1&1 Kündigung bei Verlängerung

T

TomPrankYou

Gast
Hallo liebes Forum,


meine Partnerin hat bei 1&1 einen Mobilfunkvertrag. Diesen wollte sie eigentlich kündigen, war im November jedoch 2 Tage zu spät dran. Daher hat sich dieser automatisch um ein Jahr verlängert.

Mir wurde heute im Freundeskreis gesagt, dass es ab Dezember hier scheinbar eine neue Regelung gibt. Gilt diese auch für automatische Verlängerungen die eben vor Dezember waren?

Bei Sparhandy würde sie für 10€ weniger im Monat mit mehr Datenvolumen sogar ein neues Iphone 12 dazu bekommen.
 
Die Vertragsverlängerung war im November, dass neue Gesetz ist im Dezember in Kraft getreten. Das Jahr wird sie jetzt noch mit dem alten Vertrag auskommen müssen.
 
Das ist eine interessante Frage. War die Verlängerung im November oder nur die Frist für eine Kündigung? Du schreibst sie war im November zu spät dran, dann wäre sie ja nur für die Frist zu spät und die Verlängerung findet erst später statt. Dementsprechend gilt dann ja schon das neue TKG vom Dezember.
 
kachiri schrieb:
Das Jahr wird sie jetzt noch mit dem alten Vertrag auskommen müssen.
Sehe ich nicht so:

"Neue Verträge dürfen zwar, wie bisher, für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Aber wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, können Sie ihn jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen."

"Das neue Gesetz gilt auch für bereits bestehende Verträge, die Sie vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen haben. Denn das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) enthält keine Übergangszeit und wirkt somit unmittelbar auf alle Verträge."
 
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@kachiri
Ich glaube er hat sich falsch ausgedrückt und die Frist ist im November abgelaufen. Die Verlängerung findet ja meistens zwei bis drei Monate nach Ende der Frist statt.
Ergänzung ()

@till69

Aber nur, wenn der Vertrag nicht im November um ein Jahr verlängert wurde. Dann wäre es zu spät und die Vertragslaufzeit wäre bis November 2022 und ab dann gilt die einmonatige Kündigungsfrist.
 
Ich werde da später mal bei 1&1 anrufen, die genauen Daten kenne ich leider nicht. So viel ich im Gedächtnis habe, endete der Vertrag am 30.11.21 und sie hat am 2 November angerufen.
 
@ till69

Warum nicht? Wenn der Vertrag im November um ein Jahr verlängert wurde, ist die Mindestvertragslaufzeit ja verlängert worden?! Dementsprechend kann das Gesetz gar keine Anwendung finden, weil er ja noch in der Mindestvertragslaufzeit ist? Oder heißt das dann anders? Meiner Meinung nach ist es so, dass immer die Mindestvertragslaufzeit verlängert wird.
 
TomPrankYou schrieb:
Mir wurde heute im Freundeskreis gesagt, dass es ab Dezember hier scheinbar eine neue Regelung gibt. Gilt diese auch für automatische Verlängerungen die eben vor Dezember waren?
Ja und Nein.

Die Regelungen gelten auch für Bestandsverträge.
Wenn aber die Verlängerung im November stattfand dann gilt erstmal die Verlängerung bis zu ihrem Ende. Sollte danach wieder eine automatische Verlängerung greifen gilt für diese dann die neue Regelung mit 1-monatiger Kündigungsfrist.

Im Zweifel:
Bei der Verbraucherzentrale Mal nachfragen ob das für euren Vertrag gilt. Denen kannst du den ganzen Vertrag auch vorlegen, was ich im Internet jetzt nicht empfehlen würde.
 
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Also der erstabschluss hat Laufzeit und Kündigungsfrist... Der Anschluss dann einmonatig. Und dabei ist es egal wann wir oder wo er verlängert wird.

Anders würde ich das Gesetz nicht interpretieren.

Aber da der Vertrag noch bis Januar normal läuft kann man wohl dann für Februar kündigen.
 
@TomPrankYou

Irgendwas passt da nicht. Dann war sie aber nicht zwei Tage zu spät dran, sondern eher zwei/drei Monate?!
 
Bin gerade auch verwirrt was sie mir da gesagt hat. In einer halben Stunde habe ich Pause, rufe da mal an und frage nach :D Halte euch dann mal auf dem Laufenden.
 
till69 schrieb:
Die gilt eben nur 24 Monate.

...und verlängert sich doch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
 
Myki schrieb:
...und verlängert sich doch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Dann bist du aber nicht mehr in der "Mindest"-vertragslaufzeit sondern in der normalen Vertragslaufzeit.
 
@Myki

Einfach nochmal lesen, ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen:

"Neue Verträge dürfen zwar, wie bisher, für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Aber wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, können Sie ihn jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen."
 
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Myki schrieb:
...und verlängert sich doch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Nein, und nochmal für Alle: N e i n.
Eine erste Vertragslaufzeit ist weiterhin mit 24 Monaten möglich.
Eine automatische Vertragsverlängerung gilt nur noch mit monatlicher Kündigung.
Auch, wenn der Vertrag schon im November verlängert wurde.
 
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