Alte Schuhe auf eBay verkaufen - Finanzamt

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Mickey Cohen

Gast
Hallo,

ich beabsichtige einige alte Schuhe von mir zu verkaufen, so 10 bis 15 paar werden es schon sein.
Hintergrund ist, dass ich
1. einen Schuhtick hatte
2. seit einigen Jahren ein bisschen Joggen gehe, weshalb sich meine Füße vergrößert haben, weshalb die nicht mehr passen (ja das gibts, wenn das Bindegewebe nicht das stärkste ist, ich bin auch aus allen Wolken gefallen).

Die Schuhe sind also nicht neu, aber teilweise kaum getragen und daher wie neu.
Es sind hauptsächlich Nikes, vll. haben die sogar einen gewissen Sammlerwert.

Wie dem auch sei, ich bin der festen Auffassung, dass dies weder ein Gewerbe darstellt noch sonst irgendwie unter die Einkommensteuerpflicht fällt. Nun mag das Finanzamt das anders sehen, ich möchte jedenfalls nicht das Risiko eingehen, eine Steuerstraftat zu begehen.

Wie teile ich dem FA mit, dass ich dieser nicht steuerbaren Tätigkeit nachgehe, um zu vermeiden, dass die mir im Nachhinein mit einer Steuerstraftat kommen? Ich will ja gerade KEIN Gewerbe anmelden (weil es keines ist).

Vielen Dank!
 
Selbst wenn es 50 paar Schuhe wären bräuchtest du kein Gewerbe anmelden
 
Die Frage ist ja nicht, ob ich es mitteilen muss (nein), sondern wie ich es mitteile, weil ich es mitteilen will.

Denn wenn ich es mitgeteilt habe, ist der worst Case, dass ich es doch versteuern muss (wogegen ich klagen werde. Darauf hätte ich dann Bock.)

Wenn ich es jedoch nicht mitgeteilt habe und sich herausstellt, dass ich es doch versteuern muss, ist der worst Case erst Mal ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung etc. (und darauf hätte ich dann keinen Bock)

Und wie der Sachbearbeiter vom FA das sieht, steht ja in den Sternen...
 
Mickey Cohen schrieb:
(wogegen ich klagen werde. Darauf hätte ich dann Bock.)
WtF... Mach doch etwas Sinnvolles mit deiner Zeit...

Ich nehme an, dass du die Frage hier so nicht gestellt hättest, wenn du Anwalt wärst und selbst klagen könntest. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass getragene Schuhe sonderlich viel wert sind. Zumindest nicht, wenn man weiß, wie viele Leute in DE Nagel-/Fußpilz haben :-D

Bin dann mal raus.
 
Vor dem Finanzgericht herrscht kein Anwaltszwang.

Dem Finanzamt sind Mitteilungen egal. Im Zweifel weckt man da schlafende Hunde. Du kannst ja mal gemütlich und anonym vorbei schlendern und höflich vor Ort dein Thema mitteilen und die Reaktion abwarten. Manchmal sind Finanzbeamte hilfsbereit, manchmal nicht; in keinem Fall machen sie Rechtsberatung.
 
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wer keine probleme hat, macht sich welche.
 
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Mickey Cohen schrieb:
Wie dem auch sei, ich bin der festen Auffassung, dass dies weder ein Gewerbe darstellt noch sonst irgendwie unter die Einkommensteuerpflicht fällt.
Das kommt darauf an, was du dadurch im gesamten Jahr "verdienst". Über einer gewissen Grenze (600 Euro?) ist das schon steuerpflichtig, ich habe mich da vor einigen Jahren auch schon mal umgesehen.
Wenn es unter der Grenze bleibt, muss man es glaube ich auch nicht angeben.
 
Die Anzahl an Verkäufen in einer Produktgruppe kann auch ein Indiz für gewerblichen Handel sein. Und die Zahlen sind gering, in manchen Produktgruppen 3-7.
 
@Idon Was sind Produktgruppen? Und wo kann man diese Zahlen nachlesen? Ist das eine Definition von Ebay oder vom Amt?
 
Idon schrieb:
Vor dem Finanzgericht herrscht kein Anwaltszwang.

Dem Finanzamt sind Mitteilungen egal. Im Zweifel weckt man da schlafende Hunde. Du kannst ja mal gemütlich und anonym vorbei schlendern und höflich vor Ort dein Thema mitteilen und die Reaktion abwarten. Manchmal sind Finanzbeamte hilfsbereit, manchmal nicht; in keinem Fall machen sie Rechtsberatung.

Naja mag schon sein, dass dem FA diese Mitteilung egal ist. Wenn ich es dem FA aber mitgeteilt habe, dann kann mir im nachhinein keiner mit der Steuerhinterziehung kommen, weil ich die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen hätte. Und dem StA oder dem Gericht wird das ja wohl - entgegegen dem FA - nicht egal sein, da damit ein Tatbestandsmerkmal entfällt.

§ 370 AO:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(...)
1. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
(...)

Ist mein Gedankengang so abwegig?
 
@Mickey Cohen Wenn du glaubst, dass du Steuern zahlen müsstest, dann ist es eh gewerblich. Wenn du trotzdem als Privater verkaufst, kannst du Probleme kriegen, wenn die Konkurrenz dich abmahnt. Gibt ja einige Regeln, an die sich Gewerbliche halten müssen. Z.B. Widerrufsbelehrung.

Ich denke auch nicht, dass du unterm Strich mit gebrauchten Schuhen Gewinn machen wirst. Du hast die ja nicht geschenkt bekommen. Da ist das Finanzamt doch eh raus.
 
Mickey Cohen schrieb:
Nun mag das Finanzamt das anders sehen, ich möchte jedenfalls nicht das Risiko eingehen, eine Steuerstraftat zu begehen.
Solange Du die Schuhe nicht über deinem Anschaffungskosten verkaufst, machst Du keinen Gewinn. Insofern ist es für die Einkommensteuer nicht relevant.

Das gilt zumindest, solange Du die Schuhe vom versteuerten Einkommen selber gekauft hast. Ist das nicht der Fall, käme unter Umständen Geldwäsche in Betracht. Nehmen wir an, unter Deinen Schuhen befindet sich ein seltenes Exemplar mit Sammlerwert und Du verkaufst es für mehr als 10.000 EUR und jemand zahlt es als Überweisung, oder alternativ Du zahlst den Erlös Cash auf Dein Konto ein, dann könnte es zu einer Nachfrage durch das Finanzamt kommen.

Steuerstraftaten erfordern übrigens Vorsatz, die Hürden dafür sind bei den meisten Delikten auch vergleichsweise hoch. Ich habe in meinem Leben einige Betriebsprüfungen erlebt. Da das deutsche Steuerrecht extrem komplex ist, hat man keine Chance alles richtig zu machen, aber zu einem Strafverfahren kam es nicht mal ansatzweise.

Wenn Du in Deinem speziellen Fall Bedenken hast, gehe besser zu einem Steuerberater. Die haben auch in der Regel mehr Ahnung davon
 
Musst du die denn alle auf einmal verkaufen?
Ansonsten mach doch alle 2 Monate 4-5 Paar.

Außerdem müsstest du definitive Aussagen des Finanzamtes schon schriftlich in Händen halten, um dich darauf zu berufen.
Kannst du dich nicht per Mail an deim FA wenden?
(Nur machen, wenn es nicht dringend ist. Ich habe da Erfahrung :()

Was anderes wäre, wenn du Hartz4 bekämst, dann müsstest du da deine Einkünfte auch noch melden.
 
Mickey Cohen schrieb:
Wie teile ich dem FA mit,...

Vielen Dank!
Über Elster Online kann man auch nachweisbar Mitteilungen an das FA zielgerichtet zu seiner Steuernummer betreffend senden. Schildere wie hier im Eingangspost die Sachlage und Du kannst beruhigter weiterleben. :)
 
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Einfach verkaufen. Fertig.
Vielleicht nicht alle auf einmal, nicht dass man irgendwelche Neider auf sich zieht.

Aber grundsätzlich ist das was du machst, ein rein privater Verkauf, der nichts mit einem Gewerbe zu tun hat.
 
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wolve666 schrieb:
Du musst nix versteuern. Solange du keinem regelmäßigem Gewerbe nachgehst, heist also wenn du Schuhe nicht regelmäßig verkauft.
Cool, das heißt wenn er das eine Paar verkauft was nur 2x produziert wurde und dass dann 200.000,-€ einbringt muss er das nicht versteuern......
Es ist ist wie immer die Summe machts.
Verkauft er Masse, wird es kritisch.
Verkauft er mit Gewinnerziehlungsabsicht, wird es kritisch.
Verkauft er Regelmäßig (egal was), wird es kritisch.

Mickey Cohen schrieb:
Wenn ich es dem FA aber mitgeteilt habe, dann kann mir im nachhinein keiner mit der Steuerhinterziehung kommen, weil ich die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen hätte. Und dem StA oder dem Gericht wird das ja wohl - entgegegen dem FA - nicht egal sein, da damit ein Tatbestandsmerkmal entfällt.

Du sagst dem FA du betreibst ein "Gewerbe" welches Einnahmen erzielt aber keine Steuern zahlt. Diese nicht gezahlten Steuern sollen dann keine Steuerhinterziehung sein? .... Finde den Fehler in diesem Satz.
 
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P4ge schrieb:
Cool, das heißt wenn er das eine Paar verkauft was nur 2x produziert wurde und dass dann 200.000,-€ einbringt muss er das nicht versteuern......
ja, genau. Ein gewerbe ist eine selbstständige nachhaltige (!) betätigung, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, die sich als beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr darstellt und weder landwirtschaft, ausübung eines freien berufs oder reine vermögensverwaltung darstellt.

Bei einem einmaligen verkauf ist dies nicht erfüllt.

Bleibt noch die möglichkeit einer steuerbarkeit nach § 2 I S. 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23 I S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG, aber die haltefrist ist über ein jahr und darüber hinaus handelt es sich um gegenstände des täglichen Gebrauchs, S. 2.


Du sagst dem FA du betreibst ein "Gewerbe" welches Einnahmen erzielt aber keine Steuern zahlt. Diese nicht gezahlten Steuern sollen dann keine Steuerhinterziehung sein? .... Finde den Fehler in diesem Satz.

So wie ich § 370 AO verstehe, ist für die steuerhinterziehung nicht maßgeblich, was man irgendwann mal an steuern zahlt, sondern was man dem finanzamt an tatsachen (nicht) mitteilt, anhand derer es die steuerplicht bestimmt. Steuern sind verkürzt, wenn sie nicht (voll rechtzeitig) festgesetzt werden, § 370 IV AO. Die festsetzung ist aufgabe des FA. Warum also sollte ich nicht fein raus sein, wenn ich dem FA alle tatsachen mitgeteilt habe, mit denen es eine rechtzeitige vollständie steuerfestsetzung vornehmen kann? Vll. kann mir wer das erklären, kann ja sein, dass ich hier einen massiven denkfehler habe.
 
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P4ge schrieb:
Es ist ist wie immer die Summe machts.
Nein. Wenn er das mit dem Schuhverkauf regelmäßig und dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben würde, dann wäre es ein Gewerbe.

Siehe Gewerbeanmeldung erster Treffer bei Google.

Wenn er Schuhe einmalig für 200k verkauft, ist es wahrscheinlich, das er darauf Steuern zahlen muß Siehe
 
Mickey Cohen schrieb:
Bei einem einmaligen verkauf ist dies nicht erfüllt.
Da liegst du aber sowas von daneben.
Ergänzung ()

wolve666 schrieb:
Nein. Wenn er das mit dem Schuhverkauf regelmäßig und dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben würde, dann wäre es ein Gewerbe.
Der Ausdruck ist darauf gemünzt: Die Menge machts. Das FA wird sich da natürlich so auslegen, dass sie an Steuern rankommen. Und der Part "1x" Verkauft wäre keine Regelmäßigkeit schlägt die anderen Argumente nicht beiseite.
Wenn er 1Mio Artikel zu 1 Euro Gewinn verkauft. Kann ich auch sagen 1€ Gewinn das ist nicht viel, aber die Masse machst.
Nachhaltigkeit
Mickey Cohen schrieb:
So wie ich § 370 AO verstehe, ist für die steuerhinterziehung nicht maßgeblich, was man irgendwann mal an steuern zahlt, sondern was man dem finanzamt an tatsachen (nicht) mitteilt, anhand derer es die steuerplicht bestimmt. Steuern sind verkürzt, wenn sie nicht (voll rechtzeitig) festgesetzt werden, § 370 IV AO.
Dir ist ja jetzt schon bewusst, das Steuern anfallen könnten. Dich aus der Afäre reden, das FA könnte ja für dich alles klären löst da das Problem nicht.
Mickey Cohen schrieb:
Die festsetzung ist aufgabe des FA.
Deine Aufgabe ist es schlüssig darzulegen warum DU denkst, das DU keine Steuern zahlen musst. Nicht das FA.
Das FA sieht deinen Umsatz und haut die Festsetzung raus. Danach kommt nur noch die Eintreibung.
Mickey Cohen schrieb:
Warum also sollte ich nicht fein raus sein, wenn ich dem FA alle tatsachen mitgeteilt habe, mit denen es eine rechtzeitige vollständie steuerfestsetzung vornehmen kann?
Weil für die Erklärung nicht das FA zuständig ist, sondern DU.
Mickey Cohen schrieb:
Vll. kann mir wer das erklären, kann ja sein, dass ich hier einen massiven denkfehler habe.
Wenn man schon Paragraphen der AO und ESt raushaut, sollte genügend eigenantrieb vorhanden sein auch den Rest aus dem Steuerrecht zu ziehen.
 
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