BruderMoik
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Boah hey.
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Nein, ohne besondere Umstände ist das nicht steuerbar, völlig unabhängig vom erzielten gewinn. Ohne bspw. eine Wiederholungsabsicht, oder die Anschaffung zum Zwecke des späteren Gewinnbringenden Verkaufs ist das kein Gewerbe.P4ge schrieb:Da liegst du aber sowas von daneben.
natürlich liegt der fall beim verkauf von 1 million artikel anders (gerade das wäre doch ein paradebeispiel für nachhaltigkeit?). ich weiß jetzt hier gerade nicht, worauf du hinaus willst.P4ge schrieb:Der Ausdruck ist darauf gemünzt: Die Menge machts. Das FA wird sich da natürlich so auslegen, dass sie an Steuern rankommen. Und der Part "1x" Verkauft wäre keine Regelmäßigkeit schlägt die anderen Argumente nicht beiseite.
Wenn er 1Mio Artikel zu 1 Euro Gewinn verkauft. Kann ich auch sagen 1€ Gewinn das ist nicht viel, aber die Masse machst.
Nachhaltigkeit
Ich erwarte vom FA nicht, dass sie in irgendeiner art und weise etwas für mich abklären. Mir ist auch nicht bewusst, dass steuern anfallen könnten. für mich ist die materielle rechtslage klar (steuerfrei). da aber weder ich noch der sachbearbeiter vom finanzamt allwissend sind, kann es passieren, dass das FA zu einem anderen schluss kommt. Insofern ist mir höchstens eine Unsicherheit bewusst, ja.P4ge schrieb:Dir ist ja jetzt schon bewusst, das Steuern anfallen könnten. Dich aus der Afäre reden, das FA könnte ja für dich alles klären löst da das Problem nicht.
Nö, zunächst muss das FA mal darlegen, warum eine bestimmte tätigkeit überhaupt der einkommensteuer unterliegt (dass das praktisch natürlich nicht ausdrücklich im steuerbescheid steht, ist nicht das Thema)P4ge schrieb:Deine Aufgabe ist es schlüssig darzulegen warum DU denkst, das DU keine Steuern zahlen musst. Nicht das FA.
Das FA sieht deinen Umsatz und haut die Festsetzung raus. Danach kommt nur noch die Eintreibung.
Hier geht es mir aber erst einmal um die pflicht zur mitteilung bei aufnahme einer gewerblichen tätigkeit.P4ge schrieb:Weil für die Erklärung nicht das FA zuständig ist, sondern DU.
Zufällig kenne ich mich ein bisschen mit dem materiellen EStG aus, also mit der Frage ob und wie viel Steuern ich zahlen muss. Vom verfahrensrecht habe ich aber keine ahnung. Deshalb dachte ich, ich frage mal hier nach, vll. ist hier ja der ein oder andere eBay privatverkäufer zu finden, der schonmal vor einem ähnlichen problem gestanden hat. Ich sehe daran jetzt nichts verwerfliches, sodass du mir hier fast schon ein bisschen passiv-aggressiv kommen musst.P4ge schrieb:Wenn man schon Paragraphen der AO und ESt raushaut, sollte genügend eigenantrieb vorhanden sein auch den Rest aus dem Steuerrecht zu ziehen.
Vielleicht auch Leute die das beruflich machen.BruderMoik schrieb:Jetzt übernehmen hier aber die Korinthenkacker das Feld.
Wenn du dir so sicher bist, brauchst du ja nicht hier fragen.Mickey Cohen schrieb:Nein, ohne besondere Umstände ist das nicht steuerbar, völlig unabhängig vom erzielten gewinn.
Du spielst Lotto ohne Gewinnerzielungsabsicht? Wäre schon dummMickey Cohen schrieb:Die Begründung ist die selbe, warum bspw. auch lottogewinne frei von der einkommensteuer sind.
Warum sollte der Verkauf deiner Schlappen steuerfrei sein? Begründe das mit AO und ESt.Mickey Cohen schrieb:für mich ist die materielle rechtslage klar (steuerfrei).
Das FA will an Steuern kommen, dabei gehen sie nach Recht und Gesetz. Du willst das Gegenteil. Argumentiere mit Recht und Gesetz und liefere stärkere Argumente als das FA sie haben könnte. DAS ist DEIN JOB.Mickey Cohen schrieb:da aber weder ich noch der sachbearbeiter vom finanzamt allwissend sind, kann es passieren, dass das FA zu einem anderen schluss kommt.
In dem Erfassungsbogen gibst du doch nur was was du aus welcher Einkunftsart verdient hast. Lol raus hauen das man viel weiß aber hier über die eigenen Füße stolpern.Mickey Cohen schrieb:Es gibt einen Erfassungsbogen des FA, den muss man ausfüllen, wenn man ein gewerbe anmelden will.
Ich will aber keine gewerbe anmelden, weil - ich wiederhole mich - es aus meiner sicht kein gewerbe ist. Es wäre aus meiner sicht also sogar "falsch" (wenn auch sanktionslos) wenn ich hier ein gewerbe anmelden würde.
Ich will aber auch nicht, dass folgendes passiert:
ich melde das gewerbe nicht an -> es stellt sich heraus, dass ich steuern hätte zahlen müssen -> mir wird versuchte steuerhinterziehung vorgeworfen, weil ich den erfassungsbogen nicht ausgefüllt habe
Du willst Verkaufen, Dabei nicht mit Minus abschließen, hast aber keine Lust auf FA, obwohl mmn vieles dafür spricht. DAS nenne ich aus der Affäre reden.Mickey Cohen schrieb:Was also bitte ist hier "aus der Affäre reden"?
Ja machen Sie weil sie sagen, DU verkaufst deine Schlappen nachhaltig. (Auktion #1, #2 ...) . Fertig. JEtzt musst du sagen warum dem nicht so ist.Mickey Cohen schrieb:Nö, zunächst muss das FA mal darlegen, warum eine bestimmte tätigkeit überhaupt der einkommensteuer unterliegt
Ich bin nicht passiv-agressiv. Sondern Aktiv-agressiv.Mickey Cohen schrieb:Zufällig kenne ich mich ein bisschen mit dem materiellen EStG aus, also mit der Frage ob und wie viel Steuern ich zahlen muss. Vom verfahrensrecht habe ich aber keine ahnung. Deshalb dachte ich, ich frage mal hier nach, vll. ist hier ja der ein oder andere eBay privatverkäufer zu finden, der schonmal vor einem ähnlichen problem gestanden hat. Ich sehe daran jetzt nichts verwerfliches, sodass du mir hier fast schon ein bisschen passiv-aggressiv kommen musst.
Tendenziell JA. Aber wie ich oben schon geschrieben habe, da muss man auch schauen was aus den einzelnen Auktion raus kommt. Wenn ich meine Filmsammlung verkaufe und Einkaufspreis rauskommt, wird das FA zumindest mal nachfragen. Vorsorgen, informieren was wichtig sein könnte und dann abwarten.ThomasK_7 schrieb:Zum Beispiel "Auflösung meiner Schuhsammung" ist ähnlich zu bewerten wie "Auflösung meiner xy-Sammlung" und damit in der Regel steuerfrei (=private Vermögensverwaltung).
P4ge schrieb:Wenn du dir so sicher bist, brauchst du ja nicht hier fragen.
P4ge schrieb:ICH weiß wie die Realität hier aussieht, da wird schon ab dem ersten Gewinn geschaut, wie das FA an dich ran kommt. Aber mach dein Ding, du bist da wohl besser informiert.
tja, dann liefere doch mal beispiele, in denen ein lotteriegewinn tatsächlich versteuert werden musste, bin ich ja mal gespannt.P4ge schrieb:Du spielst Lotto ohne Gewinnerzielungsabsicht? Wäre schon dumm
Du spielst Lotto nur 1x ? Unglaubwürdig aber möglich
sehr schön, dass du mich auch hier bestätigst. dann sei bitte so fair und zitier mich auch vollständig:P4ge schrieb:Ne die Begründung ist ganz simpel, weil es in keine der 7 Einkunftsarten gehört UND es Glück ist zu gewinnen.
ja, dann hast du wohl falsch entschieden oder was auch immer. komm mir jetzt nicht mit dem professionellen pokerspieler, poker ist kein lotto.P4ge schrieb:ABER wenn du Regelmäßig, professionell spielst und damit ein Einkommen generierst ist es steuerpflichtig. Aber was weiß ich. (Hatte ich nur mal als Fall auf dem Schreibtisch). Du hast ja mehr Ahnung.
P4ge schrieb:Warum sollte der Verkauf deiner Schlappen steuerfrei sein? Begründe das mit AO und ESt.
Ich sage regelmäßig, mit Gewinn, nachhaltig. DU musst mir jetzt sagen was dagegen spricht.
ja, das ist mein "job", wenn ich im falle eines falles gegen den einkommensteuerbescheid klagen werde.P4ge schrieb:Das FA will an Steuern kommen, dabei gehen sie nach Recht und Gesetz. Du willst das Gegenteil. Argumentiere mit Recht und Gesetz und liefere stärkere Argumente als das FA sie haben könnte. DAS ist DEIN JOB.
Ja, jetzt wirds wärmer: und wo trage ich einkünfte ein, die meiner meinung nach nicht aus einer der 7 einkunftsarten stammen, ich gleichzeitig aber nicht das risiko tragen will dem FA etwas verschwiegen zu haben, wenn sie es doch tun? (DAS ist übrigens meine eigentliche frage hier im thread)P4ge schrieb:In dem Erfassungsbogen gibst du doch nur was was du aus welcher Einkunftsart verdient hast. Lol raus hauen das man viel weiß aber hier über die eigenen Füße stolpern.
jein, wenn man beginnt, ein gewerbe zu betreiben, muss man das jedenfalls auch dem FA mitteilen:P4ge schrieb:Der Erfassungsbogen hat nichts mit dem Anmelden eines Gewerbe zutun.
JA NIXP4ge schrieb:Btw. Wenn du schon die Einnahmen in den Bogen eintragen willst, was trägst du denn bei den Ausgaben ein?
NATÜRLICH NICHT, weil ich sie damals zum privaten gebrauch gekauft habe!P4ge schrieb:Klar das was du bezahlt hast. Ich wette die Rechnungen hast du alle nicht mehr oder ^^.
Natürlich werde ich im minus abschließen, wie kommst du denn auf die vollkommen lebensfremde idee, dass ich 3 jahre alte gebrauchte schuhe mit GEWINN verkaufen kann?P4ge schrieb:Du willst Verkaufen, Dabei nicht mit Minus abschließen, hast aber keine Lust auf FA, obwohl mmn vieles dafür spricht. DAS nenne ich aus der Affäre reden.
ja, das werde ich dann machen, wenn ich gegen den einkommensteuerbescheid klage (oh, ich wiederhole mich schon wieder).P4ge schrieb:Ja machen Sie weil sie sagen, DU verkaufst deine Schlappen nachhaltig. (Auktion #1, #2 ...) . Fertig. JEtzt musst du sagen warum dem nicht so ist.
deine argumente waren aber erstens schlecht - weil falsch - (und darüber hinaus auch an der frage vorbei: ich habe nicht gefragt, OB ich ers versteuern muss). du hast hier kein "moralisches recht" hier den aggressiven zu spielen.P4ge schrieb:Ich bin nicht passiv-agressiv. Sondern Aktiv-agressiv.
Der Grund: Weil ich mit Argumenten dargelegt habe WARUM ich die Lage anders sehe als du und du trotzdem auf deinem Standpunkt bleibst.
jein, wenn man beginnt, ein gewerbe zu betreiben, muss man das jedenfalls auch dem FA mitteilen, s.o.:P4ge schrieb:Gewerbeanmeldung und ESt sind auch nochmal 2 verschiedene Felder. Wenn du schon meinst dich mit ESt "ein bisschen" auszukennen solltest du diesen unterschied schon einmal kennen.
JA PRIMA, noch ein WEITERER Grund, der dafür spricht, dass ich es nicht versteuern muss!!!!P4ge schrieb:Du kannst ja auch 50 Auktionen online stellen und keine wird positiv beendet. Meldest du deswegen nachträglich auch ein Gewerbe an, weil die 51. positiv sein könnte? Wahrscheinlich nicht, weil du merkst, da kommt ja nichts bei rum. Das FA wird sich auch nicht melden, weil wo kein Gewinn da keine Steuern.
Mickey Cohen schrieb:Ich habe auch nicht gefragt, ob ich es versteuern muss.
Wie teile ich dem FA mit, dass ich dieser nicht steuerbaren Tätigkeit nachgehe, um zu vermeiden, dass die mir im Nachhinein mit einer Steuerstraftat kommen?
Die sehen Verkäufe was sollen die sonst denken?Mickey Cohen schrieb:wenn das FA ohnehin versucht mich zu besteuern, dann ist es besser, wenn ich auf nummer sicher gehe und mich absichere.
Glücksspielgewinne Kannst mir ja gerne mal erklären ab wann man Berufspokerspieler ist und wann man nur Gelegenheitsspieler mit gutem Erfolg.Mickey Cohen schrieb:tja, dann liefere doch mal beispiele, in denen ein lotteriegewinn tatsächlich versteuert werden musste, bin ich ja mal gespannt.
Falsch. Solche Geschäfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb dann.Mickey Cohen schrieb:weil es nicht unter eine der sieben einkunftsarten den EStG fällt.
Gewerbeanmeldung macht man bei der jeweiligen Gemeinde. Beim FA meldest du Umsätze, Gewinn etc. Das ist schon ein Unterschied. Jein ist das schon verkehrt.Mickey Cohen schrieb:jein, wenn man beginnt, ein gewerbe zu betreiben, muss man das jedenfalls auch dem FA mitteilen
Mickey Cohen schrieb:NATÜRLICH NICHT, weil ich sie damals zum privaten gebrauch gekauft habe!
Die Schuhe sind also nicht neu, aber teilweise kaum getragen und daher wie neu.
Es sind hauptsächlich Nikes, vll. haben die sogar einen gewissen Sammlerwert.
Haben Sie nun einen Wert oder nicht? Wenn Sie keinen Wert darstellen, braucht man keinen Thread aufmachen. Wenn es aber Sammlerwert Schuhe sind ist es das Gegenteil. Wer gibt hier uneindeutige Signale?Mickey Cohen schrieb:Natürlich werde ich im minus abschließen, wie kommst du denn auf die vollkommen lebensfremde idee, dass ich 3 jahre alte gebrauchte schuhe mit GEWINN verkaufen kann?
Mickey Cohen schrieb:deine argumente waren aber erstens schlecht - weil falsch - (und darüber hinaus auch an der frage vorbei: ich habe nicht gefragt, OB ich ers versteuern muss)
Mein Zitat:Wie teile ich dem FA mit, dass ich dieser nicht steuerbaren Tätigkeit nachgehe, um zu vermeiden, dass die mir im Nachhinein mit einer Steuerstraftat kommen? Ich will ja gerade KEIN Gewerbe anmelden (weil es keines ist).
Kläre genau warum DU genau meinst, warum deine Tätigkeit nicht steuerbar ist. Sammel alle Belege und Vorgänge dazu und warte ab bis sich das FA meldet. ODER schreib den vorab mit den gleichen Unterlagen (wird halt schwer ohne verkäufe) und hol dir ne Abfuhr weil die das im Voraus nicht interessiert.Du sagst dem FA du betreibst ein "Gewerbe" welches Einnahmen erzielt aber keine Steuern zahlt. Diese nicht gezahlten Steuern sollen dann keine Steuerhinterziehung sein? .... Finde den Fehler in diesem Satz.
Wenn du Sie aber verkaufst für viel Geld, weil Sammlerwert (deine Aussage), wird ja was bei rum kommen. Also wird meine Aussage "50 Auktionen zu +/- Null € " nicht eintreten.Mickey Cohen schrieb:JA PRIMA, noch ein WEITERER Grund, der dafür spricht, dass ich es nicht versteuern muss!!!!