software produziert, würde ich das Konzept auch begrüßen;), aber ich will hier mal klarstellen, dass die Softwareverkäufer das nicht aus unserer Sicht sehen und da wir in einem (mehr oder weniger) Demokratischen Land leben, müssen die Gesetzesgeber(und Gesetzeshüter) neutral sein. Und wenn sie das sind, werden sie das (mehr oder weniger) nicht durchgehen lassen.
 
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