Hallo
Godde schrieb:
Meiner Meinung nach unterschreibt jeder Hartz4 Empfänger einen Vertrag (Eingliederungsvereinbarung) mit zwei wesentlichen Punkten:
1. Der Staat verpflichtet sich dem Empfänger Hartz4 zu zahlen.
2. Der Hartz4 Empfänger verpflichtet sich zu Meldeterminen zu erscheinen und selbstständig eine Arbeit zu suchen (es zumindest zu versuchen).
Was soll man deiner Meinung nach mit jungen, gesunden und arbeitsfähigen Menschen machen die diesen Vertrag brechen indem Sie:
1. Es nicht schaffen einmal im Monat zu einem Meldetermin kommen und es noch nicht einmal schaffen anzurufen und um einen neuen Meldetermin zu bitten.
2. Besoffen zu einem Meldetermin zu kommen.
3. Keine Bewerbungen schreiben.
4. Nicht arbeiten wollen.
5. Besoffen zum Bewerbungsgespräch/Probearbeiten gehen.
6. Nicht zum Bewerbungsgespräch/Probearbeiten erscheinen.
7. etc.
Niemand, der zu den Meldeterminen kommt und sich bemüht oder zumindest so tut als würde er Arbeit suchen, wird willkürlich sanktioniert.
Sanktionen haben in der Regel eine Vorgeschichte, bei der vom Hartz4 Empfänger gegen Regeln verstossen wurde.
Godde schrieb:
Man kann das Existenzminimum nicht kürzen
Wieso kommt dann es in der Realität so oft vor, das Hartz4 wegen Verstosses gegen die Eingliederungsvereinbarung gekürzt wird ?
Etliche Hartz4 Kürzungen, gegen die Hartz4 Empfänger geklagt haben, wurden von Gerichten schon als rechtmäßig angesehen.
Grüße Tomi