@michalmros:
ich hab das bei meinen eltern schon durchgemacht udn ein freund von mir auch:
deren aussage ist schlichtweg gelogen. du hast ein widerrufsrecht. dieses hast du nicht nur bei neuverträgen sondern bei allem, was die konditionen deines vertrages wesentlich verändert, z.b. vertragsdauer.
d.h. etnweder du darfst widerrufen, oder aber sie müssen dich zum ursprünglichen vertragsende rauslassen. da sie aber dir gleichzeitig ne vertragsverlängerung aufgebrummt haben musst du deinen widerruf durchsetzten.
edit: in meinen beiden fällen ging es so aus, dass sowohl meine eltern als auch der kumpel dann am ursprünglichen vertragsende ausgetreten sind, da sie mit dem widerspruch so rumzickten wie bei dir.
wir haben einfach ne kündigung geschrieben, einzugsermächtitung schriftlich wieder entzogen, um bestätigung gebeten und dann zum stichtag die zahlungen eingestellt.
im zweifel kannst du dcih ja bei der verbracuherzentrale beraten lassen.
ich hab das bei meinen eltern schon durchgemacht udn ein freund von mir auch:
deren aussage ist schlichtweg gelogen. du hast ein widerrufsrecht. dieses hast du nicht nur bei neuverträgen sondern bei allem, was die konditionen deines vertrages wesentlich verändert, z.b. vertragsdauer.
d.h. etnweder du darfst widerrufen, oder aber sie müssen dich zum ursprünglichen vertragsende rauslassen. da sie aber dir gleichzeitig ne vertragsverlängerung aufgebrummt haben musst du deinen widerruf durchsetzten.
edit: in meinen beiden fällen ging es so aus, dass sowohl meine eltern als auch der kumpel dann am ursprünglichen vertragsende ausgetreten sind, da sie mit dem widerspruch so rumzickten wie bei dir.
wir haben einfach ne kündigung geschrieben, einzugsermächtitung schriftlich wieder entzogen, um bestätigung gebeten und dann zum stichtag die zahlungen eingestellt.
im zweifel kannst du dcih ja bei der verbracuherzentrale beraten lassen.
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