Ärger mit Verkäufer auf Ebay

Xray19

Cadet 3rd Year
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Hallo alle miteinander.

Vor ca. 1 Woche habe ich auf Ebay für die heißen Sommertage eine Klimaanlage bestellt.
Als die Anlage kam hab ich sie direkt in Betrieb genommen und war maßlos enttäuscht.
Ich habe dem Verkäufer per E Mail informiert das ich vom Kaufvertrag zurück treten werde und in den kommenden Tagen das Paket unfrei an ihn verschicken werde. Es handelt sich dabei um einen Gewerblichen Verkäufer mit weit über 200.000 Bewertungen.

Sprich man könnte meinen er kennt sich etwas in der Gesetzgebung etc. aus.
Jedoch kam wenig später eine E Mail von einem der "Service-Mitarbeiter".
Dort wurde mir mitgeteilt das a) keine unfreien Pakete angenommen werden b) die Firma auch kein Strafporto zahlen wird, mir aber allerdings bis zu 6,90 Euro zurück überweisen wird/will wie auch immer.

Auf Ebay steht klar und deutlich: Übertrifft der Artikel einen Wert von über 40,00 Euro, so muss der Verkäufer für das Porto aufkommen.

Die Klimaanlage hat 59,99 Euro gekostet. Ich hab keine Lust auf diese ewige Mailerei mit dieser Firma. Genauso wenig hab ich Lust drauf das ganze Internet nach dem billigsten Versand zu durchforsten. Da ich öfters über Hermes verschicke hab ich auch dort mal geschaut. Mit 6,90 komm ich dort nicht weit.
Es geht mir nicht um 2,3 Euro. Es geht mir um´s Prinzip und vorallem darum das der Gesetzgeber sagt das der Verkäufer das Paket annehmen muss (!) und sich dennoch weigert und versucht mit ein wenig gesabbel sich einige Euro´s zu sparen.

Ich weiß mir nun irgendwie nicht mehr zu helfen. Ich kaufe und verkaufe relativ viel auf Ebay. Habe denen auch eben eine Mail geschrieben, werde aber vor Montag/Dienstag kaum eine Antwort erwarten können.

Jemand eine Ahnung wie ich etwas mehr "Druck" auf den Verkäufer ausüben kann?

Mfg Xray19
 
Das der Verkäufer für das Porto aufkommen muss heißt aber nicht das du das Paket einfach unfrei verschicken kannst.
Du musst es bezahlen und bekommst dann die Versandkosten zusammen mit dem Warenwert erstattet.
 
hm ich verstehe das man vermeiden möchte das ich es mit "absicht" zum "teuersten" Versänder trage. Das ist mir klar. Das kann ich auch gut nachvollziehen.
Es geht darum das der Verkäufer aber "nur einen Teil" davon zahlen wird und nicht das "volle Programm".
 
Wie groß und schwer ist das Teil denn? 6,90€ ist der DHL Standard Tarif, wenn der nicht reicht wird der Händler auch mehr bezahlen (müssen).
 
An den TE.

Wie es lufkin bereits gesagt hat musst du erstmal für die Versandkosten aufkommen.

ALternate und Co. machen das nicht anders. Bei Alternate z.B. kann man zwar die Rücksendemarke kostenlos ausdrucken, bei der Rückerstattung des Kaufpreises, werden die Versandkosten allerdings abgezogen, sprich man zahlt den Versand letztendlich doch.

Der Verkäufer hat mitnichten die Pflicht dir die Kosten zu Erstatten, weil dir das Gerät nicht gefällt! Er kommt dir mit seinem Angebot dir die 6,90 für den Versand zu erstatten (was für Pakete bis 10kg bei DHL abdeckt) schon sehr entgegen.

Daher ist Deine Aufregung hier absolut unbegründet. Gesetzlich ist er dazu NICHT verpflichtet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin selbst Powerseller für Autoteile.
Es gibt noch zu beachten, ob die Ware der bestellten entspricht.
Wenn dies der Fall ist, muß der Verkäufer dir die Kosten nicht erstatten.
Genau so ist es üblich, das du das Porto auslegst und es dann zurück überwiesen bekommst.
Gruß Markus

*edit*
Eine Klimaanlage für 60 Euro wird wohl kaum mehr Kühlen als deinen Schreibtisch, das sollte von vornerein klar sein(gesunder Menschenverstand) ;-)
 
Leon schrieb:
bei der Rückerstattung des Kaufpreises, werden die Versandkosten allerdings abgezogen, sprich man zahlt den Versand letztendlich doch.

Der Verkäufer hat mitnichten die Pflicht dir die Kosten zu Erstatten, weil dir das Gerät nicht gefällt! Er kommt dir mit seinem Angebot dir die 6,90 für den Versand zu erstatten (was für Pakete bis 20kg bei DHL abdeckt) schon sehr entgegen.
Falsch. Bei einem Warenwert über 40 Euro muss ein gewerblicher Verkäufer die Rücksendekosten tragen (§ 357 BGB).
Bei einem Warenwert unter 40 Euro kann der Käufer das Porto zahlen müssen, darauf muss er aber hingewiesen werden (z.B. in den AGB).
In diesem Fall (Gerät wurde in Betrieb genommen, was eindeutig mehr Abnutzung darstellt, als es in einem Ladengeschäft durch Anschauen wäre) darf der Händler einen Teil des Produktpreises einbehalten.

Edit: Es ist egal, ob die Ware der bestellten entspricht. Denn wenn sie dies nicht tut, muss der Händler sowieso auf eigene Kosten nachbessern, was nicht das 14-tägige Rückgaberecht bei Verträgen nach Fernabsatzgesetz betrifft.

Edit 2:
§ 357 BGB schrieb:
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal wo ich bisher bestellt, und widerrufen habe, war es immer so, dass man den Versand zu dir natürlich immer zahlt!
Wenn du allerdings etwas zurückschickst, geht das ab 40€ auf die. Dazu bekommt man meistens diese Retoure Scheine, wenn nicht dann zahlste eben den Versand und solltest ihn später wiederbekommen, also Rechnung von DHL aufbewahren, oder von sonstwo.
 
Ich habe ein NT bei Alternate gekauft für 99,90 + 6,90 Versand, welches ich nach rund 12 Tagen wieder zurückgeschickt habe, weil es mir doch zu laut war.

Also auf die Webseite den Rücksendeschein ausgedruckt und kostenfrei zurückgesendet.

Trotzdem wurden mir lediglich die 99,90 EUR erstatte und nicht die Versandkosten zu mir!

So meine ich das.

Daher wird der Threadersteller auch nur die 59,99 zurück bekommen und nicht die Versandkosten. Den Versand für die Rücksendung wird ja anscheinend vom Verkäufer getragen. Die 6,90 EUR reichenja bis 10kg.
 
Ich schätze das es die 10kg nicht übersteigen wird. Das muss ich erst mal genau wiegen wie schwer es dann tatsächlich ist.

Bei der Post habe ich jetzt noch nicht nachgeschaut da Erfahrungsgemäß die Post im Versand immer teurer ist als Hermes Versand.

Einige hier meinten bereits das ich das Porto nicht zurück bekommen würde, so steht es allerdings auf Ebay und so sieht es auch der Gesetzgeber vor, darum geht es mir im Grunde.

Naja ich werde mich wohl mal bei der Post nach Preisen informieren und es dann zurück schicken.

Danke für eure mühen :)
 
Er muss nur die Rechnung von der Post dem Paket der Lieferung beilegen, dann bekommt er auch das Porto erstattet.
 
kann es sein das ihr minimal aneinander vorbei redet?
Das mit dem Kaufpreis ist klar denke ich?!
Du musst auf jeden fall den Versand zu DIR HIN bezahlen!
Den Versand VON DIR zum Händler MUSS DIR der Händler aber ab 40€ Warenwert erstatten.
Also zahlt jeder einmal Versand!
für dumme 59,99€+ z.b. 10€ Versand von dir zum Händler = 69,99€ rückerstattung aber nicht der Versand zu dir, der bleibt dir.
 
Eine unfreie Sendung kostet normalerweise wesentlich mehr als das normale Porto (12 € bei DHL), und das übernimmt kein Händler freiwillig.

Also wie gesagt, ganz normal zurückschicken und der Verkäufer überweist dir dann Porto + Verkaufspreis.
 
Also ich hatte das Problem grad mit einem Internethändler das ich einen Widerruf gemacht habe und das Paket das als Nachnahme kam gar nicht erst angenommen habe. Der Händler meinte nun er müsse mir die Hinsendekosten berechnen da ich in Annahmeverzug gekommen sei, aber ich habe ihn dann schon darauf hingewiesen das es seine Kosten sind die von ihm zu übernehmen seien. Ist natürlich klar das sich Verkäufer da winden wie ein Aal und viele zahlen dann brav wenn sie eine Rechnung bekommen. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=41681&ccheck=1
Mal sehen wie der EU-Gerichtshof entscheidet, der BGH hat das an die weitergereicht :)
Wie das allerdings ist wenn man das Gerät erstmal in Betrieb genommen hat und dann zurücksendet ist eine andere Sache. Man muß natürlich an das gute im Verkäufer glauben, nur wenn der das Rücksendeporto nicht erstattet, dann kannste dem Geld hinterherlaufen oder klagen :)
Der Verkäufer kann dir sogar 10% des Verkaufpreises als Wertmangel abziehen. Ein großer Händler im Internet ist da sehr bekannt, du bestellst eine Grafikkarte für 450.- Euro, bekommst sie und baust sie ein aber sie ist dir zu laut. Der Händler erstattet dir dann mal locker nur 405.- Euro und sagt an der Stelle der Grafikkarte wo sie am Gehäuse angeschraubt wird sind ja nun Kratzer aber sagt dir auch gleich das du natürlich den Rechtsweg bestreiten kannst ;)
 
Das Paket ohne Rücksprache unfrei an den Händler zurückzusenden ist dreist und alles andere als konstruktiv. In der von dir unterschriebenen / angekreuzten Widerrufsbelehrung wirst du auch darauf hingewiesen, auf welchem Wege ein Widerruf abzuwickeln ist - wenn du dich nicht daran hältst, selber schuld.

Die Frage, wann welche Versandkosten zu zahlen sind, ist daher zweitrangig: erst mal ans richtige Prozedere halten.

Was jetzt aber der Annahmeverzug damit zu tun haben soll, ist mir noch nicht ganz klar - zu mehr als Verwirrung scheint mir der Hinweis für den TO nicht geeignet zu sein.
 
Ich weiß gar nicht wo das Problem ist, schick es zurück und die bekommst die Kosten dafür erstattet, fertig. Wenn dieser Beschluss da gültig ist kannst du es auch unfrei zurücksenden aber ich denke auch das es dreist ist. Der Händler kann auch nichts dafür das dir der Artikel nicht gefällt. Aber für ein paar Euro so ein Faß aufzumachen, gibts nichts wichtigeres? :D

Amazon überweist z.B. bei Rücksendungen auch das Porto für die Rücksendung.
 
Eine Klimaanlage für 59,90€ inkl.? Was kann das wohl für eine Klimaanlage denn sein? Ein sehr guter Ventilator kostet schon fast soviel und Du willst dafür eine super HighEnd Klimaanlage verlangen? *lol*

Ich sag immer: "Kaufst Du billig, kaufst Du zweimal!"
 
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