ärger mit DHL

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Fehlt es Dir an Erziehung oder was soll die persönliche Anfeindung?

Aber zum Thema lesen, @Holt antwortet mit dem richtigen und wichtigen Hinweis, dass zuviel Verkäufe evtl. ins gewerbliche Muster fallen können und der Käufer dies nutzen könnte und zitiert dort sogar die 50 Verkäufe des Versenders.
Und wenn Du es noch 10x wiederholst und beleidigst, der Zeitraum ist für solch einen Hinweis absolut relevant, den wenn die 50 Verkäufe in den letzten 2 Monaten waren, ist das was ganz anderes, als wenn es eben seit 2012 so ist.

Es geht hier genau um den rechtlichen Rahmen oder wieso steht da, dass der gegnerische Anwalt dies nutzen könnte?
 
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Deine Ausgangslage ist, dass es seitens @Holt eine Feststellung gegeben hat, die dazu führt, dass auch private Verkäufe ab Summe X in Zeitraum Y zu einem Problem führen werden. Das Posting ist aber so formuliert, dass lediglich das Sprechen darüber zu Problemen führen kann, daher der Hinweis vorsichtig zu sein.
Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Aussagen und anstatt hier empört zu sein, solltest Du einfach genauer lesen.;)
 
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parats schrieb:
Das Posting ist aber so formuliert, dass lediglich das Sprechen darüber zu Problemen führen kann, daher der Hinweis vorsichtig zu sein.

Da das eben nicht so ist, war das wohl auch nicht so gemeint. Beispiel: Ich bin seit 2000 bei ebay und habe ca. 200 Verkäufe. Ich habe darüber gesprochen, zu Problemen führt es eindeutig nicht. Soviel dazu!

Meine Feststellung war im übrigen, dass sich der TE bei 50 Verkäufen in 7 Jahren keine Sorgen machen braucht. Und genau das war meine Ausgangslage.
Daraufhin kamst Du mit der absurden Behauptung, dass die Zeit keine Rolle spielt. Fakt ist, sie tut es. Dreh es wie Du möchtest oder belege mal, am besten mit einem Urteil, dass der bloße Verkauf von 50 Dingen ohne die Zeit zu betrachten jemals Probleme gemacht hat. Genau darum ging es hier in diesem Thread.

Wo habe ich übrigens geschrieben, dass viele private Verkäufe in einem Zeitraum x zu Problemen führen werden? Richtig, nirgends.
 
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Ich widerspreche dir gar nicht, dass es sehr wohl relevant ist für den rechtlichen Rahmen in welchem Zeitraum wieviel verkauft wurde. Wo hast du das gelesen? Für das Ausgangsposting oben ist lediglich irrelevant, weil es keine Feststellung ist.
 
Ich hätte noch eine andere Frage. Sollte ich Anzeige wegen "Diebstahl" stellen? Ich kenn mich mit Apple nicht soo gut aus, aber könnte Apple über die Seriennummer zb das Gerät "wiederfinden" sobald es neu angemeldet wird?
 
So wenig sind 50 nicht, das LG Berlin (Az.: 103 U 149/01) hat bei 39 Verkäufen eine Unternehmereigenschaft bejaht, ebenso wie das OLG Zweibrücken (Az.: 4 U 210/06) bei 40 Verkäufen von teilweise gleichartigen Waren und angebotenem Versand ins Ausland.

Wie wichtiger als die Anzahl ist aber was verkauft wird, wer seine Briefmarkensammlung auflöst und jede Marke einzeln verkauft, kann auch tausende Verkäufe machen ohne gewerblich zu handeln, wer aber eine komplette Sammlung gekauft hat um die Marken einzeln zu verkaufen, der handelt gewerblich. Wenn ich nun hier lese "Ich kenn mich mit Apple nicht soo gut aus", dann verstärkt dies schon wieder den Verdacht, dass hier nicht der vorher selbst genutzt Rechner verkauft wurde, sondern einer an den der TE günstig gekommen ist und den er mit Gewinnabsicht verkauft hat und damit liegt dies zumindest sehr nahe an Grenze zu gewerblichem Handel.
 
Joa, ziemlich waage Behauptung. Insbesondere Apple sind ja dafür bekannt, dass auch Laien hervorragend damit klar kommen.

Daraus jetzt ein gewerbliches Handeln zu konstruieren ist brutalste Sachverhaltsquetsche. Und selbst wenn ist das hier gar nicht das Thema.
 
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Holt schrieb:
Wenn ich nun hier lese "Ich kenn mich mit Apple nicht soo gut aus", dann verstärkt dies schon wieder den Verdacht, dass hier nicht der vorher selbst genutzt Rechner verkauft wurde, sondern einer an den der TE günstig gekommen ist und den er mit Gewinnabsicht verkauft hat und damit liegt dies zumindest sehr nahe an Grenze zu gewerblichem Handel.

Wenn ich hier schon wieder lese, wie nur TEILE des Postings des TE genutzt werden, dann kommt bei mir ein ganz andere Verdacht...

Er schreibt ganz klar, er kennt sich mit Apple im Zusammenhang mit Diebstahl und evtl. wiederfinden über die Seriennummer nicht aus! Damit kenne ich mich übrigens auch nicht aus, weil ich das Problem noch nie hatte...

In Deinem ersten Urteil geht es u.a. um Produktpiraterie.

Hier ein Link zum 2. Urteil. 42 Auktionen in 4 Wochen.

https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1300

50 in 7 Jahren ist definitiv wenig außer es sind zufällig 50 Macs ;)

parats schrieb:
Für das Ausgangsposting oben ist lediglich irrelevant, weil es keine Feststellung ist.

Ein letztes Mal: Holt zitiert 50 Verkäufe des TE und sagt, dass er das lassen sollte, den das kann zu Problemen führen. Post #35
Ich antworte, dass 50 Verkäufe alleine nicht entscheidend sind ohne die Zeit.
Das ist die Ausgangslage und da ist die Zeit von entscheidender Bedeutung wie auch klar nachzulesen im oben verlinkten Urteil.
Der Unsinn mit dem "es gibt den Umstand alleine" sei besser Still ist hanebüchen... Dann kann ich auch sagen "oh, Du hast mal was privat verkauft. Erzähl das niemals, den es gab schon mal Privatverkäufe welche gewerblich ausgelegt wurden", mag ja sogar sein, aber nicht allein gestellt ohne Bedingungen...
 
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FrankenDoM, mit dir zu diskutieren ist sinnfrei, du bist nur auf Kravall gebürstet und willst nicht verstehen. Natürlich wird man solche und solche Urteile finden. Ich kenne die Umstände nicht, ich weise den TE nur auf das Risiko hin sich nicht selbst in diese Ecke zu stellen, indem er gegenüber dem Käufer so unvorsichtige Aussagen wie hier im Forum macht, denn wenn der damit zum Anwalt geht, dann wird der Anwalt diese Hinweise ganz schnell aufgreifen, wenn wenn er den TE in die gewerbliche Ecke drücken kann, dann trägt er als Verkäufer das Versandrisiko und der Anwalt hat im Sinne seines Mandanten einen Sieg errungen. Für den TE ist es dann aber nicht mit dem Schadenersatz getan, der bekommt danach noch weitere Post.
 
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Wie oft habe ich schon geschrieben, dass Dein Hinweis gut und richtig ist bzw. zu dem Zeitpunkt auch war?
Auch der Hinweis dem Käufer nicht irgendwelche Dinge zu erzählen die es nicht braucht ist super und sollte selbstverständlich sein.

Dann hat der TE gesagt 50 Verkäufe in 7 Jahren und ich hab gesagt, dann sollte(!) das keine Probleme geben, selbst die Ausnahme 50 Macs habe ich geschrieben...

Was will ich den nun nicht verstehen?
Ja, private Verkäufer können in die gewerbliche Ecke gedrängt werden. Hier in dem Fall eher unwahrscheinlich und selbst wenn es zu einem Prozess kommen sollte und der Anwalt es versuchen sollte, heißt das noch lange nicht, dass das hier auch gelingt...

Wieso unterstellst Du dem Verkäufer den gewerbliche Absichten, weil er sich im Ablauf bei gestohlenen Macs und der Seriennummer nicht auskennt?
Ist Idon auch auf Krawall gebürstet? Der schlägt in eine sehr ähnliche Kerbe...

Ich bin auf Krawall gebürstet? Ich will den TE eigentlich nur helfen und das nicht mit Links zu Produktpiraterie oder 42 Deals in 4 Wochen...
 
Fall geklärt. DHL hat mir eben mitgeteilt das das Paket vor ca. vier Wochen zugestellt wurde. Ich weiß nicht warum, aber die Sendungsnummer hat sich geändert. Unglaublich, der Typ wollte doch tatsächlich einen Fall bei Paypal eröffnen und das Geld von mir wieder haben.
 
Du bist aber schon sehr optimistisch in die Leistungsqualität der Zustellung von dhl von Deiner Sendung!

Das dhl vor 4 Wochen eine andere Sendungsnummer dem Empfänger zugestellt hat, kann ja gut möglich sein. Ob es Dein Paket war und ob es auch wirklich dem Empfänger zugestellt wurde, muss man nach etlichen Negativberichten über die Zustellpraxis von dhl und den dhl Support allgemein, zumindest in Frage stellen dürfen.

Teile uns bitte mit, wie der Käufer auf diese Zustell-Nachricht von dhl weiter reagiert.
 
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Gut für dich daran ist jdfs, dass es jetzt nicht mehr dein Problem ist.
Falls der Käufer einen Ablageort angegeben hat wird er auf den Kosten (afaik) zu 100% sitzen bleiben. Wenn nicht kommt der ganze unterschrift-gefälscht-prozess den es hier irgendwo auch schon mal gab.
 
Wie bist Du denn drauf? Natürlich hab ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Der redet sich damit raus er habe drei Macbooks gekauft und konnte sie scheinbar nicht zuordnen. Die Rechnung mit meinem Namen war im Paket.
Ergänzung ()

Falls ich mich unklar ausgedrückt habe, er hat mir eben bestätigt das er das Paket mit Macbook am 09.10 bekommen hat.

Käufer, nicht Verkäufer.
 
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Was einem hier unterstellt oder angedichtet wird ist echt nich mehr lustig.
 
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Ich meinte nicht Dich, sondern den Verlauf welchen Du schilderst... Ich urteile hier über Dich nicht.
 
Ohne dem Käufer etwas unterstellen zu wollen, aber da hat wohl jemand eine Chance gwittert weil die Sendungsverfolgung keinen Eingang anzeigte...
 
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Ohne dem Käufer etwas unterstellen zu wollen, aber da hat wohl jemand eine Chance gwittert weil die Sendungsverfolgung keinen Eingang anzeigte...


Genau so sehe ich das auch. Ich freue mich, dass es für den Verkäufer gut ausgegangen ist. Normalerweise müsste man den Käufer wegen versuchten Betruges anzeigen...
 
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