News Abmahnungen von RedTube-Nutzern sind unzulässig

Wirklich ein erfreuliches Urteil der Richter.

Wie bitter, dass RedTube die Interessen der Internetnutzer besser vertritt als Schwarz, Rot, Gelb und Grün zusammen. Solange auf diesem Sektor nicht wirklich entschieden ist, was legal und was illegal ist, kann man abwarten bis die nächste abwegige Abmahnwelle über das Land hereinrollt.
 
Das ganze kommt mir vor wie eine heisse Kastanie die niemand in die Hand nehmen will. Jeder kann überall im Netz auf eine Seite verlinkt werden die sofort ohne Ankündigung einen Stream startet. Somit sitzt man sofort im Boot wenn das jemand ausnutzen will und auf Wiedergutmachung aus ist. Egal ob es ein Kinofilm ist oder ein Schmuddelfilm. Mit dieser Masche lässt sich richtig eckig Geld verdienen. Kein Richter will aber dort ein Grundsatzurteil aussprechen weil er dort eventuell auch den Nutzern der "illegalen Streams" in die Tasche spielen will. Das ist mittlerweile zu einer Farce geworden das ganze. Aber ich empfinde den Schutz der einzelnen User gegenüber dieser Lobby der Abmahnanwälte als weitaus höheres Ziel. Dort muss endlich mal ein Schlusstrich gezogen werden.
 
Also wie hier alle darauf rumhacken, dass man ja kein keinen Rechtsbeistand leisten müsste, weil ja KLAR ist, dass aus diesem Brief nix handfestes wird:

Ja IHR hättet so reagiert, aber nicht Ottonormal(-nicht-)pornogucker, der sich mit solchen Rechtslagen gar nicht auskennt und plötzlich solch einen Brief in den Händen hält. Dass viele paniken, wenn dieser Brief sie erreicht ist doch schon klar aus den Filesharingabmahnungen: Gegen niemand muss vorgegangen werden, da schon 50% der Leute bezahlen werden, um keinen Ärger zu haben und aus Angst. Allein dadurch erreichen die Kanzleien schon ihr Ziel: GELD.
 
Zeboo schrieb:
1.) Das die Abmahnung nicht zulässig war haben wir vor vielen Wochen gewusst. Das ist nichts neues, ist nett dass das jetzt auch so offiziell ausgesprochen wird aber wiegesagt ist nichts neues.

Deswegen sind jetzt diese News nicht wirklich unglaublich toll oder spannend.

Es ist ein riesen Unterschied, ob du und ich der Meinung sind, dass die Abmahnungen nicht zulässig sind, oder ob das Landgericht Hamburg diese Meinung hochrichterlich bestätigt!
Von dem her: schon eine relativ große Nachricht!
 
BAAMMM schrieb:
Man liest es immer wieder. "Einfach nichts tun". Das ist mit Abstand das schlechteste was man tun kann. Wer keine Ahnung hat wie man auf so was reagiert, meldet sich bei einem Anwalt. Man MUSS zumindes Widersprechen. Auch so nen Schwachsinn, zu behaupten man hätte keine Abmahnung bekommen funktioniert auch nicht. ....
Sofern die Abmahnung nicht per Einschreiben/Einwurf gekommen ist (und das sind sie nicht), dann kam sie einfach nicht an. Das ist so als würdest du gekündigt per einfachen Brief, ist nicht zulässig. Die Kanzlei darf dann noch einmal eine Abmahnung (zweite) schreiben, kommt die auch nicht an, darf sie gegen dich vorgehen und ich bin mir sicher, wenn die Beweise faul sind, werden sie die Finger davon lassen.
Stimmt man sollte Widersprechen! (sehe mein letzten Beitrag)

Als gutes Beispiel gilt der Fall hier, jeder Anwalt mit etwas Grips, gewinnt den Fall, den man kann keine drei Filme binnen 2sec. schauen :p wie in den Abmahnungen steht. Jetzt hat der Typ erstmals das Problem, dass er seine Anwalt bezahlen muss, will er die kosten zurück, muss er Klagen. Hätte der junge Mann erst einmal nur Widersprochen, dann wäre er sein Geld nicht los :evillol:
Ich weiß, dass Anwälte raten sofort zu reagieren, wieso wohl? Weil, cornix cornici numquam oculos effodit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es lächerlich, dass sich die Anwaltskanzlei U+C anscheinend ungeschoren davonkommt, wenn das Gericht in Hamburg die Klage von redtube abgewiesen hat .... Ich hoffe, dass die Ermittlungen in Köln da zu einem anderen Ergebnis kommen werden...

Egal, ob u+c wusste! dass die ip Adressen auf legale bzw. Illegale Weise entstanden sind, man kann nicht einfach tausende Leute verklagen, ohne vorher ausführlich sicherzustellen, dass man auch im Recht ist bzw. Die Informationen auf legale Weise beschafft wurden... Einfach zu sagen, sie wurden nur beauftragt und müssen sich um sowas nicht kümmern ist einfach nur lächerlich naiv...

Oder sehe ich das falsch?
 
Entilzha schrieb:
Sofern die Abmahnung nicht per Einschreiben/Einwurf gekommen ist (und das sind sie nicht), dann kam sie einfach nicht an. Das ist so als würdest du gekündigt per einfachen Brief, ist nicht zulässig. Die Kanzlei muss sicherstellen, dass die Abmahnung [/I].


Damit wirst Du vor Gericht richtig eine Bruchlandung erleben. Das alleinige Bestreiten überhaupt die Post bekommen zu haben, reicht nicht aus. Da gibt es auch genug Urteile zu. Du hättest dann die Pflicht der sekundären Darlegungslast und müsstest dem Gericht beweisen, wieso gerade bei Dir die Zustellung der Post nicht erfolgen konnte. Das dürfte Dir als normale Person unmöglich fallen, falls nicht etwas ungewöhnliches in dem Moment vorgefallen ist.
 
Das ist das erste Mal, dass ein Gericht deutliche Worte zu Streaming gegeben hat, bzw. zu den Portalen. Denn der Gigant Youtube, myvideo usw., alle funktionieren so wie Redtube. Irgendjemand lädt irgendwas hoch, und man kann sich frei alles ansehen. Das kann legal sein, oder auch nicht. Auch auf Youtube gibt es genug illegales, ganze Harry Potter Filme findet man dort.

Wäre die Abmahnung jetzt so durch gelaufen, wären bald auch diese Portale dran gewesen. Musik, filme, alles zu finden. Und das es womöglich illegal ist sieht der User (wenn überhaupt) erst beim Ansehen des Filmes. Aber dann wäre es zu spät! Meine Eltern meinten heute auch schon, sie hätten Angst etwas im Internet anzuklicken. Jedes Video auf einem Streamingportal könnte dann ja eine Abmahnung nach sich ziehen.

Die Abmahnanwälte haben ein riesen Problem, kein Mensch nutzt mehr Filesharing! Die Geldquellen versiegen langsam. Das war der erste Vorstoß sich die neuen Portale vorzuknöpfen. Das ist zwar jetzt gescheitert, aber ich glaube, sie werden neue Methoden und Tricks finden, wie man das ausnutzen kann. Immerhin sind das riesige Kanzleien, einem wird schon was einfallen.

Aber erstmal :heuldoch: U+C!
 
Was ich nicht verstehe: Müssten die Rechtinhaber nicht auch eine Löschung des geschützen Materials beantragen? Auf die Filme kann ich immer noch zugreifen. Gibt es da nicht eine "Schaderminderungspflicht" seitens der Rechteinhaber?
 
input_iterator schrieb:
Damit wirst Du vor Gericht richtig eine Bruchlandung erleben. Das alleinige Bestreiten überhaupt die Post bekommen zu haben, reicht nicht aus. Da gibt es auch genug Urteile zu. Du hättest dann die Pflicht der sekundären Darlegungslast und müsstest dem Gericht beweisen, wieso gerade bei Dir die Zustellung der Post nicht erfolgen konnte. Das dürfte Dir als normale Person unmöglich fallen, falls nicht etwas ungewöhnliches in dem Moment vorgefallen ist.
Stimmt, da bin ich übers Ziel geschossen und mich geirrt (BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06), wie ich sehe reicht auch ein "normales" Brief aus, kein Einschreiben (hätte ich nicht gedacht), man macht ihnen sehr leicht. Gut man kann, jedoch selber der Abmahnung widersprechen, wenn man sich in der Lage sieht das Zutun. Rennt man gleich zum Anwalt hat man sofort kosten, als normal sterblicher ist man da mehr, oder weniger ausgeliefert.
 
Wenn die Videos weiterhin verfügbar sind dürfte die abmahnung gar nicht gelten. Da solten Richter so entscheiden das der wille das Werk zu schützen nicht zu erkennen ist da die einfachste Methode nicht angewandt wurde. Diese wäre das entfernen des Streams auf den jeweiligen Portalen.
 
duskkk schrieb:
Toll. Aber all jene Abgemahnten die nicht rechtschutzversichert sind müssen so oder so irgendwen bezahlen.
Es gibt keine Rechtschutzversicherung die sowas bezahlen würde. Da es ja erstmal um eine Straftat geht.(auch wenn sich das später als falsch raus stellt) Und das bezahlt keine Rechtsschutzversicherung. Es geht weder um Wohnrecht, noch Arbeitsrecht oder Vertragsrecht. Es wurde ja nichts gekauft. Somit gibt es dafür keine Rechtsschutzversicherung.
 
duskkk schrieb:
Toll. Aber all jene Abgemahnten die nicht rechtschutzversichert sind müssen so oder so irgendwen bezahlen.

Jain.

Man muss das Geld nicht bezahlen und muss auch die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben.
Es reicht, schriftlich den Vorwürfen zu widersprechen.

Für alles weitere muss U+C dann eine gerichtliche Auseinandersetzung anstrengen, wenn die die Forderung immernoch durchsetzen wollen.
Und genau das sollte sich jetzt erstmal erübrigt haben.

Die können nur noch hoffen, dass einige Leute einfach bezahlen ohne sich zu regen..
 
F(r)og of War schrieb:
Was ich nicht verstehe ist, warum keiner (also wohl The Archive AG) gegen RedTube selbst vorgeht.

Mehrfach lese ich, dass es sich teilweise um geschützte Inhalte handelt.
Als User bräuchte man sich keine großen Sorgen machen, da man beim streamen die Videos selber nicht wieder anderen zur Verfügung stellt (und keine dauerhafte Kopie abgelegt wird).

Auf RedTube trifft dies aber ALLES zu:
Sie bieten geschützte Inhalte ohne Erlaubnis im Internet zum freien Download an.

Warum ließt man da nichts über Abmahnungen, Anzeigen o.ä.??

Aus dem selben Grund warum sie nicht gegen Youtube, google und co vorgehen, wird im Artikel aber auch angesprochen.
Bei Portalen ala kino.to handelt es sich um Portale die REIN zu dem zwecke der Verbreitung urheberrechtlich geschütztem Material dienen und nicht wie bei Youtube, MYvideo oder Redtube ein Videoportal wo User etwas online stellen können das in der überwältigenden Mehrheit nicht urheberrechtlich geschütz ist. Wo da die Grenze ist ka, ich vermute aber wenn ein Portal aus 99% Raubkopien besteht dann ist sie eindeutig überschritten und wenn ein Portal 20% Raubkopien hat dann ist sie eindeutig unterschritten.
 
Wo da die Grenze ist ka, ich vermute aber wenn ein Portal aus 99% Raubkopien besteht dann ist sie eindeutig überschritten und wenn ein Portal 20% Raubkopien hat dann ist sie eindeutig unterschritten.

Wo willst du denn dort für einen User, also einen Betrachter eines Videos die Grenze ziehen ? Ich könnte dich auf jeder, noch so legalen Homepage, mit einem Link sozusagen in die Falle locken und zack wird bei dir ein geschütztes File als Film abgespielt. Somit begehst du laut den Clowns ein Verstoss gegen das Urheberrecht. Ob jetzt eine Seite nur solche Files anbietet oder auf einer Seite mal so ein File dabei sein könnte ist da absolut belangloß, es geht um "den einen Fall". An Kino.to und Konsorten hat sich die Industrie mittels recht mehr als einmal die Finger verbrannt, es werden 2-3 Köpfe rollen und dann spriessen 6 neue nach, die Kartoffel scheint auch zu heiss zu sein für U+C wie es scheint, denn dort ist mehr zu holen. Aber der kleinen Independent Porno Industrie geht es seit dem im Internet jeglicher Pr0n zu laden ist immens bescheiden, die greifen dann zu solchen Mitteln. Die Pornoindustrie ist quasi der Mediale Bodensatz, ich vergleiche die Typen gut und gerne mit so Heinzelmännern wie "Der Wendler", die sind glitschig und Geldgeil. Aber davon ab, bin mal gespannt in welche Richtung die ganze Thematik geht. Popcorn steht bereit :)
 
Festzuhalten bleibt: Mediale Arbeit bewirkt, das sich ein 2. Wirtschafts- Unternehmen (Redtube) einschaltet, wahrscheinlich auch nur um sebst hierdurch Mindereinnahmen zu verhindern und um die derzeitige Propaganda für sich selbst auszunutzen.
Das wiederum hilft womöglich den Betroffenen, sich gegen die Klageseite und die Gerichte, welche offenbar die Gutachten u. Methoden der Klageseite nicht mal ansatzweise in Frage stellt, durch zu setzten.
Die betroffenen Bürger scheinen hier mehr medialer Spileball, als das sie sich selbst, ohne immensen finanziellen Aufwand und hoher Risikobereitschaft, selbst hätten helfen können. Auf dieser Basis müßte man eigentlich die Grundrechte der (Schuld-)Bürger beschneiden (modernisieren), um dem auch nach BGB gerecht zu werden.
 
duskkk schrieb:
Toll. Aber all jene Abgemahnten die nicht rechtschutzversichert sind müssen so oder so irgendwen bezahlen.
Auch die, die rechtsschutzverichert sind! Urherberrechtsverletzungen werden aus gutem Grund von keiner Rechtsschutzversicherung abgedeckt.;)
 
Nightmare25 schrieb:
Wo willst du denn dort für einen User, also einen Betrachter eines Videos die Grenze ziehen ? ....

Das sagte ich ja, das Problem ist das ziehen der Grenze und deshalb haben wir die Justiz die das regeln sollte und aus einem Graubereich einen schwarz/weiß machen sollte.

Was du mit dem Text danach meinst kapier ich nicht!
Ich sagte doch das es google und co nicht betrifft weil sie nicht nur urheberrechts geschützten content anbieten, was hat "Ich könnte dich auf jeder, noch so legalen Homepage, mit einem Link in die Falle locken" damit irgendwas zu tun? Ich steh glaub ich grad am Schlauch.
 
terraconz schrieb:

Er meint damit, das er dir einen Link schickt, du ihn öffnest und du paar Tage
später einen Brief hast wegen anschauen eines Streames.
Du hast zwar die Seite dann direkt zu gemacht, aber beweis dies mal.
Um nichts anderes geht es hier bei U+C....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Zitat entfernt)
Ich hoffe ja schwer dass sich die ganze Sache zu einem riesen Boomerang entwickelt.

Diese dreisste Abzocke wird nur noch durch den Enkeltrick getoppt und muss dingends unterbunden werden, und das für immer wenn möglich!
 

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