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IceKillFX57
Gast
Die Rechtslage ist hier doch klar.
Der Käufer hat nicht das bekommen was er bestellt hat. Der Käufer hat unverzüglich das Problem gemeldet. Der Händler ist in der Beweispflicht.
Ich würde es über die A-Z Garantie laufen lassen und dann über die Rechtsschutzversicherung.
Wäre ja noch schöner wenn man einfach dem Kunden z.B statt einer iPhone 11 Pro Max mit 512GB dann ein iPhone 11 mit 64GB zusendet.
Die Grafikkartenhersteller sollen sich selbst den Gefallen tun und einfach die Seriennummer auf das PCB gravieren.
Diese lustigen Aufkleber auf der Schraube bekommt man easy aus China...
Der Käufer hat nicht das bekommen was er bestellt hat. Der Käufer hat unverzüglich das Problem gemeldet. Der Händler ist in der Beweispflicht.
Ich würde es über die A-Z Garantie laufen lassen und dann über die Rechtsschutzversicherung.
Wäre ja noch schöner wenn man einfach dem Kunden z.B statt einer iPhone 11 Pro Max mit 512GB dann ein iPhone 11 mit 64GB zusendet.
Die Grafikkartenhersteller sollen sich selbst den Gefallen tun und einfach die Seriennummer auf das PCB gravieren.
Diese lustigen Aufkleber auf der Schraube bekommt man easy aus China...