Ärger mit Verkauf von Handy - Rat benötigt!

Little Britain

Lieutenant
Registriert
Juli 2008
Beiträge
907
Guten Abend

Ich hab ein Problem, ich hab mir bei O2 vor einem halben jahr ein S4 über die neue Abwicklung (Ratenplan "O2 my Handy")
anders gehts ja nicht mehr...gekauft!
Nach einer kurzen Zeit hab ich gemerkt, dass mir das Gerät nicht liegt und hab es in der Bucht verkauft! Früher konnte man das bei normalen Vertrags Handys auch machen ohne Probleme, nur diesmal gibts die Klausel "das Gerät bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigen. von O2", das war mir nicht klar!

Egal, die Raten bekommen die ja immer pünktlich, jedenfalls hat der Käufer jetzt mit dem Gerät probleme und will es reparieren lassen. Dazu will er jetzt einen Kaufvertrag ausgefüllt haben und die original Rechnung, da er es sonst nicht reparieren lassen kann! Wenn ich ihm das jetzt gebe, kann es passieren, das O2 den Restbetrag auf einmal fordert, worauf ich kein bock hab.

Kann er mir eig. was, ausser eine Kopie der Rechnung hat er ja im Grunde nix in der Hand, oder?

Ich hab ihm Angeboten, das gerät reparieren zu lassen- er müsste es mir nur schicken und bekäm es dan wieder.
Er will aber den Kaufvertrag und die original Rechnung!

Was soll ich jetzt machen?
 
Abwarten und den O2 Support fragen, ob man es verkaufen darf und wie das mit Reparaturen ist. Nicht erzählen, dass es schon verkauft ist.
 
Juristisch gesehen hast du ein Handy verkauft, das dir nicht gehört. o2 könnte dich anzeigen. Wobei man hier die Kirche im Dorf lassen sollte.
Du solltest das S4 bei o2 auf einmal abzahlen, so wird der neue Besitzer auch Eigentümer. Also der Käufer des S4 könnte dich anzeigen. Das wäre mir alles zu heiß. Also abzahlen und dann die Rechnung dem neuen Besitzer geben.
Dein Vorschlag will er scheinbar nicht alzeptieren, da bleibt dir nicht viel übrig.
 
Ich würde mir weniger Gedanken machen, wenn ich wüsste, dass er mir keine Probleme machen kann z.b. mit Rechtsanwalt ...

Laut dem was ich im Internet gelesen hab, ist es der übliche vorgang, das O2 den rest-Betrag fordert!

Das mit dem Abzahlen, wäre noch ca. 450 ocken, die hab ich nicht unbedingt über jetzt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, du bist eher mit der Kaufsumme an o2 gebunden als mit dem Handy (wenn man das so sagen kann).
o2 interessiert nur das Geld und wenn sie es nicht bekommen (würden)... werden sie theoretisch nicht das Handy "einfach" zurück verlangen sondern den offenen Geldbetrag einfordern.

Mach dir doch einfach eine Kopie von dem Ratenvertrag (dort steht ja das Gerätemodell und Gesamtbetrag) und schick dem Käufer das original. Damit kann er doch nachweisen, dass Garantie bis XXX auf dem Gerät ist und diese beim Hersteller erheben? Weil nach 1/2 Jahr schickt jeder Händler (egal wie kulant) das Gerät ja einfach beim Hersteller ein..... und das kann der Käufer ja dann auch theoretisch tun? (Muss es ja nicht über o2 abwickeln).
 
Little Britain schrieb:
Das mit dem Abzahlen, wäre noch ca. 450 ocken, die hab ich nicht unbedingt über jetzt...
Wenn du etwas verkaufst, wo du nicht der Eigentümer bist, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als den fälligen Betrag auf einmal ab zu zahlen. Es gibt Ratenkredite oder Familie, die dir das Geld geben könnten.
 
Selbstverständlich kann er dir was, genauso wie O2. Das Handy war nicht in deinem Besitz, das sollte ja soweit klar sein. Du kaufst was auf Pump, und verkloppst es dann bevor es abbezahlt ist. Ganz großes Kino. Und ja, O2 wird dann sicher den Restbetrag fordern, der steht ihnen nunmal zu.
 
Warum soll o2 den Restbetrag fordern?
a.) reicht theoretisch der "Ratenbeleg" weil das "Kaufdatum" für die Garantie entscheidend ist und nicht wie viel abgezahlt wurde
b.) er zahlt doch "brav" weiter den Ratenkredit und o2 kommt an ihr Geld (und verdient mit der sehr hoch datieren Geräte-Ges.Summe gut Geld daran.
 
Ich glaub auch kaum dass die das Handy interessiert! Ich weiß ja nicht ob es O2 stört dass es verkauft wurde solange die ihre Raten bekommen, aber falls doch, wollen die dann wohl den rest-betrag in einmal...

Die Frage ist, ob ihm die original Rechnung zwecks Garantie hilft, immerhin steht ja nicht sein Name drauf! O2 merkt dass dann wohlmöglich...und braucht er dafür wirklich einen Kaufvertrag für die Garantie?

Ich war mir vorher nicht im klaren darüber...die Klausel mit dem Eigentum hab ich erst jetzt bemerkt! Früher ging das ja auch mit den Vertrag handys!
 
Schick dem Käufer einfach die geforderten Unterlagen und hoffe das Beste. Wenn Du Glück hast, geht das durch. Aber rechne mal damit, dass da was kommen könnte.
Ich hatte mal so nen ähnlichen Fall bei o2. Handy verkauft, war damals aber kein Ratending, sondern im Tarif dabei, das Handy gabs für nen Euro. Da wollten die auch ne Rechnung haben und ne Bestätigung, dass ich es verkauft habe. Ging dann aber alles glatt.
 
Für die Herstellergarantie benötigt er die Rechnung nicht. An Samsungs technischen support schicken und gut ist.
Wenn er das von O2 reparieren lassen will, dann braucht er eine Rechnung.

Das ändert aber nichts daran, dass du das Handy nicht hättest verkaufen dürfen, weil du kein Eigentümer warst. Der jetzige Besitzer hat auch kein Eigentum an dem Gerät, da man an "gestohlenen" Objekten kein Eigentum erwerben kann. O2 ist noch immer Eigentümer des Handys.
Wenn er das Handy bei O2 abgibt und die merken, dass es ihm nicht gehört, könnten sie es rein rechtlich einbehalten und der Käufer steht dann ohne da und du hättest eine Anzeige am Hals, eher sogar 2.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab ihm die sache ja erklärt und er behauptet, bei O2 im Shop hätte ihn ein Mitarbeiter den Tipp gegeben, es bei einem Registriertem reperatur händler das Gerät reparieren zu lassen, ohne das er einen Namen bräuchte! So würde ich ja kein Ärger bekommen! Aber soll ich ihm das Glauben, immerhin steht doch der Name auf der Rechnung und O2 bekommt von der reperatur ja was mit, oder?


Er meint, das es ein O2 registrietes Gerät ist und deshalb die reperatur über O2 laufen muss quasi, weil es sonst nicht fertig gemacht wird!
 
Ruf doch mal Peter Zwegat an, der Macht dir nen Schuldenplan und du musst später nur noch ne Abschlagszahlung für die Forderung seitens
O2 leisten.

Jetzt aber mal Scherz beiseite. Du hast dich hier ganz klar strafbar gemacht, denn du verkaufst auch keine gemiete Wohnung oder ein Auto das auf Raten läuft. Dies ist ganz klar Betrug, da du etwas verkaufst was dir nicht gehört.

Bevor du dem Käufer die Rechnung schickst sorge in jedem Fall dafür, dass die Restforderung von O2 getilgt ist.
 
mhm also ich hatte mals ein Problem mit einem HTC Desire (Hitzeproblem) und es wurde über O2 bei Arvato eingeschickt.
o2 hatte -Gefühl- gar nichts damit zu tun. Die hatten lediglich mir die Versandmarke i.A. von Arvato (Reperaturservice) zukommen lassen.
Dieser Service hatte damals auch mein (wenn ich mich nicht täusche) Asus EEEPC repariert (also ein zentraler Dienstleister) für die unternehmen... und wenn ein techn. Defekt des Gerätes vorliegt, würde es ja dann eh zwischen Hersteller und Dienstleister abgerechnet (und o2 hat nichts damit zu tun).
 
bei jedem Ratenkauf bleibt der "kreditgeber" solange eigentümrer, bis die letzte rate vollständig beglichen wurde.

trotzdem würde ich dem kerl eine kopie der rechnung senden und ihn bitten, dass samsung gerät direkt an w-support zu senden. denen reicht der kaufbeleg vollkommen. auch wäre die abwicklung wesentlich schneller als über O2 direkt
 
woher weiß ich jetzt ob O2 nacher Ärger macht oder nicht...im grunde denke ich mir auch, eig. repariet das sowieso nicht O2 selbst, sondern ein dritt Dienst!

Eine Kopie der Rechnung hat er ja, er meint er bräuchte das Original! Das Problim wird aber die Adresse sein auf der Rechnung bei der abwicklung, weil es nicht seine ist und er es aber bestimmt zu sich zurück bekommen will!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau doch mal in die AGB deines Vertrages mit O2, was da über den Weiterverkauf geregelt ist. An sich sieht es so aus:

Du hast das Handy von O2 finanziert. Es bleibt bis zur Zahlung der letzten Rate im Eigentum von O2, du hast jedoch ein sogenanntes Anwartschaftsrecht. SEHR grob gesagt (und juristisch falsch ausgedrückt) ist das ein "schwächeres Eigentumsrecht". Dein Handy hast du also an jemanden Verkauft, und hier ist das Problem: WUSSTE er, dass du es auf Raten abzahlst und daher kein Eigentum an dem Handy hast? Wenn nicht kann er den Kaufvertrag anfechten und ggf. Schadensersatz von dir verlangen, denn du hast ihm das Handy ja nicht übereignet. Wusste er davon, ist alles in trockenen Tüchern.
Was O2 angeht: an sich sollte es die nicht interessieren was du mit dem Handy machst. Allerdings haben sie ein Interesse daran, sich abzusichern, denn sie haben ja noch das Eigentumsrecht an dem Handy und können dieses nicht ohne weiteres von dir einziehen, wenn du es verkaufst, sondern müssten auf Erfüllung bzw. Schadenersatz klagen. Kann also durchaus sein, dass sie den gesamten Betrag von dir einfordern. Strafrechtlich sollte das ganze aber keine Relevanz haben.
 
Was du gemacht hast ist schlicht eine Frechheit. Du hast das Handy verkauft, was hast du mit dem Geld gemacht? Dir ein anderes gekauft? Wenn ja, ist das schonmal ne Sache, die rechtlich nicht korrekt ist. Warum wurde hier ja schon geschrieben. Du verkaufst eine Sache, die dir nicht gehört!

Selbstverständlich, hat derjenige, der dir das Handy abgekauft hat, den dazugehörigen Kaufbeleg oder Ratenkreditvertrag als Nachweis zu bekommen, gerade im Reparaturfall! Fakt ist, das 02 einen Nachweis braucht um die Gewährleistung zu gewähren, also soltrst du schnell ihm eine Kopie zusenden!

Boah, so Leute wie du, kann ich leiden wie Fußpilz. Kein Fett auf der Kette aber mit den großen Spielen. Ich hätte dir schon den Anwalt auf den Hals gehetzt.
 
Leon schrieb:
Boah, so Leute wie du, kann ich leiden wie Fußpilz. Kein Fett auf der Kette aber mit den großen Spielen. Ich hätte dir schon den Anwalt auf den Hals gehetzt.

kann dich ja echt verstehen, aber man muss nicht immer in erster instanz mit anwalt drohen. man kann es auch mal mit "reden" versuchen.
ich mag nämlich auch keine leute, die immer direkt mit anwalt drohen....
 
Little Britain schrieb:
woher weiß ich jetzt ob O2 nacher Ärger macht oder nicht...im grunde denke ich mir auch, eig. repariet das sowieso nicht O2 selbst, sondern ein dritt Dienst!

Kannst du nicht wissen, mehr gibts dazu nicht zu sagen. Was du machen kannst wurde dir gesagt, die sicherste Variante möchtest du nicht oder kannst du nicht, obwohl du kein Problem damit hattest das Handy einfach zu verkaufen.

Gib Ihm die Rechnung und hoffe das O2 sich dafür nicht intressiert. Mehr bleibt dir eh nicht übrig.
 
Zurück
Oben