Vor knapp einem Jahr kam eine Abmahnung (P2P Filesharing) von der Kanzlei „Negele Zimmel Greuter Beller“ über 850,00 €, diese wollte ich natürlich nicht zahlen und habe mich daher auf die Suche nach einem Fachanwalt gemacht, der mich erfolgreich vertreten sollte. Aufgrund der vielen positiven Bewertungen und der reichhaltigen Medienpräsenz habe ich mich für die Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ entschieden und dachte, dass ich hier gut aufgehoben wäre - leider war dies, wie sich im Nachhinein rausstellen sollte, ein Trugschluss.
Bei der telefonischen Erstberatung wurde ich von einem jungen Anwalt darüber aufgeklärt, was Sache ist und wie meine Chancen stehen, aus der Situation ohne Zahlung der geforderten 850,00 € rauszukommen. Weiterhin wurden die persönlichen Umstände (Familienstand, war ich zum angeblichen Tatzeitpunkt alleine, WLAN oder LAN usw.) besprochen und von mir genauestens erläutert. Lange Rede kurzer Sinn - leider habe ich das Gespräch nicht aufgezeichnet, aber ich meine mich entsinnen zu können, dass der gute Herr mir mitgeteilt hatte, dass die Zahl derjenigen, welche am Ende doch zahlen müssen, im einstelligen Prozentbereich liegen würde. Für mich als Laien klang das verschwindend gering und insgesamt sehr vielversprechend und so beschloss ich, die Kanzlei zu beauftragen und war recht zuversichtlich, die 850,00 € so am Ende nicht zahlen zu müssen.
Da die Abmahnung erst 2 Monate nach dem angeblichen Tatzeitpunkt kam (ist natürlich alles Kalkül), war ich mir nicht mehr sicher, was genau und in welchem Umfang ich damals angeblich runtergeladen haben soll und so entschied ich mich für das Komplettpaket im Wert von 595,00 €. Kurz nachdem ich den Betrag komplett beglichen hatte, flatterte auch schon das nächste Schreiben vom Amtsgericht München herein (Initiator war die Kanzlei „Negele Zimmel Greuter Beller“), in welchem ich aufgefordert wurde am xx.xx.xx um xx Uhr im Sitzungssaal persönlich zu erscheinen. Daraufhin kontaktierte ich wieder die Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ und bat um Vertretung meinerseits vor Ort. Durch diesen notwendigen Schritt sind wiederum weitere Kosten in Höhe von knapp 250,00 € entstanden, da die Vertretung vor Ort, also vor dem Amtsgericht München, nicht im Paketpreis von 595,00 € enthalten waren.
Was in den kommenden Monaten folgte, war noch etwas Briefkorrespondenz von „Wilde Beuger & Solmecke“ an „Negele Zimmel Greuter Beller“ und zurück. Daraus ergab sich letzten Endes, dass mir geraten wurde doch lieber zu zahlen, da ein Prozess vor Gericht erhebliche Kosten nach sich ziehen würde. Da mir dieses Risiko definitiv zu hoch war, müsste ich also in den sauen Apfel beißen und zahle nun die komplette Zeche:
- meine Anwaltskosten (ca. 850,00 €)
- die Anwaltskosten der Gegenseite (ca. 400,00 €)
- die Forderung des Rechteinhabers (ca. 1.150,00 €)
- die Gerichtskosten (ca. 400,00 €)
Macht zusammen ca. 2800,00 €. Nicht vergessen – die ursprüngliche Forderung von „Negele Zimmel Greuter Beller“ belief sich auf 850,00 €. Im Endeffekt hätte ich von „Wilde Beuger & Solmecke“ nur eine Modifizierte Unterlassungserklärung für ca. 200-300 € gebraucht und wäre so mit knapp über 1.000,00 € recht glimpflich davongekommen.
Da mir im Erstgespräch ebenfalls mehrmals mitgeteilt wurde, dass die abmahnende Kanzlei „Negele Zimmel Greuter Beller“ und deren Vorgehensweisen hinlänglich bekannt seien und man schon etliche Kunden erfolgreich vertreten hätte, ist es mir als Laie schleierhaft, warum mir nicht schon bei der Erstberatung dazu geraten wurde, die geforderte Summe direkt zu zahlen!? Mir kann doch niemand weiß machen, dass die Vorgehensweise von Fall zu Fall so unterschiedlich ausfällt, als das nicht schon im Vorfeld hätte klar sein müssen, dass „Negele Zimmel Greuter Beller“ in meinem Fall (siehe persönliche Umstände)auf jeden Fall in Richtung Prozess geht und die Modifizierte Unterlassungserklärung so nicht auf sich beruhen lässt.
Wäre ich im Erstgespräch auch nur Ansatzweise über einen derartig theoretisch möglichen Verlauf in Kenntnis gesetzt worden, hätte ich mich völlig anders entschieden und wäre mit noch vertretbaren Kosten aus der Sache herausgekommen. Stattdessen fühle ich mich ganz klar fehlberaten!
Ebenfalls sehr negativ - man hat nie direkt einen Anwalt zu sprechen bekommen, ständig wurde man von der Rezeption vertröstet. Ganz nach dem Motto, es sei gerade niemand zu sprechen und man solle seine Telefonnummer zwecks Rückruf hinterlassen. Außerdem wechselten ständig die Ansprechpartner. Die Korrespondenz per Mail und Post war aber immer sehr zügig.
by the way....
Interessant ist auch wie bekannte Bewertungsportale wie z.B. yelp oder ekomi mit negativen Bewertungen umgehen. Meiner Erfahrung nach werden diese nach ein paar Tagen einfach gelöscht oder wie von Geisterhand auf die zweite Seite bzw. unterhalb einer positiven Bewertung platziert. Selbst dann, wenn diese Bewertung wesentlich älter ist das die zuletzt gemachte. In den Suchmaschinen erscheint somit natürlich nicht die negative Bewertung als erstes, sondern stets die positive.
Bei der telefonischen Erstberatung wurde ich von einem jungen Anwalt darüber aufgeklärt, was Sache ist und wie meine Chancen stehen, aus der Situation ohne Zahlung der geforderten 850,00 € rauszukommen. Weiterhin wurden die persönlichen Umstände (Familienstand, war ich zum angeblichen Tatzeitpunkt alleine, WLAN oder LAN usw.) besprochen und von mir genauestens erläutert. Lange Rede kurzer Sinn - leider habe ich das Gespräch nicht aufgezeichnet, aber ich meine mich entsinnen zu können, dass der gute Herr mir mitgeteilt hatte, dass die Zahl derjenigen, welche am Ende doch zahlen müssen, im einstelligen Prozentbereich liegen würde. Für mich als Laien klang das verschwindend gering und insgesamt sehr vielversprechend und so beschloss ich, die Kanzlei zu beauftragen und war recht zuversichtlich, die 850,00 € so am Ende nicht zahlen zu müssen.
Da die Abmahnung erst 2 Monate nach dem angeblichen Tatzeitpunkt kam (ist natürlich alles Kalkül), war ich mir nicht mehr sicher, was genau und in welchem Umfang ich damals angeblich runtergeladen haben soll und so entschied ich mich für das Komplettpaket im Wert von 595,00 €. Kurz nachdem ich den Betrag komplett beglichen hatte, flatterte auch schon das nächste Schreiben vom Amtsgericht München herein (Initiator war die Kanzlei „Negele Zimmel Greuter Beller“), in welchem ich aufgefordert wurde am xx.xx.xx um xx Uhr im Sitzungssaal persönlich zu erscheinen. Daraufhin kontaktierte ich wieder die Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ und bat um Vertretung meinerseits vor Ort. Durch diesen notwendigen Schritt sind wiederum weitere Kosten in Höhe von knapp 250,00 € entstanden, da die Vertretung vor Ort, also vor dem Amtsgericht München, nicht im Paketpreis von 595,00 € enthalten waren.
Was in den kommenden Monaten folgte, war noch etwas Briefkorrespondenz von „Wilde Beuger & Solmecke“ an „Negele Zimmel Greuter Beller“ und zurück. Daraus ergab sich letzten Endes, dass mir geraten wurde doch lieber zu zahlen, da ein Prozess vor Gericht erhebliche Kosten nach sich ziehen würde. Da mir dieses Risiko definitiv zu hoch war, müsste ich also in den sauen Apfel beißen und zahle nun die komplette Zeche:
- meine Anwaltskosten (ca. 850,00 €)
- die Anwaltskosten der Gegenseite (ca. 400,00 €)
- die Forderung des Rechteinhabers (ca. 1.150,00 €)
- die Gerichtskosten (ca. 400,00 €)
Macht zusammen ca. 2800,00 €. Nicht vergessen – die ursprüngliche Forderung von „Negele Zimmel Greuter Beller“ belief sich auf 850,00 €. Im Endeffekt hätte ich von „Wilde Beuger & Solmecke“ nur eine Modifizierte Unterlassungserklärung für ca. 200-300 € gebraucht und wäre so mit knapp über 1.000,00 € recht glimpflich davongekommen.
Da mir im Erstgespräch ebenfalls mehrmals mitgeteilt wurde, dass die abmahnende Kanzlei „Negele Zimmel Greuter Beller“ und deren Vorgehensweisen hinlänglich bekannt seien und man schon etliche Kunden erfolgreich vertreten hätte, ist es mir als Laie schleierhaft, warum mir nicht schon bei der Erstberatung dazu geraten wurde, die geforderte Summe direkt zu zahlen!? Mir kann doch niemand weiß machen, dass die Vorgehensweise von Fall zu Fall so unterschiedlich ausfällt, als das nicht schon im Vorfeld hätte klar sein müssen, dass „Negele Zimmel Greuter Beller“ in meinem Fall (siehe persönliche Umstände)auf jeden Fall in Richtung Prozess geht und die Modifizierte Unterlassungserklärung so nicht auf sich beruhen lässt.
Wäre ich im Erstgespräch auch nur Ansatzweise über einen derartig theoretisch möglichen Verlauf in Kenntnis gesetzt worden, hätte ich mich völlig anders entschieden und wäre mit noch vertretbaren Kosten aus der Sache herausgekommen. Stattdessen fühle ich mich ganz klar fehlberaten!
Ebenfalls sehr negativ - man hat nie direkt einen Anwalt zu sprechen bekommen, ständig wurde man von der Rezeption vertröstet. Ganz nach dem Motto, es sei gerade niemand zu sprechen und man solle seine Telefonnummer zwecks Rückruf hinterlassen. Außerdem wechselten ständig die Ansprechpartner. Die Korrespondenz per Mail und Post war aber immer sehr zügig.
by the way....
Interessant ist auch wie bekannte Bewertungsportale wie z.B. yelp oder ekomi mit negativen Bewertungen umgehen. Meiner Erfahrung nach werden diese nach ein paar Tagen einfach gelöscht oder wie von Geisterhand auf die zweite Seite bzw. unterhalb einer positiven Bewertung platziert. Selbst dann, wenn diese Bewertung wesentlich älter ist das die zuletzt gemachte. In den Suchmaschinen erscheint somit natürlich nicht die negative Bewertung als erstes, sondern stets die positive.