Mustis schrieb:
Dafür trägt er auch höhere Verantwortung was nicht einhergehen muss mit erhöhter Haftung.
Nur interessierte das überhaupt gar nicht.
Ich plädiere dafür dem Manager eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung auszusprechen.
Also explizit KEINE einvernehmliche Auflösung des Vertrages mit Abfindung und Boni.
Was brauchen wir den im Regelfall dafür?
Also bei Entlassungen ist in der Regel der Betriebsfrieden nachhaltig gestört.
In meinen Augen sollte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber stark geschädigt sein.
Es ist sicherlich diskutable ob eine Kündigung nun das letzte Mittel darstellt. Aber welche Verwendung sollte ein Unternehmen den für einen miesen Manager haben? Soll er ihn ans Fließbandstellen?
Natürlich fehlt eine Abmahnung vorher. Der Punkt sollte geklärt werden. Ich sehe hier zwei Möglichkeiten:
Das Controlling sollte vielleicht seinen Aufgaben nachkommen und nicht erst negative Zahlen liefern wenn die Firma sich bereits im freien Fall befindet. Dies sollte dann eventl. eine Grundlage darstellen für eine Abmahnung.
Oder: Das Management ist eine Position mit hoher Verantwortung und für diesen Fall ist keine Abmahnung nötig. Sprich: Es wid ein extremer Vertrauensbruch angenommen.
Zum Schluss muss natürlich ein Betriebsrat angehört werden.
Ich sehe jetzt nicht die Unmöglichkeit die hohe Verantwortung und hohe Bezahlung mit entsprechendem Risiko zu versehen.
Leider bin ich kein Jurist im Bereich Arbeitsrecht. Aber für mich wirkt es erst einmal so als wäre zur Zeit die fehlende Abmahnung noch stärkste Problem. Ich wüsste aber nicht warum das nicht anpassbar sein sollte.