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OVP Kartons Legal bei ebay verkaufen ?
- Ersteller Overroller
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was leg ich hier denn drauf an ?
Ich habe doch das Angebot beendet und die Ratschläge berücksichtigt und das im neuen Angebot abgeändert.
außerdem ist es ja nicht nur der Karton sondern eigendlich alles bis auf die Karte selber, das heisst Adapter, HDMI Kabel, etc. was halt dabei war bei der Karte das ist alles zusammen und soll auch so verkauft werden.
Ich habe doch das Angebot beendet und die Ratschläge berücksichtigt und das im neuen Angebot abgeändert.
außerdem ist es ja nicht nur der Karton sondern eigendlich alles bis auf die Karte selber, das heisst Adapter, HDMI Kabel, etc. was halt dabei war bei der Karte das ist alles zusammen und soll auch so verkauft werden.
Lionel Hutz
Lieutenant
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Also ich würde mir den nach Auktionsende wahrscheinlichen Ärger mit potentiellen Käufern sparen wollen und es gleich mit solchen Auktionen sein lassen.
Dominion
Commodore
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@ TE:
Warum ist es so schwierig, das Wort "Originalverpackung" auszuschreiben; weshalb erscheint desweiteren nicht ein völlig klarer Satz über den Inhaltsumfang Deines Angebotes, wie etwa:
"Sie bieten hier für die Originalverpackung (OVP, Karton) der XVZ-Grafikkarte samt dem Zubehör, das mit der Karte geliefert wurde. Die Grafikkarte selbst ist in diesem Angebot nicht enthalten."
Zwar versteht man Dein Angebot nach Deiner Bearbeitung schon besser als noch zu Anfang, dennoch würde ich es als verwurschtelt formuliert und unnötigerweise unpräzise bezeichnen. Die Wahl der Kategorie trägt - mitgeliefertes Zubehör hin oder her - ebenfalls zur Irrtumserregung bei.
MfG,
Dominion.
Warum ist es so schwierig, das Wort "Originalverpackung" auszuschreiben; weshalb erscheint desweiteren nicht ein völlig klarer Satz über den Inhaltsumfang Deines Angebotes, wie etwa:
"Sie bieten hier für die Originalverpackung (OVP, Karton) der XVZ-Grafikkarte samt dem Zubehör, das mit der Karte geliefert wurde. Die Grafikkarte selbst ist in diesem Angebot nicht enthalten."
Zwar versteht man Dein Angebot nach Deiner Bearbeitung schon besser als noch zu Anfang, dennoch würde ich es als verwurschtelt formuliert und unnötigerweise unpräzise bezeichnen. Die Wahl der Kategorie trägt - mitgeliefertes Zubehör hin oder her - ebenfalls zur Irrtumserregung bei.
MfG,
Dominion.
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da steht doch klipp und Klar drinne es handelt sich hier um die OVP "Karton" einer Grafikkarte mit dem Zubehör und dann hab ich ja sogar noch geschrieben, bitte nicht nach der Auktion fragen wo ist meine Grafikkarte und negtiv bewerten, das ist doch sonnen klar, also wie doof soll man denn sein, das man bei der beschreibung noch denkt das es sich um eine Grafikkarte handelt also bitte.
Ich mein nen bisschen Menschenverstand muss man doch auch haben wenn ich mir das durchlese seh ich sofort um was es sich handelt, sorry aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, das irgendjemand so doof ist und nach der beschreibung noch denkt das es sich um eine Grafikkarte handelt, sowas geht doch gar nicht.
Ich mein nen bisschen Menschenverstand muss man doch auch haben wenn ich mir das durchlese seh ich sofort um was es sich handelt, sorry aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, das irgendjemand so doof ist und nach der beschreibung noch denkt das es sich um eine Grafikkarte handelt, sowas geht doch gar nicht.
xpower ashx
Rear Admiral
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Menschenverstand? Du kannst ja mal posten für wieviel du das Teil verkloppt kriegst, ich bin mal gespannt.
simpsonsfan
Captain
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Und ob du die Leute verarschen willst. Zumindest irreführen. Da du nämlich glaubst, dass sich der Karton allein nicht verkauft. Was du willst, ist nur ein "legaler" Weg, die Leute glauben zu lassen, es wäre die Karte und hinterher zu sagen, dass doch alles drinstünde im Angebot.
Denn sonst würdest du in der Kategorie Schachteln verkaufen, würdest Karton nicht immer in Anführungszeichen setzen und würdest nicht den Produktnamen der Karte vorne hinschreiben, sodass es aussieht, als wäre diese gemeint.
Wenn du es unbedingt in die Kategorie PC-Hardware schieben willst (wegen des Zubehörs) dann müsste der Artikel "Zubehör von XFX HD 7970 Core Edition + Karton/OVP" lauten.
Wenn der Karton vorne steht, dann ist der die Hauptsache des Angebots, und dann gehört es in die Kategorie Verpackungen. Soviel mal nur zur Semantik.
Und du würdest, wie schon viele geschrieben haben, zumindest im Angebotstext (im Titel als Schlagwort ist es ja mMn ok) auf die Abkürzung OVP verzichten und es auschreiben.
Der jetzige Titel ist ein Witz "Karte mit Zubehör". "Verpackung von Karte + Zubehör" oder "Zubehör von Karte + Verpackung" wäre verständlich.
Denn sonst würdest du in der Kategorie Schachteln verkaufen, würdest Karton nicht immer in Anführungszeichen setzen und würdest nicht den Produktnamen der Karte vorne hinschreiben, sodass es aussieht, als wäre diese gemeint.
Wenn du es unbedingt in die Kategorie PC-Hardware schieben willst (wegen des Zubehörs) dann müsste der Artikel "Zubehör von XFX HD 7970 Core Edition + Karton/OVP" lauten.
Wenn der Karton vorne steht, dann ist der die Hauptsache des Angebots, und dann gehört es in die Kategorie Verpackungen. Soviel mal nur zur Semantik.
Und du würdest, wie schon viele geschrieben haben, zumindest im Angebotstext (im Titel als Schlagwort ist es ja mMn ok) auf die Abkürzung OVP verzichten und es auschreiben.
Der jetzige Titel ist ein Witz "Karte mit Zubehör". "Verpackung von Karte + Zubehör" oder "Zubehör von Karte + Verpackung" wäre verständlich.
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zum xten mal ich will niemanden verarschen verdammt noch mal.
Ich habe echt viele Kartons hier bei mir alle mit sämmtlichem Zubehör zusammen etc und so bewahre ich das eigendlich immer auf nur langsam wirds überhand und warum soll ich das in die Mülltonne werfen wenn man noch nen paar Euros dafür bekomt wenn sich das wer anders auch hinstellen will.
Das KArton habe ich nur in Anführungszeichen gesetzt weil ihr mir das Angebot von der IPhone Verpackung geschickt habt und da war das auch so deswegen habe ich das dann auch gemacht, außerdem ist das wenn das in Anführungszeichen steht in meinen Augen noch mal deutlicher als wenn nicht.
Wie gesagt ich kann mir einfach beim besten willen nicht vorstellen, das jemand so doof ist und das nicht verstehn kann, das ist mehr als eindeutig, da ist nix anders als in dem angebot mit dem IPhone.
Ich habe echt viele Kartons hier bei mir alle mit sämmtlichem Zubehör zusammen etc und so bewahre ich das eigendlich immer auf nur langsam wirds überhand und warum soll ich das in die Mülltonne werfen wenn man noch nen paar Euros dafür bekomt wenn sich das wer anders auch hinstellen will.
Das KArton habe ich nur in Anführungszeichen gesetzt weil ihr mir das Angebot von der IPhone Verpackung geschickt habt und da war das auch so deswegen habe ich das dann auch gemacht, außerdem ist das wenn das in Anführungszeichen steht in meinen Augen noch mal deutlicher als wenn nicht.
Wie gesagt ich kann mir einfach beim besten willen nicht vorstellen, das jemand so doof ist und das nicht verstehn kann, das ist mehr als eindeutig, da ist nix anders als in dem angebot mit dem IPhone.
My Name Nobody
Lieutenant
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- Apr. 2013
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- 536
XFX HD 7970 Core Edition OVP "Karton" mit Zubehör
Allein der Titel könnte einen glauben lasse das "Karton" nur die Erklärung für OVP ist. Aber du die Grafikkarte verkaufen willst.
Allein der Titel könnte einen glauben lasse das "Karton" nur die Erklärung für OVP ist. Aber du die Grafikkarte verkaufen willst.
Darklordx
Admiral
- Registriert
- Juni 2006
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- 8.588
Wenn du dir meinen Link mit den ganzen Verpackungen ansiehst, wird da wenig in Anführungszeichen geschrieben.
Die Leute sind nicht nur doof, die kaufen sowas auch mit Absicht und dann wirst du wegen missverständlicher Formulierung zu Schadensersatz in Höhe der fehlenden Grafikkarte angegangen.
Besser wäre es: Die Verpackung und das Zubehör getrennt zu verkaufen und zwar in den richtigen Kategorien: Verpackungen und Grafikkartenzubehör.
So aber machst du dich juristisch angreifbar. Es kommt nicht darauf an, was du meinst, sondern was ein unbedarfter Dritter versteht. Und da stehst du gerade mit runter gelassener Hose da.
Ich habe gesagt, was zu sagen ist und bin damit raus.
Die Leute sind nicht nur doof, die kaufen sowas auch mit Absicht und dann wirst du wegen missverständlicher Formulierung zu Schadensersatz in Höhe der fehlenden Grafikkarte angegangen.
Besser wäre es: Die Verpackung und das Zubehör getrennt zu verkaufen und zwar in den richtigen Kategorien: Verpackungen und Grafikkartenzubehör.
So aber machst du dich juristisch angreifbar. Es kommt nicht darauf an, was du meinst, sondern was ein unbedarfter Dritter versteht. Und da stehst du gerade mit runter gelassener Hose da.
Ich habe gesagt, was zu sagen ist und bin damit raus.
Mopetentreiber
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2009
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- 440
Warum nimmst du die guten Ratschläge die dir hier gegeben werden nicht ernst?
Dein Angebot ist nicht eindeutig. Du hoffst wohl nach dem Motto, "jeden Tag steht ein Dummer auf", darauf das jemand unbedacht einen zu hohen Preis für deine "Originalverpackung" bietet, da ihm beim überfliegen deiner Beschreibung nicht klar ist, das keine Grafikkarte enthalten ist.
Schreibe OVP korrekt aus und setze die Grafikkartenbezeichnung nicht an den Anfang deiner Artikelbezeichnung. Das ist MISSVERSTÄNDLICH!
Beispiel wie ich es formulieren würde:
"Ich verkaufe hier die Originalverpackung, also nur den Karton einer XFX Radeon HD 7970 Core Edition mit dem Zubehör (Zubehör am besten einzeln aufführen, also Adapter, Kabel usw.) was dazu gehört. Die GRAFIKKARTE ist NICHT enthalten!"
Das ist nur ein kurzgefasstes Beispiel! Im Zweifel ist auch diese Beschreibung noch nicht eindeutig genug!
Dein Angebot ist nicht eindeutig. Du hoffst wohl nach dem Motto, "jeden Tag steht ein Dummer auf", darauf das jemand unbedacht einen zu hohen Preis für deine "Originalverpackung" bietet, da ihm beim überfliegen deiner Beschreibung nicht klar ist, das keine Grafikkarte enthalten ist.
Schreibe OVP korrekt aus und setze die Grafikkartenbezeichnung nicht an den Anfang deiner Artikelbezeichnung. Das ist MISSVERSTÄNDLICH!
Beispiel wie ich es formulieren würde:
"Ich verkaufe hier die Originalverpackung, also nur den Karton einer XFX Radeon HD 7970 Core Edition mit dem Zubehör (Zubehör am besten einzeln aufführen, also Adapter, Kabel usw.) was dazu gehört. Die GRAFIKKARTE ist NICHT enthalten!"
Das ist nur ein kurzgefasstes Beispiel! Im Zweifel ist auch diese Beschreibung noch nicht eindeutig genug!
Zuletzt bearbeitet:
(Beispielformulierung verfeinert)
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ja und das steht doch da auch deutlichst, deutlicher gehts doch gar nicht.
Doc Foster
Fleet Admiral
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Warum nimmst du die guten Ratschläge die dir hier gegeben werden nicht ernst?
Weil er es vielleicht gerade so klar machen möchte, wie nur unbedint nötig, damit ein Doofer vielleicht doch 50 Euro bietet?
Mopetentreiber
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2009
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ja und das steht doch da auch deutlichst, deutlicher gehts doch gar nicht.
Jaja, is schon klar. Deutlicher musst du nicht mehr klarmachen was du mit so einer Beschreibung bezweckst.
Setz doch einfach einfach nur das Bild vom Karton rein und schreib: "Zu verkaufen".
Ergänzung ()
Doc Foster schrieb:Weil er es vielleicht gerade so klar machen möchte, wie nur unbedint nötig, damit ein Doofer vielleicht doch 50 Euro bietet?
Jup, man kann sich des Eindrucks nich erwehren.
Winterday
Commander
- Registriert
- Sep. 2001
- Beiträge
- 2.380
Zusammengefasst will der TE also unmissverständlich, ehrlich und legal seine Originalverpackungen verkaufen, stellt dann aber erstmal einen typisch "irreführend" beschriebenen Artikel in die falsche Kategorie ein. Das darf man wohl unverblümt "dreist" nennen
Overroller schrieb:ja und das steht doch da auch deutlichst, deutlicher gehts doch gar nicht.
Deutlicher geht es wenn du es so schreibst, wie Mopetentreiber vorschlägt
Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
Overroller schrieb:Und noch mal ich will niemanden betrügen ich eill einfach nur LEGAL die Kartons verkaufen !!!
Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!
-.-
Wie Dominion schon sagte: einfach das Kürzel "OVP" weglassen und dafür das Wort "Verpackung" bzw. "Verpackung + Zubehör" in den Titel.
Würdest du wirklich "vollkommen legal" anbieten wollen, hättest du das von Anfang an gemacht, zumal das zig mal vorgeschlagen wurde.
Wie Doc Foster schon anmerkte suchst du aber wohle eher die äußerste "Ehrlichkeitsgrenze". Sich dazu Beratung in der Öffentlichkeit (was gleichzeitig als Alibi gelten kann, denn zur Not kann man ja darauf verweisen, sollte sich jemand beschweren) zu holen ist entweder strunzdumm oder extrem naiv gedacht, in der Konsequenz aber in jedem Fall dreist.
Fazit: Ändere deinen Auktionstitel in etwas Eindeutiges oder mach weiter mit deinen Auslotungen und fall auf die Schnauze. Wir lesen dann den nächsten Thread von dir, wenn sich ein Käufer (zu recht?) beschwert
Und das hier auch mal lesen als Grundlage für weitere "ehrliche" Verkäufe der vielen Kartons: http://de.wikipedia.org/wiki/Originalverpackung
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