Hansdampf12345
Commodore
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Andreas_ schrieb:Die Executive darf eine Wohnung erst bei entsprechendem Verdacht und nach Richterbeschluss abhören. Bei einer Wohnung, in der der Besitzer freiwillig eine Wanze betreibt, benötigt die Executive weder Verdachtsmomente noch Richterbeschluss.
Vermutlich bin ich im Gegensatz zu Dir in der Lage, die von mir benutzte Kommunikationstechnik zu kontrollieren, ansonsten hättest Du Dir ja diesen Unsinn verkniffen.
Dann erläutere doch mal genau, in welcher Hinsicht sich z.B. so ein Amazon Echo von einem Smartphone oder anderen Geräten mit integriertem/angeschlossenen Mikrofon/Kamera unterscheidet, dass der Echo eine Wanze ist, das/dein Smartphone aber nicht (deine Reaktion, dass du deine Kommunikationstechnik ja im Griff hast, suggeriert ja das Vorhandensein eines Smartphones).
Und warum sollte die Exekutive keine Verdachtsmomente bzw. richterlichen Beschluss mehr für das Abhören einer Wohnung mehr benötigen, nur weil der Bewohner einen Amazon Echo betreibt?!
Nur weil die Möglichkeit besteht hebelt das ja noch lange nicht unserer Rechtssystem aus. Denn dann ist eh alles egal. Dann kann der pöse Staat ja auch einfach in deine Wohnung eindringen und Wanzen installieren oder einfach dein Handy abhören.
Nur weil ich deine Aussage in Frage stelle folgerst du, dass ich meine Kommunikationstechnik nicht kontrollieren kann? Interessante Herangehensweise.
Wie kontrollierst du denn so, ob deine Kommunikation über dein Telefon nicht abgehört wird? Analysierst du 24/7 den Datenverkehr deiner Geräte?