Gr33nHulk
Commodore
- Registriert
- Mai 2007
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- 4.834
Dafür gibt es inzwischen die DIN Norm 66274-2. Diese regelt, dass mindestens 75% der gebuchten Bandbreite auch beim Kunden ankommen müssen.
Heisst aber noch lange nicht, daß eben wenn sie nicht ankommen, der Anbieter dafür sorgen muss das die gewollte Bandbreite ankommt.....sondern daß er einfach mit dem Beitrag runter gehen muss bzw. den Vertrag anpassen muss.....mehr nicht.
Der Anbieter begründet einfach mit einem "nicht mehr möglich". Und bei 1&1, da die Leitung von der Telekom kommt, weiss man auch tatsächlich selbst nicht mehr als "nicht mehr möglich".....die werden nämlich nie in den Portverteiler der zu deinem Haus führt reinschauen, daß machen ausschliesslich Telekommitarbeiter.
Und wenn von diesen einer einen z.B. 1&1-Kunden "guten" Anschluss, für einen hauseigenen Telekom-Kunden, gegen einen "schlechten" Anschluss austauscht (z.B. längerer Leitungsweg), somit der 1&1 Kunde auf einmal nur noch halbe Bandbreite hat, damit der Telekom-Kunde volle Bandbreite hat.....dann kannst du oder 1&1 da gar nichts machen......ausser eben mit dem Beitrag runter gehen, denn dem ganzen auf den Grund gehen, ist jedem ausser dir selbst völlig egal (und zudem in diesem Beispiel auch nicht ganz einfach, da 1&1 mit der Telekom gut zusammen arbeiten müsste)!
Mit einer Kündigung drohen (und auch durchziehen wenn nicht anders lösbar) ist das effektivste was dabei machbar ist. Natürlich muss es hier nicht gleich "the worst case" sein und man kann erst mal etwas abwarten, oft bringt das aber nichts. Der Kunde ist bei diesen Telekommunikationsunternehmen schon lange kein König mehr!
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