ärger mit DHL

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Vielen Dank für alle konstruktiven Beiträge. Obwohl er sich fünfmal entschuldigt hat, werde ich ihn definitiv anzeigen. Er hat mich Zeit und Nerven gekostet.
Wird ihm hoffentlich eine Lehre sein.
 
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Sejen schrieb:
Normalerweise müsste man den Käufer wegen versuchten Betruges anzeigen...
Betrug erfordert Vorsatz und der Käufer hat sich ja schon auf Irrtum berufen, wenn er dann wirklich mehrere zeitgleich gekauft hat, wird er damit auch durchkommen.
 
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Boar ey, langsam gehst Du mir auf die Nerven Holt! Ich hab keine Ahnung von welchem Planet Du kommst, aber ich erklärs nochmal gaaaanz langsam für Dich.
Der Käufer hat mein Macbook Air 2017 mit Restgarantie und Rechnung mit meinem Namen am 9.10 erhalten. Rechnung war im Paket ganz oben drauf. Fälschlicher weise mit einer anderen Sendungsnummer. Die Ursprüngliche Sendungsnummer hing mit, Paket eingeliefert im Status fest.
Am 15.10 hat er mir geschrieben, dass das Paket immer noch nicht da sei, vermutlich weil er gerochen hat, das er (der Käufer) evtl einen Nutzen aus der Sache ziehen könnte. Kommst Du noch mit, oder is zu schnell?
Am 23.10 hat er (der Käufer) mir geschrieben, dass das Paket immer noch nicht da sei. Darauf hin habe ich (Verkäufer) einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt. Darauf hin folgte ein hin und her mit DHL.
Und am 27.10 hat er ( der Käufer) mir geschrieben, dass er jetzt sein Geld zurück haben will.
Am 2.11 Wollte er (der Käufer) einen Fall bei Paypal eröffnen.
Am 2.11 wollte er (der Käufer) den kompletten E-Mail verkehr zwischen mir und DHL, Name mehrfach erwähnt, genau so wie bei Ebay.

Keine Ahnung wie das auf Deinem Planet heißt, aber hier auf der Erde ist sowas wenn ich mich nicht irre Betrug, zumindest versuchter.

Die Rechnung mit meinem Namen lag wie gesagt oben drauf. Ganz legal gekauft bei Gravis, da ich arbeiten gehe, und mir sowas leisten kann. Nix Gewerblich, und auch nix mit übertriebenen Handel bei Ebay. Die 50 Pakete waren eine Schätzung, vllt waren es sogar 150. Aber das is mir sowas von Latte. Wenn ich bock hab mir 10 mal im Jahr ein neues Handy zu kaufen, oder 5 neue Grafikkarten und 8 Fernseher, dann verklopf ich mein altes Zeug auf Ebay. Dann soll halt irgendwer kommen mit Gewebe blabla....
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Unglaublich was sich hier manche Leute zusammen reimen. Kuckt mal weniger RTL und geht lieber arbeiten.
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Und auf Irrtum berufen, sorry aber....
Dann lauf ich nächstes mal maskiert in ne Bank rein und Wenn's schief geht sag ich, sorry war ein Irrtum.
Nächstes mal zieht er sowas mit jemandem und einem Macbook für 3500€ durch und kommt damit durch. Sowas gehört Angezeigt.
 
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Dann zeige ihn halt an, aber Dummheit ist nicht strafbar, sondern nur Vorsatz und er redet sich ja auf Dummheit raus:
Pegamenis schrieb:
Der redet sich damit raus er habe drei Macbooks gekauft und konnte sie scheinbar nicht zuordnen. Die Rechnung mit meinem Namen war im Paket.
Er müsste auch nicht beweisen das er sich drei Macbooks gekauft hat, sondern es müsste ihm bewiesen werden, dass er dies nicht getan hat.
 
Bist Du Jurist? Oder woher beziehst Du deine Aussagen? ÄÄÄÄhm, ich wusst nich das man eine Bank nicht ausrauben darf, hör ich zum ersten mal.
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Noch fünf Entschuldigungs SMS an den Bankchef hinter her und die Sache is erledigt, oder was?
 
Nein Silberlocke, da er erst auf Nachdruck per Ebay Kleinanzeigen zugegeben hat , dass er das Paket schon seit dem 9.10 hat, und im nachhinein erst mit den Fragen gekommen ist welchen Zustand und wieviel Ladezyklen das Macbook habe um es zuordnen zu können, ist das sicherlich Vorsatz. Er hätte bei erhalt des Paket's fragen müssen. Bin kein Jurist, aber wenn das so läuft bin ich schwer enttäuscht vom Deutschen Gesetz.
 
Schau mal ob du was aus ihm rauskitzeln kannst!

Schreibe ihm doch mal, dass Du gerade überlegst, ihn anzuzeigen, weil Du glaubst er habe Dich betrügen wollen.
Bringe ihn dazu, sich zu rechtfertigen.
Möglicherweise gibt er dabei Informationen preis, die im Widerspruch zu früheren Behauptungen stehen, womit man ihn überführen könnte.

Ich bin schon recht nah bei Deiner Sichtweise, kann aber einen tatsächlichen Irrtum auf seiner Seite nicht vollständig ausschließen. Und im Strafrecht gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten).
Solange ihm sein Vorsatz nicht vollständig nachgewiesen werden kann, wird er nicht verurteilt werden.

Anzeigen kannst Du ihn trotzdem. Die StA wird entscheiden, ob sie ein Verfahren einleiten kann aufgrund der Beweislage.

Daher solltest Du - wenn Du wirklich daran interessiert bist, dass ein möglicher Betrüger dem Recht zugeführt wird - selbst daran arbeiten, die Beweislage zu verbessern. Frage ihn gezielt aus, bevor Du Anzeige erstattest.
Die StA wird in dieser Richtung nichts bzw. kaum etwas erreichen können, aber Du könntest ihn zu einer unbedachten Äußerung provozieren und so Beweise zusammen tragen. Oder es stellt sich wirklich seine Unschuld heraus.
 
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Holt schrieb:
Dann zeige ihn halt an, aber Dummheit ist nicht strafbar, sondern nur Vorsatz und er redet sich ja auf Dummheit raus: Er müsste auch nicht beweisen das er sich drei Macbooks gekauft hat, sondern es müsste ihm bewiesen werden, dass er dies nicht getan hat.

Bist du betrunken?
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Äääähm jaaa also ich bin so dumm für mich gelten keine Regeln wenn ich sie nur plausiebel dar stelle....
 
Holt schrieb:
Dann zeige ihn halt an, aber Dummheit ist nicht strafbar, sondern nur Vorsatz und er redet sich ja auf Dummheit raus: Er müsste auch nicht beweisen das er sich drei Macbooks gekauft hat, sondern es müsste ihm bewiesen werden, dass er dies nicht getan hat.

aha, und was müsste ich dann beweisen? Das ich es verschickt habe? kein Problem, fünf Freunde waren dabei
 
Bevor das hier ausartet, schließe ich einmal vorsichtshalber.
@Pegamenis wenn noch etwas offen ist, melden.
 
Silberlocke schrieb:
Betrug/Betrugsversuch wird schwer werden. Vielleicht ist das eher als Unterschlagung zu sehen.
Nein, denn für den Käufer ist es ja keine fremde Sache. Unterschlagung ist meistens, wenn etwas verliehen und nicht zurückgegeben wird, denn durch die freiwillige Übergabe beim Verleihen ist es weder Diebstahl noch Raub. Hier geht es wenn, dann um Betrug, aber dazu muss man den Vorsatz auch beweisen können:
Der Käufer hat ja schon den Irrtum angeführt und damit läge kein Betrug vor und er hätte sich nicht strafbar gemacht. Wenn dies nur eine Schutzbehauptung ist, müsste diese von der Anklage widerlegt werden. Der Verdächtige braucht seine Unschuld nicht zu beweisen, sondern der Anklage muss ihm seine Schuld nachweisen und ich fürchte bei dem Wert um den es hier geht und da nur beim versuchten Betrug geblieben ist, wird sich kein Staatsanwalt diese Mühe machen. Versuchen kann man es natürlich trotzdem und wenn sich dann weitere Fälle ergeben oder es schon in der Vergangenheit solche Anschuldigungen gab, dann macht sich ja vielleicht doch mal jemand die Mühe dies näher zu untersuchen.
Pegamenis schrieb:
im nachhinein erst mit den Fragen gekommen ist welchen Zustand und wieviel Ladezyklen das Macbook habe um es zuordnen zu können, ist das sicherlich Vorsatz. Er hätte bei erhalt des Paket's fragen müssen.
Wie hätte er gleich fragen können, wenn er das Macbook einem der beiden anderen Verkäufer zugeordnet hatte? Dies ergibt keinen Sinn und spricht für statt gegen die Behauptung des Irrtums. Er könnte erst aufgrund der Nachfrage auch noch einmal genauer geschaut und den Irrtum erkannt haben.
Pegamenis schrieb:
Bin kein Jurist, aber wenn das so läuft bin ich schwer enttäuscht vom Deutschen Gesetz.
Es steht dir frei zu versuchen in ein Land auszuwandern dessen Rechtssystem dir besser gefällt.
 
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Sorry aber auswandern ist keine Option. Ich würde gern in dem Land in dem ich Steuern bezahle gerecht behandelt werden. Klar hätte er gleich fragen können, die Rechnung mit MEINEM Namen ist ihm ins Gesicht gesprungen als er das Paket aufgemacht hat.
 
Ich bekomme bei diesem Fall einen mir aufkommenden Verdacht gerade nicht mehr unter Kontrolle und durchdenke ihn gerade.

Die Sendungsnummer wurde seitens DHL eigenmächtig verändert? Wie bitte? Einfach so? Warum denn? Zu welchem Zweck? Egal, was mit dem Paket passiert ist, es gab doch absolut keinen Grund! Die Sendungsverfolgung ist doch zudem Teil des Lieferungsvertrags. Die können nicht einfach die Sendungsnummer ändern, so dass eine Verfolgung unmöglich wird.

Ein Mitarbeiter von denen, der mit dem Käufer zusammen arbeitet, könnte das hingegen vermutlich schon... .


Habe ich hier jetzt etwas überlesen, was meinen Verdacht obsolet macht? @Pegamenis , habe ich hier irgend etwas falsch interpretiert?
Hast Du irgend eine Begründung erhalten, weshalb sich die Sendungsnummer plötzlich geändert haben soll?
 
Der TE hat Autoritätsprobleme. Er darf sich im geschilderten Fall gerne juristischen Rat holen - aber nicht in diesem Forum.
 
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