News Amazon für Sperrung von „Hochretournierern“ abgemahnt

Ich finde auch super dass Hochretourierer gesperrt werden und bin auch selbst Verkäufer bei Amazon. Nur darum geht es hier nicht, sondern darum das jeder normale Besteller schon mit einer einzigen Rücksendung eine lebenslange Sperrung seines Kontos riskiert und deshalb effektiv und wettbewerbswidrig von der Ausübung seines gesetzlichen Rückgaberechtes abgehalten wird und das geht nun mal einfach nicht.

Wenn Amazon in Deutschland halbwegs intelligente Leute beschäftigt, landet der Fall aber sowie sowieso vor Gericht, denn solchen Abmahnungen widerspricht man oder legt negative Feststellungsklage ein.
 
Interessant, dass die befragten Amazon-Konkurrenten (!) natürlich gerne deren Kunden Waren aus Spaß zurück schicken lassen ;)
 
Manchmal frag ich mich schon, wo diese Amazon-Hörigkeit herkommt?

Alle hier sind sich so sicher, dass Ihnen die Sperrung nicht passieren kann, ohne auch nur den geringsten Anhaltspunkt zu haben, nach welchen Kriterien Amazon hier vorgeht.

Ich denke, die Verbraucherzentrale wird diesen Schritt mit der Abmahnung auch nicht völlig grundlos gegangen sein und die ihr vorgetragenen Fälle von Kontosperrungen auch eingehend geprüft haben. Die VZ wagt sich wohl kaum ohne Grund so weit aus dem Fenster. Ich kenne die Verbraucherzentrale als sehr vorsichtig, besonders wenn es um so grundsätzliche Anschuldigungen geht.

Sorry, da muss ich schon ein wenig den Kopf schütteln, wenn man Amazon schon grundsätzlich mehr Vertraut als der Verbraucherzentrale.

Natürlich ist das gnadenlose Ausnutzen des Rückgaberechts zu verurteilen.

Aber so, wie ich Amazon kennengelernt habe, entscheidet die Kontosperrungen vermutlich kein verantwortungsbewusster Mitarbeiter nach eingehender Prüfung, sondern vielmehr einfach das „System-Amazon“. Sprich eine automatische Auswertung. Möchte gar nicht wissen, was für Daten da außer den Retouren noch eine Rolle spielen. Hat vielleicht auch die Nachbarschaft hin und wieder was zurückgeschickt? Wohnt man vielleicht in einem Viertel mit zu hoher Arbeitslosigkeit und ist deshalb ohnehin als Kunde zweiter Klasse eingestuft? Solchen Kriterien scheinen Amazon ja auch nicht ganz Fremd zu sein.

Interessant wäre ja, wenn die Verbraucherzentrale mal ein paar Fälle näher beleuchten würde, wenn es Amazon schon nicht für nötig hält.
 
jfelter schrieb:
...Das Verhalten sei aber "kundenunfreundlich".
Woraus ergibt sich denn bitte, dass Unternehmen "kundenfreundlich" agieren müssen? Dass gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die des Verbraucherschutzes eingehalten werden müssen, ist ja klar. ....

Das Wort "kundenunfreundlich" konnte ich nicht finden. Allerdings das Wort "kundenfeindlich".


jfelter schrieb:
...Hier soll mal wieder der mündige Verbraucher demontiert werden...
Lol :-)
jfelter schrieb:
...Keiner wird gezwungen, bei Amazon zu bestellen..
Sicher? Wenn ich irgendwo was bestelle dann darf ich auch erwarten keine "bösen" Überraschungen erleben zu müssen.
 
boMon schrieb:
Das Wort "kundenunfreundlich" konnte ich nicht finden. Allerdings das Wort "kundenfeindlich".


Lol :-)

Sicher? Wenn ich irgendwo was bestelle dann darf ich auch erwarten keine "bösen" Überraschungen erleben zu müssen.

Ok, dann verbessere ich mich: woraus ergibt sich, dass Unternehmen nicht kundenfeindlich agieren dürfen?
Woraus ergibt sich, dass nach Abwicklung eines Geschäftes ein Unternehmen verpflichtet sein soll, auch in Zukunft Geschäfte mit jemanden zu tätigen?

Ich kann immer noch keine Rechtsgrundlage für diesen Anspruch erkennen. Wettbewerbswidrig? Eher schwierig, dann müssten Wettbewerber - also andere Versender - benachteiligt werden.

Eine Umgehung der Fernabsatzbestimmungen liegt auch nicht vor, niemand wird direkt oder indirekt gehindert, sein Widerrufsrecht auszuüben. Dass man in Zukunft evtl. nicht mehr bei Amazon einkaufen kann ist keine unrechtmäßige Drohung. Es gibt kein Grundrecht auf Amazon-Bestellungen.
 
Kann das schon verstehen mit den Sperrungen allerdings, würde ich auch einen Punkt in den AGBs begrüßen der dies genau regelt ab wan es zu viel wird.
Ebenso eine Hinweisinfo das man sein Verhalten ändern soll.
Bei Lieferungen die neu sein sollten sehe ich das wie Andere auch hier, das man das reklamieren kann will auch zb kein Tablet wo schon einer mit seinen Griffeln angepatscht hatt, sollte dan auch nicht als Sperrungsgrund gelten.
Genauso würde ich die Returen überprüfen, was die Leute damit gemacht haben.
 
etking schrieb:
Ich finde auch super dass Hochretourierer gesperrt werden und bin auch selbst Verkäufer bei Amazon. Nur darum geht es hier nicht, sondern darum das jeder normale Besteller schon mit einer einzigen Rücksendung eine lebenslange Sperrung seines Kontos riskiert und deshalb effektiv und wettbewerbswidrig von der Ausübung seines gesetzlichen Rückgaberechtes abgehalten wird und das geht nun mal einfach nicht.

Die Sperre von Hochretournieren ist absolut verständlich, da sind wir uns einig. Den zweiten Teil deiner Aussage verstehe ich überhaupt nicht. Liest sich eher wie eine haltlose Anschuldigung und steht so nirgends in dem Artikel. Die Kritik der Verbraucherschützer ist einzig, dass man als Kunde nirgends im Vorfeld entsrpechend über die möglichen Sperrungen bei ungewöhnlichem Rücksendeverhalten informiert wird. Das finde ich auch durchaus berechtigt. Alles was Amazon tun muss ist, in den AGB entsprechend zu informieren. Andererseits erschließt sich mir die Argumentation der Verbraucherschutzzentrale, dass ein 60 Tage Widerrufsrecht micht dazu "einlädt" mir massenhaft Dinge zu bestellen und davon mehr als die Hälfte zurückzuschicken schon wirklich überhaupt nicht.

Im Übrigen ist es wohl kaum wettbewerbswidrig, wenn ein Händler Kunden auf seiner Plattform sperrt. Das kann er machen, das ist sein gutes Recht. Wenn überhaupt bekommt er eben nur dann ein Problem, wenn es willkürlich und ohne entsprechende Information geschieht. Das fällt aber dann wohl eher unter Diskriminierung als unter wettbewerbswidrig.

Wenn Amazon in Deutschland halbwegs intelligente Leute beschäftigt, landet der Fall aber sowie sowieso vor Gericht, denn solchen Abmahnungen widerspricht man oder legt negative Feststellungsklage ein.

Viel einfacher ist es für Amazon, entsprechend der Vorstellung der Verbraucherschutzzentrale eine Information in die AGB zu geben.
 
Wenn das Kundenkonto gesperrt ist, sind doch auch alle Käufe von Kindle und dem App Shop weg, oder nicht? Und wenn man Kunde einer Dienstleistung ist, wie dem Mp3-Service, den man ja auch ein Jahr im vorraus bezahlt? Das kann doch nicht rechtens sein.

Oder liefe das weiter trotz Sperre, ich habe nirgends etwas gelesen darüber.
 
Sinnvoll wäre erst mal ein Score System. Wer nichts zurück schickt kriegt 10% Rabatt. Wer unter 10% Umsatz zurück schickt kriegt 5% Rabatt. Bis 20% Rückgabe gibt es keine Probleme, aber auch keine Prozente. Alles darüber zahlt Strafzölle und ab 50% wird gefeuert :)

Natürlich kann das System erst angewandt werden wenn schon mindestens 10 Bestellungen als Berechnungsgrundlage zur Verfügung stehen.

Das wäre doch mal eine Berechnung mit Anreiz sich vernünftig zu verhalten ;)
 
@pumpi
absoluter schwachsinn. sorry klingt hart, ist aber so!

Das wäre doch mal eine Berechnung mit Anreiz sich vernünftig zu verhalten
klar, prozente fordern, dass man nichts zurückschickt :rolleyes:

wie wäre es, wenn jeder nur das bestellt, was er sich:
1) leisten kann
2) in betracht zieht auch wirklich zu behalten

klar kann einem mal ein ding nicht gefallen (oder kaputt ankommen) und man schickt es zurück. aber es wurde ja schon erwähnt, dass es genug leute gibt, die bestellen mal x-CPUs um dann eine zu behalten, oder einen fernseher nur für die zeit der WM/EM/... etc. diese verhalten ist absolut nicht vernünftig, und jeder halbwegs normale bürger/kunde wird gar nicht auf so schei* ideen kommen.
 
meinen philips led tv (damals 1600 euro) habe ich auch 5x bei xxxxx bestellt. UND JA, ICH BEREUHE ES NICHT! warum? selbst wenn ich ihn im laden zu dem xxxxxpreis gefunden hätte. hätte ich mir bestimmt auch 5 stück auspacken und vorführen lassen.

die serienstreuung gerade bei der ausleuchtung ist einfach enorm, und sieht man wirklich nur wenn man direkte vergleiche hat. die ersten 2 tv´s die ich ausgepackt hatte waren einfach schrecklich und hätte da NIE geld für bezahlt (einer davon sogar so krass, das man selbst bei hellen bildern die leuchtkegel der led´s gesehen hat. zudem hatte der tv (bei gleichen einstellungen) sogar noch die 2 bis 3 fache zeit gebraucht bis er die programme umschaltet. der 3. war ok und habe ich auch behalten. der 4. war "noch" ok. und der 5. war von anfang an defekt.

bei solchen hochpreisigen anschaffungen gerade auch bei topmodellen, sehe ich keinen grund da irgendwo kompromisse einzugehen oder gar mit derartig schlechten "serienstreuungen" leben zu müssen. hier zu lande ist im übrigen der nächste tv-laden 75 km entfernt, und der tv hätte eh in kein auto gepasst. und das wär auch nur nen xxxmarkt gewesen, die mir mit sicherheit keine 5 tv´s ausgepackt hätten...

im laden hat man auch die wahl, die eingedellte dose wieder hinzustellen und eine ohne delle zu nehmen. allerdings kann man im laden es auch gleich sehen. wenn man online bestellt sieht man es erst wenn die ware da / in betrieb ist.

bei cpu OC´s sehe ich das allerdings anders. da die cpu´s (nicht k versionen) bei den test´s "nicht wie vorgesehen" betrieben werden ist das so eine sache die ich wirklich bedenklich finde.

bei den "k" cpu´s von intel zb. sollte allerdings jeder wieder das das recht dazu haben zu testen, denn das erkauft man sich mit dem "k" und der oc werbung/versprechen. das muss intel und der OVhandel über den preis regeln. denn, wenn ich eine waschmachine kaufe, die mit 3000 umdrehungen im standard wirbt, aber ohne "drehzahlbegrenzer"extra teuer verkauft wird, und ich von maximal möglichen ~4000 umdrehungen nur 3001 erreiche, fühlt man sich als kunde verarscht und testet natürlich verschiedene machinen und nimmt die "beste" davon. das muss aber der hersteller/anbieter kalkulieren der diese option anbietet, und nicht der kunde! schließlich wird dafür auch mehr geld verlangt.

eine sperre seh ich nur als gerechtfertigt, wenn wirklich sachen die richtig benutzt wurden, wie zb. schuhe oder kleidung zb. und diese dann zurück geschickt werden.
 
MasterWinne schrieb:
hier zu lande ist im übrigen der nächste tv-laden 75 km entfernt, und der tv hätte eh in kein auto gepasst. und das wär auch nur nen xxxmarkt gewesen, die mir mit sicherheit keine 5 tv´s ausgepackt hätten...
und deshalb hat man automatisch das recht, sich 5 zu bestellen und 4 zurückzuschicken (die alle geöffnet wurden) - schöne vorstellung!

MasterWinne schrieb:
bei den "k" cpu´s von intel zb. sollte allerdings jeder wieder das das recht dazu haben zu testen, denn das erkauft man sich mit dem "k" und der oc werbung/versprechen. das muss intel und der OVhandel über den preis regeln.

leider absoluter bullshit! da brauch ich nicht 5 bestellen, alle auspacken und mit wlp besudeln, und dann 4 zurückschicken. denn auf standard takt laufen die alle - so wie man sie eben kauft!
 
Na hoffentlich lässt sich Amazon die Kritik am Allerwertesten vorbei gehen!

Es ist schon extrem, wie stark deren Rücksendeservice ausgenutzt wird. Wenn ich irgendwas möchte, mir aber nicht sicher bin, ob es mir gefällt, dann gehe ich in den Laden, und gucke es mir an! Schwierig wird's mit Produkten, die es im Laden nicht gibt - die Anzahl solcher Produkte wird gefühlt immer größer!
 
Wieder mal ein Sieg für die Schm***tzer.
Gut das der Verbraucherschutz von Steuern finanziert wird um sich mit sowas zu beschäftigen.
Ich finde es gut das Amazon hart durchgreift, wenn jemand versucht den Service auszunutzen.
 
Wenn es mir Bedacht verwendet wird, finde ich es gut. Aber man hört ja auch Sachen, das sind schon starke Stücke; mal ein komplettes Klamotten-Outfit bestellt, am WE in der Disco getragen, Montag wieder zurück wegen Nichtgefallen - ungewaschen, inkl. Zigarettenmief und Schweißgeruch *ekel*
 
DaLexy schrieb:
@ Ravenier: Darum geht es der Verbraucherzentrale auch garnicht, es geht eher darum das es nicht ersichtlich ist ab wann man gesperrt wird, das ist der Punkt.
sowas ist ein Geschäftsgeheimnis. Die Leute würden sich dann an grenze herantasten.
 
Schreckenstein schrieb:
Wenn das Kundenkonto gesperrt ist, sind doch auch alle Käufe von Kindle und dem App Shop weg, oder nicht? Und wenn man Kunde einer Dienstleistung ist, wie dem Mp3-Service, den man ja auch ein Jahr im vorraus bezahlt? Das kann doch nicht rechtens sein.

Oder liefe das weiter trotz Sperre, ich habe nirgends etwas gelesen darüber.

Alle ebooks, mp3s oder apps können in vollem Umfang weiter genutzt werden, inkl. erneutem Download. Du kannst nur keine neuen mehr kaufen.
 
@MasterWinne: Dann kauf einfach ein vernünftiges Gerät statt eine Gurke wo jedes 2. Modell das vom Band kommt ein Montagsmodell ist. Dann lernt der Hersteller auch, es nächstes Mal besser zu machen.

@Topic:
Ich sehe das Problem nicht. Amazon ist rechtlich eine private Sache, keiner hat ein Anrecht drauf, da bedient zu werden. Als Verkäufer kann man sich auch immer weigern, mit einer bestimmten Person eine Geschäftsbeziehung einzugehen, also darf Amazon das hier auch.
 
Wieso macht ihr vom Widerruf Gebrauch, wenn ein Defekt vorliegt? Reklamation wäre die richtige Vorgehensweise. Dann wird Amazon euch sicherlich auch nicht sperren.

Habe persönlich noch nie bei Amazon etwas bestellt, ohne Absicht das Produkt behalten zu wollen. Habe insgesamt vielleicht fünf Bestellungen zurückgehen lassen, weil mir die Kopfhörer nicht gefallen haben oder ich das Shirt versehentlich in Kindergröße gekauft habe.

Die Leute, die gesperrt haben, sind ganz sicher alles andere als Opfer...
 
lufkin schrieb:
Alle ebooks, mp3s oder apps können in vollem Umfang weiter genutzt werden, inkl. erneutem Download. Du kannst nur keine neuen mehr kaufen.
Und damit müsste Amazon alle gekauften Ebooks und den Kindl zurück nehmen. Den der ist durch die Sperre unbrauchbar.

Ich kann aber nicht verstehen wie man es gut finden kann was Amazon macht.
Den keiner weiß ob nur die Leute gesperrt werden die bspw 10 CPUs bestellen, oder ob es auch Leute trifft die bei Klamotten eine hohe Rücklauf Quote haben (da sind 70% üblich).
Oder was wenn man ein Produkt bestellt was dreimal kaputt geliefert wird? Das könnte schon zur Sperre führen. Denn auch da macht man vom Widerrufsrecht gebraucht.

Es ist unwahrscheinlich das jemand vor der Sperre das Konto genau analysiert. Eher wird das automatisch anhand bestimmter Kriterien passieren. Das führt immer dazu das unschuldige bestroffen sind.
 
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