1&1 Widerruf von Vertragsverlängerung (Tarifwechsel) Die Zweite...

erebuss

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Hallo,

nun komme ich einmal mit meinem Problem bzw.meinen Fragen.

Hier einmal mein Problem, wo ich in meinem Fall schon richtung Betrugsversuch von Seite 1und1 tendiere.

Mein Anschluss liegt in einem weniger ausgebauten bereich, so das hier als anbieter nur die Telekom und 1und1 (mit Regio-Zusatzkosten) verfügbar ist.
Ich hatte 1 1/2 Jahr einen DSL-6000 Regio Doppelflat Vertrag mit 1und1 mit einer Leitungskapazität von ca. 6000 kbit/s und einer aktuellen Datenrate von max. 1000 kbit/s.
Die Leitung wurde nun komplett neu (Glasfaser) verlegt, so dass an meinem Anschluss nun eine Leitungskapazität und Datenrate von ca. 16000 kbit/s laut Aussage der Telekom möglich sind.

Darauf hin habe ich bei 1und1 eine Nachbesserung der Geschwindigkeit auf zumindest einmal 6000 kbit/s verlangt. Mir wurde dann telefonisch mitgeteilt, das eine Nachbesserung nicht stattfinden wird und ich weiterhin nur die Leitungskapazität von ca. 6000 kbit/s und aktuellen Datenrate von max. 1000 kbit/s haben werde.

Ich habe dann eine Sonderkündigung aug Grundlage der AGB 2.8 von 1und1:
...Dies bedeutet, dass der Anschluss von 1und1 mit der vom Kunden
gewünschten und am Wohnort des Kunden technisch maximal möglichen Bandbreite bereitgestellt wird...
und den Verweis auf folgendes Urteil Az. 340 C 3088/08
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=340 C 3088/08
zum 05.03.2012 schriftlich per Einschreiben ausgesprochen.
Ein neuer Anschluss mit 16000 kbit/s wurde gleichzeitig von mir bei der Telekom bestellt.
Dies wurde 1und1 ebenfalls mitgeteilt.

Am 05.03.2012 hatte ich dann Plötzlich einen DSL-Ausfall den ich dann auch als Störung gemeldet hatte. Gleichzeitig wurde mir telefonich auf meine Nachfrage mitgeteilt, das die Sonderkündigung abgelehnt wurde. Mittlerweile habe ich dies auch, mit Datum vom 05.03.2012, schriftlich bekommen. Eine Kündigung wurde dann zum Vertragsende, also zum 29.09.2012 bestätigt.

Nach ca. 2 Stunden war die DSL Störung beseitigt, DSL funktionierte also wieder, und ich hatte auf einmal eine Leitungskapazität von ca. 16000 kbit/s und eine aktuellen Datenrate von ca. 6600 kbit/s. Da war ich erst einmal erstaunt.
Nun ging es plötzlich doch???

Im ersten Augenlick hatte ich mich natürlich gefreut und noch einmal bei der Technik von 1und1 nachgefragt.
Da wurde mit mitgeteilt, das dies durch 1und1 veranlasst wurde, und ich nun auf den schnelleren Port (neue Leitung) geschaltet wurde.
Das Telefonat habe ich übrigens vorsichtshalber aufgenommen.

Kurz danach habe ich beim Vertragsservice angerufen und nachgefragt, ob durch die neue Leitung bedingt, ich nun auch hier bei 1und1 die neue 16000er Leitung bekommen kann.
Falls nicht, würde ich dann ab August 2012 zur Telekom wechseln da diese mir die 16000kbit/s auch als reale Datenrate anbieten.
Das wurde dann von dem Mitarbeit nachgeschaut und in meinem Kundenmenü der Wechel auf den 16000er Vertrag freigeschaltet. Der Mitarbeiter sagte da noch, das ein Wechsel auf den 16000er Vertrag nur geht, wenn die Datenrate auch dementsprechend annähernd verfügbar ist. Dies sei technisch so voreingestellt. Das Telefonat habe ich auch aufgezeichnet.

Nachdem die Wechselmöglichkeit in meinem Menü dann vorhanden war, habe ich dementsprechend auch den Wechsel auf den 16000er Tarif vorgenommen.
Am nächsten Tag, also am 06.03.2012, habe ich dann die Nachricht bekommen, das der Tarif geschaltet ist.
Leider habe ich dann mitbekommen, das die aktuellen Datenrate immer noch bei ca. 6600 kbit/s lag.
Also habe ich wieder bei 1und1 angerufen und die Technik meinte, das hier ein DSL-Problem vorliegt und dementsprechend eine Störungsmeldung gemacht werden muss.
Danach dürfte alles in Ordnung sein, und ich würde dann meine volle Datenrate haben.

Nach drei Tagen habe ich dann wieder angerufen und nach den aktuellen Stand der Störungsbeseitigung gefragt. Die Mitarbeiterin wollte erst einen Techniker zu mir nach Hause schicken, der alle Kabel überprüft. Nachdem ich mehrfach darauf hingewiesen hatte, das dies nicht das Problem seit, teilte sie mir dann nach einer Rücksprache mit jemand anderen mit, das ich Entfernungsbedingt nur max 6600kbit/s technisch bekommen kann.
Danach habe ich direkt bei der Telekom angerufen, diese haben die Leitung gemessen und mir versichert, das ich meinem Anschluss eine gemessene Datenrate von sogar fast 17000kbit/s ohne Probleme machbar sind.
Darauf hin habe ich wieder bei der 1und1 technik Angerufen und dementsprechend diese Information weiter gegeben.

Nach einer längeren, teils heftigen Diskusion wurde mir dann mitgeteilt, das im System von 1und1 hinterlegt ist, das die Leitung zwar als Datenrate ca. 16000kbit/s kann, diese Geschwindigkeit aber nur Telekom Kunden vorbehalten ist. Andere Anbieter wie 1und1 sind hier auf max. 6600kbit/s gedrosselt. In ca. 2 Jahren würden diese dann ebenfalls die komplette Bandbreite nurtzen können.

Da war ich erst einmal sauer! Wie bitte? Warum wird mir das nicht vor Abschluss des neuen Vertrages gesagt? 1und1 muss es ja gewusst haben, wenn es in deren System so steht.
Also habe ich als nächstes den Vertragsservice angerufen und nachgefragt, wie ich vom Vertrag zurücktreten kann, Thema Widerrufsrecht.
Da wurde mir dann mitgeteilt das ich hier kein Widerrufsrecht habe, da es sich hier um einen Tarifwechsel handelt.
Nachdem ich auch hier dann ein wenig Energischer wurde, hat der Mitarbeiter mir eine Rückstufung auf den 6000er Vertrag angeboten, allerdings nur, mit der neuen 24 Monatigen Laufzeit.

Dies habe ich so nicht akzeptiert und demenstprechend meinen alten Vertrag inkl. der alten Vertragslaufzeit gefordert.

In meinen Augen ist dies hier doch volle Absicht.
Erst keine Nacherfüllung des alten Vertrages.
Dann nach Sonderkündigung geht es Plötzlich doch.
Als 1und1 bekannt war, das nach Vertragsablauf in ca. 6 Monaten ein Wechsel zur Telekom stattfindet, wird eine Wechselmöglichkeit frei geschaltet die vorher nicht verfügbar war.
Es wird telefonisch bestätigt das die selben Leistungen wie bei der Telekom erfolgen.
Einen Tag nach Abschluss heißt es, es liegt eine technische Störung an.
Danach, es geht doch nicht mit der Geschwindigkeit, sie können zurück auf den alten 6000er Vertrag, aber nur mit den neuen 24 Monaten.

Ist dies die neue Art Kundenbindung die 1und1 so schön im TV verkauft?
Nach dem Motto...oh er will weg...schnell was versprechen...ups es geht doch nicht...aber reingefallen, sie sind noch zwei Jahre bei uns... :mad:

Hier die Fragen an 1und1:

1. Wo steht in den AGB von 1und1 das eine Tarifwechsel kein Widerrufrecht hat?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat eine Tarifwechsel kein Widerrufrecht?
3. Wo steht, das eine Tarifwechsel nur eine Vertragsverlängerung laut Aussage von 1und1 und kein neuer Vertrag ist und warum sind hier dann eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten möglich?

Was ist mit § 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit?

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist diese in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.

Laut diesem dürfte ein neuer Vertrag nur max. 24 Monate und eine Vertragsverlängerung nur max 12. Monate sein, auch wenn es in den AGB anders steht. Oder?

9.
(Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,

a)
eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b)
eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder

So gesehen ist es doch ein neuer Vertrag der damit auch das Widerrufsrecht beinhaltet.

Ich bin einmal gespannt ob auch hier ein Mitarbeiter von 1und1 wie bei den anderen Themen reagiert, wie hier im ersten Thema:
https://www.computerbase.de/forum/t...rung-tarifwechsel.802875/page-3#post-11458875

Schöne Grüße von Usedom
 
hmm
ich glaube allgemein zu den Hotlineauskünften braucht man nicht viel sagen,
leider ist dem nicht nur bei 1&1 so, habe die letzten 2 Wochen mit Vodafone zu tun gehabt :rolleyes:

Prinzipiell würde ich jetzt mal folgendes sehen:
- bei der Umstufung von 1000 auf 6000 hattest du einen Mitarbeiter in der Leitung, der keine Ahnung hatte oder haben wollte
- bei deiner Sonderkündigung ist das dann durch die richtigen Finger gegangen?
- bei der Umstellung auf 16.000 ist wieder Fall 1 eingetreten, Option freischalten aber den Hintergrund nicht beachtet
- der Wechsel zurück auf den 6000er Vertrag mit alter Vertragslaufzeit ist durchaus i.O. und gerechtfertigt

Kündigung kannst du ja bestehen lassen und wechselst dann Ende des Jahres zur Telekom mit 16.000, fertig aus, Thema gegessen :D
 
Hiho,

der Wechsel zurück auf den 6000er Vertrag mit alter Vertragslaufzeit ist durchaus i.O. und gerechtfertigt
Das sagst du und ich sehe es auch so, aber 1und1 will nur den Rückwechsel auf den 6000er Vertrag NUR mit der neuen Vertragslaufzeit bis 2014 akzeptieren.

Daher meine Fragen oben.
 
erebuss schrieb:
Hiho,


Das sagst du und ich sehe es auch so, aber 1und1 will nur den Rückwechsel auf den 6000er Vertrag NUR mit der neuen Vertragslaufzeit bis 2014 akzeptieren.

Daher meine Fragen oben.

Bin mir zwar nicht sicher aber wenn du eine Tarifänderung vornimmst zählt das nicht als Verlängerung sondern quasi als neuen Vertrag und der geht 24 Monate. Von daher wäre es korrekt wenn ich mich nicht irre.
 
1. das Auszeichen von Gesprächen ohne dass der Gesprächspartner davon in Kenntnis gesetzt wurde ist laut aktueller Rechtssprechung keine gültiges Beweismittel und kann ggf. sogar Strafrechtlich verfolgt werden.
2. Ist der Teil der AGBs den du suchst dieser hier:
Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
3. 1&1 mietet die Ports über die Telekom, es kann also sein dass an Tag a ein port belegt ist und an Tag b dieser nun frei ist, oder aber dass 1&1 diesen port eigentlich für einen Neukunden reservieren wollte und ihn nun dir auf Grund der Kündigungsandrohung gegeben hat
4. Auch bei 1&1 gilt bis zu 16000k der Koridor beginnt bei 6017kb/s und endet bei 16000 kb/s
5. Hat die Telekom bei Netzausbau das Recht erst ihre Kunden zu versorgen und Resellern nach 12 (oder 24 Monaten)

Du hast 1&1 mitgeteilt, dass du in einen anderen Tarif wechseln möchtest, dein alter Tarif war bis zu 6016 kb/s, nun erhälst du 6600 kb/s, das ist aus deinen ausdrücklichen Wunsch geschehen, ergo kein Widerrufsrecht. Das die ganze Sache nicht wirklich astrein ist, mag sein, aber Recht haben und recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Vielleicht schreibst du einen freundlichen Brief direkt an 1&1 und hoffst auf Kulanz, oder du versuchst es über den Rechtsweg.
Nur solltest du dich davon frei machen, dass du im Recht bist, denn wie schon geschrieben, der Tarifwechsel fand auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin statt und mit mehr als 6016kb/s erfüllt 1&1 diesen auch.
 
Hallo,
Tarifänderung vornimmst zählt das nicht als Verlängerung sondern quasi als neuen Vertrag
Dann währe ja ein Widerrufrecht vorhanden was 1und1 ja bestreitet.
Laut telefonischer Auskunft vom Vertragsservice ist es eine Verlängerung.
Daher die Fragen.
1. das Auszeichen von Gesprächen ohne dass der Gesprächspartner davon in Kenntnis gesetzt wurde ist laut aktueller Rechtssprechung keine gültiges Beweismittel und kann ggf. sogar Strafrechtlich verfolgt werden.
Ist mir schon klar, laut Rechtssprechung gibt es aber auch Bedingungen bei denen solche Aufzeichnungen ok sind.
„Die Wiedergabe und Verwertung von Telefongesprächen, die von Dritten mitgeschnitten wurden, ist schlechthin unzulässig, soweit der Inhalt dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, der sogenannten Intimsphäre, zugeordnet werden muss. Gesprächsteile, die nicht dem Kernbereich privater Sphäre angehören, können verwertet werden, wenn die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, dass eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig anzusehen ist.“
– Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 20. Januar 1994, Aktenzeichen 5 St RR 143/93.
Aber soweit soll es ja in keinester Hinsicht kommen.
2. Ist der Teil der AGBs den du suchst dieser hier:
Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Das habe ich nun in den AGB´s gefunden, versteh aber ehrlich gesagt die Bedeutung nicht so ganz.
Was bedeutet das Umgangssprachlich?
Betrifft das den alten Vertrag oder den neuen?
Wann ist ein Vertrag vollständig erfüllt?
Beim alten wollte ich die 6000, die habe ich bekommen, beim neuen hatte ich von vornherein als bedingung gesagt, das es nur bei einer annähernd 16000 der neue Vertrag sein sollte.
Nachdem mit das versichert wurde, kam der Vertragsabschluss.
Wann ist "bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben"?
Beim neuen war dies direkt 6 Tage nach der Bestellung.
3. 1&1 mietet die Ports über die Telekom, es kann also sein dass an Tag a ein port belegt ist und an Tag b dieser nun frei ist, oder aber dass 1&1 diesen port eigentlich für einen Neukunden reservieren wollte und ihn nun dir auf Grund der Kündigungsandrohung gegeben hat
Ist verständlich.
4. Auch bei 1&1 gilt bis zu 16000k der Koridor beginnt bei 6017kb/s und endet bei 16000 kb/s
Das mit den "bis zu..." ist mir bekannt, aber wo steht von wo bis wo dieser Koridor ist?
Wo steht das es bei "bis zu 16000" ab 6017kb/s beginnt? Momentan habe ich da noch nichts gefunden.
5. Hat die Telekom bei Netzausbau das Recht erst ihre Kunden zu versorgen und Resellern nach 12 (oder 24 Monaten)
Das wurde mir durch die Telekom auch so bestätigt.

Aktuell ist der Stand bei 1und1 wie folgt.
Ich habe eine Beschwerde an 1und1 geschrieben und auf Grundlage meines Widerrufrechts das Zurücksetzen des alten Vertrages mit der alten Vertragsdauer verlangt.
Heute kam von 1und1 ein Rückruf.
Laut dem Mitarbeiter wird in den nächsten Tagen versucht, die Bandbreitenbeschränkung von max. 6600kbit/s aufzuheben damit ich die volle Bandbreite von 16000kbit/s nutzen kann.
Dann würde ich den neuen Vertrag mit der neuen Laufzeit behalten.
Wenn dies nicht funktioniert, wird mein alter 6000er Vertrag inkl. der alten Vertragslaufzeit wieder eingestellt.

Ich bin mit beiden Lösungen zufrieden. Nun warte ich einmal ab.

gruß
 
Hallo,

1und1 hat nun reagiert.

Ich habe nun seit heute bei einem 16000er Vertrag Down 14,2 MBit/s - Up 1,2 MBit/s.
Damit bin ich mehr als zufrieden und siehe da, es geht doch :-)

Schade ist einfach nur, das man das nicht einfach so wie versprochen bekommt, sondern viel Zeit und Nerven erst einmal rein stecken muss.

Schöne Grüße von Usedom
 
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