1und1 außerordentlich kündigen bei Umzug

Anxi

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Hallo Leute!

Ich habe folgendes Problem, bei dem mir der ein oder andere vielleicht helfen kann:

Ich ziehe zum 1.3. in eine neue Wohnung. Ich bin seit geraumer Zeit mit DSL und Telefonie bei 1und1 mit einem VDSL 50 Mbit Vertrag. In der neuen Wohnung sind allerdings nur 16 Mbit möglich (zum kotzen)... Nun würde ich gerne außerordentlich kündigen, da mich der Umzug 69€ kosten würde und ich danach eine Vertragsanpassung zu einem DSL 16mbit Vertrag zu schlechteren Konditionen (34.99€ anstelle von 14.99 (29.99) Neuvertrag) und mit Vertragsanpassungsgebühren (einmalig 29.99) als ein Neuvertrag hätte. Zumindest ist das das Ergebnis einer 1 stündigen Session mit der 1und1 Hotline... Das ist recht unrentabel...

Meine Idee wäre nun: Außerordentliche Kündigung oder Kulanzkündigung zum 28.02. und dann Neuvertrag bei Anbieter x (Vodafone, Telekom whatever...Unitymedia kommt mir nicht ins Haus, zumal der Anschluss auch nicht da wäre.) Rufnummern würde ich gerne behalten.

Könnte das klappen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du an deinem neuen Wohnort nicht den gleichen Tarif bekommst, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Siehe auch: Chip.de
 
Hey,

Kulanzkündigung sollte hier nicht der Fall sein, sondern eben außerordentliche Kündigung durch das Sonderkündigungsrecht, weil 1&1 ja anscheinend die bisherige Leistung in deiner neuen Wohnung nicht erbringen kann.

Aber bestell deinen neuen Vertrag möglichst jetzt mit Wunschtermin zum 1.3.. Habe selbst letztens bei Telekom n Neuvertrag abgeschlossen und die wollen erst in einem Monat schalten obwohl Leitung schon gegeben ist (vorher VDSL bei O2, aber ist ja eh Telekom-Leitung).

Gruß
 
mach doch einfach eine Vertragsverlängerung mit Neukunden Konditionen klappt meistens....

alternativ kann auch das telefonkabel manipuliert werden .... geht auch nur leider illegal 😎
 
Nö. Solange 1&1 an deiner neuen Adresse verfügbar ist, mußt du deinen Vertrag dort weiter erfüllen lassen.

Wenn du das nicht glaubst, schau einfach mal in deinen Vertrag, welche Möglichkeiten dort als Gründe für eine außerordentliche Kündigung aufgeführt werden.
 
Einhörnchen schrieb:
Wenn du an deinem neuen Wohnort nicht den gleichen Tarif bekommst, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Siehe auch: Chip.de

Auf den hätte ich mich auch berufen ^^



Valix schrieb:
mach doch einfach eine Vertragsverlängerung mit Neukunden Konditionen klappt meistens....

Wenn ich das angeboten bekommen hätte gerne.

DeusoftheWired schrieb:
Nö. Solange 1&1 an deiner neuen Adresse verfügbar ist, mußt du deinen Vertrag dort weiter erfüllen lassen.

Wenn du das nicht glaubst, schau einfach mal in deinen Vertrag, welche Möglichkeiten dort als Gründe für eine außerordentliche Kündigung aufgeführt werden.

1und1 bietet etwas an aber nicht den bisherigen Vertrag. In dem Fall sollte ich doch kündigen können? Wie oben beschrieben zur Not mit den 3 Monaten.




Prinzipiell kann ich ja bei 1und1 bleiben. Ich sehe nur nicht ein, warum ich
Umzugsgebühren
Vertragsanpassungen
UND schlechtere Konditionen

zahlen soll weil 1und1 nicht fähig ist ein vernünftiges Netz, bzw ein gleich gutes Angebot bereitstellen kann oO
 
Zuletzt bearbeitet:
Anxi schrieb:
...DSL 16mbit Vertrag zu schlechteren Konditionen (34.99€...
Wirklich 35 EUR? Ich sehe da 30 EUR. https://dsl.1und1.de/#tarife
Die ganzen Wechselgebühren hören sich wirklich mies an, aber was wäre die Alternative? Was kosten die 16 MBit bei anderen Anbietern? Was zahlst du bei denen für Anschluss- und Aktivierungsgebühren?
 
Ja, du kannst bei 1und1 mit der außerordentlichen Kündigung den Vertrag beenden. Dann zahlst du 3 Monate zwar auf einmal ab, aber bist aus dem Vertrag raus.

Bei mir hat es allerdings ein wenig gedauert, bis 1und1 es dann auch akzeptiert hat. Mails waren da nicht gut genug, da musste ich schon 3mal anrufen :)
 
Es ist halb-halb. 1&1 kann dir an deinem neuen Wohnort zwar ein Profil für 50 Mbit/s schalten, ankommen wird das aber nicht.

Selbst zu kündigen und einen Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme zu machen, ist übrigens ’ne schlechte Kombination.
 
Wilhelm14 schrieb:
Wirklich 35 EUR? Ich sehe da 30 EUR. https://dsl.1und1.de/#tarife
Die ganzen Wechselgebühren hören sich wirklich mies an, aber was wäre die Alternative? Was kosten die 16 MBit bei anderen Anbietern? Was zahlst du bei denen für Anschluss- und Aktivierungsgebühren?


Ich habe mich heute 1 Stunde mit dem Kerl am Telefon abgemüht, der offensichtlich keine Ahnung hatte. Ständig in der Warteschleife da er was nachfragen musste. Am Ende kam dann das Angebot raus. Ich bin auch vom Glauben abgefallen und hab dann dankend abgelehnt...


DeusoftheWired schrieb:
Es ist halb-halb. 1&1 kann dir an deinem neuen Wohnort zwar ein Profil für 50 Mbit/s schalten, ankommen wird das aber nicht.

Da greifen ja dann gleich 2 Sonderkündigungen. Einmal weniger als die Hälfte der versprochenen Leistung 16 zu 50 und Umzug zu anderen Konditionen siehe § 46 Abs. 8 TKG
 
3.2.
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kauf-
männisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich
ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere (noch angemessen vergleichbare)
Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann 1&1 gegenüber dem
Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das
am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der
neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Kunden. Da die-
ses vertraglich vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem
Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Kunde aber begründet
darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt
unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte
vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und
der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3
TKG). 1&1 wird den Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist
und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen
hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass
einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie
insbesondere Schadensersatz, zustehen.
3.3.
Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der
Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3
TKG). Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass
einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie
insbesondere Schadensersatz, zustehen

Aus den AGB von 1&1.

Dh.: wer hat dir gesagt das nur 16mbit möglich sind? 1&1? Dann greift deren angeführtes TKG §46 (8).
 
Rufe noch mal an, würde den sagen was ich vorhabe und ob die nicht dir entgegen kommen wollen, da geht oft mehr als man glaubt.
Fallst nicht kannst du immer noch raus, aber wenn es doch geht ohne extra Kosten hast du dir ne Menge Stress gespart.
 
Danke für den Auszug. Dem gegenüber steht allerdings das:

DSL Sonderkündigungsrecht: Drei Monate Frist
Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr DSL-Anbieter am neuen Wohnort die bisherige Leistung nicht erbringen kann. § 46 Abs. 8 TKG legt fest, dass Sie dann mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende den DSL-Vertrag kündigen können. Das Sonderkündigungsrecht kann übrigens nicht durch eine AGB-Regelung ausgeschlossen werden.
Ergänzung ()

derbe schrieb:
Rufe noch mal an, würde den sagen was ich vorhabe und ob die nicht dir entgegen kommen wollen, da geht oft mehr als man glaubt.
Fallst nicht kannst du immer noch raus, aber wenn es doch geht ohne extra Kosten hast du dir ne Menge Stress gespart.

Genau. Ich glaube ich brauche einfach einen anderen Ansprechpartner. Die Nase heute war einfach zu dämlich. Ist mir in meiner ganzen Laufzeit von 1und1 noch nicht passiert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Anxi schrieb:
Am Ende kam dann das Angebot raus. Ich bin auch vom Glauben abgefallen und hab dann dankend abgelehnt...
Vielleicht waren bei den 35 EUR noch WLAN-Router-Gebühren mit enthalten.

Wenn du die Rufnummern behalten möchtest, musst du ~30 EUR an 1und1 zahlen. https://hilfe-center.1und1.de/dsl-c...-1und1-zu-einem-anderen-anbieter-a793924.html
Und die drei Monate Kündigungsfrist musst du auch noch mit einrechnen. Vielleicht wäre es dann doch besser, bei 1und1 zu bleiben. Ich würde alles mal aufschreiben und durchrechnen. Irgendeinen Tod stirbt man immer.
 
Es war definitiv ohne Mietrouter, das habe ich von vornherein abgelehnt, da ich eine astreine 7490 daheim habe und die eh nur im Keller gammelt. WLAN gibts über nen AP ^^




Aber generell mal danke an alle lieben Tips und Hilfen und Quotes. Ich bin jetzt zwar nur bedingt schlauer aber um einen erneuten Anruf komme ich wohl ned rum ^^
 
Steht doch alles da. Du kannst kündigen, allerdings mit den 3 Monaten Kündigungsfrist.
 
firexs schrieb:
Dann greift deren angeführtes TKG §46 (8).
Danke für den Hinweis, kannte besagten Paragraphen bisher nur vom Hörensagen :-)
 
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