News Amazon für Sperrung von „Hochretournierern“ abgemahnt

Wieso macht ihr vom Widerruf Gebrauch, wenn ein Defekt vorliegt? Reklamation wäre die richtige Vorgehensweise.



Wie machst Du das bei Amazon?

Habe ich eine Falschlieferung oder einen defekten Artikel zugesendet bekommen, lande ich in deren Onlinesystem beim Umtauschwunsch doch immer am gleichen Punkt. Ich habe die Wahl einer Ersatzlieferung, die dann wieder in Rechnung gestellt wird oder einer Erstattung des Kaufpreises.
Geht ein Artikel nach der freiwilligen Rücknahmezeit kaputt, kann ich ihr automatisches Rücksendezentrum (Rücksendepaketaufklebererzeugungszentrum :p) noch nicht einmal mehr benutzen!

Wie leite ich also bei Amazon einen ganz normalen Umtausch ein, wie man ihn von früher her kennt (defekte oder falsche Ware zurück, Fall wird bearbeitet, Austauschartikel oder Geld wird zurückgeschickt)?
 
Wenn jemand 10 CPUs bestellt und durchprobiert, kann der Versender theoretisch den Wertverlust in Rechnung stellen. Da hat nichts mit dem "Begutachten" der Ware nach dem Gesetz zu tun.
Sollten sie mal machen, das wären bei 10 CPUs schnell mal 500€. Dann wäre bald Schluss mit solchen Praktiken.
Ist dann ja schliesslich keine Neuware mehr. Leider wird sowas von fast allen Händlern dann weiter als Neuware verkauft, weil es weniger Aufwand bedeutet.
Bei meinem oben erwähnten Fall wurde wegen häufiger Reklamationen defekter Ware gesperrt.
Die scheinen also keinen Unterschied zu machen zwischen berechtigter Reklamation und Rücksendung wegen Nichtgefallen.
Das ist die Frechheit an der Sache. Wenn Amazon nicht in der Lage ist, gewisse Waren richtig zu verpacken, können sie nicht den Kunden dafür verantwortlich machen. Tun sie aber.
 
Ravenier schrieb:
sry leider dislike verbraucherzentrale !

onlineshopping retoure

Woher weißt du das ? Hast du Zahlen ? Nachweise ?

In der heutigen Zeit wo der Verbraucher immer mehr zum BETA Tester wird, immer fehlerhafte Hardware oder Software verkauft wird kann es ohne solche Retouren nicht gehen und man sollte den schwarzen Peter nicht bei den Verbrauchern suchen sondern bei den Verkäufern.

Vielleicht wäre eine Idee das vernünftige Begründungen Pflicht werden.
 
Arcturus schrieb:
Wenn jemand 10 CPUs bestellt und durchprobiert, kann der Versender theoretisch den Wertverlust in Rechnung stellen.
Dazu müsste aber ein Wertverlust auftreten.
Sollten sie mal machen, das wären bei 10 CPUs schnell mal 500€. Dann wäre bald Schluss mit solchen Praktiken.
Ist dann ja schliesslich keine Neuware mehr. Leider wird sowas von fast allen Händlern dann weiter als Neuware verkauft, weil es weniger Aufwand bedeutet.
Eine ausgepackte, einmal verbaute CPU ist weiterhin Neuware. Sofern bspw an den Pins keine Schäden entstanden sind, gibt es auch keinerlei Wertverlust.

Bei meinem oben erwähnten Fall wurde wegen häufiger Reklamationen defekter Ware gesperrt.
Die scheinen also keinen Unterschied zu machen zwischen berechtigter Reklamation und Rücksendung wegen Nichtgefallen.
Genau das prangert die Verbraucherzentrale ja an.
Amazon müsste ein wenig transparenter werden und dem Verbraucher Sicherheit vermitteln. Klamotten kann man derzeit über Amazon ja nicht mehr bestellen, da man nicht weiß ob solche Artikel auch in die Wertung einfließen.

Amazon kann da auch ruhig alles offenlegen. Denn wenn es rein nach den prozentualen Rücksendungen geht, läuft ohnehin was schief.
Jede Sperrung muss vorher von mindestens einer Person geprüft werden. Automatisch funktioniert das nicht.
 
Handelt es sich bei den bestellten CPU um Übertakterware?
Falls nein, muss der Händler keine Ware zurücknehmen, die nicht dem Zweck geprüft wird.
Hier handelt sogar der Kunde mit Betrugsabsicht.

Der Handel und Kunde haben sich selbst ein Problem geschaffen.
Viele Kunden sind unmündig geworden bei einer klaren Formulierung eingener Bedürfnisse, was selbst in den Foren und den Fragestellungen sehr oft zu lesen ist. Dazu kommt mangelnde Bewertung von Preistransparenz.
Der Onlinehandel dagegen ist die beste Plattform für Produktramsch und schnelle Transaktionen.
Im Wettbewerb und Überbieten sogar dem Börsenparkett ähnlich. Verkaufen und Konsumieren bis zum Herzinfarkt.
So wird das Produkt nur ein wichtiger Tauschwert für das liebe Geld zwischen Händler-Kunde-Händler.

Da bleibt dann heute keine Zeit mehr dem Händler bei einer Bestellaufgabe für CDs oder andere Waren als Information die eigene Sammelleidenschaft rund um den Wunsch nach unbeschädigten Verpackungen mitzuteilen.
Wenn nicht die Lieferdienste selbst unter dem gewollten Druck des Marktes auf den Sammlerwert pfeifen müssen oder beim versand wieder gespart wurde.
Eine Retoure mehr garantiert.


Viel verstehen den Nutzen des Onlinehandels nicht.
Bei der Vernetzung von Kommunikations und Lieferwegen ist diese Plattform eine gute Ergänzung zum regional geführten stationären Handel. Waren, die selten oder schwer zu beschaffen sind um diese regional nach Bedürfnis verfügbar zu machen.
Das bitte von Fachhändlern.

Als Vorbild dienen hier die alten Handelswege oder die bekannte Seidenstraße, die in ihrer Form einen ursprünglichen Versandhandel mit Transportweg darstellt. Nur war der verwirrte Marktumstand nicht so, dass man Salz oder regional, bekannte Waren aus China nach Europa transportierte, wenn man schon eine Bestellung getätigt hat. Damals war Retoure ein Fremdwort und ein Handschlag zwischen Verkäufer und Käufer ging ein echtes und transparentes Kaufgeschäft voraus.

Heute kaufen die Leute noch so jeden Mist online ohne Nachzudenken, statt sich die Zeit zu nehmen, die sich wiederum anscheindend selbst trotz Ratsionalisierung und Automatisation verflüchtigt hat.
Da bleibt wiederum durch das Hetzen oder die eigene Faulheit keine Zeit seine Bedürfnisse richtig zu kennen, was natürlich selbst Retouren zur Folge hat.

Ihr beklagt hier eine selbstgeschaffenen Markt, der so dem schnellen Kapital unterstellt ist, dass jedes Zahnrad dem im Getriebe folgt. Es geht bei dem Thema langst nicht mehr um Waren, denn die hat man damals mühselig nach langer Lieferzeit über Lasttiere auch wirklich als Kunde erwartet.
 
WhiteShark schrieb:
Eine ausgepackte, einmal verbaute CPU ist weiterhin Neuware. Sofern bspw an den Pins keine Schäden entstanden sind, gibt es auch keinerlei Wertverlust.

Leider falsch. Eine CPU ist nach einer Sekunde Betrieb keine Neuware mehr. Dazu kommt durch den Kühler entstehen natürlich auch Gebrauchspuren. Die Händler stellen aber nichts in Rechnung weil sie den Kunden nicht verlieren wollen.

Desweitern darf der Händler eine Boxed CPU nicht mehr als Neuware verkaufen wenn diese bereits einmal auf war.
 
Eine ausgepackte, einmal verbaute und bis zum Maximum übertaktete CPU ist keine Neuware mehr, genau wie ein Fernseher, den man schon für ein Film-Wochenende genutzt hat. Man soll ja nach dem Gesetz dieselben Möglichkeiten haben, wie beim Kauf im Geschäft.
Zeig mir mal ein geschäft, wo man Cpus auf OC Potential testen kann, oder Fernseher übers Wochenende ausgeliehen bekommt.
 
Leute, ihr spekuliert doch nur und fabriziert Bestellszenarien, die nach eurer subjektiven Meinung eine Kundensperrung rechtfertigen. Dem Verbraucherschutz geht es dabei nicht um die Frage, ob Amazon sperren darf oder nicht. Es muss jedoch genau das geklärt werden, über das ihr hier ziellos diskutiert: nach welchen objektiven Kriterien erfolgt eine Kundensperrung? Nur wenn das bekannt ist, kann doch danach diskutiert werden, ob eine Sperrung im konkreten Fall und mit konkreten Gründen gerechtfertigt war bzw. ist. Alles andere ist doch hypothetischer Diskussionssport ohne Sachbezug.
 
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@Deliberation

Nö, Amazon darf sich aussuchen mit wem sie Geschäfte machen, so wie jeder Einzelhändler im Laden. Der kann dich auch bitten zu gehen wenn er dir ncihts verkaufen will. Nichts anderes macht Amazon hier, nur das es eben Online passiert und nicht Verbal.

@Ch3ck3rM0n

Denke sowas kann man per Seiren Nr herausfinden. Also kann man das auch direkt beim Händler machen.
 
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Also ich weiß nicht, warum sich manche hier so aufregen.. ich hab schon sehr oft was an Amazon zurückgeschickt aus verschiedensten Gründen und auch mal zur Selektion..
Ich hab vor ca. zwei Wochen erst drei von vier externen Festplatten (Intenso 2TB, USB3.0), welche jede für sich bei einem anderen Händlern (Amazon, Otto, ...)geordert war zurückgeschickt und die behalten, welche die von mir gewünschte Seagate-Platte verbaut hatte.
Ich für meinen Teil finde, dass das mein gutes Recht ist. Im Laden kann ich mir schließlich auch schlecht anschauen, was an Hardware verbaut ist im Gehäuse bzw. eine Auskunft gibt es auch sonst nirgends.
Ich lasse jährlich mehrere tausend Euros von meinem Gehalt in Versandhäusern (großteils Amazon), dann verlange ich auch entsprechende Flexibilität bzw. Kulanz.
Aber wie einige schon sagen, wenn man das schon so ausnutzt, dann kann man wenigsten die Ware auch ordentlich zurückgeben. (Produkt in OVP, unbeschädigt, etc.)

EDIT - @Cool Master:
Sorry, aber man kann über die Seriennr. vom Intensogehäuse schlecht ausmachen, ob eine Seagate oder Toshiba Festplatte verbaut ist, denn die Streuung ist so willkürlich in dem Fall. Intenso verbaut gerade das, was sie am billigsten bekommen. Damals wars Samsung vs. Seagate, aktuell ist es Toshiba vs. Seagate (siehe hierzu auch einige Amazonrezessionen, mittels denen ich mich zudem vorher auch schlau gemacht hatte).. ich kann höchstens den Produktionszeitraum rausfinden und dann gezielter spekulieren..

Vergleichbar ist es mit den 2TB Platten von Seagate die unter gleicher Seriennr. laufen aber unterschiedlich vom Inhalt sind (3 vs. 2 Platter-Version; dementsprechen 170MB/s vs. 230MB/s lesen). Prüfen kannst du die auch erst, wenn du sie vor dir ausgepackt, eingesteckt und getestet!
 
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Cool Master schrieb:
Nö, Amazon darf sich aussuchen mit wem sie Geschäfte machen, so wie jeder Einzelhändler im Laden. Der kann dich auch bitten zu gehen wenn er dir ncihts verkaufen will.

Mit dem Unterschied, dass Amazon bestehenden Kunden gekündigt hat und nicht Neukunden die Geschäftsbeziehung verweigert hat. Zudem stehen viele der Kunden in aktivem Vertragsverhältnis mit Amazon, z.B. bezüglich Prime oder den Kindle-Angeboten. Und wenn ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, kann auch ein stationärer Handel nicht einfach sagen "nee, wir wollen Dich nun doch nicht". Außer, der Kunde benimmt sich nicht ordentlich. Dann muss aber eben die "unordentliche" Handlung angezeigt und reklamiert werden. Eben das, was die Verbraucherzentrale nun fordert.

Siehe auch: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/09/gericht-hausverbote-mssen-nicht-begrndet-werden/
 
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Ch3ck3rM0n schrieb:
Also ich weiß nicht, warum sich manche hier so aufregen.. ich hab schon sehr oft was an Amazon zurückgeschickt aus verschiedensten Gründen und auch mal zur Selektion..
Ich hab vor ca. zwei Wochen erst drei von vier externen Festplatten (Intenso 2TB, USB3.0), welche jede für sich bei einem anderen ...


Also sorry. Du bekommst überall was versprochen wird und schadest allen anderen. Du bekommst nunmal den Preis nur aus bestimmten Gründen. Passt dir das nicht gib gefälligst mehr Geld aus. Leute wie du schaden der Wirtschaft erheblich!
 
Also meine Erfahrung mit Amazon war bisher, dass sie extrem kundenfreundlich und kulant sind, wenn man ihre Großzügkeit nicht übel ausnutzt.

Mein Vater hat z.B. kürzlich wegen Herstellergarantie bei Amazon angefragt, für eine ein Jahr alte Email-Pfanne, deren Emaillierung abgesplittert ist.

Amazon antwortete, er soll doch einfach die Pfanne zu Amazon zurückschickeneinschicken, und sie erstatten ihm dann den vollen Kaufpreis zurück! Gar nicht lange mit Herstellergarantie rumgemacht, und das wie gesagt bei einem defekten Produkt, das schon ein Jahr alt ist!


Meiner Ansicht nach behandelt Amazon einen Kunden eben extrem kulant, so lange sie keinen Missbrauch feststellen.
Wer aber ständig vier bis fünf verschiedene Artikel bestellt, und grundsätzlich alle bis auf einen zurückschickt, oder sich ein teures Fotoobjektiv für eine Woche "umsonst ausleiht", der sollte sich an die eigene Nase fassen.

Wenn ich jetzt höre, dass Amazon abgemahnt wird, dann befürchte ich, dass irgendwann alle Kunden darunter leiden werden, weil Amazon dann nämlich irgendwann sagt "sorry Leute, aber wir können nicht mehr kulant sein, weil wir sonst nämlich die paar Arschl****** unter euch mitfinanzieren müssen, die unsere Kulanz als billigen Warenverleih nutzen"

Ich bestelle übrigens viel bei Amazon, und ich schicke auch mal was zurück - aber anscheinend in einem vernünftigen Verhältnis, denn sowohl bei mir, und auch bei meinen Freunde und Bekannten, wurde noch niemals jemand gesperrt, sondern jeder ist immer nur begeistert, wie einfach eine Rückgabe bei Amazon geht. Es scheint also keine Unschuldigen zu treffen!
 
Warum eine Abmahnung? Diese Geschäftsschädigenden Kunden sollten abgemahnt werden mit ihrer alles-haben-wollen einstellung.
Dank denen zahlen alle höhere Preise. Das nennt man parasitäres Verhalten.

Bei mir geht wenns hoch kommt jede 30. Bestellung wegen nichtgefallen zurück, in den letzten 2 Jahren kann ich mich nur an 2 Fälle erinnern wovon ein Teil eine Hose war die nicht wirklich passte.
Bei allem was nicht klamotten sind verstehe ich die retouren überhaupt nicht, denn
a) ist alles bei Amazon detailliert beschrieben, inkl. guter Fotos, Bewertungen usw. und
b) kann man im Internet genug unabhängige Tests lesen.

Wenn ich was haben möchte informiere ich mich schon genau vor dem Kauf. Das sollte jeder Mensch so Handhaben, dann hätten wir keine Notwendigkeiten für solche Maßnahmen in der Gesellschaft.
Aber heute ist es eben modern sich einen Beamer/52" Fernseher für die WM zu "kaufen" und ihn danach wieder zurückzuschicken, oder die sache mit dem übertakten.

Es sollte eine unternehmensübergreifende Datenbank über solche Kunden geben damit ihnen schnell das Handwerk gelegt werden kann.
 
@Wazzup Wie soll denn sowas funktionieren? Da hätten wir bald die nächste Schlagzeige hier, wo man sich die Köpfe einprügelt.

Aber ansonsten zu manchen Vorposter: Wer bitte bestellt denn großartig Prozessoren bei Amazon? Allgemein mache ich bei Hardware einen weiten Bogen um Amazon.
 
Wer bitte bestellt denn großartig Prozessoren bei Amazon? Allgemein mache ich bei Hardware einen weiten Bogen um Amazon.

Hardware wird immer gern als generelles Beispiel angeführt. Bei Amazon sinds dann halt eher 5 Smartphones, 7 paar Kopfhörer oder 3 Monitore die Bestellst werden und nur nach dem alles durchgetestet ist eins behalten wird.
 
Deliberation schrieb:
Mit dem Unterschied, dass Amazon bestehenden Kunden gekündigt hat und nicht Neukunden die Geschäftsbeziehung verweigert hat.

Spielt keine Rolle ein Verhältnis kann von beiden Seiten gekündigt werden - vor allem wenn eine Seite exesive Rückläufer hat.

Deliberation schrieb:
Zudem stehen viele der Kunden in aktivem Vertragsverhältnis mit Amazon, z.B. bezüglich Prime oder den Kindle-Angeboten.

Da muss man sagen Pech gehabt. Wie ich schon schrieb beide Seiten können Kündigen.

Deliberation schrieb:
Und wenn ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, kann auch ein stationärer Handel nicht einfach sagen "nee, wir wollen Dich nun doch nicht".

Doch, das geht in der Tat.

Deliberation schrieb:
Außer, der Kunde benimmt sich nicht ordentlich. Dann muss aber eben die "unordentliche" Handlung angezeigt und reklamiert werden. Eben das, was die Verbraucherzentrale nun fordert.

Nein muss es nicht. Ich muss einem Kunden nicht erklären warum ich keine Geschäfte mehr mit ihm machen möchte.

Deliberation schrieb:

Was der Link nun soll - vor allem Politische Einstellung, was hat das mit Amazon zu tun?
 
Du solltest den Link auch lesen. Was Du, und das kann man an Deinen Antworten erkenne, offensichtlich nicht oder nicht aufmerksam getan hast.

Der wesentliche Abschnitt ist:

Allerdings geht das Hausrecht nach Auffassung der Richter nicht so weit, dass es bereits vertraglich begründete Ansprüche aushebelt. Insoweit erzielte der Politiker einen Teilerfolg. Das Hotel hatte ihm die Buchung bereits bestätigt. Hierdurch habe der Betroffene einen Anspruch auf seinen gebuchten Wellnessurlaub gehabt. Im Falle eines vertraglichen Anspruchs komme ein Hausverbot nur noch in Betracht, wenn sich der politisch missliebige Kunde dann tatsächlich daneben benimmt.

Quelle: siehe oben

Danach ist richterlich festgestellt worden, dass man eben auch als Geschäftsinhaber nicht einfach so Geschäfte mit einer Person ablehnen kann, WENN ein "vertraglicher Anspruch" besteht. Im Falle der Amazon-Kunden wurde genau das im Umfeld der Kontensperrungen stark bemängelt und landete ebenfalls vor Gericht. Personen, die z.B. den Amazon-Musikdienst oder Prime nutzen, stehen in einem Vertragsverhältnis mit Amazon. Äquivalent zu dem von mir zitierten Fall muss der Händler also eine gültige Begründung liefern, warum er das zweiseitige Vertragsverhältnis einseitig aufheben will. Hierfür benötigt er nachvollziehbare Gründe, die eben im Fall der Kontensperrungen bei Amazon nicht vorliegen.

Und genau das wurde abgemahnt.
 
Finde auch die Verbraucherzentrale ist wenig Verbraucherfreundlich. Beratungen und Anfragen kosten da auch erstmal Geld, auf verdacht.
Mit solchen Klagen holen die sich auch Aufmerksamkeit und Kundschaft.

Und die Leut die sich bei Amazon Kram bestellen in der festen Absicht diesen nicht zu behalten, sonder nur etwas zu benutzen die gehören auch gesperrt oder gar in einen zentral Register für mehrere Onlinehändler (kann man ja bedenkenlos über die AGB akzeptieren lassen)
Schließlich tragen alle Kunden den hin und RückVersand mit den die Nutzloserweise produzieren .
 
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