6000€ strafe wegen filesharing bei limewire

Wenn sie keinen Prozess will, den sie 100% verliert und dann auch noch enorme Anwaltskosten kommen, sollte die zahlen.
Kann -Sisko- nur zustimmen, das ist keine Verarsche, die Briefe sehen immer so aus, weiß ich leider aus eigener Erfahrung!
Bei so vielen Liedern ist die Summe direkt noch klein, da kann man schon mal schnell auf 50€ pro Lied kommen wenn man Pech hat.
Übrigens ist wenn man zahlt nur der zivilrechtliche Teil abgedeckt, der strafrechtliche Teil kommt, wenn man Pech hat, von der Staatsanwaltschaft.
Von wann ist denn diese Liste, denn bei mir war das bereits 4 Monate her.
 
Zuletzt bearbeitet:
wieviele lieder sind denn aufgelistet? wenn da nur 10 stehen, ist der streitwert auch nur dieser betrag der 10 lieder.
was sie sonst noch hat interessiert keinen, da sie, wenn sie schlau ist, bereits jetzt jegliche spuren verwischt hat und später (wahrheitsgemäß) angeben wird, dass sie die lieder nur aus rein privaten gründen runtergeladen, an niemand anderen verteilt hat und es im nachhinein bereut, so leichtsinnig gewesen zu sein.

was fürn limit von 200 files? sowas hat ein richter dann mal so entschieden. ne richtlinie gibt es meines wissens nach nicht. ich würd das nicht auf die leichte schulter schieben.
 
Kollege von mir hat damals, naja 3~5 monte her, ne email vom BKA reilandpfalz bekommen, das stellte sich allerdings auch als verarsche herraus. Diue sache mit den Anwälten läuft über ein programm, was sowas erfasst, was gezogen wurde, damit hat sich ne anwaltskanzei beschäftigt, und schreibt dann nette mahnbrife, gibts nen >300 seiten langen Fred im gulliboard drüber. Als ich den gelsen hab, is mir auch erstma naders geworden, ich mein, man infomiert sichh ja, wenn dem einen kumpel sowas passiert ;) Wenn ich noch den link find, post ich dne noch, oder hat den grad jenamd anderst da?
 
Telekom (und Arcor[glaube ich]) speichern die IP's 7 Tage langt zur Zeit.

Die müssen sie doch herausgeben, wenn ein dringender Tatverdacht besteht, dagegen wird man wohl kaum was unternehmen können. Sind ja nur 7 Tage, irgendwann werden es mal 2 Jahre sein ;)
 
Natürlich darf er das, da er es muss. Die IP wird von einem Unternehmen rausgefunden, an die entsprechende Kanzlei weitergegeben. Nun wird von dieser eine Strafanzeige gestellt. Der Richter erlässt, wenn er der Meinung ist, dass der Vorwurf stimmt, ein Beschluss zur Herausgabe der Daten. Den Rest macht wieder die Kanzlei.
 
Stimmt, das geht nur auf Beschluss bzw. sollte nur damit gehen. Diesen Beschluss kannst du dir zeigen lassen, bzw. du kannst den Provider direkt kontaktieren. Dieser ist i.d.R. dazu verpflichtet, dir die weitergabe zu melen - sofern das nicht ein Teil des Beschlusses ist (da weiß ich nicht mehr drüber).

mfg,
Markus
 
und wenn der Provider verklagt ist? Ich müsste die Bekannte von mir jetzt fragen welcher Provider...glaub Telecom. Dann ist der Provider verklagt, aber sie hat immernoch die 6000€ klage am Hals. Ich frag mal später nach der Liste, wieviel Titel angegeben sind. Sie hat keine Rechtsschutzversicherung, sonst wäre der erste Weg klar. So wird sie sich wohl erstmal an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
 
Das neue Telemediengesetz ist die Grundlage dazu, dass Provider eben die Daten auch an die Plattenfirmen rausgeben müssen. Daher wird kein behördlicher Beschluss mehr benötigt.
 
ich habe mal 2 Zwischenfragen zu deinen Brief:

1. wirst du/ deine Freunde im Brief aufgefordert die bemängelten Lieder umgehend zu löschen und eine Unterlassung zu unterschreiben?

2. Wurde er per Einschreiben geschickt oder kam er als Standard Brief ohne persönliche Übergabe/ Einwurf.


Sollte beides der Fall sein, kannst du dir sicher sein, dass auf jedenfall keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen.

Wenn 1. zutrifft, dann wurde das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingestellt, denn ansonsten darf der Anwalt nicht fordern, dass du Beweismittel vernichtest. Außerdem kommt noch hinzu, dass der Anwalt nur Akteneinsicht bekommt, wenn das Verfahren eingestellt wurde oder das Verfahren gewonnen wurde.
 
Hört sich fast nach Waldorf aus München an. Ja, leider ist dieses Fahnden und Schnellabmahnen eine sehr gute Geldeinnahmequelle für die Anwaltsbüros geworden. Aber ist ja alles legal.

Es wird ja (HOFFENTLICH) endlich mal über ein Gesetz nachgedacht, dass für die erste Abmahnung eine Geldstrafe verbietet. Dann wäre die Sache vom Tisch.

Anlegen darfst du dich auf keinen Fall mit den Typen.
 
Wichtig. nicht zahlen!

Da keine Rechtsschutz, wirklich den Weg zur Beratung mit allen Unterlagen( die wir ja hier nicht kennen) gehen. Bei Notwendigkeit bei einem Fachanwalt für Internetrecht anrufen und nach kurzer Schilderung um die Kosten für eine Erstberatung bitten.

Der Provider darf die Daten seiner Kunden nach geltendem Recht nur der Strafverfolgungsbehorde herrausgeben. Auch da müssen knallharte Fakten vorliegen. Gibt er sie an diese bekannten Anwaltsbüros raus macht er sich anklagbar und schadensersatzpflichtig.

Erst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt kann zivilrechtlich was unternommen werden. Davon müßte der Betroffene was wissen-oder?

Nach neustem Urteil eines Landgerichts wurde der Staatsanwaltschaft die Herrausgabe der IP-Daten verweigert, da das Gericht erkannt hat, das die von der Musik-und Filmindustrie anvisierten Massenklagen nur das Ziel haben Profit zu erwirtschaften und keine Beziehung zum wirklichen Schaden haben.
Es sollen schon andere Staatsanwaltschaften den Weg gehen vor Gericht Provider zur Herrausgabe zu zwingen um dieses Urteil auch für ihren Amtbereich zu erwirken. Schließlich haben die auch wichtige Aufgaben und wollen sich nicht als Erfüllungsgehilfe der Phonobranche mißbrauchen lassen und mit Massenanzeigen zumüllen lassen.

Also ruhig bleiben und auf keinen Fall auf solche Summen einlassen.
In der USA drehen Betroffene nun endlich den Spieß um. Es gab noch keinen Fall, wo es die Häscher haben drauf an kommen lassen.

siehe:http://www.heise.de/newsticker/meldung/93693
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92280
http://bundesrecht.juris.de/urhg/
 
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Jeder Cent der gezahlt wird, geht auf Unwissenheit und Dummheit zurück!

In solchen Fällen müssen die Ansprüche geprüft werden. Selbsterstellte Beweise, IP Adressen oder einfache Dateinnamen sind vor Gericht gar nicht verwertbar, außerdem ist der eigentliche Täter in einem Mehrpersonenhaushalt gar nicht ausfindig zu machen.

Kein Gericht wird aufgrund dieser unzureichenden und unzulässigen Beweise ein Urteil fällen. Das wissen die Kläger auch, deshalb versuchen sie jeden den sie anschreiben, einzuschüchtern und zu einem außergerichtlichen Vergleich zu überreden.

Wer sich darauf einlässt, handelt sich nur noch mehr Ärger ein, da durch diese Geldbeträge weitere Schreiben finanziert werden. Es ist absolut das beste, es darauf ankommen zu lassen, denn vor Gericht muss der Kläger überhaupt erstmal beweisen können, was vorgefallen ist und das wird er in fast allen Fällen nicht können und darf dann im Gegenzug alle Prozesskosten tragen und sich auf Ansprüche seitens des Angeklagten einstellen.

Es gab bereits mehrere Verfahren gegen Personen, die überhaupt gar kein Filesharing betrieben haben. Das sagt bereits alles.

Selbst im Schuldfall ist es besser, die Sache gerichtlich klären zu lassen, denn im Gegensatz zu den Klägern wird das Gericht die Höhe der Strafzahlungen wesentlich genauer festlegen und nicht solch überzogene Summen verlangen.
 
-"- so sehe ich es auch. V. a. wenn man ein Wlan hat, was sowieso nie 100%ig sicher ist. -> Da kann ja quasi jeder über meine IP surfen und saugen (auch der böse Nachbar).
 
Es gibt eine Betreiber bzw. Störer Haftung. Wenn du dein WLAN nicht sorgfältig absicherst, bist du als Betreiber haftbar, auch für das, was deine Nachbarn mit deinem WLAN machen. Sie könnten dich zumindest auf Unterlassung verklagen was auch sehr teuer werden kann. Außerdem kannst du gegen Sorgfaltspflichten beim Betrieb verstossen haben und evtl. voll haften, da ja hinreichende Sicherungsmaßnahmen von dir nicht getroffen wurden aber zur Verfügung gestanden hätten (z.B. einfaches aktivieren der WPA-Verschlüsselung)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@PacmanX25 und flickflack:

gefährliches halbwissen.

Wer sich darauf einlässt, handelt sich nur noch mehr Ärger ein, da durch diese Geldbeträge weitere Schreiben finanziert werden. Es ist absolut das beste, es darauf ankommen zu lassen, denn vor Gericht muss der Kläger überhaupt erstmal beweisen können, was vorgefallen ist und das wird er in fast allen Fällen nicht können und darf dann im Gegenzug alle Prozesskosten tragen und sich auf Ansprüche seitens des Angeklagten einstellen.
wenn er ip-adresse, dateiname und datum hat reicht das. die ip kommt vom provider und ist somit nahezu 99,9% korrekt. dateiname und datum werden meist von geprüften p2p-mass-scannern gefiltert. auch das sind beweismittel.

-"- so sehe ich es auch. V. a. wenn man ein Wlan hat, was sowieso nie 100%ig sicher ist. -> Da kann ja quasi jeder über meine IP surfen und saugen (auch der böse Nachbar).
dann sagt der richter: wayne?
du bist dafür verantwortlich, dass dein internetanschluss nicht rechtswidrig genutzt wird. stichwort beihilfe zu...
das wird dir auf jedenfall zur last gelegt. außerdem ist das eine feine ausrede, die eh jeder richter kennt. mit sowas kommst du da keinen millimeter weiter.

Selbst im Schuldfall ist es besser, die Sache gerichtlich klären zu lassen, denn im Gegensatz zu den Klägern wird das Gericht die Höhe der Strafzahlungen wesentlich genauer festlegen und nicht solch überzogene Summen verlangen.
jo. aber in bagatellfällen ziehe ich "300€ und niewieder was davon hören" vor.
man muss nicht mit allen mitteln mal einen gerichtssaal von innen gesehen haben.
so ein führungszeugnis ist (nur für die, die es nicht wissen) etwas mehr als ein blatt mit noten drauf.

@abulafia:
*agree*
 
Blödsinn .. Er soll es darauf ankommen lassen! im schlimmsten Fall verurteilt ihn das Gericht zu 20 Stunden Sozialarbeit ... so wars bei einem Kollegen (20 Filme).

mfg,
Markus
 
Hallo zusammen,

gerade in den letzten Tagen war auf www.heise.de vermehrt zu lesen, daß Gerichte nicht mehr einfach die Daten herausrücken, welche Strafverfolgungsbehörden gerade in letzter Zeit vermehrt anfordern.

Der Grund ist immer öfter, daß eine offensichtliche Unverhältnismäßigkeit vorliegt. Dazu auch aktuell ein Artikel bei www.heise.de, hier de rLink:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/94513

Lest euch das gut durch. Vor allem im letzten Abschnitt unten.

Im hier im Forum aktuell diskutierten Fall wird wohl die Frage zu klären sein, wieviele Stücke wohl zum Download bereitgestellt wurden.. Zu beachten ist auch, Gerichte dürfen nur Daten nutzen, welche nicht älter als 8 Tage alt sind, so ist die aktuelle Rechtslage.

Mach dich erst einmal sachkundig, was in dem Schreiben genau drinsteht. Vielleicht kannst du es ja hier posten. Wäre nicht schlecht, da man das ganze dann besser beurteilen kann, deine Ausführungen sind ja doch recht oberflächlicher Natur und lassen eine vernünftige Beurteilung einfach nicht zu, meiner Ansicht nach, was aber in dieser Sache nötig wäre.

Du kannst dich übrigens auch bei Gericht kostenlos beraten lassen. Das Recht hat jeder.

Leider kann ich dir nicht mehr zu der Sache sagen, da ich einfach die genauen Daten nicht kenne und du offenbar auch nicht.

Vielleicht kannst du dich ja mal genauer erkundigen und den Sachverhalt präzisieren. Ich habe mich gerade in letzter Zeit vermehrt mit solcher Thematik beschäftigt und bin da recht gut auf dem laufenden, vor allem was aktuelle Urteile angeht.

So long...
 
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