Aktuelle politische Lage und Einschätzung

Welche Partei bekommt deine (Zweit-)Stimme zur BTW 2017?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 4 2,7%
  • SPD

    Stimmen: 14 9,6%
  • Bündnis 90/Die Grünen

    Stimmen: 5 3,4%
  • Die Linke

    Stimmen: 30 20,5%
  • FDP

    Stimmen: 16 11,0%
  • AfD

    Stimmen: 63 43,2%
  • Sonstige

    Stimmen: 14 9,6%

  • Umfrageteilnehmer
    146
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Extremer VErtrauensverlust ist sowas wie Diebstahl (sei er auch klein). Sollte sich ein MAnager per Diebstahl am Unternehmen bereichern, fliegt er genauso...

Und wo ist bitte der Unterschied zwischen MAnager und GEschäftsführer? Das eine ist die deutsche Bezeichnung des englischen Begriffs.. Es hat sich lediglich eingebürgert, bei Firmen ab einer bestimmten Größe Manager zu sagen, weil hier in der Regel mehrere Geschäftsführer vorhanden sind und bei kleineren Firmen Geschäftsführer, die oft alle Funktionen der Geschäftsführung in sich vereinen. Ich wüsste sonst von keiner rechtlichen Unterscheidung dieser beiden Bezeichnungen. Auch Manager sind von den Inhabern her angestellt und diesen Rechenschaft schuldig.
 
Geschäftsführer:
-> oberste Management-Ebene
-> berichten den Eigentümern & ggf. Aufsichtsräten

Manager:
-> alle Führungsebenen unter den Geschäftsführern/Vorständen
-> berichten höheren Managern oder am Ende auch den Geschäftsführern
;)
 
Einem Herr piech etc. nennt man doch auch Manager oder irre ich mich? und diese sind hier wohl auch primär gemeint beschleicht mich das Gefühl.
 
wiztm schrieb:
Ich plädiere dafür dem Manager eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung auszusprechen.
Also explizit KEINE einvernehmliche Auflösung des Vertrages mit Abfindung und Boni.
Hahaha. Wer sollte unter solch abstrusen Bedingungen noch die Geschäfte einer Firma führen wollen. Wenn eine Geschäftsstrategie in die Hose geht (was durch unzählige Faktoren beeinflusst wird), dann soll also der Manager als ultimativer Sündenbock herhalten? Klar würde das so manchem gefallen. Wie ich schon sagte, die ganze Debatte appelliert an niedrige Gefühle, sonst nichts.
 
Ich denke schon, dass sich bei unanständig hohen fixen Gehältern noch genügend fähige anstellungswillige Leute für diese Managerposten finden werden !
 
@ Mustis

Wenn dann hatte er in seiner Signatur "Vorstandsvorsitzender" drin stehen oder später "Aufsichtsratsvorsitzender". Innerhalb eines Unternehmens wird schon die Unterscheidung getroffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe leider nicht trennscharf benutzt.
 
Vorstandsvorsitzender ist aber auch definitiv was anderes als ein Aufsichtsratsvorsitzender, der auch nie Manager genannt werden würde. Vorstand ist ausführendes Organ, Aufsichtsrat ist hingegen ein Kontrollgremium. Das sind 2 vollkommen verschiedene Sachen. oder was meinst du?

Davon ab, bitte unterscheiden zwischen deutscher Nutzung des Wortes Managers und der englischen. Im englischen ist jeder, der Führungsverantwortung hat, ein Manager. Dort wird jeder Teamleiter so genannt.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ich denke schon, dass sich bei unanständig hohen fixen Gehältern noch genügend fähige anstellungswillige Leute für diese Managerposten finden werden !
Klar doch ... Ich mach den Job auch für unter 80k im Jahr ;)

AN Kündigen ist NIE ein Problem. Notfalls eben mit ein paar kleinen Tricks ... bei einem Buchhalter z.B. die Abschiebung in ein dunkles, kleines Büro, das Zuscheißen mit unsinnigen Arbeiten ... man kann auch mal ein paar Gerüchte in der Belegschaft streuen (die halten sich auf jeden Fall länger, als die Erinnerung an den Beweis ihrer Unwahrheit).
Wenn es für eine fristlose nicht reicht, wird eben regulär gekündigt (dafür gibt es einen ganzen Blumenstrauß an Begründungen die IMMER funktionieren).

Selbst wenn eine fristlose Kündigung vor Gericht landet, dann ist SPÄTESTENS durch die Verhandlung das Vertrauensverhältnis zwischen AN und AG tief gestört.
Und das habe ich von einem HR-Partner mit Leib und Seele ... AN, die man loswerden will, WIRD man auch los ... und wenn man ihn nicht kündigen kann, dann schafft man ihm eben Arbeitsbedingungen unter denen der AN "sich keine Weitere Zusammenarbeit vorstellen kann".

Aus AG-Sicht wäre das Optimum hier natürlich die Möglichkeit der frist- UND Grundlosen Kündigung

Es ist mehr als logisch, wenn Manager dann bei den Vertragsverhandlungen darauf achten, dass sie bei minimalen Risiko einen maximalen Benefit erzielen ... auch bei vorzeitiger Auflösung.
Nur doof, dass es beim normalen AN genau andersherum ist ... der hat nämlich im Vergleich zum Manager einfach KEINE Verhandlungsbasis ... und er BRAUCHT das Geld aus dem Arbeitsvertrag auch viel dringender.

@Mustis:
Wie konkret hättest du es denn gerne? Mit Name und Adresse vielleicht ... oder reicht dir ein Artikel von Spon, XING oder Heise?
Ich habe diesen Buchhalter in einer Weiterbildung erlebt ... ich konnte es kaum glauben, aber der hat am laufenden Band MÜLL erzählt (mathematisch betrachtet), hat sich innerhalb von 30 Minuten ungefähr 20 mal korrigieren müssen, und hat die gröbsten Rechenfehler dennoch nicht bemerkt.
Z.B. hat er mehrmals einen Betrag "gerundet". Da er sich aber (wahrscheinlich aus pädagogischen Überlegungen heraus) auch gerne mal für die (mathematisch) "falsche" Richtung entschieden hat, kamen dabei in der Folge schnell Rundungsfehler von mehreren hundert Euro heraus. Einem Hobbypädagogen mag das sinnvoll erscheinen, aber in der Ausbildung von Buchhaltern (u.A.) sollte man sich das verkneifen, denn es führt zu argen Unstmmigkeiten in JEDER Unternehmensbilanz.

Zur besseren Verständlichkeit: Rundet man z.B. bei 5,57 zu 5,5 ab, so bedetet das einen Standardfehler von -0,07. ist das dann ein Posten, der 1000 mal verrechnet wird, sind das schon -70.
Rundet man hingegen "korrekt" (rechnet also mit 5,6 statt 5,57) dann beträgt der Standardfehler +0,03 ... bei 1000 Vorgängen landest du dann bei +30.
Hundert Euro Differenz, nur weil man am Anfang irgendwo in die "falsche Richtung" gerundet hat.
Machst du sowas bei Funktionsgraphen, dann bekommst du am ende eine Spirale, obwohl du doch einen Kreis generieren solltest.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass der gute Mann einfach daran gescheitert ist, dass er im Seminar eben keine Buchhaltungssoftware nutzen konnte, und die Fehler einfach "Flüchtigkeitsfehler" wegen mangelnder Praxis waren.
In dem Fall ist es tatsächlich ein Glück, dass dem Herren solche "Entscheidungen" im Job nicht zugemutet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
SheepShaver schrieb:
Also sollen sie auch weiterhin keinerlei wirkliche 'hohe Verantwortung' tragen sondern einfach weiterhin fürstlich bezahlt werden ohne jegliches Risiko? Das ist also der Vorschlag? Damit sind wir bisher also so super gefahren?

Also warten wir einfach auf den nächsten Jérôme Kerviel? Der hat, angeblich, alleine 4,8 Mrd verzockt. Er hat 50 Mrd. bewegt OHNE Genehmigung. Und angeblich ist das seinen Vorgesetzten nicht aufgefallen.
Man kann also zu seinen Vorgesetzten weiterhin volles Vertrauen haben? Alles kein Problem?

Tatsächlich weiß man aber das die Vorgesetzten schwere Managementfehler begangen haben. Beide sind entlassen worden.
Die haben 39! Warnmeldungen ignoriert. Es scheint also durchaus Möglichkeiten zu geben Fehlentwicklungen zu erkennen und Fehler bei den Korrekturen zu sanktionieren.
Und das war sogar nur eine Verhältnismäßig niedrige Management Ebene. Mir ist bei der Geschichte schleierhaft warum dort 'kleine' Manager über 50 Mrd Positionen entscheiden dürfen.

Tja, also so völlig abstrus hört sich meine Forderung für mich immer noch nicht an.
Wenn eine, auch gerne strategische Entscheidung, nur rote Fähnchen erzeugt ohne Aussicht auf Besserung, welche in Entlassungen münden, bin ich dafür die selben Möglichkeiten anwenden zu können wie bei der Société Générale.

btw Kerviel ist sogar vor dem Arbeitsgericht bestätigt worden das seine Entlassung rechtswidrig war :)
 
Ah wieder so ein schönes Einzelfallbeispiel was dann herhalten muss um generelle Aussagen zu untermauern. Top! Irgendwie hatte ich dich fundierter in Erinnerung. Aber offensichtlich beschränkt sich deine "Objektivität" nur wauf wenige, für dich sehr wichtige und deinen Lebensstil unterstreichende Dinge.

Und danke für den Exkurs in Mathe. Bin ja nur im technischen Einkauf, sagt mir alles nix. :rolleyes: BTW. schonmal davon gehört, dass kaufmännisches Runden nicht immer dem mathematischen Runden entspricht? Da ich den Fall nicht im Detail kenne, wäre das aber durchaus eine denkbare Erklärung. Auf pauschale Aussagen von dir kann man sich ja nachweislich leider nicht verlassen.
 
Mustis schrieb:
Vorstandsvorsitzender ist aber auch definitiv was anderes als ein Aufsichtsratsvorsitzender, der auch nie Manager genannt werden würde. Vorstand ist ausführendes Organ, Aufsichtsrat ist hingegen ein Kontrollgremium. Das sind 2 vollkommen verschiedene Sachen. oder was meinst du?

Dein Beispiel Ferdinand Piëch war war beides, zuerst Vorstandsvorsitzender und danach Aufsichtsratsvorsitzender.

Im englischen wird es auch korrekt genutzt. Die mittlere Führungsebene ist "Manager" und die oberste Ebene CEO, CFO, CIO etc. Die sind die Chiefs ... ;)
Somit wurde es korrekt hier in den Deutschland übernommen, nur im allgemeinen Sprachgebrauch wird es nicht trennscharf verwendet.
 
Sicher? Ich kenne im englischen für diese Ebene genauso das Wort Management und Manager. Das was du da schreibst sind lediglich die Bezeichnungen der jeweiligen Teilbereiche, die diese Perosnen innerhalb des Managements besetzen. IM falle Piech hast du insofern recht. Meinte aber lediglich seine Phase als Vorstandsvorsitzender und nicht seine späteren Tätigkeiten. An sich Detailgeschwätz, denn erkennbar wird hier im Thread Manager im eben nicht trennscharfen allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.
 
Im englischen ist die Berufsbezeichnung und Gruppenbezeichnung gleich. Im deutschen würdest du zwischen Führungskraft allgemein unterscheiden und hierunter Berufsbezeichnungen Manager von XY, Geschäftsführer/Vorstand etc. finden.
Manager ist im englischen ein Homonym. Gleicher Begriff mit unterschiedlicher Bedeutung. ;)
 
Vom Wort her ja, aber rechtlich ergeben sich darauf doch keinerlei Unterschiede. Es sind alles Angestellte und entsprechend dem selben Gesetzen unterworfen.
 
Deine Eingangsfrage war ja nur wo der Unterschied zwischen Manager und Geschäftsführer liegt. Dies habe ich - hoffentlich - ausreichend definiert.
 
Ja, er leigt in der Begrifflichkeit, rechtlich aber sind alles angestellte. Hast mir bestätigt was ich vermutete. ;)
 
Rechtlich sind Manager und Geschäftsführer beides Angestellte des Unternehmens. Für Geschäftsführer gibt es aber noch härtere Haftungsregelungen -> § 43 HGB.
Ein Manager würde hingegen bei der Haftung wie ein einfacher Angestellter behandelt werden.
 
Der Gesetzesparagraf bezieht sich aber nicht auf Geschäftsführer im allgemeinen sondern auf Geschäftsführer von GmbHs. Die gesonderte verschärfte Haftung dort ist der Gesellschaftsform geschuldet.
 
Du hast auch entsprechende Haftungsregelungen für Vorstände -> § 93 AktG. Meist gibt es für die jeweils oberste Führungsebene ein eigene rechtliche Regelung die diese Ebene stärker in der Haftung betrachtet. Wirf einfach Google an. ;)
 
Mustis schrieb:
Ah wieder so ein schönes Einzelfallbeispiel was dann herhalten muss um generelle Aussagen zu untermauern.
Falsch ... Einzelfälle nutze ich nur, um Generalia zu widerlegen ... denn dafür reicht eben EIN Einzelfall auf den die generelle Aussage nicht zutrifft.
Bedank dich dafür bei Karl R. Popper, denn von dem habe ich den Reflex, auf Pauschalaussagen mit der Suche nach falsifizierenden Beobachtungen zu reagieren.

Von einer generellen juristischen Gleichbehandlung der AN verschiedener Unternehmensebenen auszugehen, ist Unsinn, denn es gibt dafür haufenweise Widerlegungen. Und so lange es die gibt, ist es mMn auch zulässig, von einer Klassenjustiz zu sprechen. Denn diese Einzelfälle zeigen eindeutig, dass vor dem Gesetz eben NICHT jeder gleich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben