Aktuelle politische Lage und Einschätzung

Welche Partei bekommt deine (Zweit-)Stimme zur BTW 2017?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 4 2,7%
  • SPD

    Stimmen: 14 9,6%
  • Bündnis 90/Die Grünen

    Stimmen: 5 3,4%
  • Die Linke

    Stimmen: 30 20,5%
  • FDP

    Stimmen: 16 11,0%
  • AfD

    Stimmen: 63 43,2%
  • Sonstige

    Stimmen: 14 9,6%

  • Umfrageteilnehmer
    146
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@alle GG Auskenner

Ich habe gerade einmal das GG überflogen.
Ich konnte nirgends einen Passus finden, das der Staat/die Allgemeinheit dem einzelnen Individuum verpflichtet ist, seinen Lebensunterhalt zu zahlen, ihm eine warme Wohnung zu finanzieren/zur Verfügung zu stellen, Teilhabe an Kultur finanziert zu bekommen usw.

Als das GG geschrieben wurde, hat man bestimmt nicht im Traum daran gedacht, so etwas hieraus als "mir zusteht" abzuleiten.

Hättet Ihr bitte mal links zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, aus welcher Ihr solche Forderungen ableitet ?
 
hotzenplot schrieb:
es gibt da ein klitze kleinen unterschied, der arbeitslose ist, da er staatliche Unterstützung bekommt, in der pflicht.

wenn ein Arbeitnehmer Wohngeld beantragt und bekommt , ist der Arbeitnehmer auch in der pflicht mitzuwirken bzw Änderungen mitzuteilen



Ach so, ich bin also in der Pflicht zu wissen, wann ein Mitarbeiter des Jobcenters Fehler macht? Ich muss das SGB kennen?
 
Hallo

OiOlli schrieb:
Wer es nicht zu Terminen schafft ist gar nicht arbeitsfähig, der müsste als zur Sozialhilfe. Die meisten bleiben ja nicht aus Jux fern, sondern weil sie psychische Probleme haben.

Wer Alkoholprobleme hat ist in den meisten Fällen auch nicht arbeitsfähig.
Achso einfach unentschuldigt nicht zu einem Meldetermin oder einem Bewerbungsgespräch/Probearbeiten zu erscheinen ist also in Ordnung ?
Anrufen und um eine Terminverschiebung bieten oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen ist zu viel verlangt oder gar menschenunwürdig ?
Noch einmal: Sanktionen werden nicht grundlos verhängt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
OiOlli schrieb:
Ich muss das SGB kennen?

wenn man seine rechte und pflichten kennen will. ist es selbstverständlich

wie ich schon schrieb, manch einer denkt echt, die gebratenen tauben fliegen einem in den mund

im übrigen im hauptantrag ist ein netter Absatz, das man das Merkblatt und das sgb zur kentniss genohmen hat. mit seiner Unterschrift bestätigt man was?
 
Tomislav2007 schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt



Guter Witz anrufen. Schon mal beim Jobcenter angerufen? Ich hab sogar die Durchwahl meiner Sachbearbeiterin, nur geht da nie jemand dran. Und im Callcenter kommt man nicht durch.

Aber darum geht es nicht. Die meisten Menschen, die Termine verpassen haben irgend eine psychische Erkrankung. Oder meinst du die meisten lassen sich aus Spaß sanktionieren? Völlig ohne Widerspruch?

@ Hotzenplotz

Hmmm wo steht das?

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai378191.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378194

Und du kennst das ganze SGB. Du bist ja ein Scherzkeks.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Zitat entfernt)
OiOlli schrieb:
Hmmm wo steht das?
.

runter scrollen und auf seite 6 :

Ich habe das Merkblatt "SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" und die Ausfüllhinweise erhalten und kenne deren Inhalt.

etwa unterschrieben und nicht das Merkblatt und desen Verweisungen gelesen?

btw das ganze sgb hat 12 bücher, ich wüsste nicht was mich das sgb 12 ( für Sozialhilfe ) in meinen rechten und pflichten helfen würde.

für arbeitslose ist sgb 2 und 3 massgebend, also 2 bücher. 2 bücher zu studieren , ist also so schwer und so zeitaufwendig ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

OiOlli schrieb:
Ich hab sogar die Durchwahl meiner Sachbearbeiterin, nur geht da nie jemand dran. Und im Callcenter kommt man nicht durch.
Ganz einfach, mehrmals versuchen bis du durch kommst oder zumindest eine E-Mail schreiben.
Einmal klingeln lassen und direkt auflegen ist kein Versuch, das ist eine billige Ausrede.
Wenn du dort so beharrlich wärst wie hier beim schreiben dann hättest du keine Probleme mit denen.

OiOlli schrieb:
Die meisten Menschen, die Termine verpassen haben irgend eine psychische Erkrankung.
Dann sollen die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, Thema erledigt, eine psychische Erkrankung ohne ärztliches Attest ist nur eine Ausrede.

OiOlli schrieb:
Und du kennst das ganze SGB. Du bist ja ein Scherzkeks.
Interessanter Zufall, wenn es um eure Rechte geht dann kennt Ihr jeden Paragraphen auswendig aber wenn es um eure Pflichten geht dann wollt Ihr euch mit Ahnungslosigkeit heraus reden.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant is das hier fast ausschließlich langjährige Hartz4ler sich darüber echauffieren, dass H4 menschenunwürdig sei. Ich finde das durchaus interessant wie das so langsam durchkommt.
 
@ Mustis Interessant, du kennst also die Biografien aller Teilnehmer.

@ Hotzenplotz Das Merkblatt. Nicht das ganze SGB. Und nebenbei liegst du falsch. SGB 12 gilt in Teilen auch für Arbeitslose.

Zum Beispiel dieses Gesetz. https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/82.html

@ Tomislav Deine Unterstellungen kannst für dich behalten. eMailadresse bekomme ich nicht und ich hab schon diverse Male versucht anzurufen und nie wurde abgenommen. Und nur so ganz nebenbei, ich hab bis jetzt nie eine Sanktion erhalten. Bei den Versuchen meine Sachbearbeiterin zu erreichen ging es um andere Themen.

Und klar, ich kenne jeden Paragrafen, wieder eine Unterstellung. Ich kenne ein paar Stellen aus dem SGB. Und ich halte mich auch an meine Pflichten.Meine Zuverdienste sind ordentlich vermerkt. Ich schreib immer Bewerbungen, ich versuche alles um meine Arbeitslosigkeit zu beenden, habe schon mehrfach versucht eine Umschulung zu bekommen.....
 
Hallo

Interessant ist auch...

OiOlli schrieb:
Schon mal beim Jobcenter angerufen? Ich hab sogar die Durchwahl meiner Sachbearbeiterin, nur geht da nie jemand dran. Und im Callcenter kommt man nicht durch.
...wie menschenunwürdig OiOLLi als Hartz4 Empfänger lebt...

OiOlli schrieb:
Ich hab keine Probleme.

Ryzen R5 1600X, 16 GB DDR 4 2400 und eine GTX 1070.
...und das der arme sich von Hartz4 kaum etwas zu essen leisten kann.

OiOlli schrieb:
eMailadresse bekomme ich nicht
Wie bitte, jetzt willst du mich veräppeln ? Beim Jocenter Düsseldorf z.B. steht die E-Mail Adresse unter "Kontakt und Ansprechpartner": https://www.jobcenter-duesseldorf.de/service/kontakt.html

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Selektiv lesen ist deine Stärke. Ich bin Aufstocker. Ich hab mir das ganze erspart. Das hättest du auch wissen können, wenn du meine Beiträge auch gelesen hättest, statt irgendetwas zu finden, was mich "belastet".

Toll, das Jobcenter Düsseldorf hilft mir da wirklich weiter.
 
OiOlli schrieb:
Das Merkblatt. Nicht das ganze SGB. Und nebenbei liegst du falsch. SGB 12 gilt in Teilen auch für Arbeitslose.

Zum Beispiel dieses Gesetz. https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/82.html.....

man merkt das du das Merkblatt garnicht gelesen hast, denn darin sind verweise. aber typisch nicht gelesen, dann unterschrieben und dann sich aufregen das man seine rechten und pflichten nicht kennt

und dein verweis auf § 82 sgb 12 , zeigt auch ne Nebelkerze von dir. nur mal so nebenbei § 82 sgb 12 betrifft sgb 12 Leistungen oder meinst du § 11 , § 11a,§ 11b sgb2 sind aus jux und dollerei?

schonmal was von Misch-Bedarfsgemeinschaften gehört? das sind diese wo der eine Teil sgb 2 bezieher ist und der andere Teil sgb 12 bezieher


da du ja zum Beispiel schriebst, warte ich auf weitere § ausserhalb des sgb 2 und 3, die massgeblich für die rechte und pflichten der arbeitslosen gelten
 
Darin sind Verweise, dort steht aber nicht drin, dass man das ganze SGB kennen muss.

Im Gegenteil im Merkblatt stehen nur ein Bruchteil der Paragrafen drin, die mich betreffen. Und selbst wenn ich alles auswendig lernen müsste, wieso ist es ok, wenn Mitarbeiter des Jobcenters das nicht können?
 
Hallo

OiOlli schrieb:
Ich bin Aufstocker.
Ein Aufstocker bekommt exakt den gleichen Satz wie ein Hartz4 Empfänger der nicht aufstockt oder jemand der Grundsicherung im Alter bezieht.

OiOlli schrieb:
Ich hab mir das ganze erspart.
Ach so du hast dir einen neuen High End PC angespart...

OiOlli schrieb:
Oh und die Rentnerin, die 50-100 € im Monat anspart und noch ein Auto besitzt, ist ja noch besser. Wovon bezahlt die das denn?
...aber das eine Rentnerin Ihr altes Auto mit in die Grundsicherung nimmt und 50-100 Euro sparen kann ist nicht möglich ?

OiOlli schrieb:
Toll, das Jobcenter Düsseldorf hilft mir da wirklich weiter.
Ich weiß nicht in welcher Stadt du lebst aber ich behaupte das heutzutage jedes Jobcenter eine E-Mail Adresse hat die auf der Webseite steht.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
OiOlli schrieb:
Darin sind Verweise, dort steht aber nicht drin, dass man das ganze SGB kennen muss.

Im Gegenteil im Merkblatt stehen nur ein Bruchteil der Paragrafen drin, die mich betreffen. Und selbst wenn ich alles auswendig lernen müsste, wieso ist es ok, wenn Mitarbeiter des Jobcenters das nicht können?

also im Endeffekt was interessieren mich meine rechte und pflichten. und wenn der Sachbearbeiter fehler macht , dann ist er schuld , das ich mein recht nicht bekomme und da ich ja nicht meine pflichten kenne, ist er schuld, wenn er mich sanktioniert oder wenn ich die und die Leistung nicht bekomme

ich war selbst aufstocker, aber was ihr hier betreibt, ist jammern auf hohen Niveau
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö ein Aufstocker bekommt weniger, darf aber einen Teil seines Lohnes behalten. Und davon und von dem was ich für die alten Teile bekommen habe, hab ich mir mal was Neues gegönnt.

Und du hast gesagt ich soll meiner Sachbearbeiterin eine Mail schreiben. Die zentrale Email Adresse hab ich. Genau wie die Faxnummer. Nur bis beides weitergeleitet wird dauert das.
 
Hallo

OiOlli schrieb:
Nö ein Aufstocker bekommt weniger, darf aber einen Teil seines Lohnes behalten.
Willst du mich schon wieder veräppeln ? Klar bekommt ein Aufstocker weniger vom Jobcenter, weil sein Lohn verrechnet wird, die verfügbare Summe ist aber die gleiche weil bis auf die Höhe des Hartz4 Satzes aufgestockt wird.

http://www.hartz4hilfthartz4.de/aufstocker/
Zitat:
"Zudem wird errechnet, wie viel Geld der Betroffene zur Verfügung hätte, wenn dieser als Arbeitsloser vom Anspruch auf Hartz IV Gebrauch machen würde. Vereinfacht gesagt zahlt das Jobcenter dem Aufstocker dann den Differenzbetrag aus.
...
Zu beachten ist bei dieser Berechnung auch, dass das Entgelt, das durch eine zusätzliche Erwerbstätigkeit hinzuverdient wird, mit dem Hartz-IV-Regelsatz verrechnet wird."

Grüße Tomi
 
OiOlli schrieb:
Nö ein Aufstocker bekommt weniger, darf aber einen Teil seines Lohnes behalten.

hier ist ein Denkfehler drin, das jobcenter nimmt dir von deinem Lohn was auf dein Konto geht , nix weg, geschweige denn du musst was an das jobcenter zahlen. dein lohn behällst du. das einzige was gemacht wird man berechnet von deinem Lohn, was dir an Sozialleistung noch zusteht. und dieses bekommst du zu deinem lohn ausgezahlt

um genau zu sagen brutto lohn davon 100 euro abgezogen , dann nochmal 20% davon abezogen, dieses ergebniss wird von dein netto lohn abgezogen , dieses ergebniss wird von deinem regelsatz plus miete abgezogen, was da übrig bleibt zahlt dir das amt, dazu noch ne gez Befreiung und wenn deine Stadt es hat, ein sozial ticket

im Endeffekt hast du mehr in der tasche als wenn du nur alg2 bekommst. es mag dir zwar auf den zeiger gehen, das du trotz arbeit, diese Sperenzien vom amt mitmachen musst, nur da du Leistung beziehst, hast du gewissen pflichten ( zb deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden ).
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Tomislav Hotzenplotz sagt es. Es gibt Freibeträge und deswegen hab ich mehr in der Tasche
 
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