Update
Wie bekannt, war ich heute beim Rechtsanwalt.
1. Die Sperrung des Anschlusses ist unzulässig und wird abgemahnt. Die Wiederherstellung des Anschlusses wird gefordert, da nachweislich die Grundgebühr für den Mobilfunkvertrag von mir am 01.06.2024 gezahlt wurde.
2. Der Vertrag wird angefochten da die Hardwareablöse nicht bei der Bestellung und in den Vertragsdetails vermerkt ist. Sämtliche Vertragsdetails werden angefordert. 1&1 ist in der Pflicht, den ganzen kompletten Vertrag nun offenzulegen.
3. Sämtliche Gesprächsaufnahmen, die bei Telefonaten mit 1&1 mitgeschnitten wurden, werden angefordert, weil sich die Aussagen der Mitarbeiter sehr unterscheiden.
Von „Das müssen Sie nicht zahlen“ bis „Entgegenkommen von der Summe bis hin zu Ratenzahlung“ war ja alles dabei. Mit diesen Aussagen hat sich 1&1 buchstäblich selbst ein KO verpasst.
4. Für die Dauer der Sperre des Mobilfunkvertrags soll ich mir eine Prepaidkarte holen. Den Kassenbon des Kaufs der Prepaidkarte und die Aufladebons soll ich meinem Anwalt einreichen. Solange die Sperre anhält, werden diese Kosten 1&1 in Rechnung gestellt, da diese mit der Sperre vertragswidrig gehandelt haben.
Sprich: 1&1 müsste somit jeden Monat 15 Euro an mich zurückzahlen.
5. Egal, wie lange die Sperre dauert, die Grundgebühren soll ich weiter zahlen und den Nachweis darüber sind dem Anwalt vorzulegen.
Damit kann 1&1 nicht einfach von sich aus kündigen.
Also an alle Selbstzahler: Auf den Überweisungen soll wie folgt stehen:
Kundennummer, Vertragsnummer, Hinweis Grundgebühr für Mobilfunk oder DSL-Anschluss.
Alle Überweisungen,sind einzeln durchzuführen.
So kann 1&1 auch nicht die Zahlungen einfach auf die Hardwareablösesumme anrechnen.
Der Widerruf der Einzugsermächtigung hat sich für mich somit gelohnt.
6. Sollte die Angelegenheit länger dauern, muss 1&1 mir Schadensersatz für die nicht erbrachte Leistung, die vertraglich vereinbart wurde, zahlen.
Sprich Grundgebühren für die Monate zurückzahlen etc.
7. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung mit Reduzierung der Ablöse um mindestens die Hälfte des Betrages.
So ist das ausgehandelte Angebot zwischen Rechtsanwalt und mir als Angebot für 1&1. Ebenfalls müssen meine drei Widersprüche von 1&1 bearbeitet werden und das Ergebnis dem Anwalt ausgehändigt werden.
Sollte 1&1 nicht einlenken oder das Angebot nicht akzeptieren, wird es wohl vor Gericht gehen und die Ablösesumme somit auf 0 Euro heruntergesetzt.
Ebenfalls ist es unzulässig, dass 1&1 eine Mindestsumme für die Ratenzahlung verlangt, ohne vorher die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu prüfen.
Und zu guter Letzt keine selbstständige Kontaktaufnahme zu 1&1 in dieser Angelegenheit aufnehmen und bei Anrufen, Briefen und E-Mails seitens 1&1 auf den Anwalt verweisen. Die Schriftstücke und Anrufe, sind direkt in der Kanzlei zu melden und entsprechend Schriftstücke abzugeben.
Ansprechperson ist in diesem Fall nur noch mein Anwalt und nicht mehr ich.
Andere Fragen zu weiteren bestehenden Verträgen sind selbstverständlich ausgenommen.
So nun wisst ihr, wie es weitergehen wird. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Was mich mal interessieren würde: Wessen Anschluss wurde mittlerweile auch schon gesperrt?