ab wann muss kind unterhalt zahlen?

headlaker

Lieutenant
Registriert
Juni 2009
Beiträge
550
hallo liebe cbler,

ich hatte heute mit ein paar freunden eine diskussion ab wann ein kind, dass bei seinen eltern wohnt, unterhalt zahlen muss.

bsp.: das kind wurde gerade mit der schule fertig, leistet nun seinen zivildienst und wohnt bei seinen eltern.
es bezieht gehalt in höhe von ca 700 euro im monat.

wenn die eltern nun unterhalt fordern würden, wäre das kind dann verpflichtet diesen zu bezahlen?

ich konnte im internet leider nicht viel finden.
nur das ein kind erst ab seinem 25. lebensjahr unterhalt zahlen muss, wenn es bis dahin noch bei seinen eltern wohnt.

ist das richtig?


lg
 
Es kommt auf drauf an, wie es mit Ausbildung, Studium, etc. aussieht.

edit:
BTW
Unterhalt würde ich es nicht nennen. Eher "Teil an der Miete" zahlen oder wie auch immer -
 
also wie gesagt, das kind leistet gerade zivildienst, d.h. ausbildung/studium wenn dann danach.

hm also in unserem beispiel waren die eltern nicht bedürftig.

gibt es formeln, mit denen man das irgendwie berechnen kann?

danke schonmal für eure hilfe
 
Kinder sind Eltern gegenüber immer Unterhaltspflichtig, genauso wie Eltern Kindern gegenüber. Die Frage ist nur wer den Unterhalt festsetzt, wenn das Sozialamt etwas möchte, dann wird es einfach berechnet. Wenn die Eltern etwas freiwillig möchten (Miete oder Kostgeld), sollte man sich einigen.
Wenn er nicht zahlt, würde er sich halt selbst eine Wohnung suchen müssen.
es bezieht gehalt in höhe von ca 700 euro im monat.
Da er ja Zivildienst macht, bekommt er ja Geld für Miete und Essen vom Staat, warum gibt er es nicht seinen Eltern, wenn er dort noch isst und wohnt?
 
Wenn die Eltern etwas freiwillig möchten (Miete oder Kostgeld), sollte man sich einigen.
Da steht nichts von "muss" Kostgeld zahlen.

Meine Kinder waren damit einverstanden "freiwillig" 150€ (damals 300 DM) zu zahlen, als sie die Ausbildung beendet hatten und selbst Einkommen hatten, während der Ausbildung bekamen wir das Kindergeld in voller Höhe und sie durften die Ausbildungsbeihilfe behalten, mussten aber ihre Klamotten/Auto/Tanken usw. selbst kaufen/zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also müssen schon mal gar nicht, jedenfalls nicht auf Aufforderung der Eltern weil die meinen es wäre einfach mal angesagt. Anders sieht es aus wenn die Familie bedürftig ist und Sozialleistunge erhält, dann muss das Kind (leider) sein Einkommen mit in die Gemeinschaft mit einrechnen lassen (was oft dazu führt das Kinder fürs Wohl der FAmilie schuften gehen müssen weil die Alten daheim hocken, schon oft gesehen)

Aber prinzipiell bin ich auch der Meinund da sollte man sich einigen. Ich habe als ich meine Ausbildung begonnen habe freiwillig aufs Kindergeld verzichtet und habe auch sonst mal hier und da was springen lassen bzw. mich bei teureren Neuanschaffungen beteiligt. Für kostenlose Kost/Logie u. Wäscheservice finde ich ist das schon in Ordnung. Mal ganz davon abgesehen was ein eigener Hausstand in der Anschaffung kostet wenn man mein "Dann zieh ich eben aus".
 
Damals, während meiner Ausbildung, habe ich freiwillig jeden Monat 100 (später 150) DM zu Hause abgegeben.
Wenn meine 2 Kids ihr eigenes Geld verdienen, dann dürfen sie das auch machen, aber ich werde sie sicherlich nicht dazu zwingen.
 
Sollte als Kind aber auch selbstverständlich sein wenn man schon ordentlich verdient. Schliesslich darf man umsonst wohnen und allein an Lebensmittel gibt man ja locker 100€ pro Person aus.
 
solange sie einkommen haben und kosten verursachen, sollte ein ausgleich dafür selbstverständlich sein. hier sieht man recht deutlich, wer schon kinder hat und wer noch eins ist ;)
 
Umsonst wohnen gibts nur unter der Brücke.
Umsonst essen nur in der Bahnhofsmission.

Wer Geld verdient, der gibt etwas ab um sich an den Kosten zu beteiligen.
Bei 700€ Verdienst kann man schon mal 50€-100€ abdrücken. Je nach dem wieviel sonstige Ausgaben man hat. Man bedenke: bei einer eigenen Wohnung geht schon mal gerne 1/3 oder die hälfte vom Verdienst (Bei Otto-Normal) für Miete und Lebenshaltung drauf.

Zum Thema müssen:
An den Kosten beteiligen muß man sich nicht unbedingt. Aber Mama muß dich ja auch nicht unbedingt bei sich wohnen lassen.
 
Ich finde die "Mietbeteiligung" eigentlich ganz praktisch und meist ist es ja sogar so das die eltern das Geld nicht mal verbrauchen sondern selber zu seite legen um eben bei nem Auszug was dazu geben zu können bzw über diese ersparnisse die ersten möbel zu finanzieren.
Was so abgegeben werden sollte an die eltern liegt wohl ganz allein darin was beide für vernünftig halten.
 
Haudrauff schrieb:
Aber Mama muß dich ja auch nicht unbedingt bei sich wohnen lassen.


Doch bis zum 25 Lebensjahr außer sie Zahlen dir ne andere Bude oder wenn keine kohle da ist der vatta staat.
 
Link? Ich glaube nämlich, dass das so nicht korrekt ist. Soweit ich weiß, trifft das doch nur zu, solange das Kind kein eigenes Einkommen hat oder nicht?
 
Richtig, sobald das Kind über 18 ist und eigenes Einkommen erhält, kann Mama "Es" rauswerfen. Nur wenn Hartz4 Ansprüche bestehen, muss das Kind wieder zuhause unterschlüpfen, weil Vater Staat die Wohnung dann nicht zahlt, solange "Es" noch unter 25 ist.
 
Aber wenn dass kind zwar geld hat aber die eigene wohnung nicht zahlen könnte und vatta und mama genug kohle haben zahlt dass amt nich und dann können sich mamma und pabba enscheiden entweder zahlen sie ne wohung für dass kind oder behalten es bis 25.

Find ich ganz gut^^
 
Nunja, wenn das Kind einem Beruf nachgeht, ist ja zumindestens ein bisschen Geld da, die für Miete herhalten kann. Dementsprechend wäre ja nur eine Zuzahlung erforderlich. Kannst du das deswegen irgendwie belegen, dass diese auch nicht gezahlt wird? Das kann ich mir nämlich irgendwie nicht so richtig vorstellen:D
 
Ja wenn der Vatta genug verdient dann muss er es zu zahlen.

Dass ist dass Prob bei mir will mit Anfang der Ausbildung raus kann aber nich die bude zahlen so ich zum Amt:

Amt: Nö gibt kein Geld vater kann zahlen
 
Zurück
Oben