ärger mit DHL

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Pegamenis

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Guten Morgen,

ich hoffen irgend jemand kann mir weiter helfen.
Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen ein Macbook verkauft. Das Paket ist bei DHL verschwunden. Daraf hin habe ich einen Nachforschungsauftrag gestellt. DHL wollte dann diverse Beweise was in dem Paket war. Habe denen auch alles geschickt, Sendungsbeleg, Rechnung, kompletten Kleinanzeigen Verlauf (der in meinen Augen ein eindeutiger Beweis ist, da über alles gesprochen wurde) und ein Screenshot von Paypal über den Zahlungseingang.

Das ganze läuft nun seit fast vier Wochen und DHL drückt sich vor dem ersetzen des Inhalts von dem Paket, es wäre kein eindeutiger Beweis was wirklich in dem Paket war.
Jetzt möchte der Verkäufer natürlich langsam sein Geld wieder oder das Macbook, was ich auch verstehen kann.
Jetzt frag ich mich aber, wenn ich Ihm jetzt das Geld zurück überweise und DHL mir den Schaden nicht ersetzt, bleib ich dann auf dem Schaden sitzen?
 
Du hast das Paket versendet und einen Nachweis darüber. Nachverfolgung hast du auch gestartet, dein Part ist erfüllt. Das Transportrisiko liegt bei Privathandel beim Empfänger.
 
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Na ja, so einfach geht das nicht. Ich als Käufer würde auf Lieferung bestehen. Und ich als Käufer kann bei DHL auch nichts geltend machen. Das ist Deine Aufgabe. Du hast den Vertrag bei DHL. Wie hoch war der Wert des Macbooks? Hoffentlich nicht über 500€,
 
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Ich würde ihm ja gerne sein Geld zuück geben, aber ich seh irgendwie auch nicht ein alleine auf dem Schaden sitzen zu bleiben nur weil DHL halt einfach mal so sagt, nö is nich, wir haben es zwar verschlampt aber dein Problem.
Das Macbook wurde für 550€ inkl. verkauft. Also 50€ Schaden hab ich sowieso schon wenn das Paket nicht wieder auftaucht und DHL bezahlt.
 
Wie sieht es denn mit der DHL-Sendungsverfolgung aus?
Gibt die Informationen darüber, WO das Paket zuletzt gelogged wurde?

Eigentlich sollte sich das Paket damit ja von der Abgabe bis zur Zustellung verfolgen lassen.
 
BlubbsDE schrieb:
Und ich als Käufer kann bei DHL auch nichts geltend machen. Das ist Deine Aufgabe.

Das macht er ja, wenn ich das richtig verstanden habe. Was dabei rauskommt steht dann dem Käufer zu. Aber wenn DHL sich quer stellt, dann ist das grundsätzlich nicht das Problem des Versenders.

Die werden auch den Wert ersetzen, nicht den Verkaufspreis. Den Schaden hat in dem Fall dann auch der Empfänger (Käufer).
 
Ja das ist richtig, ich als Verkäufer habe bei DHL den Nachforschungsauftrag gestellt.
Der letzte Status der Sendung ist, in der Filliale eingeliefert. Ging auch nie drüber hinaus.
 
Pegamenis schrieb:
Das Macbook wurde für 550€ inkl. verkauft. Also 50€ Schaden hab ich sowieso schon wenn das Paket nicht wieder auftaucht und DHL bezahlt.

Nicht wirklich. Wenn Du das so DHL mitgeteilt hast, dann gibt es gar nichts. Das Paket war unterversichert. Wenn Du es als Standard Paket versendet hast. Einfach mal in die Bedingungen bei DHL rein schauen.
 
Genau das meine ich. Und der Wert 550€. Unterversichert. Da wird sich DHL quer stellen. Aber das solltest und musst Du eben mit DHL klären. Mit Nachdruck.
 
Der Wert ist nicht der Verkaufspreis! Ersetzen würden sie auch nur den Wert.
 
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Ahja, was ist dann der Wert? Die 550€ sind da, was der TE geltend machen will und was offensichtlich der Straßenpreis (=Marktwert) des Gerätes ist.
 
Es bringt wenig eine Ware zwar versichert zu versenden, jedoch nicht die nötigen Nachweise im Schadensfall liefern zu können. Du hättest das ganze wohl mit Zeugen und Fotos oder einem Video belegen müssen. Hat der Käufer explizit auf versicherten Versand bestanden bzw. hast du das selbst erwähnt?
 
Warum sollte ein erlöster VK den Marktwert darstellen? Ich kann auch Müll für 100 Euro verkaufen, wenn ich einen Käufer finde.
 
BlubbsDE schrieb:
Und der Wert 550€
Verkaufspreis ist nicht gleich Wert ... ob das Teil mit 500,- unterversichert war, ist vom Verkaufspreis unabhängig.
BlubbsDE schrieb:
Die 550€ sind da, was der TE geltend machen will und was offensichtlich der Straßenpreis (=Marktwert) des Gerätes ist.
Falsch ... der erzielte Verkaufspreis ist einfach das, was irgendein Käufer dafür zu zahlen bereit war ... das kann den tatsächlichen Gerätewert weit überschreiten.

Ein einzelner erzielter Verkaufspreis macht noch keinen Marktwert.
onesworld schrieb:
Warum sollte ein erlöster VK den Marktwert darstellen? Ich kann auch Müll für 100 Euro verkaufen, wenn ich einen Käufer finde.
Genau DAS.
 
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Wenn "versicherter Versand" Bestandteil der Abmachung war, so stellt dies eine vertragliche Nebenpflicht dar, die der Verkäufer zu erfüllen hat. Die Gerichte (AG+LG) gehen in ihren Urteilen davon aus, das allgemein damit ein ausreichend versicherter Versand zu verstehen ist. Der Käufer hat deswegen bei Verletzung dieser Pflicht, einen Rechtsanspruch gegenüber dem Verkäufer.
Unterversicherung ist kein Grund für dhl, die vereinbarte maximale Versicherungsleistung nicht zahlen zu müssen.
Falls sich dhl darauf berufen würde, zur Verbraucherzentrale oder zu einem RA gehen!

Um keinen weiteren Ärger damit haben zu müssen, kannst Du dem Käufer anbieten, dass Du ihm Deine Rechte gegenüber dhl vollumfänglich abtritts.

Deine bisherigen Nachweise gegenüber dhl sind in meinen Augen ausreichend.
Es ist Privatpersonen absolut unzumutbar, für jeden Paketversand noch unabhängige Zeugen zitieren zu müssen.
Es reicht völlig der schlüssige Kaufvertrag mit evtl. nachzuweisendem Zahlungseingang des Kaufpreises.

Es ist auch kein lukratives Geschäftsmodell, "Müll" für viel Geld über ebay zu kaufen/verkaufen und davon auszugehen, dass genau dieses Paket (!) dann bei dhl verschwindet.

Tipp: Es ist haftungsmäßig ein Unterschied, ob ich "als dhl Paket" oder "versichert" oder "versichert dhl Paket" versende, auch wenn man den reinen Portopreis für ein Standardpaket noch als Ergänzung dazuschreibt.
 
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BlubbsDE schrieb:
Na ja, so einfach geht das nicht. Ich als Käufer würde auf Lieferung bestehen. Und ich als Käufer kann bei DHL auch nichts geltend machen. Das ist Deine Aufgabe. Du hast den Vertrag bei DHL. Wie hoch war der Wert des Macbooks? Hoffentlich nicht über 500€,

Doch, so einfach geht das. Du als Käufer könntest bestehen auf was du wölltest.

Inhalt schließe ich mich @ThomasK_7 an. Rechte an den Käufer schriftlich abtreten und weiterhin mitwirken.
 
Pegamenis schrieb:
Ich würde ihm ja gerne sein Geld zuück geben
Falsch!
Das ist nicht mehr sein Geld, das ist dein Geld, denn du hast den Vertrag erfüllt.
DHL hat "sein Geld"

Du hast deine Vertragspflichten erfüllt (ok, die 50€ könnten Streitwert werden)
Alles weitere ist das Problem zwischen dem Käufer und DHL.
Du bist nur noch im Spiel weil du der Vertragspartner von DHL bist.

Du musst auch kein Mitleid mit dem Käufer haben.
Er hat die Ware von Privat gekauft.
Damit war die Ware billiger als beim Händler. Es gibt aber nichts für umsonnst.
Das "billiger" hat er sich unter anderem damit erkauft, dass er das Transportrisiko Trägt.

Hätte er beim Händler gekauft, könnte er jetzt sagen:
"Hab die Ware nicht erhalten, gib mir mein Geld oder schick mir ein neues Gerät zu"
Hat er aber nicht....
 
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