Idon schrieb:
Inhalt schließe ich mich
@ThomasK_7 an. Rechte an den Käufer schriftlich abtreten und weiterhin mitwirken.
Normalerweise würde ich Dir Recht geben, aber da versicherter Versand ausgemacht war und die Versicherungssumme zu gering war, ist es hier nicht so einfach. Diese Pflichtverletzung seitens des Verkäufers (also TE) ändert die Lage zu Gunsten des Käufers, denn auch wenn DHL die 500€ Versicherungssumme ersetzt, müsste der TE wohl die übrigen 50€ selbst drauflegen, eben weil er keine ausreichend hohe Versicherung abgeschlossen hat. Die Frage des Wertes ist eindeutig der Verkaufspreis, denn ein Wert wird immer festgestellt, wenn sich ein Käufer und ein Verkäufer auf einen Preis einzigen und einen Handel eingehen, genau so funktionieren auch alle Börsen und damit ist es egal was jemand andere für den korrekten Wert hält. Beim Aktienhandel interessiert es auch keine Sau was welcher Analyst für den fairen Wert für eine Aktie ansieht oder welchen Buchwert eine Aktie hat, etc.
florian. schrieb:
Das ist nicht mehr sein Geld, das ist dein Geld, denn du hast den Vertrag erfüllt.
DHL hat "sein Geld"
Du hast deine Vertragspflichten erfüllt (ok, die 50€ könnten Streitwert werden)
Da die Versicherung nicht ausreichend war, hat er die Vertragspflichten eben leider nicht erfüllt. Dazu kommt dann ggf. noch eine Pflichtverletzung der Versicherungsbedingungen / AGB von DHL bzgl. der Beweise über den Inhalt des Sendung. Die 50€ sind also wohl auf jeden Fall weg und wenn DHL sich wegen eines Fehler des Verkäufers aus der Haftung schleichen kann, dann wird der VK vor Gericht wohl auch die ganzen 550€ verlieren, aber dies entscheide weder ich noch sonst jemand hier im Forum, sondern im Zweifel der Richter der das letztinstanzliche Urteil in dem Fall spricht.
florian. schrieb:
Du musst auch kein Mitleid mit dem Käufer haben.
Er hat die Ware von Privat gekauft.
Damit war die Ware billiger als beim Händler. Es gibt aber nichts für umsonnst.
Das "billiger" hat er sich unter anderem damit erkauft, dass er das Transportrisiko Trägt.
Das ist richtig, aber durch den versicherten Versand ist eben der Verkäufer in der Pflicht den Versand so durchzuführen, dass die Versicherung auch greift. So darf z.B. die äußere Verpackung keine Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen, es muss also eine neutraler Umverpackung verwendet und darf nicht in der Verkaufsverpackung verschickt werden, zumal Verkaufsverpackung meistens nicht für den Postversand geeignet sind, die Geräte werden ja meistens zu mehreren auf Paletten in die Läden gebracht und die Verkaufsverpackung soll Ware nur im Laden und beim persönlichen Transport durch Kunden nach Hause dienen.
Lord-D schrieb:
Was ich bei Ebay Kleinanzeigen nie so ganz verstehen werde, warum Leute dort das Versandgeschäft machen.
Die Leute wollen die Gebühren sparen, deshalb ist Ebay Kleinanzeigen so beliebt und wird so oft missbraucht.
Lord-D schrieb:
Zum Anwalt laufen lohnt sich nur bei guter Rechtsschutz ohne Eigenanteil.
Das würde ich so nicht sagen, denn wenn man gewinnt muss der Gegner auch die eigenen Anwaltskosten zahlen.
florian. schrieb:
Das Thema hat doch Überhauptgarnichts mit der Verkaufsplattform zu tun.
Doch, da eBay auch einen Verkäuferschutz hat.