Ärger mit Verkauf von Handy - Rat benötigt!

Klingt ja ganz gut! Hab ihm ja Angeboten das es Repariert wird, Denke das werd ich auch machen, aber einen Kaufvertrag gibts nicht und eine Rechnungskopie hat er... alles andere lässt sich bei Ebay nicht mehr Prüfen, also ich hab keine Möglichkeit mehr entdeckt, mir das Angebot von vor 6 Monaten nocht sichtbar zu machen, solange er es sich damals nicht ausgedruckt hat, lässt sich kein Rückschluss mehr auf das geschriebene ziehen!

Garantie meinerseits schliesse ich sowieso immer aus!

Somit bekommt er sein Gerät wieder heile und ich kann in Ruhe abzahlen, so sollte es sein!

Vielen Dank für die vielen guten Infos, hoffe damit geht alles ein guten weg und ich zieh meine Lehre daraus! Nix verkaufen das man abzahlt!
 
Du kannst verkaufen was nicht abbezahlt ist wenn du die Restschuld dann aus dem Erlös direkt komplett bezahlst (setzt voraus das es überhaupt möglich ist das zu machen).

Mit dem eBay erlös das Handy raus kaufen und neuen abschließen wäre der korrekte weg gewesen.

Da man hier aber von Summen redet die alles sind aber nicht existenzbedrohend ... locker bleiben :) findet sich immer eine brauchbare Lösung.

Zwecks 6 Monate und eBay ... Sei dir sicher eBay kann das alles noch ersehen und stellt das auf Anfrage auch zur Verfügung.
 
Little Britain schrieb:
Also ich find es total überzogen, das dauernd von Betrug oder ähnlichem die Rede ist,!

genauer gesagt ist es Diebstahl was du gemacht hast so wie Hehlerei und Betrug
für so was kann man recht schnell Knast bekommen,
wenn man fremdes Eigentum verkauft wenn dich hier O2 anzeigt siehste Alt aus
offenbar willst du das Handy nicht auslösen ?
das was du dann nun hier machst ist nun eine Vorsätzliche Straftat
man hat dich hier im Forum darauf hingewiesen.
ich sage es zum 2 x korrekt ist es und keine Straftat wenn man das Handy auslöst dann ist es dein Eigentum
 
Zuletzt bearbeitet:
gloss schrieb:
genauer gesagt ist es Diebstahl was du gemacht hast so wie Hehlerei und Betrug
für so was kann man recht schnell Knast bekommen,

Ich persönlich möchte die Sache mit dem Handy nicht moralisch bewerten, hab da auch meine Meinung zu, aber.......

.....das was du da schreibst ist totaler Müll und sehr bedenklich!? Weißt du was ein Diebstahl ist? Weißt du was Hehlerei ist?

Anscheinend nicht denn sonst würdest du das nicht in den Raum stellen aber ich helf dir gerne dabei das richtig zu stellen:D

Was ist Diebstahl:

§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Was ist Hehlerei:

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

So und nun schauen wir mal: Er hat ein Vertrag mit O2 abgeschlossen das er das Handy mit Ratenzahlung innerhalb von 24 Monaten abbezahlt. In den Klauseln von O2 steht drinnen das er das Handy nicht verkaufen oder sonstwie veräussern darf. So weit so gut aber wie ist das nun rechtlich zu bewerten?
Da das Handy in seinem Besitz ist fällt der Diebstahl schon mal flach da man nicht Klauen kann was im eigenem Besitz ist (nicht zu verwechseln mit Eigentum). Rechtlich sprechen wir hier dann von einer Unterschlagung:

§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Hehlerei würde da es sich nicht um eine geklaute Ware handelt auch ausscheiden, somit bleibt es nur bei der Unterschlagung. Die wird aber nur verfolgt Seitens O2 wenn die Raten nicht bezahlt werden, wobei ich denke das noch nciht mal das Handy zurückgefordert wird sondern der normale Inkassoweg gegangen wird inklusive Mahnbescheid / Titel,etc.

Somit musst du gloss aufpassen das nicht dieser Straftatbestand für dich relevant wird:
§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

oder dieser:

§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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stell dir mal vor dir bietet so was jemand im Internet zum kauf an und der Verkäufer verschweigt dabei
das es nicht sein Eigentum ist,
es wird Strafanzeige Erstattet die Polizei kommt auch zu dir und nimmt das Handy wieder mit und du wirst u.a. mit Beschuldigt an Hehler Ware beseitigt zu sein und auf Hehler Ware hat man keinen Anspruch ,
das heißt der das Handy gekauft hat ist nicht ein mal Eigentümer des Handys und weiß das nicht ein mal ,
Eigentums Recht hat O2 das ist nach dem Gesetz eine Straftat wenn man so was verkauft das hat
mit empfingen nichts mehr zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja es ist nicht sein Eigentum aber in seinem Besitz. Also ist es kein Diebstahl und auch keine Hehlerware. Bitte lies Post 57 von mir noch mal durch, gegebenfalls kommt auch für den Käufer gutgläubiger Erwerb in Betracht.

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Du schmeißt hier mit Tatbeständen rum die mit dieser Sache nichts zu tun haben. Also wenn dann kommt Unterschlagung in Betracht und sollten die Raten nicht bezahlt werden dann wäre wohl ein Eingehungsbetrug erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

So , und nun lass die Kirche im Dorf, denn wenn die Raten bezahlt werden wird sich O2 dafür genauso wenig interessieren wie für den Chinesen der gerade irgendwo in der Mongolei ein Sack Reis fallen gelassen hat.

Das was O2 nun verlangt ist bei vielen Händlern normal, und zwar einen Beweis das man die Ware erworben hat. Hatte ich letztens erst bei Miondfactory, musste dort auch den Beweis der ebay Auktion und eine Gewährleistungsabtretung hinschicken. Und nein war kein Ratengedöhns sondern eine abbezahlte Sache. Von daher sollte man pragmatisch an die Sache gehen^^
 
ich habe meine samsung-geräte immer bei w-support reparieren lassen und nie eine rechung mitgeschickt. es wird zwar drauf hingewiesen, dass w-support bei einer (garantie)-reparatur eine rechnung benötigt, aber ich habe nie eine mitgeschickt und es gab auch nie probleme. bei samsung kann man das über die seriennummer abwickeln lassen. also, einfach den käufer auf w-support hinweisen und evtl. den käufer die versandkosten zur reparatur erstatten. bei mir hat das immer geklappt.
 
es geht darum das fremde Eigentum veräußert wurde und nicht das man keine Rechnung hat,
der TE Ersteller sollte im eigenem Interesse nicht zu lange warten und so schnell wie möglich
das Handy bei O2 auslösen,

du kannst davon ausgehen das sich die Handy Provider auch O2 da gut abgesichert haben das kein Missbrauch damit gemacht wird ! :eek: die Netz Betreiber haben im übrigen eine Liste da sind alle Handys gelistet die nicht ausgelöst sind anhand der IMEI Nummer kann man dann nach kucken ,:eek: der das Handy gekauft hat verliert es ein Ehrlicher Finder gibt bei der Polizei ab zack ist es passiert Polizei kuckt nach und Ermittelt wem das Gerät gehört, in dem Gerät sind aber Telenummern gespeichert die dem Nutzer nicht zu zu ordnen sind und hier geht der Spaß dann so richtig los
 
Zuletzt bearbeitet:
gloss schrieb:
es geht darum das fremde Eigentum veräußert wurde und nicht das man keine Rechnung hat,
der TE Ersteller sollte im eigenem Interesse nicht zu lange warten und so schnell wie möglich
das Handy bei O2 auslösen,

du kannst davon ausgehen das sich die Handy Provider auch O2 da gut abgesichert haben das kein Missbrauch damit gemacht wird ! :eek: die Netz Betreiber haben im übrigen eine Liste da sind alle Handys gelistet die nicht ausgelöst sind anhand der IMEI Nummer kann man dann nach kucken ,:eek: der das Handy gekauft hat verliert es ein Ehrlicher Finder gibt bei der Polizei ab zack ist es passiert Polizei kuckt nach und Ermittelt wem das Gerät gehört, in dem Gerät sind aber Telenummern gespeichert die dem Nutzer nicht zu zu ordnen sind und hier geht der Spaß dann so richtig los

Als erstes ist das totaler Quatsch, das mit den Listen gibt es in Deutschland nicht und auch nicht bei o2. In den USA sieht das allerdings anders aus, aber hierzulande und eventuell in der ganzen EU gibt es keine Listen. Man findet auch im ganzen Internet keine Berichte darüber das Handys eingezogen wurden weil Raten nicht bezahlt wurden. Warum auch was soll O2 mit einem gebrauchten Handy? Für die ist es lukrativer den Inkassoweg mit Gebühren, Mahnbescheid zu gehen. Ein gebrauchtes Handy zurückzunehmen verursacht nur unnötige Kosten die sie von keinem Erstattet bekommen.
Ansonsten zeig mir mal Berichte wo das Gegenteil der Fall ist (nicht geklaute aber nicht bezahlte Handys eingezogen).

SO und es geht genau um die Rechnung, der TS schrieb doch:
Little Britain schrieb:
Egal, die Raten bekommen die ja immer pünktlich, jedenfalls hat der Käufer jetzt mit dem Gerät probleme und will es reparieren lassen. Dazu will er jetzt einen Kaufvertrag ausgefüllt haben und die original Rechnung, da er es sonst nicht reparieren lassen kann!

Das steht doch in verständlichem Deutsch was Sache ist. Der Käufer braucht eine Rechnung die er nicht hat. Und wenn er gesagt hat das er es gebraucht gekauft hat, dann möchte O2 gerne den Kaufvertrag sehen da sein Name nicht auf der originalen Rechnung steht. Ist was ganz normales und hat nichts mit der Ratenvereinbarung zu tun.
Von daher verstehe ich nicht was du dir da rein interpretierst. Der TS bezahlt seine Raten, also wo ist das Problem? Und für O2 wird das auch kein Problem sein wenn die Knete pünktlich kommt.

Die Frage ist ob der TS überhaupt verpflichtet ist die Rechnung und den Kaufvertrag abzugeben, das wird nicht genau zu klären sein wenn man den genauen Auktionstext nicht vorliegen hat. Doch scheint der TS dem Käufer entgegen kommen zu wollen.

Moralisch ist das natürlich so eine Sache und du hast auch Recht das man so was nicht verkaufen sollte, rechtlich hast du dich aber da in was verbissen was beileibe nicht so schlimm ist wie du es darstellst ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ungünstig gehandelt. nach dem BGB hat er natürlich Rechtsansprüche. Also - ehrlich gesagt, würde ich mich als Käufer auch bedanken. Klär dies bitte so schnell wie möglich.

Klaus
Ergänzung ()

gloss schrieb:
genauer gesagt ist es Diebstahl was du gemacht hast so wie Hehlerei und Betrug
für so was kann man recht schnell Knast bekommen,
wenn man fremdes Eigentum verkauft wenn dich hier O2 anzeigt siehste Alt aus
offenbar willst du das Handy nicht auslösen ?
das was du dann nun hier machst ist nun eine Vorsätzliche Straftat
man hat dich hier im Forum darauf hingewiesen.
ich sage es zum 2 x korrekt ist es und keine Straftat wenn man das Handy auslöst dann ist es dein Eigentum

Ja- mir wär so ein Risiko viel zu hoch. Es geht nicht ums Handy, sondern um den Tatvorwurf des Betruges. Wird der Käufer wohl so net
machen, aber ich wäre angefressen ehrlich.. - Der Streitwert ist da nicht mal so entscheidend. Auch ein Strafbefahl macht sich net gut.
 
deswegen kaufe ich mir meine Geräte immer lieber selber und lasse mir so ein Vertrag nie auf schwatzen , ich hatte das mal nachgerechnet mein Note Barkauf anfang 2012 war billiger
mit 530 € als über einen Vertrag jederzeit kann ich das Gerät verkaufen wie ich lust und lauen habe , die Leute haben doch selber schult wenn die sich einen 24 Monats Vertrag einreden lassen :lol:
 
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