ärger mit DHL

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Was ich bei Ebay Kleinanzeigen nie so ganz verstehen werde, warum Leute dort das Versandgeschäft machen. EK ist doch immer Richtung örtlich gewesen und die Sachen vor Ort anschauen und kaufen. Klar, unter vier Augen kann man einiges vereinbaren und machen. Aber dann entstehen doch erst diese Probleme.

Wäre da Ebay nicht die bessere Alternative gewesen? Zudem erhält man als VK dort mehr Unterstützung.

Der beste Weg wurde ja mittlerweile genannt. Zum Anwalt laufen lohnt sich nur bei guter Rechtsschutz ohne Eigenanteil. Nächstes mal nur lokal anbieten.
 
Das Thema hat doch Überhauptgarnichts mit der Verkaufsplattform zu tun.
Für den Verkäufer ist hier Ebay KA sogar Optimal.
Denn der Käufer kann sich eben keine Leistung erschleichen durch das ausnutzen der Kundenfreundlichen (Und Verkäufer feindlichen) Support Abteilung.
 
Vielen Dank für die Antworten, habt mir sehr geholfen. Werde natürlich weiterhin versuchen die Sache mit DHL zu regeln.
 
der Kundenfreundlichen (Und Verkäufer feindlichen) Support Abteilung.

Aber bei PP.. auch wenn es hier mal anders ist.
 
Halte uns mal auf dem Laufenden, gibt ja genügend Fälle wie diesen hier im Forum.
 
Mir ist das gleich passiert, Macbook versendet (Filiale) und 7 Wochen lang passierte nichts. Da ich vermehrt Berichte im Internet dazu gelesen hab, frage ich mich, ob die Pakete auf Inhalt überprüft werden, oder wieso gerade bei Macbooks soviele Berichte auftauchen.

"Stichprobenartig werden Sendungen mit Röntgen-Scannern überprüft, wie sie auch am Flughafen bei der Gepäckaufgabe zum Einsatz kommen." liest es sich hierzu im Internet.

Da erkennt man sicher auch den Apfel auf dem Deckel?
 

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dhl hat seit den 1.7 neue regeln. schwerfällig waren sie schon immer, jetzt sind sie aber auch strenger. zum beispiel dürfen privatpersonen keine plastiktüten mehr verwenden, die werden mit +26 eur speergut berechnet. ich würde so ein macbook nur über die ebay kleinanzeigen verkaufen, ohne versand.
 
Idon schrieb:
Inhalt schließe ich mich @ThomasK_7 an. Rechte an den Käufer schriftlich abtreten und weiterhin mitwirken.
Normalerweise würde ich Dir Recht geben, aber da versicherter Versand ausgemacht war und die Versicherungssumme zu gering war, ist es hier nicht so einfach. Diese Pflichtverletzung seitens des Verkäufers (also TE) ändert die Lage zu Gunsten des Käufers, denn auch wenn DHL die 500€ Versicherungssumme ersetzt, müsste der TE wohl die übrigen 50€ selbst drauflegen, eben weil er keine ausreichend hohe Versicherung abgeschlossen hat. Die Frage des Wertes ist eindeutig der Verkaufspreis, denn ein Wert wird immer festgestellt, wenn sich ein Käufer und ein Verkäufer auf einen Preis einzigen und einen Handel eingehen, genau so funktionieren auch alle Börsen und damit ist es egal was jemand andere für den korrekten Wert hält. Beim Aktienhandel interessiert es auch keine Sau was welcher Analyst für den fairen Wert für eine Aktie ansieht oder welchen Buchwert eine Aktie hat, etc.
florian. schrieb:
Das ist nicht mehr sein Geld, das ist dein Geld, denn du hast den Vertrag erfüllt.
DHL hat "sein Geld"

Du hast deine Vertragspflichten erfüllt (ok, die 50€ könnten Streitwert werden)
Da die Versicherung nicht ausreichend war, hat er die Vertragspflichten eben leider nicht erfüllt. Dazu kommt dann ggf. noch eine Pflichtverletzung der Versicherungsbedingungen / AGB von DHL bzgl. der Beweise über den Inhalt des Sendung. Die 50€ sind also wohl auf jeden Fall weg und wenn DHL sich wegen eines Fehler des Verkäufers aus der Haftung schleichen kann, dann wird der VK vor Gericht wohl auch die ganzen 550€ verlieren, aber dies entscheide weder ich noch sonst jemand hier im Forum, sondern im Zweifel der Richter der das letztinstanzliche Urteil in dem Fall spricht.
florian. schrieb:
Du musst auch kein Mitleid mit dem Käufer haben.
Er hat die Ware von Privat gekauft.
Damit war die Ware billiger als beim Händler. Es gibt aber nichts für umsonnst.
Das "billiger" hat er sich unter anderem damit erkauft, dass er das Transportrisiko Trägt.
Das ist richtig, aber durch den versicherten Versand ist eben der Verkäufer in der Pflicht den Versand so durchzuführen, dass die Versicherung auch greift. So darf z.B. die äußere Verpackung keine Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen, es muss also eine neutraler Umverpackung verwendet und darf nicht in der Verkaufsverpackung verschickt werden, zumal Verkaufsverpackung meistens nicht für den Postversand geeignet sind, die Geräte werden ja meistens zu mehreren auf Paletten in die Läden gebracht und die Verkaufsverpackung soll Ware nur im Laden und beim persönlichen Transport durch Kunden nach Hause dienen.

Lord-D schrieb:
Was ich bei Ebay Kleinanzeigen nie so ganz verstehen werde, warum Leute dort das Versandgeschäft machen.
Die Leute wollen die Gebühren sparen, deshalb ist Ebay Kleinanzeigen so beliebt und wird so oft missbraucht.

Lord-D schrieb:
Zum Anwalt laufen lohnt sich nur bei guter Rechtsschutz ohne Eigenanteil.
Das würde ich so nicht sagen, denn wenn man gewinnt muss der Gegner auch die eigenen Anwaltskosten zahlen.
florian. schrieb:
Das Thema hat doch Überhauptgarnichts mit der Verkaufsplattform zu tun.
Doch, da eBay auch einen Verkäuferschutz hat.
 
Holt schrieb:
Die Frage des Wertes ist eindeutig der Verkaufspreis, denn ein Wert wird immer festgestellt, wenn sich ein Käufer und ein Verkäufer auf einen Preis einzigen und einen Handel eingehen, genau so funktionieren auch alle Börsen und damit ist es egal was jemand andere für den korrekten Wert hält.
Inkorrekt, s.o.

Der Wert entspricht im Sinne der DHL und afaik auch BGB den Wiederbeschaffungskosten.
Und damit kann der Kaufpreis auch deutlich über oder unter dem Wert liegen.
Holt schrieb:
a die Versicherung nicht ausreichend war, hat er die Vertragspflichten eben leider nicht erfüllt.
(1) War die Versicherung überhaupt Bestandteil des Vertrags?
(2) Falls sie es war, kann der Verkäufer durchaus auch die Versicherung der 50€ übernehmen
 
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BlubbsDE schrieb:
Nicht wirklich. Wenn Du das so DHL mitgeteilt hast, dann gibt es gar nichts. Das Paket war unterversichert. Wenn Du es als Standard Paket versendet hast. Einfach mal in die Bedingungen bei DHL rein schauen.
Jetzt bin ich gespannt. In den Bedingungen steht folgendes:

"Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Abholung oder Einlieferung, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme" https://www.dhl.de/content/dam/dhld...hl-infoblatt-transportversicherung-102016.pdf

Natürlich ist die Sendung bis 500€ versichert und wenn das Paket 550€ Wert beinhaltet hat, dann sind 50€ futsch. Jetzt stellt sich nur die Frage bei wem diese 500€ futsch sind. Was ist abgemacht gewesen? Ein DHL Paket bis 500€ versicherung? Dann hat der Käufer pech, war abgemacht, dass das macbook versichert versendet wird (der ganze! Wert) dann der Verkäufer.
 
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Scythe1988 schrieb:
"Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Abholung oder Einlieferung, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme"

Heißt, dass die DHL bis 500€ zahlt und wenn 550€ drin sind, dann zahlen die 500€, aber nicht, dass die gar nicht zahlen wenn Wert größer als Versicherungssumme.
Ergo: TE müsste die 500€ von DHL bekommen und die fehlenden 50€ gehen halt zu Ungunsten je nach Absprache. Ich denke, dass das auch @Scythe1988 mit seinem letzten Satz so meint.
 
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parats schrieb:
Halte uns mal auf dem Laufenden, gibt ja genügend Fälle wie diesen hier im Forum.

Mach ich. Bis jetzt noch nix neues. Das es unterversichert war (50€) war mir schon bewusst. Also selber Schuld. Ich hab bestimmt schon 50 Pakete über Ebay Kleinanzeigen verschickt, und hatte so einen Fall noch nie.
Aber fände es schon übel wenn DHL nicht wenigstens für die 500€ auf kommt.
Am liebsten wäre mir ja, dass das Paket noch zugestellt wird, der Käufer tut mir ja auch irgendwo leid.

Danke an alle
 
Pegamenis schrieb:
Ich hab bestimmt schon 50 Pakete über Ebay Kleinanzeigen verschickt
Vorsicht mit solchen Aussagen, wenn die der Käufer hört, schiebt Dich sein Anwalt im Zweifel schnell in die gewerbliche Ecke und dann bist Du es der das Versandrisiko zu tragen hat.
 
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Holt schrieb:
Vorsicht mit solchen Aussagen, wenn die der Käufer hört, schiebt Dich sein Anwalt im Zweifel schnell in die gewerbliche Ecke und dann bist Du es der das Versandrisiko zu tragen hat.


Ich rede hier von 2012 bis heute, glaube kaum.... aber danke für den Hinweiss
 
Holt schrieb:
Vorsicht mit solchen Aussagen, wenn die der Käufer hört, schiebt Dich sein Anwalt im Zweifel schnell in die gewerbliche Ecke und dann bist Du es der das Versandrisiko zu tragen hat.

Naja, da wir nicht wissen in welchem Zeitraum bzw. mittlerweile hat er es uns ja verraten. In 7 Jahren sollten 50 nicht so das Problem sein...
 
@Holt hat nur einen Hinweis gegeben, die Dauer ist dabei irrelevant. Es geht darum, dass man einfach generell vorsichtig sein sollte, da es diesen Umstand gibt.
 
Die Dauer ist nicht irrelevant und zwar ganz und gar nicht und vor allem dann nicht, wenn die Zahl der Pakete der Bezug für ein evtl. gewerblich auslegbares Handeln ist.
 
Nochmal für alle mit Leseschwäche: Für den einfachen Hinweis, dass man aufpassen sollte, was an Informationen bzgl. privater Verkäufe nach außen tritt, ist es unerheblich wieviel und über welchen Zeitraum. Es ist ein Hinweis der gut gemeint ist und nicht eine Anweisung sich daran zu halten. Man sollte Postings bitte so lesen wie sie geschrieben sind und was anderes als einen gut gemeinten Hinweis hat @Holt hier meiner Einsicht nach nicht gemacht.

Es geht hier nicht um den rechtlichen Rahmen, auch wenn Du das so verstanden hast..
 
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