Ärger mit Verkauf von Handy - Rat benötigt!

Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Kauft man etwas auf Raten, hat man ein Anwartschaftsrecht, und dieses kann man prinzipiell "verkaufen". Betrug ist etwas vollkommen anderes und hat nicht im entferntesten etwas hiermit zu tun. Das ist eher, ganz grob gesagt, Kreditsicherungsrecht, O2 möchte ja auf sein "Pfand" (das Handy) zurückgreifen können, falls die Raten ausbleiben. Aber Strafrechtlich ist das hier uninteressant
 
1. er hat ein Kopie der Rechnung!
2. war es eher ein versehen!
3. Damal ging es auch und war gängige Praxis über ein Vertrag ein handy dabei zu geben und die durfte man veräussern!
4.Warum ich es verkauft hab steht schon am Anfang und spielt jetzt auch keine Rolle....

Ausserdem bist du auch nicht der große, also halt mal den Ball flach...es geht auch nicht darum, das ich die Summe nicht bezahlen könnte, nur das es mir gerade nicht gelegen kommt... im Grunde soll er es ja repariert bekommen, er will halt nur den umständliche weg!
 
Mal die AGB/Vertragsbedingungen gelesen bevor du unterschrieben hast? Da steht sowas drin. O2 behält sich in einem solchen Fall alle Rechte vor. Eine Anzeige ist unwahrscheinlich wenn nach Aufforderung der Restbetrag sofort beglichen wird. Solltest du allerdings nicht bezahlen (können) riskierst du durchaus saftigen Ärger. Schufa inclu...

Gib dem Käufer zur Not sein Geld zurück und kümmer dich selber um die Abwicklung.

Und für die Zukunft: Kauf einfach nichts was du dir nich leisten kannst.
Bei o2 sind die handys eh total überteuert.
 
kalle340 schrieb:
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Kauft man etwas auf Raten, hat man ein Anwartschaftsrecht, und dieses kann man prinzipiell "verkaufen".

Er hat sich genau dann strafbar gemacht, wenn dem Käufer nicht mitgeteilt wurde, dass lediglich das Anwartschaftsrecht verkauft wurde und nicht das Handy selbst in seinen Besitz übergegangen ist. Und ich bezweifle, dass es so gelaufen ist, denn mal ehrlich, wer kauft etwas unter diesen Umständen?
 
Es geht ja nicht um nicht Leisten können, es wird ja geradezu Angeboten und ist ja gängig, kaum einer Kauft heut noch sein Handy direkt, wenn er auch so Zahlen kann, zumal man ja in der Regel sowieso schon ein Mobilvertrag hat, den man Zahlt!

Also warum Sofort komplett bezahlen, so denken doch die meisten, jeder bezahlt irgendwas früher oder später ab! Reich sind die meisten nicht!

Mich Ärgert nur, das er auf meinen Risikofreien vorschlag nicht eingehen will scheinbar, ich auch kein bock hab Ärger in form von einer relativ dicken Zahlung mitten im Monat!


Stimmt, von dem Anwartschaftrecht hab ich nix erwähnt beim Verkauf, weil es mir selbst nicht klar war, darüber hab ich nicht nachgedacht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Little Britain schrieb:
Stimmt, von dem Anwartschaftrecht hab ich nix erwähnt beim Verkauf, weil es mir selbst nicht klar war, darüber hab ich nicht nachgedacht!

Dann könnte er, wenn er den will, den Kaufpreis von dir zurück verlangen.
 
wasi1306 schrieb:
Er hat sich genau dann strafbar gemacht, wenn dem Käufer nicht mitgeteilt wurde, dass lediglich das Anwartschaftsrecht verkauft wurde und nicht das Handy selbst in seinen Besitz übergegangen ist. Und ich bezweifle, dass es so gelaufen ist, denn mal ehrlich, wer kauft etwas unter diesen Umständen?

Selbst dadurch liegt kein Straftatbestand vor. Einzig in Betracht kommen könnte hier ein Betrug; dazu fehlt es aber zumindest schon am Tatbestandsmerkmal des Vermögensschadens, und wahrscheinlich auch am Vorsatz. Und etwas anderes kommt nicht in Frage - nicht jede grobe rechtliche "Ungeschicktheit" ist gleich eine Straftat ;) Zivilrechtliche Ansprüche sind da was ganz anderes, die bestehen durchaus
Ergänzung ()

RoccoNaut schrieb:
Dann könnte er, wenn er den will, den Kaufpreis von dir zurück verlangen.

Richtig. Er müsste aber natürlich auch das Handy zurück geben :P
 
kalle340 schrieb:
Schau doch mal in die AGB deines Vertrages mit O2, was da über den Weiterverkauf geregelt ist. An sich sieht es so aus:

Du hast das Handy von O2 finanziert. Es bleibt bis zur Zahlung der letzten Rate im Eigentum von O2, du hast jedoch ein sogenanntes Anwartschaftsrecht. SEHR grob gesagt (und juristisch falsch ausgedrückt) ist das ein "schwächeres Eigentumsrecht". Dein Handy hast du also an jemanden Verkauft, und hier ist das Problem: WUSSTE er, dass du es auf Raten abzahlst und daher kein Eigentum an dem Handy hast? Wenn nicht kann er den Kaufvertrag anfechten und ggf. Schadensersatz von dir verlangen, denn du hast ihm das Handy ja nicht übereignet. Wusste er davon, ist alles in trockenen Tüchern.
Was O2 angeht: an sich sollte es die nicht interessieren was du mit dem Handy machst. Allerdings haben sie ein Interesse daran, sich abzusichern, denn sie haben ja noch das Eigentumsrecht an dem Handy und können dieses nicht ohne weiteres von dir einziehen, wenn du es verkaufst, sondern müssten auf Erfüllung bzw. Schadenersatz klagen. Kann also durchaus sein, dass sie den gesamten Betrag von dir einfordern. Strafrechtlich sollte das ganze aber keine Relevanz haben.

kalle340 schrieb:
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Kauft man etwas auf Raten, hat man ein Anwartschaftsrecht, und dieses kann man prinzipiell "verkaufen". Betrug ist etwas vollkommen anderes und hat nicht im entferntesten etwas hiermit zu tun. Das ist eher, ganz grob gesagt, Kreditsicherungsrecht, O2 möchte ja auf sein "Pfand" (das Handy) zurückgreifen können, falls die Raten ausbleiben. Aber Strafrechtlich ist das hier uninteressant

Das Anwartschaftsrecht ist hier nicht anwendbar. Es wäre nur anwendbar, wenn Little Britain bereits Teilzahlungen an O2 geleistet hat und O2 das Handy zwischenzeitlich an jemand Anderen verkauft hat. Zum Anwartschaftsrecht gibt es auch keine dementsprechende Analogie.

Deine Ausführungen sind einfach nur falsch und würden nur jede Menge Ärger verursachen, also lass lieber dass mit dem Halbwissen.
 
Er soll es halt zu Samsung einschicken mit der Rechnung + Anschreiben.
In dem Anschreiben soll er einfach reinschreiben, dass du ihm das Handy gegeben hast da dir ein anderes Handy besser gefallen hat. Wäre noch nicht mal gelogen und wird schon schiefgehen.
Und beim nächsten Mal vorher überlegen...und eventuell auch mal sparen!
 
Kann er mir überhaupt was ohne einen richtigen Kaufvertrag, nur durch den Kauf bei Ebay belegbar?
Ich will im ja helfen, aber ihm nicht noch Unterlagen aushändigen, die mir noch richtig Ärger bringen können...

Ich hab ihm ja gesagt, dass ich die Reperatur für ihn abwickel! Er besteht ja trotzdem auf den Kaufvertrag und der Original-rechnung!

Ich frag mich was er damit will, zumal er ja schon eine Kopie der Rechnung besitzt...


Eine teilzahlung hat o2 ja schon, immerhin hab ich ja schon ca. 6 Monate gezahlt!
 
Zeibach schrieb:
Das Anwartschaftsrecht ist hier nicht anwendbar. Es wäre nur anwendbar, wenn Little Britain bereits Teilzahlungen an O2 geleistet hat und O2 das Handy zwischenzeitlich an jemand Anderen verkauft hat. Zum Anwartschaftsrecht gibt es auch keine dementsprechende Analogie.

Deine Ausführungen sind einfach nur falsch und würden nur jede Menge Ärger verursachen, also lass lieber dass mit dem Halbwissen.


Little Brain hat doch gesagt, dass er noch etwa 400€ zahlen muss, daraus habe ich geschlossen, dass er bereits etwas gezahlt hat; somit wäre das Anwartschaftsrecht hier Anwendbar. Und O2 das Handy an jemand anderen verkaufen??? Das erklär bitte mal genauer. Würde mich doch arg wundern, wenn mein Prof da was falsches von sich gibt.
 
"Ich will im ja helfen, aber ihm nicht noch Unterlagen aushändigen, die mir noch richtig Ärger bringen können..."
Du hast ihm ein Handy verkauft, das dir nicht gehört!
 
Verkaufst du etwas bei Ebay IST das ein richtiger Kaufvertrag, dazu brauch es kein Blatt Papier mit Siegel ;) Nen Kaufvertrag schließt du auch, wenn du beim Bäcker nen Brötchen kaufst. Ebay hat die Parameter (Kaufpreis, Sacheigenschaften sofern angegeben) gespeichert.
 
Das er das Handy von dir gekauft hat kann er belegen. Ebay zählt da als Beleg.

Du solltest das nur schnell klären, bevor er auf die Idee kommt dir das Handy zurück zu geben und sein Geld zurück zu fordern. Da würdest du nichts gegen machen können.
 
also die Seriennr. des Handys ist auf jeden Fall o2 bekannt bzw. steht ja auch auf dem Ratenplan...

Ich würde es (wenn ich an deiner Stelle bin) wie folgt machen:

-Geb ihn die original Rechnung (mach dir eine Kopie) inkl. Schwärzung von Bankdaten etc.

-> Funktioniert die Reperatur (als neuer Eigentümer) = alles super.

Verweigert Arvatos/ O2 etc. die Annahme, weil er nicht der Besitzer ist
a.) Restl. Betrag. des Ratenplans bezahlen (-> Bestätigen lassen von o2)
b.) Angebot an Käufer: Kaufpreis erstatten
 
Zuletzt bearbeitet:
Little Britain schrieb:
Kann er mir überhaupt was ohne einen richtigen Kaufvertrag, nur durch den Kauf bei Ebay belegbar?
Ich will im ja helfen, aber ihm nicht noch Unterlagen aushändigen, die mir noch richtig Ärger bringen können...
Was ist denn das für eine Frage? Natürlich kommt bei einem Verkauf über eBay ein Kaufvertrag mit den dazugehörenden rechtlichen Folgen zustande. Selbst beim Bäcker gehst du ein Rechtsgeschäft ein, auch ohne Papierkram.

Im Endeffekt musst du entscheiden, welches Übel das kleinere ist. Ich würde auf jeden Fall dem Käufer alles aushändigen was er möchte. Wenn er wegen der bereits beschriebenen Punkte vom Kauf des Handys zurücktreten will, dann musst du das defekte Handy zurücknehmen, den Kaufpreis den er gezahlt hat erstatten und wahrscheinlich noch anfallende Verfahrenskosten übernehmen. Da wäre es wohl sinnvoller, die Restschuld an O2 zu bezahlen.
 
man, wäre alles soviel einfacher wenn er einfach dem Vorschlag zustimmen würde und ich das Gerät reparieren lassen kann...

Frag mich nur wenn der Kaufvertrag bei Ebay gültig ist, warum will er dann extra einen von mir?
 
schwierig... da kann ich leider den Käufer schon verstehen....
ich meine: Er kauft etwas auf ebay, es gehört ihm und er will es halt ohne über 3. selbst reparieren lassen etc.

Hinzu kommt ggf. was der o2 Händler ihm gesagt haben könnte oder er sich im I-Net angelesen hat a la "Er ist kein Eigentümer" "o2 gehört das Handy" etc. etc. ?
 
Warum sollte er das machen? Versetz dich mal in seine Lage. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Besitzer der Ware war. Würdest du dem die Ware zurückschicken, um dann gar nichts mehr in der Hand zu haben? Es wurde dir doch nun schon mehrfach geschrieben, welche Optionen offen sind.
Aber klar, man kann auch so oft immer wieder das gleiche Fragen bis dir jemand genau das schreibt was du jetzt gern lesen willst. :rolleyes:
 
Nein, schon ok, ist ja nicht sinn der Sache, dass ich warte bis jemand was passendes schreibt! Im grunde möchte ich nur wissen was passieren kann und wie ich aus meinem Fehler raus komme, ohne Probleme und trotzdem eine Lösung finde, die auch dem Käufer zufrieden stellt!

Ich denke mir bleibt nix über, ausser ihm die Originale Rechnung zu schicken und zu hoffen, das O2 oder wer auch immer, keinen Ärger bereitet..:(
 
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