hotzenplot
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MichiLH2 schrieb:Du verwirrst mich. Oben meintest du noch, man soll sein Recht nicht erhalten, sondern darum kämpfen müssen. Jetzt berufst du dich aber auf eine Rechtsprechung für Hilfsbedürftig. .
wer lesen kann ist klar im Vorteil!
ich zitiere mich selbst :
Zeit in dem Sinne, das man sich informiert, die Rechtsprechung studiert und sich gegeben falls Hilfe sucht, denn im Sozialgericht, herrscht kein Anwalt zwang
Fakt ist nunmal , es war schon immer so, das man um sein Recht kämpfen muss ( Arbeitnehmer wie arbeitslose ). daher kann man nicht daher kommen und sagen, wir arbeitslosen wollen alles in den hintern geblasen bekommen, weil es uns zu steht.
heisst für dich also, das ich meine das man leuten das recht verwehren soll??
meine aussagen kann man nicht missverstehen, es sei denn man will sie missverstehen. ich sagte eindeutig das es noch nie in der brd ein bedingungsloses recht gab und das jeder aber auch jeder sein hintern bewegen muss, damit man sein recht bekommt. es war noch nie so und es wird so nie werden, das einen die gebratenen tauben in den mund fliegen
doch du hast bisher noch nicht auf meine Frage aus post20303903 geantwortet
post20303903, was soll das bitte für eine Frage sein??? wir haben hier nun post nr 4881
Wie ich dich verstehe, willst du eine willkürliche Anwendung von Recht und Gesetz.
wie ich verstehe kannst du nicht lesen. hoffe du kannst mir ein post von mir zeigen, wo ich im bezug auf das sgb 2 Willkür fordere
im übrigen anstatt Polemik zu betreiben, kannst du doch mal gleich schreiben, wie man es besser machen kann
bitte deine bühne