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Amazon hält Prime Versprechen regelmäßig nicht ein
@Froki
Was man dann aber auch in den AGB von Amazon nachlesen müsste. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Amazon dort die Angaben zur Zustellung als nicht verbindlich deklariert.
Also bei mir wurden bis jetzt auch alle Termine eingehalten, und ich bestelle monatlich bei Amazon und das schon min 8Jahre.
Ausser 1ner da ist der Artikel irgendwie verschwunden auf dem Weg zu mir, hab anstandslos mein Geld wieder bekommen.
Ich wohne aber auch eher in ner sehr kleinen Stadt.
Ich hatte sogar mal was kurz vor 0uhr bestellt und es war trotzdem am nächsten tag da.
Und wenn mal doch was nicht gleich kommen sollte mein gott das sind auch nur Menschen die bukeln bis 22:00 und sind immer noch freudlich trotz dauerstress und hungerlohn.
@Froki
Was man dann aber auch in den AGB von Amazon nachlesen müsste. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Amazon dort die Angaben zur Zustellung als nicht verbindlich deklariert.
Firmen schreiben übrigens alle möglichen Sachen in ihre AGB, die teilweise erst viele Jahre später von Gerichten einkassiert werden. Du kannst nicht mit A werben und dann ganz klein auf Seite 324 in den AGB schreiben "wir werben zwar mit A, meinen aber eigentlich B". Das ist illegal. Was wäre, wenn eine Firma dir in die AGB schreibt dass du dich einverstanden erklärst nach deinem Ableben deine Organe der Firma zu vermachen und dein Erstgeborenes an die Firma zur Sklavenarbeit abzugeben. Wäre das dann legal? Steht ja in den AGB, die du unterschrieben hast. 😵💫
Warum hast Du das denn unterschrieben ? Es ist schon klar, wie Du das meinst, aber man kann sich auch nicht damit herausreden, alles in den AGB sei egal, da es theoretisch von einem Gericht gekippt werden könnten. 'Illegal' ist es damit aber auch noch lange nicht, eventuell ungültig.
Bei mir wird immer angezeigt wann etwas geliefert wird. und das passt in allgemeinen sehr gut. Ausnahmen gibt es immer da viele Faktoren die Lieferung beeinflussen.
Die Vorschriften des BGB sehen IMO einen wirksamen Verbraucherschutz vor.
Für AGBs gilt allgemein der Grundsatz, dass solche Klauseln unwirksam sind, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und die Formulierungen müssen zusätzlich leicht verständlich und deren Inhalt darf nicht ungewöhnlich bzw. überraschend sein.
@Froki Hast du den Rest meines Beitrages überhaupt gelesen? Du hast dir exakt genau so einen Part mit deinem Zitat raus gesucht dass die Aussage meines Beitrages komplett umgedreht wird. Der komplette Kontext fehlt.
Ob einzelne Klauseln nicht rechtens sind, entscheidest aber nicht du, sondern im Zweifel ein Gericht. Und bis dahin gilt diese Klausel tatsächlich.
Ist im öffentlichen Recht btw. nicht anders. Wenn du zu "Unrecht" geblitzt wirst und einen Bußgeldbescheid bekommst, wird der trotzdem rechtskräftig, wenn du nicht widersprichst. Wenn die Frist zum Widerspruch abgelaufen ist, hast du Pech gehabt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig und du zahlungspflichtig. Wenn du Glück hast, ist die Behörde noch kulant. Muss sie aber nicht sein
aid0nex schrieb:
Was wäre, wenn eine Firma dir in die AGB schreibt dass du dich einverstanden erklärst nach deinem Ableben deine Organe der Firma zu vermachen und dein Erstgeborenes an die Firma zur Sklavenarbeit abzugeben.
Nun ja - das so eine Klausel tatsächlich nicht rechtens wird, ergibt sich ja erstmal schon automatisch aufgrund verschiedener Gesetze. Wobei hier ja allein schon § 305c BGB zum Tragen kommt. Eine Klausel muss erwartbar sein. Das in den AGB etwas zu Lieferverzögerungen steht, ist durchaus erwartbar. Das ich meine Niere oder die Freizügigkeit meines erstgeborenes Kindes verkaufe dagegen eher nicht (zumal wie gesagt rechtlich schon schwierig )
Grundsätzlich sind Einschränkungen von beworbenen Dingen im "Kleingedruckten" durchaus rechtens und auch üblich.