Ärger mit DHL !

babyarnold

Lt. Commander
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Hallo,

Ich habe leider ärger mit DHL und weiss jetzt nicht so recht wie ich das Regeln kann. Es geht um ein versendetes Paket in der Weihnachtszeit was beim Käufer nicht angekommen ist (Wert 1000€). Ware wurde bis 2500€ Zusatzversichert.
Nachdem die Post mich ständig hinhält und ich schon unzählige Briefe und Anrufe getätigt habe und der fall schon seit 3 Monaten in Bearbeitung liegt kommt jetzt die Krone der ganzen sache.

Die haben alle Dokumente, eine Eidensstattliche Versicherung oder wie das heißt musste ich ebenfalls abgeben soweit so gut, jetzt wollen die ein Besitznachweis das ich der Rechtskräftige Besitzer der Ware bin von mir haben um den Schaden zu Regulieren.
Ich habe im Paket aber die Rechnung vom Artikel in das Paket getan zwecks Garantie für den neuen Besitzer. Ich habe dennen das mitgeteilt und jetzt heißt es das wäre dann meine Schuld, die bezahlen nichts so lange ich nicht beweisen kann das die verkaufte ware auch meine war :-(

Was hat das denn genau am ende mit dem Sachschaden zu tun? Fakt ist ich habe ein Gerät für 1000€ verkauft, das Geld erhalten und das alles komplett belegt und bescheinigt und die Post hat die Ware verschlammt. Was spielt das denn nun für eine genaue Rolle ob ich Besitzer war oder nicht? Fakt ist ich habe das Paket bei der Post als "Absender" in Auftrag gegeben den rest könnte dennen doch egal sein ? Oder hat das andere Gründe? Ich befürchte irgendwie das die nichts bezahlen wollen :-(
Habt ihr eine Idee wie ich dennen irgendwie beweisen kann das es mein Gerät war? Habe im Shop schon nach einer Rechnungskopie gefragt, nichts zu machen da über 2 Jahre zurück.
 
Ggf. Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen vom Kauf?
 
Ich denke, die wollen den tatsächlichen Wert wissen.
Die können ja nicht nachprüfen, ob 1000 Euro stimmen.

Der alte Besitzer stellt dir auch keine Quittung aus?
 
Ich könnte jetzt eine Predigt halten von wegen warum du den Kaufbeleg nicht vorher eingescannt hast, aber hinterher ist man immer schlauer.

Gehe zu dem Laden wo du das Gerät erworben hast, erkläre das die Situation. Schlecht wird es natürlich wenn es bei Media Markt oder sowas war.
 
Nun, spielt das denn eine rolle wenn ich das Gerät über eine Kleinanzeige für 1200€ Angeboten habe und es am ende für 1000e verkauft habe? Ich habe es ja Belegt über Kontoauszug und ein Ausdruck der Verkaufsanzeige geschickt. Es handelte sich um ein MBP 15" aus Anfang 2010, ich denke wenn man sich auskennt weiß man das es seine 1k Wert ist.
Selbst wenn es nur 500€ Wert sein sollte, wurde das Gerät dennoch für 1000e verkauft und der SChaden den der käufer hat sind eben 1000€ also sollte das egal sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
in diesen Abteilungen sitzen keine Leute, welche irgendwelche Werteinschätzungen machen, höchstens grobe Tendenzen, sie wollen stumpf nur Belege.
Aber wenn du ein MacBook Pro gekuaft hast, dann hast du doch mit Sicherheit irgendwas von Apple oder eine richtige Rechnung erhalten. Der Händler müsste doch auch noch den Beleg im System haben.

Ich weiß nicht wie es bei MM z.B. ist, aber da gibt es bestimmt bei den Apple Notebooks mehr als nur den Kassenbeleg, oder?
 
PiPaPa schrieb:
Gehe zu dem Laden wo du das Gerät erworben hast, erkläre das die Situation. Schlecht wird es natürlich wenn es bei Media Markt oder sowas war.

Stimmt mal wieder nicht......wie man so eine Aussage tätigen kann ist mir ein Rätsel...

@ TE....Schwierig....Hast du dich bei Apple mit dem Produkt registiert? eventuell hilft das...?

Wo hast du es gekauft?

Edit:

Aussage geändert so ist es richtig Pipapa...ja man bekommt einen Beleg....anhand des Kontoauszuges kann man ganz einfach es rausfinden....
 
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EDIT: Zulange gebraucht zum tippen

Ribery88 schrieb:
Stimmt mal wieder nicht......wie man so eine Aussage tätigen kann ist mir ein Rätsel...
Es kommt auf den Artikel an. Bei einigen Artikeln kriegst du bei Media Markt nur einen Schmalspurbeleg aus dem Kassendrucker, andere Artikel kriegt man noch einen DinA4 Zettel, aber auch nur von der Abteilung. Ob das beim MacBoopk Pro z.B. so ist weiß ich nicht.

Versuche mal von Media Markt einen Kaufbeleg zu kriegen für einen meinetwegen 200€ Drucker. Du schleppst den Karton an die Kasse und kriegst nen dünnes Stück Papier.

Wenn du dann nach 2 Jahren hingehst und sagst "Ja lieber MM Mitarbeiter, ich hab mal vor 2 Jahren hier einen Drucker für 200€ gekauft, die Quittung ist aber weg, ich brauch eine neue" dann wird der dich mehr als schief angucken und vielleicht noch nach dem Gerät fragen. Kannst du das, wie in dem Fall, auch nicht vorweisen, stehst du mit leeren Händen da und es heißt das man dir nicht helfen kann.
Oder stellt MM / Saturn Hinz und Kunz einfach irgendwelche Quittungen aus, nur wegen einer Behauptung mit absolut leeren Händen?

Bei kleinen Einzelhändlern im IT Bereich kriegst du in der Regel einen ausgewiesenen Kaufbeleg mit Namen und Adresse in der Regel. Dort kannst du auch hingehen und einen weiteren Kaufbeleg dir holen. Selbes beim Versandhandel.
 
Man zahlt heutzutage nicht mehr bar, es sei denn man bekommt sofort ne Rechnung.;)

Frag mal den , wie hieß er noch............ na Ihr wisst schon..........der Bundeskaschpar...........ach ja Wulff.:D
 
@PiPaPa
Das kriegst du auch beim Saturn/ Media-Markt, musst nur fragen.

Bei Macbooks bekommt der Kunde ein Verkaufsbeleg.

Wenn der Kunde mit dem Kontoauszug kommt, bekommt er auch den Beleg und den Kassenbon nochmal ausgedruckt!

Der Kunde kann auch nur mit dem Gerät kommen und wenn er weiß wann er es in etwa gekauft hat und die Aussage stimmt überein mit den Daten im Kassensystem, bekommt der Kunde auch eine Kopie vom Bon....
 
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Wenn du nicht beweisen kannst das du der Besitzer bist oder warst, und das geht nunmal nur mit einer Rechnung etc. siehts wahrscheinlich sehr schlecht aus, ob da ein Anwalt weiterhelfen kann und ob dies Aussicht auf Erfolg hat wage ich mal zu bezweifeln, ich würde es versuchen, im schlimmsten Fall zahlst du eben die Gebühren bis schätzungsweise 50€ oder du hast Rechtschutz.

Oder du verzichtest auf die 1000€. Hier kann dir sowieso keiner mehr weiterhelfen.

Soweit ich das weiß müssen Rechnungen aufbewahrt werden, 5 Jahre oder so, berichtigt mich wenn ich falsch liege. http://dejure.org/gesetze/UStG/14b.html

Vielleicht kann der Anwalt doch was reißen, vielleicht kann man dem Shop auch Dampf machen.


Was sagt der Doc dazu :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne die DHL Bedingungen/AGB zu kennen, könnten Zeugen, die es bezeugen können ggf. helfen.
 
Kontoauszug suchen. Zum Händler gehen, sich den Beleg nochmal ausdrucken lassen, diesen kopieren, der Post zuschicken. Fertig aus.

Wobei ich aber immernoch nicht verstehe warum du keine Kopie der Rechnung gemacht hast. Sowas sollte das erste sein was man macht, wenn man Sachen verkauft.
 
Dark_Knight schrieb:
Kontoauszug suchen. Zum Händler gehen, sich den Beleg nochmal ausdrucken lassen, diesen kopieren, der Post zuschicken. Fertig aus.

Wobei ich aber immernoch nicht verstehe warum du keine Kopie der Rechnung gemacht hast. Sowas sollte das erste sein was man macht, wenn man Sachen verkauft.

Lest ihr euch die Beiträge durch?
Für was soll er Kontoauszüge suchen? Er schreibt es war ein Barkauf, also wird auf den Auszügen nichts stehen. Desweiteren wer macht sich Kopien von Rechnungen :freak: ich bestimmt auch nicht wenn ich etwas verkaufe.
 
Was spielt das denn nun für eine genaue Rolle ob ich Besitzer war oder nicht?
Gar keine und deswegen solltest Du Dir nach 3 Monaten auch einen Rechtsanwalt nehmen!
Du hast jetzt Erstattungsanspruch auch dieser zusätzlichen Kosten, da dhl nicht ständig neue Nachweisforderungen aufmachen darf, nachdem Du alle bisherigen erfüllt hast. Du hast den Transportauftrag gegeben und Du bist Vertragspartner von dhl, egal ob Du ein eigenes oder ein fremdes Gerät versendet hast.
 
Sehe ich auch so. Stelle dir mal vor ein Künstler malt ein Bild, verkauft es für 1000,- und verschickt es mit der Post. Wenn das Paket verloren geht kann er gar nicht beweisen das ihm das Bild gehört hat. Hat er denn einfach pech oder was? Einfach eine Frechheit von DHL imho.
 
babyarnold schrieb:
Habt ihr eine Idee wie ich dennen irgendwie beweisen kann das es mein Gerät war?

Hast du eventuell selbst gemachte Fotos vom Gerät. Mit dir, oder bei dir zu Hause.

Das Problem ist hier leider, das es zum Volkssport gehört bei Versicherungen zu Mogeln. Meist wird da noch was im Paket dazu erfunden, oder das Gerät im verlorenen Paket einfach ein paar Nummern besser gemacht, als es Tatsächlich war. Kann man ja kaum Kontrollieren, da das Paket ja weg ist.

Und die Leidtragenden sind dann leider die Ehrlich Leute. Wie so oft.
 
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