OVP Kartons Legal bei ebay verkaufen ?

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@ Bookstar:

Der fragliche Text wurde trotz der Einlassungen der hiesigen User nicht geändert. Siehe Link in Post # 19.

MfG,
Dominion.
 
Nichts gegen dich, aber ich würde das Zeug nicht kaufen bei den Grammatikfehlern in der Beschreibung. Das wirkt unglaubwürdig.
Versuche mal, die Texte in richtig schönem Hochdeutsch zu verfassen, dann verkaufen sich die Sachen auch besser, da die Käufer einen besseren Eindruck haben.
 
Wenn man einen Karton verkaufen will, dann schreibt man auch, dass man einen Karton verkaufen will.
Wo ist das Problem?

Ach ja, kein Mensch gibt 100€ für einen Karton aus.
 
Hallo,

Mal eine doofe frage habe auch eine OVP verkauft hatte allerdings die Flasche Rubrik da ich die Schachtel Rubrik nicht kannte.

Allerdings steht im ersten Satz das es sich um die OVP handelt und dann danach der Lieferumfang.
Auf den Bildern sieht man auch nur die Packung und Laptoptasche.
Auf dem letzten ein Original Produktbild als Beispiel Bild für das passende Legion Notebook, da das andere ja eine ganz andere Form hatte.
Sowie die Daten des Notebooks und am Ende nochmal der Hinweis das es nur ein Beispielbild ist und es sich nur um eine Verpackung handelt.


Denkt ihr das gibt ärger?


DHL Paket 5Kg muss sein wegen den Maßen.
 

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Junge Junge... 6 Jahre alter Thread ausgegraben. Hut ab!

Und auch Hut ab für diese bescheuerte Artikelbeschreibung. Mir erschließt sich der Sinn nicht, etwas zu beschreiben, was im Karton sein könnte aber es nicht ist. Und dazu auch noch Bilder von etwas einzustellen was nicht drin ist. Das ist irreführend auf höchstem Niveau und auf Dummfang aus. Ja es steht in der Beschreibung... im Strassenverkehr heißt es aber auch "immer mit dem Fehler der anderen rechnen".
 

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was sollen diese nicht vergrösserbaren bilder?
ist genauso "schlau", wie einen alten tread ausgraben.
 
Hoffentlich gibt das Ärger.

"Zufällig" die falsche Rubrik, aber dazu diese(!) "Artikelbeschreibung". Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Du kannst also die Rechnung vom Mai beilegen? Was steht auf der Rechnung? Die OVP oder doch die Tasche und Du hast nur nicht gewusst, dass Du auch schreiben könntest die "Rechnung von der Tasche" anstatt nur die "Rechnung" oder legst Du ernsthaft die Rechnung des Gerätes bei?

Diese Beschreibung dient einzig und allein dazu, dass ein Käufer zuviel dafür bezahlt, weil er glaubt, dass es hier nicht nur um die OVP und irgendeine Tasche geht.
Klar kann man jetzt sagen lesen hilft, aber solch eine Beschreibung dient nur einem einzigen Zweck. Will ich nur die OVP los werden, dann schreibe ich es so und beschreibe NICHT die Hardware.
 
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Hätte ich einen neuen eröffnet hätte auch wieder jeder deutsche Wutbürger gemeckert.


Hab halt die Vorgefertigte Vorschläge genutzt da konnte ich die Rubrik nicht abändern -.-

Den Laptop habe ich in einer gesonderten Auktion verkauft.

Hatte es auch schon oft das Leute nicht vorher gefragt haben bei Top Artikeln und dann erst nachkauf Sachen fragten die in der Artikelbeschreibung standen oder einfach nicht zahlen weil Sie es wo billiger bekommen haben.
Da ist es dann ok nicht 100% genau mit dem Kaufvertrag etc. zu sein.

Man hat doch immer nur das Recht das zu bekommen was im Lieferumfang steht Bilder dienen laut Ebay nur dazu den Zustand des Gegenstands bewerten zu können nicht, aber zum aufzeigen des Lieferumfanges.

Dass das Bild nicht vergrößerbar ist liegt an der Foren Software.
 
Bilder dienen dazu den Artikelzustand zu bewerten aber nicht den Lieferumfang?
Was bildest Du dann ab? Einen neuen Ferrari weil man einen neuen Polo verkauft? Zustand ist ja bei beiden als NEU zu bewerten...
Oder eben einen Laptop um den Zustand der OVP zu bewerten?
Dein ernst?
Selbstverständlich dienen die Bilder zu zeigen was man verkauft und das weißt Du auch selbst.

Sorry, aber Du wusstest genau was Du damit bezweckst und man kann seine Rubrik sehr wohl selbst festlegen.

AlcAida schrieb:
Hatte es auch schon oft das Leute nicht vorher gefragt haben bei Top Artikeln und dann erst nachkauf Sachen fragten die in der Artikelbeschreibung standen oder einfach nicht zahlen weil Sie es wo billiger bekommen haben.
Da ist es dann ok nicht 100% genau mit dem Kaufvertrag etc. zu sein.

Natürlich ist auch das nicht Ok, hat aber nichts mit Deiner Frage zu tun, ob es Ärger für Deine Täuschungsauktion geben kann.
 
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v...v..versuchter Betrug. Nice. Sei froh wenn die StA davon nichts erfährt.
 
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Teile die Meinung, dass die Anzeige ganz gezielt so formuliert ist um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.

Warum beschreibst du einen Artikel so umfangreich der nichts mit dem Angebot zu tun hat? Warum Fotos des beschriebenen Artikels? Zusammen mit der falschen Kategorie die "zufällig" zu dem beschriebenen Artikel passt (der aber nicht verkauft wird) bin ich mir ziemlich sicher, dass du Probleme bekommst wenn es jemand darauf anlegt.

Eine Ebayauktion besteht eben nicht nur aus Artikelbeschreibung.
 
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AlcAida schrieb:
...

Denkt ihr das gibt ärger?

Gut möglich.
Und falls ja, dann absolut zu Recht!

Du bist ganz offensichtlich mindestens(!) seit 10 Jahren im Internet unterwegs.
Die krumme Tour mit Verpackungen auf ebay ist auch kein neuer Dreh mehr, und ist wirklich weithin bekannt.
Dir offenbar prinzipiell auch, sonst hättest Du nicht gefragt.

Ich bezweifle, dass Du Dich mit Ahnungslosigkeit/Unerfahrenheit als Begründung bei Ärger aus der Affäre ziehen kannst.
 
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Der Text ist hlat irgendwo rauskopiert. Die Auktion sollte man doch einfach finden können und melden, dann hat sich das erledigt.
 
Der Thread wurde natürlich gemeldet. Warum er denn nun geschlossen sei?

An der Stelle habe ich zwei Fragen: "Ernsthaft?" und "Warum muss das offensichtliche noch einmal aufgezählt werden?"

Na dann...
Wenn jemand einen 6 Jahre alten Thread ausgräbt, dann wurde gezielt nach der Thematik gesucht. Das Problem ist dem Fragenden also durchaus bekannt. Und es ist ja nicht so, als wäre dieses Thema so exotisch, dass nur auf Computerbase Informationen darüber zu haben wären.
Genau genommen kann man eigentlich nur dann etwas nicht über das Thema wissen, wenn man a) zu jung ist, b) findet, das dieses Internet nur eine Modeerscheinung und bald wieder vorbei ist, oder c) die eigene Adresse auf "unterm Stein" oder "hinter dem Mond" endet.

Jetzt noch Ahnungslosigkeit vortäuschen ist schon sehr dreist. Da muss die Frage erlaubt sein: Wer soll hier verarscht werden? Natürlich ist Betrug heute genauso strafbar wie schon vor 6 Jahren. Um nichts anderes handelt es sich hier, wie ja schon zutreffend von anderen Diskussionsteilnehmern festgestellt. Von daher wüsste ich also auch nicht, was es hier an neuen Erkenntnissen zu gewinnen gäbe. Das Lesen und Verstehen des 6 Jahre alten Threads hätte es auch getan.

Das wir Betrugsversuche nicht unterstützen und auch nicht dulden, sollte wohl irgendwie verständlich sein?
Oder habe ich die Arbeit als Moderator so falsch verstanden? (rhetorische Frage, keine Antwort nötig)
 
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