Aktuelle politische Lage und Einschätzung

Welche Partei bekommt deine (Zweit-)Stimme zur BTW 2017?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 4 2,7%
  • SPD

    Stimmen: 14 9,6%
  • Bündnis 90/Die Grünen

    Stimmen: 5 3,4%
  • Die Linke

    Stimmen: 30 20,5%
  • FDP

    Stimmen: 16 11,0%
  • AfD

    Stimmen: 63 43,2%
  • Sonstige

    Stimmen: 14 9,6%

  • Umfrageteilnehmer
    146
  • Umfrage geschlossen .
Status
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Godde schrieb:
@hotzenplotz,

vllt hab ich was verwechselt, kommt vor. sry. Meinte Idon.

Mustis,

Bildung also. Was soll Bildung bringen? Was ist mit denen die trotzdem durchfallen? Was ist mit den fehlenden Jobs? Woher kommen die Jobs? Weisst du wieviele gut Gebildete es ohne Arbeit gibt?

Es hat sehr wohl etwas mit Bildung zu tun. Der überwiegende Teil der von Sozialhilfe lebenden Menschen hat keine oder eine schlechte Bildung. Das Problem wird halt immer größer, weil immer mehr Menschen nach Deutschland kommen die Bildung ablehnen.
Klar gibt es auch gebildete Leute die durchfallen aber die gehen in der Masse eben unter.
 
Godde schrieb:
@spotz,

Kein Ding. Ich sehe es trotzdem nicht so, da man hier der Ausbeutung nach unten Tür und Tor geöffnet hat und es genau damit rechtfertigen konnte, nämlich mit Sozialneid. Das funktioniert bis heute sehr gut.

Zum Menschsein gehören aber auch Argwohn, Neid, Missgunst usw. Ob sie nun berechtigt sind oder auch nicht. Dem muss auch Politik Rechnung tragen. Sonst gefährdet es den gesellschaftlichen Frieden. Ich meine wir müssen die Menschen so nehmen wie sie sind. Man kann sich ja keinen neuen Menschen schnitzen. Wenn man also realpolitisch handeln will, muss man letztlich auch einen Ausgleich mit den Menschen anstreben, die nicht der eigenen Meinung sind bzw andere Vorstellungen haben, oder nicht?

Meiner Meinung nach funktioniert Demokratie genauso, dass immer wieder neu ein Konsens zwischen unterschiedlichen Ansichten gemacht wird. Gegebenenfalls muss man dann auch mal zurückstecken, wenn man gerade in der Minderheit ist. Wie siehst du das? Ich frage nur, weil du dich drastisch dazu äußertest ("laufende Scheiße", "was falsch läuft" usw.) und mir und anderen, ich sag mal Naivität, vorwarfst. ("alles easy", "alles paletti")
 
Zuletzt bearbeitet:
@spotz,

Zum Menschsein gehören aber auch Selbstreflexion, Gewissen und Erkenntnis, genauso Altruismus und Empathie.

Meiner Meinung nach funktioniert Demokratie genauso, dass immer wieder neu ein Konsens zwischen unterschiedlichen Ansichten gemacht wird. Gegebenenfalls muss man dann auch mal zurückstecken, wenn man gerade in der Minderheit ist. Wie siehst du das?

Nur gibt es klar definierte Grundrechte und Menschenrechte, die in unsere Gedankenwelt, als auch in die Politik mit einfliessen. So lange sich alles in diesen Bahnen bewegt, stimme ich dir zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
die grund und Menschenrechte werden also in Deutschland mit füssen getreten? wenn ja, wieso noch keine klage vor dem Verfassungsgericht,geschweige denn warum bisher noch keine klage beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
 
@Godde
Du antwortest schneller, als ich meinen Beitrages editieren kann^^

Bewegen sich denn Hartz4 und Agenda 2010 deiner Meinung nach innerhalb der Grund- und Menschenrechte?
 
da bisher die klage die beim Verfassungsgericht waren, eine eindeutige antwort war, da bisher keine einzige klage vor dem europäischen Gerichtshof gelandet ist, ist davon auszugehen, das sie die grund und Menschenrechte nicht verletzen
 
Die Sanktionen an sich nicht, wenn sie nicht das Existenzminimum sanktionieren würden.

https://www.katja-kipping.de/de/art...echtswidrig-sondern-auch-kontraproduktiv.html



"Die Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV zeigt eindrücklich, dass diese kontraproduktiv sind, weil sie zum Rückzug vom Jobcenter und auch zur Arbeitsdemotivation führen. Außerdem ist bei Sanktionierten vielfach ein Rückzug aus dem sozialen Leben zu beobachten. Neben Vereinsamung, ungenügender Ernährung und Krankheitsversorgung führen Sanktionen auch zu Wohnungsnotlagen und Mietrückstände bis hin zum Wohnungsverlust. Sanktionen sind also nicht nur bezüglich des Arbeitsmarkts nicht zielführend. Sie setzen Betroffene auch der sozialen Verelendung und Isolation aus. Sanktionen verletzen das Grundrecht auf soziale Sicherheit. Sie gehören ohne Wenn und Aber abgeschafft."

Diese Einstellung teile ich.

"Trotzdem sehe das Bundesverfassungsgericht in der Hartz-4-Kürzung durchaus eine verfassungswidrig anmutende Problemstellung. Nach Meinung des Sozialgerichts seien die vom Jobcenter verhängten Sanktionen deshalb verfassungswidrig, da sie gegen die Würde des Menschen verstoßen. Zudem stünden die Sanktionen der Betitelung Deutschlands als sozialer Bundesstaat entgegen. Grundsätzlich würden demnach die §§ 1 und 20 des Grundgesetzes (GG) nicht mehr gelten.

Zusätzlich wäre auch der § 12 der freien Wahl einer Arbeitsstelle gefährdet. Denn: Wird einem Hilfebedürftigen die Unterstützung vom Staat verwehrt, ist ein würdevolles Leben am oder über dem Existenzminimum nicht mehr möglich.

Besonders die 100-Prozent-Sanktion kann als verfassungswidrig angesehen werden, da sie dem Hartz-4-Empfänger nicht einmal mehr die Zahlung der Miete ermöglicht. So sei die betroffene Person eines menschenwürdigen Existenzminimums beraubt."

http://www.hartz4hilfthartz4.de/sanktionen-verfassungswidrig/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde Sanktionen im übrigen auch nicht pauschal verkehrt. Wenn nachweislich betrogen wird/wurde oder absolut kein Willen dahinter steckt eine Arbeit anzutreten (nie Bewerbungen geschrieben werden, obwohl jung&kerngesund&jobs da), dann kann von mir aus im Rahmen sanktioniert werden. Dazu gehört aber nicht, jemanden die Wohnung zu kündigen das er auf der Straße lebt und für gewöhnlich dann zu einem viel größeren Problem für die Gesellschaft wird, weil er ins kriminelle Mileu abrutscht.

Ein warmer Platz zum Wohnen gehört für mich zur Würde des Menschen dazu. Unantastbar, ohne Diskussion. Auch müssen gestrichene Leistungen in Form von Bargeld zumindest für Essensgutscheine ausgeglichen werden die personalisiert sind. Und das wie gesagt, nur für Personen die zur oben genannten Gruppe gehören.

Wer krank oder alt ist, ist für mich da ausgeklammert. Genau wie Menschen die einfach mal für ein Jahr eine Lebenskrise haben (gibt Menschen die mal durch einen Autounfall die halbe Familie verlieren) usw.

Jetzt ist da natürlich wieder die Frage, wo zieht man die Grenze. Brauchma ich mir aber keine Gedanken drüber machen, weil wird eh nicht umgesetzt :D
 
Dann darfst du das aber nicht Existenzminimum nennen, oder wie bitte sollte man das Recht haben ein Minimum zu kürzen? Egal was einer macht oder nicht.
Es gilt laut GG das Existenzminimum ist in jedem Fall zu gewähren. Soziale Teilhabe wird dadurch definiert, die Möglichkeit zu haben, teilzuhaben, wenn du Essensgutscheine und kein Geld ausgibst ist das nicht gewährleistet.
Wieso versucht man immer Gründe zu finden die das rechtfertigen?
Wenn einer betrügt, dann ist das strafrechtlich relevant.

Man kann zb das AlG II erhöhen und dann runter sanktionieren auf das Existenzminimum, das ginge. Wobei ich von Sanktionen allgemein nichts halte.

Wenn du einen Job machen musst, der für dich gar nicht geht, was dann? Vllt kann man das eine Weile durchziehen, aber langfristig wirst du dabei krank werden.
Zudem gibt es 500 000 freie Stellen auf 2, 5 Millionen offizielle Arbeitslose, da passt dann auch nicht jede Anforderung usw. und 90% ist Zeitarbeit oder prekär.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe kranke ja extra ausgeklammert. Und man kann schon kürzen ohne das Existensminimum anzugreifen. Dann wird kein Bargeld mehr ausgezahlt, sondern eben Essensgutscheine ausgegeben. Das gilt natürlich nur für den Satz der im Regelwerk für Lebensmittel vorgesehen ist. Kippen und Alkohol gibts dann auch nicht mehr. Ich finde schon, dass man etwas Motivation an den Tag legen sollte, um gesellschaftlich teilzuhaben. Und wenn es nur was ehrenamtliches ist (was dann eben als Job gälte)
 
@MichiLH2

Eben nicht. Man kann das Existenzminimum nicht kürzen und durch Essensgutscheine ersetzen, weil es klar definiert ist. Und dazu gehört Art 1. Die Würde des Mesnchen......
Dazu gehört auch Soziale Teilhabe, die nur durch Geld, weil wir Geld als Tauschmittel und Zahlungsmittel haben, funktioniert und nicht durch Gutscheine. Sonst hast du eine Diskriminierung von Alg II Empfängern.
 
Hallo

Godde schrieb:
Meiner Meinung nach unterschreibt jeder Hartz4 Empfänger einen Vertrag (Eingliederungsvereinbarung) mit zwei wesentlichen Punkten:
1. Der Staat verpflichtet sich dem Empfänger Hartz4 zu zahlen.
2. Der Hartz4 Empfänger verpflichtet sich zu Meldeterminen zu erscheinen und selbstständig eine Arbeit zu suchen (es zumindest zu versuchen).

Was soll man deiner Meinung nach mit jungen, gesunden und arbeitsfähigen Menschen machen die diesen Vertrag brechen indem Sie:
1. Es nicht schaffen einmal im Monat zu einem Meldetermin kommen und es noch nicht einmal schaffen anzurufen und um einen neuen Meldetermin zu bitten.
2. Besoffen zu einem Meldetermin zu kommen.
3. Keine Bewerbungen schreiben.
4. Nicht arbeiten wollen.
5. Besoffen zum Bewerbungsgespräch/Probearbeiten gehen.
6. Nicht zum Bewerbungsgespräch/Probearbeiten erscheinen.
7. etc.

Niemand, der zu den Meldeterminen kommt und sich bemüht oder zumindest so tut als würde er Arbeit suchen, wird willkürlich sanktioniert.
Sanktionen haben in der Regel eine Vorgeschichte, bei der vom Hartz4 Empfänger gegen Regeln verstossen wurde.

Godde schrieb:
Man kann das Existenzminimum nicht kürzen
Wieso kommt dann es in der Realität so oft vor, das Hartz4 wegen Verstosses gegen die Eingliederungsvereinbarung gekürzt wird ?
Etliche Hartz4 Kürzungen, gegen die Hartz4 Empfänger geklagt haben, wurden von Gerichten schon als rechtmäßig angesehen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Existenzminimum zahlen und gut. Was willst du machen? In Lager deportieren oder was? Wenn sie davon leben wollen ist es ihre Entscheidung, ich möchte es nicht. Strafen bringen nicht viel.


Tomi, weil man es so macht. Die EGV setzt das GG ausser Kraft in diesem Moment und man sagt den Leuten sie müssen diese unterschreiben. Das ist rechtlich nicht einwandfrei, da bin ich mir sicher.
 
Hallo

Godde schrieb:
Die EGV setzt das GG ausser Kraft in diesem Moment und man sagt den Leuten sie müssen diese unterschreiben. Das ist rechtlich nicht einwandfrei, da bin ich mir sicher.
Da siehst du mal was das Grundgesetz, auf das du den Anspruch auf ein Existenzminum stützt, wert ist.
Wenn du dir so sicher bist, wieso hat es bisher noch kein linker Anwalt geschafft dagegen anzugehen und Sanktionen pauschal zu verbieten ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil Leistungsempfänger keine Lobby haben und keinen jucken, ausser sie versaufen mal wieder die fette Kohle, die der Michel erarbeitet.
Man macht sich hier allen Ernstes Gedanken über solche Vorgehensweisen, Arme müssen sich auch dafür rechtfertigen arm zu sein. Und da oben die lachen sich tot.
 
Godde schrieb:
Die EGV setzt das GG ausser Kraft in diesem Moment und man sagt den Leuten sie müssen diese unterschreiben. Das ist rechtlich nicht einwandfrei, da bin ich mir sicher.

und da sind wir wieder bei recht durchsetzen

laut § 15 sgb 2

"Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). "

also im Klartext, es muss eine egv vereinbart werden, und zwar mit leistungsempfänger und jobcenter. weigert man sich partou sowas zu vereinbaren, kein wunder , das der Vermittler dann das Druckmittel , unterschreiben,sonst Sanktion oder sonst was ausspricht, wer sich dadurch einschüchtern lässt, kennt halt seine rechte nicht

kommt der leistungsempfänger nicht mit dem Vermittler über ein, weil vermittler nicht auf vorschläge des Empfängers eingeht oder weil Empfänger stur ist,muss der Empfänger nicht unterschreiben. dann folgt halt eine egv-va und gegen die kann man dann vorgehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Das machen die Mitarbeiter sicher aus reiner Bosheit und nicht etwa, weil sie sich genauso im Recht sehen wie der Kläger....


Erklär mir mal, was der Sachbearbeiter im Amt davon hat, auf Klage es rauslaufen zu lassen obwohl er weiß, dass er im Unrecht ist. Was bringt es ihm außer Stress? Oo

Vielleicht gibt es interne Anweisungen. Oder man schlicht und einfach inkompetente Personen eingestellt. Oder er macht es auf eigene Rechnung, weil ja mal wieder jemand einen Sparplan aufgestellt hat und er ihn so erfüllt, klagen tun ja die wenigsten.
 
OiOlli schrieb:
Oder man schlicht und einfach inkompetente Personen eingestellt.

das würde eher zutreffen, denn die meisten bekommen alle einen Crash kurs, dazu noch einen befristeten vertrag und schwups entstehen fehler. zumal die meisten bearbeiter auch nicht die aktuellste Rechtsprechung kennen. die haben ihre Dienstanweisung, wie sie den und den § auszulegen haben und das wars
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo


Meiner Meinung nach unterschreibt jeder Hartz4 Empfänger einen Vertrag (Eingliederungsvereinbarung) mit zwei wesentlichen Punkten:
1. Der Staat verpflichtet sich dem Empfänger Hartz4 zu zahlen.
2. Der Hartz4 Empfänger verpflichtet sich zu Meldeterminen zu erscheinen und selbstständig eine Arbeit zu suchen (es zumindest zu versuchen).

Was soll man deiner Meinung nach mit jungen, gesunden und arbeitsfähigen Menschen machen die diesen Vertrag brechen indem Sie:
1. Es nicht schaffen einmal im Monat zu einem Meldetermin kommen und es noch nicht einmal schaffen anzurufen und um einen neuen Meldetermin zu bitten.
2. Besoffen zu einem Meldetermin zu kommen.
3. Keine Bewerbungen schreiben.
4. Nicht arbeiten wollen.
5. Besoffen zum Bewerbungsgespräch/Probearbeiten gehen.
6. Nicht zum Bewerbungsgespräch/Probearbeiten erscheinen.
7. etc.

Falsch. Die Zahlung von HIV kommt in der Eingliederungsvereinbarung gar nicht vor.

Und kommen wir nun zum Rest. Wer es nicht zu Terminen schafft ist gar nicht arbeitsfähig, der müsste als zur Sozialhilfe. Die meisten bleiben ja nicht aus Jux fern, sondern weil sie psychische Probleme haben.

Wer Alkoholprobleme hat ist in den meisten Fällen auch nicht arbeitsfähig. Wenn man übrigens nicht arbeiten will, dann kann man immer was finden, damit man das Jobcenter einen nicht sanktionieren kann. Diejenigen die einfach nicht arbeiten wollen, die betrifft es ja gar nicht. Die werden sich so darstellen, dass man halt nicht genommen wird und auch keine Sanktionen zu befürchten hat.

Wobei ich es übrigens lustig finde, wie sehr hier die Mitarbeiter des Jobcenters verteidigt werden. Machen halt alle mal Fehler. Wenn ein Arbeitsloser die macht, sind Sanktionen aber ok, denn der darf ja keine Fehler machen.

Und auch scheint es keinen zu stören, dass die Vermittlungsquote der Jobcenter unterirdisch ist. Ich glaube die lag so bei einem von 10 Fällen. in den anderen 9 Fällen, finden die Leute durch Eigeninitiative Arbeit. Und ja, diverse Sachbearbeiter (die alle Geld kosten) sind eigentlich für die Arbeitsvermittlung zuständig.

@ Hotzenplotz DIe Aktuelle Rechtssprechung ist fast 8 Jahre alt. Der Paragarph im SGB ist von 2011.
 
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OiOlli schrieb:
Wobei ich es übrigens lustig finde, wie sehr hier die Mitarbeiter des Jobcenters verteidigt werden. Machen halt alle mal Fehler. Wenn ein Arbeitsloser die macht, sind Sanktionen aber ok, denn der darf ja keine Fehler machen.

es gibt da ein klitze kleinen unterschied, der arbeitslose ist, da er staatliche Unterstützung bekommt, in der pflicht.

wenn ein Arbeitnehmer Wohngeld beantragt und bekommt , ist der Arbeitnehmer auch in der pflicht mitzuwirken bzw Änderungen mitzuteilen

DIe Aktuelle Rechtssprechung ist fast 8 Jahre alt. Der Paragarph im SGB ist von 2011..
sag bloss seit 2001 fanden keine Verhandlungen in Sozialgerichte statt und es gab keine rechtssprechung mehr, wie der und der § auszulegen ist?

wer mir echt neu . sag ja haben zeit aber nichtmal sich wegen rechtssprechung usw kümmern
 
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