Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht

// @ Diskutanten hier
Zu mehr Demokratie und Mitspracherecht besteht schon ein Thread, wer über Überregulierung des Staates im Allgemeinen diskutieren möchte sollte ein eigenes Thema eröffnen, wer über Gurtpflicht reden möchte, der …. aber ich klaube kaum dass so ein Thread hier Überlebenschancen hätte. Und bitte, lasst hier persönliche Sticheleien, Abqualifizierungen und Pauschalisierungen sein, bringt lieber Argumente.

Und zu guter Letzt, wer auswandern will, der soll dies doch bitte tun. Aber nicht ständig in jedem unpassenden Thread darüber reden.
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@Orsa, willkommen bei Forumbase.

Aber bitte lies Beiträge genau, auch den über mir.
An dieser Landstraße mit dem Lkw gab es keinen Fahrradweg. Und wenn ich sage absichtlich, dann ist dies keine Einbildung sondern eine Tatsache.
Es geht bei den Fahrradwegen nicht nur um Schlaglöcher sondern auch darum, dass sie - so wie sie zum großen Teil existieren - den Städten und Gemeinden als Alibi dienen. Ich kenne u.a. die Wege in München und z.B. hier. In München würde ich sie durchgehend nutzen. Hier nicht, denn ich bin nicht Lebensmüde. Meinen Neffen und Nichten haben die Eltern und auch ich Verkehrsregeln beigebracht. Sie lernten das Radfahren alle auf der Straße, da sie uns doch lebend wichtiger sind. Denn es bringt nichts, wenn von 2 km Schulweg insgesamt 4 zusammengestückelte Radwege mit Hindernislauf zu bewältigen sind, der Rest ist sowieso Straße. Es mag Gemeinden und Städte geben die wesentlich mehr tun und umsichtiger handeln. Aber solange das nicht durchgehend so ist, gefährde ich Kinder mehr, wenn ich ihnen Sicherheit von Fahrradwegen vorgaukle. Ihnen aber nicht zeige, wie man sich mit dem Fahrrad Verkehrsgerecht auf der Straße verhält. Spätestens dann wenn sie einmal alleine fahren, kann ich mir nicht mehr sicher sein, dass sie nur Wege benutzen die ich vorgegeben habe.

PS: Kurzer Hinweis noch, bitte beachte unsere Zitat und Mehrfachpostregeln.
 
Radwege dienen nicht nur als Alibi. Teilweise müssen solche Radwege angelegt werden, um z.B. Fördermittel des Landes zu bekommen. Und das auch bei Tempo-Limit auf 30km/h oder wenn der Platz für die Radwege bzw. -spuren reichlich knapp ist und im Aufklappbereich von Autotüren liegt. Letzteres führt zwar gelegentlich sogar zum Genickbruch, aber kein Radweg - keine Förderung. Den Rat möge ich sehen, der sich dann gegen den/die Radwege entscheidet.
 
Aus genau diesem Grund nenne ich es auch Alibi-Radweg. Denn es geht nicht um sichere Fortbewegung mit dem Rad und Verkehrssicherung, sondern in dem Fall um Fördermittel.
 
OneTimePassword schrieb:
Wer sagt das denn? Du?
Na, wer hat es denn geschrieben? Richtig - ICH! :D

Es gibt einen guten Spruch:
Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich schreibe - nicht dafür, was du verstehst!
 
@Brigitta, ich möchte mich hiermit im Namen aller LKW- Fahrer bei Dir entschuldigen.

Es geht auch anders: Als ich am heutigen Vormittag mit 28To. Schotter im Rücken eine schmale Landstraße befuhr befand sich direkt vor mir ein Fahrradfahrer und hinter mir etwa 8 Pkws mit recht eiligen Fahrern die dies durch dauerndes Hupen zum Ausdruck brachten.
Der Fahrradfahrer schaffte es schon nach zirka 7km mich und mit mir alle anderen vorbeizulassen, vielen Dank auch dafür.
Die Sache hat nur einen kleinen Schönheitsfehler, neben der Straße gibt es einen gut ausgebauten Radweg, den aber kaum einer benutzt wegen der 2 Wanderer die mit darauf laufen.

Was sagt uns das, es ist besser die Radweg pflicht abzuschaffen, erstens interessiert sie keinen Radfahrer wirklich und ihr Wegfall legitimiert das was ohnehin gang und gebe ist.

Dazu kommt das man dann die Fördergelder für die Radwege sinnvoller einsetzen kann und weniger Aufwand mit der Pflege der Radwege hat.

Das bißchen mehr Blut auf der Strasse macht die Feuerwehr mit weg und gut ist.
Und ja das ist nicht ironisch gemeint.

Jetz is mir besser.

OMaOle
 
Das waren garantiert keine 7km.
Es bestand keine Gefahr außer die von durchdrehendem Kleinhirn hinter dem Pkw-Steuer, somit laut StVO keinerlei Anlass, die Hupe einzusetzen und schon gar nicht "dauernd".
Was sagt Dir, dass der Radweg "gut ausgebaut" ist. Schon mal drauf gefahren? Der Unterbau der meisten Radwege ist im Vergleich mit üblichen Straßen so lächerlich, dass nach einigen Jahren die Wurzeln von Bäumen + Sträuchern für die Verwandlung eine Rüttelpiste sorgen können. Wirklich gute Radwege werden gerne und freiwillig angenommen. Kieslaster im Nacken und hupende Autoschlangen halten nur die ganz Harten für mehr als eine Minute aus.

Der Schwerpunkt der Diskussion lag bislang eher innerorts. Innerörtliche Radverkehrsanlagen sind typischerweise derart kreativ ausgelegt, dass man sich insbesondere als Führerscheininhaber gelegentlich fragen muss, welchen Stoff der Planer beim Planen genommen hat. Oder warum man den Strategen nicht dazu verurteilen kann, das Ergebnis seiner Planungen täglich bis an sein Lebensende mit einem antiken Kettler-Alu-Rad zu benutzen. :evillol:
 
Hallo interlink!
Hatte mich schon gefreut dass jemand einen etwas längeren Beitrag geschrieben hat, aber bin dennoch enttäuscht: Ein Teil deines Posts besteht lediglich aus diffamierenden Äußerungen deinerseits, die mich als aggressiven und unvorsichtigen Autofahrer darstellen sollen, was ganz sicher nicht der Fall ist - ich werde i.d.R. von meinen Mitfahrern gerade für meine souveräne, ruhige und sichere Fahrweise gelobt. Desweiteren bin ich wie gesagt Fahrradfahrer mit über 2200 km/Jahr - für einen Sportradler sicherlich nicht viel, aber für jemanden der es nur als Verkehrsmittel von A nach B nutzt schon. Ich habe denke ich eine relativ objektive Betrachtungsweise auf beide Seiten, einen Eindruck, den ich bei dir nicht habe. Sinnvolle Argumente die für eine Abschaffung der Radwegebenutzunspflicht sprechen finden sich kaum. Ich habe daher auch keine Lust allzu große Zeit daran zu verschwenden, weswegen ich nur kurz auf deine einzelnen Punkte eingehe.

Interlink schrieb:
Wer unter Überholzwang leidet, sollte sich in professionelle Behandlung begeben und solange seinen Lappen abgeben.
Es ist übrigens Stand der Verkehrsplanung, in 30er-Zonen normalerweise keine Radwege anzulegen.

Mit "Überholzwang" hat das Ganze sicherlich nichts zu tun - ein Objekt welches sich mit wesentlich langsamerer Geschwindigkeit im fließenden Verkehr bewegt stellt immer ein Sicherheitsrisiko dar. Gerade wenn seine Ausmaße gering sind kann es leicht übersehen werden und wird häufig knapp überholt. Das man in 30er Zonen als Autofahrer darüber hinwegsehen kann, sehe ich ein - überall wo höhere Geschwindigkeiten gefahren werden nicht. Das gleiche gilt übrigens für lahmarschige Roller, die überall behindern und nerven und dann an der nächsten Ampel wieder ganz vorne stehen.


Märchenstunde, die auch von den diesbezüglichen Studien der BAST nie unterstützt wurde. Die Unfälle im Längsverkehr spielen beim Radfahren innerorts AFAIK praktisch keine Rolle (um und unter 1%).
Die Unfälle mit dem Gegenverkehr sind sogar noch seltener, da man sich sieht. Daher auch die nach langem Palaver mancher Bedenkenträger in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen, die man inzwischen in zahlreichen Städten sehen kann.

Mit diesen Einbahnstraßen habe ich auch schon Erfahrung gemacht - ist akzeptabel, da in diesen oft so beengte Verhältnisse herrschen dass mehr als 15-25 km/h gar nicht fahrbar sind. Die Studien der BAST nach Abschaffung der Radwegnutzungspflicht will ich allerdings nicht sehen. Glaubst du wirklich es würde nicht erheblich mehr (vor allem schwerere) Unfälle Kfz kontra Fahrradfahrer geben? Halte ich für Wunschdenken!


Solange der Radfahrer nicht unter 10 ist, darf er nicht einmal auf den Gehweg wechseln. Ich bin mit dem Auto zwar schon minutenlang hinter Treckern hergezockelt, aber noch nie hinter Radfahrern.

Dann hast du anscheinend sehr günstige Verkehrsverhältnisse oder du überholst mit nicht ausreichendem Sicherheitsabstand. Ich weigere mich, einen Radfahrer bei dichtem Gegenverkehr mittels "vorbeiquetschen" zu überholen.
Ich hätte in dieser Situation übrigens garantiert auf den Fußgängerweg gewechselt - das Recht dazu hat man zwar nicht, ich finde es aber ein Unding eine Reihe anderer Leute unnötig zu belästigen.



Wer mit einem hohen Anteil innerstädtischer Radwegen einen 30er Schnitt fährt, bekommt das normalerweise nicht ohne mehr oder weniger hohe Gefährdung von Fußgängern hin. Auf Bordsteinradwegen schon gar nicht. Gängige Rechtssprechung sieht für straßenbegleitende Radwege übrigens eine maximale Geschwindigkeit von ca. 25km/h vor. Wenn man diese Betrachtungen zu Schnitt- und Höchstgeschwindigkeit auf seinen Fahrstil im Auto überträgt, hat man übrigens ein gefährliches Problem, und das nicht nur mit dem Flensburger Punktekonto.

Ich bekomme das ohne jegliche Gefährdung von Fußgängern oder sonstigen Verkehrsteilnehmern hin - in entsprechenden Passagen einfach abbremsen und sich gut umschauen, dann gibt es keine Probleme. Abgesehen davon, dass das Verhältnis Land/Stadt etwa 50:50 ist.
Die üble Nachrede mit dem Auto habe ich jetzt mal überhört.



Rate mal, warum "Autostraßen" am liebsten so konstruiert werden, dass man seine Aufmerksamkeit den Dingen schön nacheinander sortiert zuwenden kann.
Da gelten Prinzipien wie:
- Erst einordnen und dann abbiegen.
- Die Sichtverhältnisse an Kreuzungen müssen möglichst frühzeitig einen Überblick auf den Querverkehr gestatten.
- Mitten auf Fahrbahnen stehen keine Bäume, Stahlpoller und Verkehrszeichen herum.
- Fußgänger müssen erst einmal eine auch im Tran gut bemerkbare Kante passieren, um vor das Auto laufen zu können

Ein Fahrrad ist weitaus besser und genauer manövrierbar als ein Kfz, desweiteren ist seine Geschwindigkeit nicht so hoch. Daher muss man auch mal den ein oder anderen Schlenker in Kauf nehmen. Das mit den Fußgängern stimmt, das Problem hätten dann aber auf einmal die Autofahrer mit den Fahrradfahrern - kann man also nicht wirklich als Besserung zählen.
Was hat man denn als Radfahrer mal ehrlich für Nachteile? Fußgänger auf dem Radweg, Gegenstände wie Mülltonnen und Verkehrszeichen sowie Kreuzungen/Einmündungen/Ausfahrten. Letzteres gibt es auf der Straße genauso, mit dem Unterschied, das alles noch ein bisschen schneller läuft. Ich seh schon kommen wie manche Autofahrer sich zum rausfahren provoziert sehen nur um zu vermeiden dass der Radfahrerpulk der sich von links nähert ihnen auf den nächsten 2 km ein fahren jenseits der 17,3 km/h unmöglich macht.


Übrigens war das Verhalten von Radfahrern auf der Fahrbahn um Klassen besser, als es noch keine Radwege gab.

Kann ich nichts zu sagen. Früher war das Verhalten im Straßenverkehr aber generell besser.

"Kreative" Radwegeführungen üben früh ein, dass es auf dem Fahrrad nicht so darauf ankommt, ob man auf Bürgersteigen fährt und ob das nun links oder rechts der Straße stattfindet. Auch das Verhalten beim Abbiegen an Kreuzungen wird dadurch nicht gerade positiv beeinflusst. Was beim Radweg klappt, muss doch auch für die Fahrbahn gut sein. :freak:
Leider findet Verkehrserziehung mit dem Fahrrad in den Schulen nicht gerade häufig statt. Und wenn, dann häufig nicht gerade sehr kompetent, sondern z.B. nach der Devise "immer rechts außen fahren", auch wenn das z.B. an parkenden Autos zu den absoluten Todsünden des sicheren Radfahrens gehört.

Zustimmung.

Ich möchte noch dazu sagen, dass überall dort, wo die Fahrradspur auf bzw. neben der Autospur verläuft die Situation angespannt ist, ständig Blicke in die Seitenspiegel und Schulterblicke nötig sind. Dies verschärft die Verkehrslage unnötig. Fahrradfahrer machen auch ganz gerne mal Schlenker nach hier und da wenn mal grad was im Weg ist und wundern sich dann wo das Auto das gerade noch neben ihnen fuhr denn auf einmal herkommt - soll jetzt keine Pauschalisierung sein, würde ja auch mich selbst mit einbeziehen, aber genau wie bei den Autofahrern gibt es auch bei den Fahrradfahrern ganz eigene Typen die oft gefährlich leben.
Eine Co-Existenz von Fahrradfahrern und Autofahrern ist sicher möglich, in Spielstraßen, 30er Zonen, Einbahnstraßen, aber nicht generell auf einer gemeinsamen Fahrbahn.

BessenOlli,
ich habe gestern einen Radfahrer erst relativ spät aber zum Glück noch ausreichend früh gesehen - der fuhr auf einer beleuchteten Hauptstraße - und mit Licht. (Ich war etwa 7 km/h schnell, für die Kritiker :freak: )
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit Jahren zeigen Untersuchungen (u.a. der BaSt), dass die Gefahr eines schweren Unfalls selbst auf vorschriftsmäßig angelegten Radwegen erheblich höher als auf der Fahrbahn ist. Es ist auch erwiesen, daß Radfahrer dann am sichersten sind, wenn sie sich im Blickfeld der anderen Fahrzeugführer aufhalten. Radwege sollten die Sicherheit durch Entmischung von Rad- und Kfz-Verkehr erhöhen. Es werden jedoch zahlreiche neue Kreuzungspunkte zwischen Radweg und Fahrbahn geschaffen. Besonders gefährlich sind rechtsabbiegende Lkw. Am gefährlichsten sind linksseitige Radwege: mit »Geisterfahrern« wird nicht gerechnet; durch das Abblendlicht des Gegenverkehrs werden sie nachts stark geblendet. Oft können auf Radwegen die Sicherheitsabstände zu parkenden Autos nicht eingehalten werden. Ausfahrten sind unübersichtlich. Gefährliche Konflikte ergeben sich auch mit Fußgängern, die sich »auf ihrer Seite« des Bordsteins sicher wähnen und nicht mit schnellen Radfahrern rechnen. Dies gilt insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität (incl. Blinde, Taube, Senioren, Kinder).

Keine mir bekannte Untersuchung belegt eine Erhöhung der Sicherheit durch Radwege. Radfahrer trotzdem auf Radwege zu zwingen, steht daher im Widerspruch zum Grundsatz, dass Verkehrsregeln der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen. Bei der Bewertung werden insbesondere innerorts die Gefahren auf der Fahrbahn weit überbewertet.

Dies hat der Gesetzgeber in der StVO-Novelle von 1997 erkannt und in der Verwaltungsvorschrift zur StVO eine Anordnung der Benutzungspflicht nur für zulässig erklärt, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Auch fast 10 Jahre später ist dies jedoch nur bei wenigen Radwegen mit Benutzungspflicht gegeben. Des Weiteren entsprechen nur wenige dieser Radwege den festgeschriebenen Kriterien bezüglich stetiger, geradliniger und sicherer Verkehrsführung, sowie Breite und Oberflächenbeschaffenheit. Die Beschilderung mit den Zeichen 237, 240, 241 ist in diesen Fällen rechtswidrig. Auch sind die besonders gefährlichen Zwei-Richtungs-Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege entgegen geltenden Vorschriften die Regel und nicht die Ausnahme.

Bei Befolgung der Benutzungspflicht gefährdet ein Radfahrer auf solchen Sonderwegen sich und andere. Auf die Fahrbahn ausweichend würde er sich jedoch ohne Rechtssicherheit bewegen. Es gibt keine rechtliche Festlegung, wann ein Radfahrer bei angeordneter Benutzungspflicht trotz fehlender Eignung des Radweges auf die Fahrbahn ausweichen darf, sondern nur Gerichtsurteile, die einen Ermessensspielraum lassen. Die Lage ist somit unzumutbar kompliziert. Für Radfahrer ist es vor Benutzung eines Radweges oft nicht feststellbar, ob dieser straßenbegleitend, zumutbar, benutzbar und somit benutzungspflichtig ist. Zudem fordern unklare Vorfahrtsregelungen in Kreuzungsbereichen an straßenbegleitenden Radwegen viele Unfallopfer.

Die Aufhebung der Benutzungspflicht würde die genannten Probleme beheben.
http://www.cycleride.de/petition/
 
Habe ich gelesen OneTimePassword, real nachvollziehen kann ich es leider nicht. Ich empfinde es eben gerade als Problem, dass der Radfahrer nicht in meinem Blickfeld ist bzw. zeitweise aus diesem verschwindet, sich auf der selben Fahrspur mit mir bewegt und es oft durch äußere Umstände schwierig ist, seine genaue Position ständig zu lokalisieren. Abgesehen vom restlichen Verkehr, der insbesondere in der Stadt oft volle Konzentration verlangt.

Radwege sind oft in schlechtem Zustand, haben schlecht einsehbare Einfahrten und unsaubere Übergänge oder Schlaglöcher im Boden, kenne ich aus eigener Erfahrung und gebe ich alles gerne zu - aber Radfahrer auf allen Straßen halte ich trotzdem in vielen Fällen (nicht allen) für fragwürdig. Man sollte eher die Kommunen dazu anhalten, Radwege zumindest in der Fahrbahnbeschaffenheit und Geradlinigkeit umzustrukturieren und Anwohner dazu zu bringen, ihre Hecken und Zäune im gefährdeten Bereich der Sichthöhe anzupassen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
Interlink schrieb:
Das waren garantiert keine 7km.
Es bestand keine Gefahr außer die von durchdrehendem Kleinhirn hinter dem Pkw-Steuer, somit laut StVO keinerlei Anlass, die Hupe einzusetzen und schon gar nicht "dauernd".
Was sagt Dir, dass der Radweg "gut ausgebaut" ist. Schon mal drauf gefahren? Der Unterbau der meisten Radwege ist im Vergleich mit üblichen Straßen so lächerlich, dass nach einigen Jahren die Wurzeln von Bäumen + Sträuchern für die Verwandlung eine Rüttelpiste sorgen können. Wirklich gute Radwege werden gerne und freiwillig angenommen. Kieslaster im Nacken und hupende Autoschlangen halten nur die ganz Harten für mehr als eine Minute aus.

Waren schon 7km, aber das ist nicht der Punkt, auch das der Zustand des Radweges für meine Begriffe (67km mit dem Rad letztes Jahr gefahren) in Ordnung ist ist nicht das Problem.

Ob nun innerorts oder anderswo, das eigentliche Problem des deutschen Menschleins ist sein Ego. Wo ich bin hat ein anderer nichts zusuchen und ich mache keine Fehler bin grundsätzlich im Recht so siehts doch aus. Eigentlich braucht s im Straßenverkehr nur den Paragraph 1, wenn sich alle daran halten gibts kaum Probleme aber das wäre dann wohl doch zu einfach.

OMaOle
 
@OMaOle:
Man sollte inner- und außerörtlichen Radverkehr schon voneinander unterscheiden. Den die typischen Alltagsfahrten dürften zu deutlich über 90% innerorts stattfinden. Dort gibt es die meisten Planungssünden. Dort geschieht der bei weitem überwiegende Teil der Unfälle mit Kfz. Und vor allen Dingen deshalb die Petition, mit der das Thema hier eröffnet wurde ...

@Sgt.Samson:
Selbst bei Tempo 25 - 30 wird man in Tempo-30-Zonen gelegentlich eng überholt und geschnitten. Aber auch auf der Landstraße kann das passieren, und auffällig häufig, wenn man es als Radfahrer mal nett meint und sich z.B. auf der rechten Fahrbahn - Begrenzungslinie bewegt. Dieser Anfängerfehler passiert mir nicht mehr. Seit mir ein Fahrer eines Transporters mit etwas breiterem Anhänger mal gesagt hat, dass er mich eng überholen musste, weil Gegenverkehr kam, bin ich der festen Überzeugung, dass es so etwas wie einen "Überholzwang" oder "Überholreflex" gibt.
Auch der Seitenabstand beim Überholen hat viel mit dem Unterbewußten zu tun. Am geringsten ist er übrigens gegenüber Rennradfahrern mit Sturzhelm.
Für die Praxis wurden Verhaltensregeln zum sicheren Radfahren von einem der Initiatoren der Petition gut zusammengefasst.

Ich überhole am Steuer meines Autos Radfahrer keinesfalls eng, ganz im Gegenteil. In städtischer Umgebung sind die meisten Radfahrer auf Durchgangsstraßen aber bereits an der nächsten nennenswerten Querstraße abgebogen.

Wer meint, dass ein Fahrrad wegen seiner Manövrierbarkeit in brenzligen Situationen besonders gut beherrschbar sei, ist häufig Optimist im besten Lebenssaft oder Adrenalin-Junkie.
Spätestens mit einem mittleren Einkauf in den Gepäcktaschen kann man nicht mehr wie ein Hase um die Bordstein-Möblierung und plötzlich auftauchende Fußgänger + Hunde zirkeln.
Der 1. Paragraph der StVO gilt sinngemäß auch für Radfahrer, d.h. man darf Fußgänger weder zu dicht noch unangemessen schnell passieren. Allerspätestens vor regelmäßig zu erwartenden Gefahren muss man rechtzeitig anhalten können. Wer meint, dass der Opa selbst Schuld ist, wenn er unbedacht auf den roten Radstreifen auf dem Bürgersteig tapert, wird zunächst vom Verkehrsrichter und dann im Zivilprozess (Schadensersatz) die passende Aufklärung, d.h. recht häufig mindestens eine Teilschuld erhalten.

Du unterschätzt den Einfluss einer übersichtlichen, von potenziellen Kollisionen freien Gestaltung der Verkehrswege auf die Unfallwahrscheinlichkeit. Käme es nicht darauf an, dann wären Autobahnen wegen der höheren Geschwindigkeiten deutlich unfallträchtiger als Landstraßen.

Die Fußgänger + Verkehrsschildpfosten sind auf Radwegen nicht die größte Gefahr. Das sind Auto, die mal eben in/aus die/der Einfahrt ziehen bzw. Dich vor dem Rechts- oder Linksabbiegen nicht in den Fokus ihrer Wahrnehmung bekommen haben. Die Zahl der Konfliktpunkte mit dem Kfz-Verkehr steigt paradoxerweise gerade auf innerörtlichen Radwegen deutlich.
Dem Menschen wird es gerade als Verkehrsteilnehmer häufig zum Verhängnis, dass sein Gehirn es hervorragend schafft, "unwichtige" Reize auszublenden. Diese Bewertung läuft aber mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit schief. So übersehen Lokführer in etwa jedes 11000 Halt-Signal, haben aber gottseidank noch technische Helferchen in der Lok.
 
Warum sollte man die radwege abschaffen. Also ich fühl mich viel sicherer auf den radwegen. Das ausbreiten der strasse würd nicht viel nutzen bringen, da ständig busse rechts halten, haufen lkw´s die abladen, falschparkende autos,viele engpässe usw... weitaus mehr den weg behindern als auf dem radweg. Auch ist es gefährlicher, weil ich dann ständig gezwungen bin die spur zu wechseln und somit auch den fliesenden verkehr behindere ... :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du überhaupt die Petition und ihre Begründung gelesen, und das bis in die .pdf - Dateien hinein?

Es geht nicht darum, die Radwege abzuschaffen, sondern die Pflicht, sie zu benutzen.

Speziell Anfänger fühlen sich auf Radwegen erst einmal sicher. Ich kann Dir aber versichern, dass mit der Zeit, wenn Du Radwege nicht nur Sonntags befährst, auch Dir einige Knackpunkte auffallen werden.

Manche Dinge fallen aber erst auf, wenn man z.B. mal in einem Lkw-Führerhaus gesessen hat. So sterben praktisch jedes Jahr Kinder und unerfahrene Radler auf dem ach so sicheren Radweg, weil sie darauf vertrauen, dass sie von den Fahrern rechtsabbiegender Lkws rechtzeitig gesehen werden, auch wenn sie an der Ampel nur "Zweiter" waren. Das ist ohne zusätzliche Weitwinkel-Spiegel praktisch unmöglich. http://www.tagesspiegel.de/berlin/i...sspiegel.de/archiv/17.06.2004/1190792.asp#art
Mahlzeit.
Die Berliner Polizei hat über 500 derartige Unfälle im Archiv.
In Europa werden entsprechende Weitwinkel-Spiegel für Lkws ab 3,5 Tonnen erst bei Erstzulassungen ab 26.01.2010 Pflicht. Altfahrzeuge bleiben verschont und vor den freundlichen Paketdienst-Fahrern muss weiterhin gewarnt werden, denn viele Transporter liegen in der Gewichtsklasse unter 3,5 Tonnen.

Eine kleine Radweg-Picture-Horror-Show. Auf die Ortsnamen klicken. Beim Betrachten der Bilder kann man sich vorstellen, was passiert, wenn ein Kfz-Lenker einen hinter den parkenden Autos nicht so recht gesehen hat, der Beifahrer im frisch auf dem Parkstreifen abgestellten Pkw ohne "Rücksicht" die Tür auf den Radweg öffnet, zum Brötchenholen mal schnell vor die Bäckerei gezogen wurde (upsi, manche Radfahrer können aber auch aggressiv werden) usw. usf..
 
@Interlink: die Horror-Radweg-Show sollte wirklich manche Leute wachrütteln. Was hier der eine oder andere "Verkehrplaner" verbrochen hat, ist wirklich vollkommen daneben. Geht eigentlich jeder von diesen Damen u. Herren davon aus, dass man auf dem Rad nur etwas mehr als Schrittgeschwindigkeit fährt? Anders kann ich mir zumindest die Verkehrsführung an manchen Stellen und den mangelhaften Fahrbahnbelag nicht erklären....

Ich bleibe bei meinem Verhalten: außerorts nutze ich gerne den einen oder anderen (gut ausgebauten) Radweg, innerorts ist mir das (auch) durch das nicht vorhersehbare Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger etc.) zu riskant. Das höchste der Gefühle ist noch ein auf der Fahrbahn markierter Radweg, allerdings führen diese Streifen meist so dicht an parkenden Autos vorbei, dass es für den einen oder anderen ungewollten Adrenalinflash reicht :rolleyes: .

Mfg mmic29
 
1.) Wenn man bedenkt, wie oft man radlern auf der strasse begenet, obwohl ein nutzbarer radweg vorhanden ist und slebst polizisten dies teilnahmslos zu kentnis nehmen und tollerieren, so ist es mit der "radwegbenutzungspflicht" ziemlich weit hergeholt.

2.) Wo bitte ist das problem, wenn selbst das verkehrsrecht dir ned vorschreibt unzumutbare radwege zu benutzen, sondern auch nur, wenn sie auch tatsächlich fahrbar sind !?
Vieles in diesem thred wird zu überspizt dargestellt und entzieht sich der logik und tatsachen.
 
Es gibt sogar Polizisten, die im privaten Gespräch zugeben, dass Radverkehrsanlagen häufig genug so schlecht und wirr geplant werden, wie man sich das bei Kfz - Verkehrsanlagen nie erlauben würde. Und dass sie Verständnis zumindest für die umsichtig fahrenden Radfahrer haben, die entsprechende Gebotsschilder gelegentlich zu ihrer eigenen Sicherheit ignorieren. Aber Polizisten sind in Deutschland nicht zuständig für das Erlassen von Gesetzen und Verordnungen.

Verkehrsrichter haben teilweise ihre höchst eigene Meinung von der "Zumutbarkeit" und "Sicherheit" von Radwegen. Da nur eine kleine Minderheit der Richter häufig mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, ist klar, wie die Entscheidungen bei den meisten Verkehrsgerichten typischerweise ausfallen. Kaum ein Radweg-Nutzer dürfte sich einige tausend Euro und mehr an die Backe hängen, um vor Gericht als Beweismittel ein Fachgutachten mitzubringen. Abgesehen davon sind auch die Richter in Deutschland nicht zuständig für das Erlassen von Gesetzen und Verordnungen.

Wenn Dir ein Polizist erklärt, dass ein Radweg zumutbar ist und Du seiner Weisung zuwiderhandelst, hat im Zweifelsfall erst einmal der Polizist vor Gericht recht. Nach gängiger Rechtssprechung sind Dinge wie linksseitig angelegte Radwege sowohl "zumutbar" als auch hinreichend "sicher", auch wenn es Stand der Unfallforschung ist, dass dort die Unfallrate mehr als zehnmal so hoch ist wie auf der rechten Fahrbahn.

Da weder Polizisten noch Richter für das Erlassen von Gesetzen und Verordnungen zuständig sind, wendet man sich als Bürger mit solchen Anliegen sinnvollerweise an Abgeordnete, z.B. im Rahmen einer Petition. Wer den Michael Kohlhaas geben will, kann natürlich auch versuchen, Polizisten zu nerven oder sich vom Gericht bescheinigen zu lassen, dass man dort für den Erlass von Vorschriften nicht zuständig ist.

Ich kann Aussagen wie "Warum die gesetzlichen Bestimmungen ändern, wenn sich bei mir um die Ecke keiner dran hält"? keinesfalls billigen.
Wenn Du dieser Ansicht bist, möchte ich Dich bitten, die laufende Diskussion nicht zu stören, denn dann ist diese Petition sowie deren politsche Folgen für Dich völlig bedeutungslos.
 
Ein linkseitig angelegter fahrweg wäre schon mal eine gute idee und solange ich nicht auf meine fahradwege verzichten muss (was jedoch zwangsläufig passieren würde) hätte ich auch keinerlei einwende. Insbesondere nachts ist jedoch ein seperater fahradweg weitaus sicherer, weil 90% der (gelegenheits)radfahrer sich ned ausreichend zu erkennen geben (lampe oder nachtweste etc.) und somit die unfallrate auf den strassen sehr wahrscheinlich sogar steigen würde.
 
Die Systemnachteile eines Radweges gelten Nachts eher in noch höherem Maße, da man speziell auf linksseitig angelegten Radwegen vom asymmetrischen Ablendlicht jedes entgegenkommenden Kraftfahrzeuges (Motorrad, Auto, Lkw ...) geblendet wird. Die Existenz von linksseitigen Radwegen halte ich sogar für einen der Gründe, deretwegen brauchbar helle Frontscheinwerfer für Fahrräder in Deutschland bislang nicht zugelassen wurden.

Der Heckreflektor verhindert auf der Fahrbahn schon das Gröbste, sodass - anders als so mancher vermutet - eine ausgefallene Beleuchtung nur selten zur Unfallursache wird, wenn wenigstens an Kreuzungen vorsichtig gefahren wird. Richtig gefährlich wird eine ausgefallene Fahrradbeleuchtung bei Dunkelheit zuzüglich schlechtem Wetter, vorrangig außerorts, wo Kfz-Lenker kaum mit Radfahrern rechnen und eher schneller fahren als den Sichtverhältnissen nach angemessen ist.

Und wir wollen doch nicht etwa Radwege für notwendig erklären, nur weil es Fahrräder mit unzureichenden, defekten Beleuchtungsanlagen gibt.

Eigentlich lernt man ja schon fast im Kindergarten, dass an ein Fahrrad auch eine funktionierende Beleuchtung gehört. Es gibt gute Halogenscheinwerfer, LED - Rückleuchten und Nabendynamos. Ausgefallene Rückleuchten müssen nicht mehr sein. In den nächsten Jahren dürften sich sogar LED - Frontscheinwerfer durchsetzen, sodass man Beleuchtungsanlagen am Fahrrad fast vollständig wartungsfrei bekommen kann. Selbst an einem Rad "vom Aldi" habe ich schon einen serienmäßigen Nabendynamo gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann folgender Vorschlag, alle Fahrräder müssen im Zweijahresrhythmus zum TÜV, wer ohne angetroffen wird bezahlt Strafe und muss schieben.

Das hat allerdings nichts mit der Radwegbenutzungspflicht zutun, von der ich denke die kann abgeschafft werden, die 1,5 Radfahrer die die einhalten machen das auch wenn sie nicht müssen und den anderen passiert ja sowieso nichts.
 
Ich werde meinen MTB grundsäzlich nicht mit beleuchtunganlagen bestücken nur um einer neuen gesetzesgebung gerecht zu werden ! Ich fahre zwar meist nur tagsüber, doch passiertes es manchmal (insbesondere im sommer) das man sich auch nachts auf dem rückweg draussen aufhält. Zwangstüv und erhöte strafen steht in keiner vernünftigen relation zu der gegenwärtigen gesetzeslage.
 
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